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Rep. Büchse auf Gelb


steven

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Hallo

 

Mir wurde eine .22LR Rep. Büchse angeboten. 

Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

Wenn ich die jetzt kaufe, kann dem Inhaber da Ungemach drohen?

Eigentlich hätte die in die Grüne mit Voreintrag gehört. Illegaler Waffenbesitz oder verzeihlich Fehler (von wem)?

 

Steven

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vor 30 Minuten schrieb steven:

Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

 

Eigentlich hätte die in die Grüne mit Voreintrag gehört.

Nein,

 

sie hätte in eine grüne Erben WBK gehört, die der Betreffende damals anstandslos bekommen hätte.

 

 

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vor 25 Minuten schrieb Andreas181:

 Das E steht aber vllt. für Einzellader, 
 

Hallo Andreas181

 

Richtig. Das "E" steht für Einzellader. Ist aber ein Mehrlader. Und so muss ich ihn anmelden: Rep.-Büchse.

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo

 

Mir wurde eine .22LR Rep. Büchse angeboten. 

Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

Wenn ich die jetzt kaufe, kann dem Inhaber da Ungemach drohen?

Eigentlich hätte die in die Grüne mit Voreintrag gehört. Illegaler Waffenbesitz oder verzeihlich Fehler (von wem)?

 

Steven

Mhhhmm... wieso sollte die auf die Grüne WBK? Die ist IMHO auf der gelben Goldrichtig.

 

"Wurde die gelbe WBK erteilt, dürfen Sportschützen folgende Waffen besitzen:

  • Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen
  • mehrschüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)"

Zitat Ende.

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vor 26 Minuten schrieb OsiLu:

Mhhhmm... wieso sollte die auf die Grüne WBK? Die ist IMHO auf der gelben Goldrichtig.

Hallo OsiLu

 

auf der "Alten" Gelben waren nur E-Büchsen erlaubt. Die "Neue" Gelbe ist da erweitert.

 

Steven

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vor 9 Minuten schrieb Gruger:

Über den BüMa abwickeln. A überlässt den Einzellader an BüMa. Der macht einen Mehrlader draus und überlässt ihn dann B.

Hallo

 

klar geht das so.

Aber für eine 100 Euro Büchse so einen Aufwand zu machen, rechnet sich nicht.

 

Steven

  • Important 1
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vor 38 Minuten schrieb Alex:

@steven

Na wenn dir nichts an der Büchse liegt oder diese ein besonderes Dingens mit Sammlerwert ist, ganz einfach verschrotten!

Hallo Alex

 

die Büchse ist nicht viel wert.

Es widerspricht halt meinem Empfinden, Eine Waffe ohne Not zu vernichten.

Ich darf sie kaufen. Werde aber den Verkäufer nicht ins offene Messer laufen lassen.

 

Steven

  • Important 1
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Hab bei einem Büchsenmacher mal 30 Euro für so eine "Bescheinigung " bezahlt. Als Einzellader gekauft, der Büma " baute um " auf Mehrlader und bescheinigte das. Kollege durfte nach Rücksprache mit seinem Amt selber umbauen.

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Mal so eine blöde rage am Rande:

Werden nicht nach der aktuellen Rechtslage umgebaute Schusswaffen in der ursprüglichen Kategorie eingestuft?

In dem Falls könnte man doch eindach darauf bestehen, das eine als EL umgebaute Langwaffe als Mehrlader in die "Gelbe" eingetragen wird da es ja ursprünglich ein solcher war!

Den Umweg über den Büma könnte man sich somit sparen.

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vor einer Stunde schrieb götz:

Mal so eine blöde rage am Rande:

Werden nicht nach der aktuellen Rechtslage umgebaute Schusswaffen in der ursprüglichen Kategorie eingestuft?

In dem Falls könnte man doch eindach darauf bestehen, das eine als EL umgebaute Langwaffe als Mehrlader in die "Gelbe" eingetragen wird da es ja ursprünglich ein solcher war!

Den Umweg über den Büma könnte man sich somit sparen.

 

Irgendwie ist mir die Idee sympathisch. Auch wenn das eher kein Anwendungsfall der Regelung sein dürfte, kann man evtl. mit einem Gespräch auf dem Amt die Sache auch vom Tisch haben. Steven kennt ja seine Leute beim Amt und weiß wie die bei außergewöhnlichen Fällen ticken.

 

Gut wäre, wenn der Überlasser nicht nur alt-Gelb sondern auch eine neue Gelbe hätte (um bei den Erwerbs-/Besitzberechtigungen zu 100% auf trockenem Boden zu stehen).

 

BüMa favorisiere ich persönlich aber trotzdem. Vielleicht geht ja was aufs Haus, wenn man da guter Kunde ist.

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vor einer Stunde schrieb Gruger:

Gut wäre, wenn der Überlasser nicht nur alt-Gelb sondern auch eine neue Gelbe hätte (um bei den Erwerbs-/Besitzberechtigungen zu 100% auf trockenem Boden zu stehen).

 

BüMa favorisiere ich persönlich aber trotzdem. Vielleicht geht ja was aufs Haus, wenn man da guter Kunde ist.

Hallo Gruger

 

er hat nur die "alte" Gelbe.

Und der SB ist nicht der Erfahrendste. Er ersetzt das durch Forschheit.

BüMa ist die Beste Lösung. Reine Preisfrage. Die .22LR ist wenig wert. Über einen Büxer kommt dann 0 raus. Und der Besitzer sieht das locker. Er will Geld.

 

Steven

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vor 3 Stunden schrieb götz:

Mal so eine blöde rage am Rande:

Werden nicht nach der aktuellen Rechtslage umgebaute Schusswaffen in der ursprüglichen Kategorie eingestuft?

In dem Falls könnte man doch eindach darauf bestehen, das eine als EL umgebaute Langwaffe als Mehrlader in die "Gelbe" eingetragen wird da es ja ursprünglich ein solcher war!

Den Umweg über den Büma könnte man sich somit sparen.

Was aber für den Verkäufer immer noch problematisch sein könnte, er hätte bei der Eintragung einen (umgebauten) Einzellader haben müssen.

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