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IGNORED

Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich


Charlie Runcle

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Nur der Vollständigkeit halber,

 

ich hatte ein paar Gespräche mit der für mich zuständigen Präfektur. Gestempelt wurde da nix. Entweder auf Einladung oder Mitgliedschaft im französischen Verein. Also mit einer französischen Lizenz, diese wird auch wie eine Einladung behandelt.

 

Waffen zerlegen betrifft die Aufbewahrung zu Hause. Aus Karabiner Verschluss entnommen und Schlitten von der Pistole abgenommen. Die Aufbewahrung meiner deutschen Waffen in meiner Wohnung in Frankreich konnte ich aber nie rechtssicher klären.

 

Beim Transport von Waffen müssen diese durch ein Abzugsschloss gesichert sein. Verschlossener Koffer reicht nicht aus. Die Federation de Tir hat auf ihrer Webseite recht gute Informationen hierzu.

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vor 3 Stunden schrieb Mateusz:

Waren die Briefings eigentlich auf französch oder english?

Englisch.

Sie haben kurz gefragt ob alle Französisch können - haben sich dann aber wirklich bemüht das sauber auf Englisch hin zu bekommen.

Lediglich bei: LÖDENMERCREDI

stock man kurz bis man checkt was gemein ist ?

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Grundsätzlich sollte man sich vor jedem Antritt einer Reise mit Schusswaffen in andere EU-Staaten oder in andere Schengen-Staaten rechtzeitig erkundigen, ob der EFP und die Einladung reicht oder zusätzlich noch was benötigt wird wie z.B. die Zusatzanmeldung in Luxemburg, siehe hier: https://guichet.public.lu/de/citoyens/loisirs-benevolat/permis-licences/detention-armes/transfert-armes-vers-luxembourg.html

 

Hier in Deutschland gilt die Regel bis zu drei Langwaffen für Jäger bzw. bis zu sechs Schusswaffen für Sportschützen. Wird so ein Länderkontingent überschritten benötigt man einen Zusatzeintrag im EFP ! Sich darauf zu verlassen, dass der Zöllner nicht durchblickt, würde ich persönlich nicht riskieren.

 

Sonst kann man (wie z.B. beim überqueren unbesetzter Grenzübergänge zu den Schengen-Staaten) ganz schnell in Teufels Küche kommen und das muss ja nicht sein.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

oder zusätzlich noch was benötigt wird

 

Bei wem erkundigt man sich denn da ? Gibt es vielleicht bei der Behörde ein Verzeichnis von Links der Nachbarstaaten ? Das wäre mal ein echter Fortschritt für europäische Zusammenarbeit.

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vor 1 Minute schrieb HBM:

Am besten Du fragst die/den Europaabgeordnete(n Deines Vertrauens

So viel unqualifizierten Quatsch, wie die schon bei der Richtlinie verzapft haben, da kann ich auch beim Kreisschützenmeister der Kyffhäuser nachfragen. Vor allem weiß "mein" MDEuP garantiert nix, da wäre vielleicht sein Kollege aus dem Reiseland die bessere Adresse. Und auch da vermute ich eher eine Quelle für Naturdünger. Die CO2-Belastung solch einer Anfrage kann ich nicht verantworten. So viel heiße Luft aus allen Ecken...

 

Ach ja: Isch Habbe gar kein Vertrauen zu MDEuP's.

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Wir haben (hatten, weil Oprarany ja dichtgemacht worden ist) dieses Problem jahrelang mit CZ gehabt.

Seit Einführung des EFP sind wir stets einfach über die Grenze gefahren; vor ein paar Jahren hieß es plötzlich, die Waffen müßten trotz EFP beim Grenzübertritt angemeldet werden.

Tschechische Polizisten im (damaligen) Verein von Oprarany haben gesagt "Unsinn". Tja, eine rechtsverbindliche Auskunft war das auch nicht; was Besseres/Anderes als Auskunft war jedoch nicht zu bekommen gewesen.

Ich weiß schon gar nicht mehr, die CZ-Botschaft war eine komplette Nullnummer in dieser Hinsicht.

 

 

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Die Regelung in Luxemburg ist nicht neu, das hat nur früher kein Schwein interessiert. Dann haben wohl ein paar Polizisten in Luxemburg Schützen Kontrolliert und wollten diesen "Sichtvermerk " sehen. Nicht vorhanden, gab richtig Stress. Hat sich aber schnell herumgesprochen und die Schützen die regelmäßig nach Luxemburg schiessen fahren haben sich diesen doofen Stempel geholt. Würde mich nicht wundern wenn es sowas auch in anderen Ländern gibt.

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vor 19 Stunden schrieb Tyr13:

Bei wem erkundigt man sich denn da ? Gibt es vielleicht bei der Behörde ein Verzeichnis von Links der Nachbarstaaten ? Das wäre mal ein echter Fortschritt für europäische Zusammenarbeit.

Die Botschaft müsste das eigentlich wissen oder natürlich in erster Linie das für die Einreise zuständige Zollamt.

 

Eine Liste mit ausländischen Bestimmungen habe ich früher mal bei einer Waffenbehörde gesehen. Der Mitarbeiter dort hat dann aber gesagt, dass nach der Einführung des EFP im Jahr 1995 nur ein paar Jahre lang Infos "von oben" zu anderen Staaten gekommen sind und das dann eingestellt worden ist. Da man ohne diese nicht am Ball bleiben könne, habe er die Liste dann wieder eingestampft.

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vor 14 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

...

Eine Liste mit ausländischen Bestimmungen habe ich früher mal bei einer Waffenbehörde gesehen. Der Mitarbeiter dort hat dann aber gesagt, dass nach der Einführung des EFP im Jahr 1995 nur ein paar Jahre lang Infos "von oben" zu anderen Staaten gekommen sind und das dann eingestellt worden ist. Da man ohne diese nicht am Ball bleiben könne, habe er die Liste dann wieder eingestampft.

 

Nun, böse gesagt, ist nach Einführung des EFP alles schlechter geworden.

Früher wußte man: Zollformalitäten, INF3, Anmelden und gut.

Heute weiß man: Mit EFP vielleicht, viele Länder haben Ausnahmeregelungen, die den Sinn des EFP konterkarieren, man müßte theoretisch im Voraus in jedem Zielland, wo man hinwill, vorher anfragen und man bekommt oftmals selbst von zuständigen Stellen (Botschaft) keine oder keine verläßliche oder ERKENNBAR FALSCHE (im Zsh. mit AT selbst erlebt) Auskünfte. Echt toll!!!

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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Geplant war mit diesem Reisedokument ja eine Vereinfachung und Vereinheitlichung. Im großen und ganzen scheint es aber doch ganz gut zu funktionieren, was man so hört. Unter anderem auch erfolgreicher Grenzübertritt mit abgelaufenem EFP oder teilweise sogar ganz ohne vom Zöllner durchgewunken. Da muss man sich wiederum natürlich auch ganz schön wundern...

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Man darf auch nicht vergessen,  dass es auch in anderen europäischen Staaten einiges an Unsicherheit gibt hinsichtlich der Bestimmungen zum EFP. Selbst die Auslegung in Frankreich, dass eine Vereinsmitgliedschaft die Einladung ersetzt, gibt es meines Wissens nach nicht offiziell bestätigt.

 

Dann die Frage, anhalten beim Grenzübertritt oder nicht. Wie lange kann es aufbewahrt werden und wo unter welchen Regelungen. Belastbare Auskünfte habe ich von den Behörden keine bekommen aber viele sich widersprechende Hinweise.

 

Aktuell nehme ich nichts mehr mit ins Ausland, auch Teilnahme an Wettbewerben sind gestrichen. Mir ist das Risiko aus Unwissenheit was falsch zu machen zu groß.

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So nach viel lalla und tralla zu dem Thema hier, habe ich mal einen Sportschützen aus Frankreich angeschrieben. Vorab, er versteht zwar Deutsch, aber ist auch nicht perfekt.

Er sagte: 

EFP und Rechnung der Waffe (Zoll)! Waffe und Munition getrennt wie in D. Waffe muss im Kofferraum sein und mit einem Vorhängeschloss gesichert sein. Ich vermute er meint ein Schloss am Abzug und das sie nicht neben dir liegen darf, auch nicht in der Tasche. Ansonsten, ohne Schloß, tatsächlich auseinander genommen, in mehrere Teile zerlegt.

 

Bitte fragt mich nicht nach irgendwas, ich weiß es nicht!

Bearbeitet von callahan44er
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vor 20 Stunden schrieb callahan44er:

und Rechnung der Waffe (Zoll)!

watt soll hier der zoll innerhalb von eu?!?

rechnung mitführen? warum? nöö, geht doch keinen was an!

efp/wbk bestätigen doch das ich der rechtmäßige besitzer bin!!!

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vor 15 Minuten schrieb HangMan69:

watt soll hier der zoll innerhalb von eu?!?

rechnung mitführen? warum? nöö, geht doch keinen was an!

efp/wbk bestätigen doch das ich der rechtmäßige besitzer bin!!!

Wie ich schon schrieb. Ich nix weiß! Ich gebe nur das weiter, was mir der Bekannte sagte. Halte eine Rechnung gerade bei Gebrauchtkauf auch für schwierig. Aber warum soll das Waffengesetz in Frankreich mehr Sinn machen als unseres?

 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Halte eine Rechnung gerade bei Gebrauchtkauf auch für schwierig.

Da gehts wohl eher drum ob die mitgebracht wurde oder in Frankreich " besorgt". Für den Zoll an sich in der EU unnötig .Sollte aber alleine durch die WBK mit eingetragener Seriennummer der Waffe obsolet sein.

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vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

watt soll hier der zoll innerhalb von eu?!?

rechnung mitführen? warum? nöö, geht doch keinen was an!

efp/wbk bestätigen doch das ich der rechtmäßige besitzer bin!!!

 

So geisteskrank es klingt (es IST auch geisteskrank!):

 

Das INF3 vor Einführung des EFP war quasi primär dazu da, daß Du bei Wiedereinfuhr der Waffe nach einem Auslandsaufenthalt nicht Zoll bezahlen mußtest.

... selbst wenn Du per WBK dokumentieren konntest, daß Du die Waffe schon 20 Jahre lang besessen hast und diese bei Büchsenmacher YX irgendwo in D erworben hast.

... und das ja auch noch beim Ordnungsamt so dokumentiert ist.

 

Das war jedenfalls die Erklärung, die man mir damals, weil auch ich es schwachsinnig fand, auf Nachfrage beim Nürnberger Hauptzollamt gegeben hatte.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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War heute kurz in F drüben und habe an der Heimfahrt den F-Zöllner gefragt.

Er hat mich darauf hingewiesen das man den EFWP bei jedem Grenzübertritt in der EU unaufgefordert vorzuzeigen 

habe und die Waffen anzuzeigen habe.

Aus einem Deutschen Urteil habe ich das gefunden.

Mit der Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses werde jeder Inhaber darauf hingewiesen, dass er bei jedem Grenzübertritt den Pass stets unaufgefordert vorlegen und die Mitnahme der Waffen anzeigen müsse.

Macht zwar keiner weil ja oft kein Zöllner o.ä. zu sehen ist bei Grenzübertritt sei aber so §

 

und nu ??

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vor einer Stunde schrieb Wheel-Gunner:

und nu ??

Isses vielleicht doch nicht so einfach und klar, wie manch einer hier meint oder behauptet, egal wie oft er es (falsch oder richtig?) schon gemacht hat.

 

Wer hätte es gedacht?

Bearbeitet von German
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