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IGNORED

Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich


Charlie Runcle

Empfohlene Beiträge

vor 16 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

Macht zwar keiner weil ja oft kein Zöllner o.ä. zu sehen ist bei Grenzübertritt sei aber so §

 

und nu ??

 

Genau aus diesem Grund habe ich auch aufgehört in Frankreich zu schießen. Du fragst bei Zoll, Botschaft und Präfektur an und bekommst 4 verschiedene Antworten. Letztendlich kommst Du nicht daran vorbei, dich auch mit dem französischen Waffenrecht auseinanderzusetzen. Ich habe dies schon getan und bin auch an den Unklarheiten verzweifelt, z.B. bei Repliken von Vorderladerwaffen, welche bei uns ab 18 frei verkäuflich sind. Da wird hinsichtlich Kriterien von A nach B und C und wieder zurück auf A verwiesen. Schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden, der Sachbearbeiter in meiner Präfektur telit das Schicksal mit mir. Deswegen schieße ich nicht mehr in Frankreich.

 

Was ich bei meinem Verein zu Kurzwaffen in Erfahrung bringen konnte:

Anmeldung der Waffe beim Zoll. Unbesetzte Grenzübergänge wie in Straßburg sind daher tabu. Eventuell über die Autobahn bei Saarbrücken. In Deutschland im verschlossenen Koffer im Kofferraum, für Frankreich zusätzlich mit Abzugsschloss im Koffer.

Trotzdem waren sie bei uns sehr unentspannt, wenn gleichzeitig die Gendarmerie trainiert hat. Dann musste ich mich immer irgendwo verstecken. Auch in die Schießkladde wurde ich nie eingetragen

 

Für Schwarzpulver ist es genauso unklar:

Nach etwas Recherche bin ich der Auffassung, dass meine Bondini Foster auch in Frankreich frei ist. Schwarzpulver kann in Frankreich frei erworben werden. Allerdings habe ich aktuell keine französische Lizenz und bekomme daher ein Problem mit dem Transport. Denn ich darf die Waffe nur im Rahmen des Bedürfnisses transportieren. Da ich aber in Frankreich wohne und gleichzeitig keine französische Lizenz habe, habe ich auch kein Bedürfnis die Waffe zu transportieren. Bei einer Kontrolle gäbe es daher Probleme, obwohl beides "frei" ist.

 

Aufbewahrung einer deutschen Waffe in Frankreich:

Konnte ich tatsächlich nie wirklich klären. Bei der Präfektur wollte man mir die deutsche Waffe auf die französische Lizenz eintragen. Hätte dann regelmäßig an den Tir controlle teilnehmen müssen um die Lizenz zu verlängern. Allerdings konnte mir wiederum meine Stadtverwaltung nicht erklären, wie das dann mit der vorrübergehenden Verbringung und dem Eintrag in eine französische WBK funktioniert, bzw. welche rechtlichen Auswirkungen das haben könnte (Streichung aus der deutschen WBK z.B.). Kurioserweise waren sich dann die beiden Dienststellen nicht einig, wer für mich überhaupt zuständig sei. Die Präfektur war der Auffassung, dass sie den EFP ausstellen müsse, da ich in Frankreich wohne und arbeite und die Stadtverwaltung war der Auffassung, dass sie zuständig sei, da ich noch polizeilich gemeldet bin. 

 

Aber zur Beruhigung, mit meinem internationalen Tauchschein darf ich in Frankreich auch nicht ohne französische Begleitung tauchen gehen. Auich dort gibt es von den internationalen Regelungen nationale Abweichungen ...

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vor 17 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

Mit der Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses werde jeder Inhaber darauf hingewiesen, dass er bei jedem Grenzübertritt den Pass stets unaufgefordert vorlegen und die Mitnahme der Waffen anzeigen müsse.

Macht zwar keiner weil ja oft kein Zöllner o.ä. zu sehen ist bei Grenzübertritt sei aber so §

So isses. Es scheint aber auch keinen wirklich zu interessieren bei den Behörden. Als Beispiel die Steel in Holland. Da wissen die Behörden das dort viele ausl. Schützen sind. Ich hab da noch nie Polizei gesehen oder von Kontrollen gehört. Für mich auch der beste Beweis daß von LWB keine Gefahr ausgeht. Sonst wären bei der DM auch Kontrollen und da tummeln sich die Waffen!

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vor 31 Minuten schrieb callahan44er:

So isses. Es scheint aber auch keinen wirklich zu interessieren bei den Behörden.

Ja, da hast Du recht.

 

Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen. Dir knallt jemand auf der Autobahn von hinten in dein Auto und schon hast Du möglicherweise darüber hinaus ein Problem. Wenn Du dann an einen übermotivierten Polizisten kommst, wird es unentspannt. Der macht dann vielleicht das volle Programm, auch wenn keine Kontrolle in Bezug auf eine Veranstaltung vorgesehen war.

 

Ich persönlich habe zu viel zu verlieren, ich kann mir keine Verfahren erlauben. Daher mache ich nur Dinge, von denen ich weiß, dass sie einigermaßen legal sind. Bei Waffen hört allerdings in vielen Ländern insbesondere in Zeiten des Terros der Spaß auf. Da wird es schnell sehr ungemütlich.

 

Ich denke, das ist aber auch noch ein Teil meiner typisch deutschen Denkweise. Meine französischen Kollegen nehem das Leben irgendwie etwas leichter und Regelungen oder verbote sowieso.?

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vor 12 Minuten schrieb Kai:

Ich persönlich habe zu viel zu verlieren, ich kann mir keine Verfahren erlauben.

Genau das ist der Punkt. Insbesondere dann, wenn die jeweilige ausländische Rechtslage gar nicht so wirklich bekannt ist, Unwissenheit aber auch da nicht vor Strafe schützt.

 

Mir sind im Ausland und an Grenzübergängen schon die kuriosesten Verfahrensweisen vorgeschlagen und ermöglicht worden*. Dennoch gehe ich überall auf Nummer sicher und kenne entweder die ausländische Gesetzeslage und die Landessprache wie meine eigene, so dass ich mich auch in Kontrollen entsprechend positionieren kann, oder ich nehme lieber den verwaltungstechnischen Aufwand auf mich und mache das Ganze mehr als Wasserdicht, und wenn das bedeutet, dass ich ggf. einen Stempel und eine Genehmigung im EFWP habe, die ggf. durch eine Ausnahmeregel vielleicht nicht nötig gewesen wäre. Oder halt vielleicht doch, weil die nur bis zu einer bestimmten Menge greift, oder nur unter anderen Ausnahmekriterien als ich dachte, oder, oder, oder...

 

 

* Teilweise offensichtliche Rechtsbrüche, eines oder beider Staaten.

 

 

 

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(Natürlich) Korrekt!

Wobei manch' einer "getrennt" dezent überinterpretiert. Wenn ich die mit Schlössern verschlossenen Munitionskisten beim einen oder anderen sehe (ja, nur für den Transport, zuhause wird umgepackt), muss ich immer ein bisschen schmunzeln.

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vor 2 Stunden schrieb amateurschütze:

Ich traue mich zwar fast nicht fragen, aber wieso sollte ich in Deutschland die Munition getrennt von der Waffe transportieren?

Getrennt meint nicht 2 Fahrten, sondern Munition nicht IN der Waffe, egal ob unterladen oder durchgeladen . In der Gleichen Tasche können die schon sein

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