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Waffenrecht Verfassungskonform?


micky123

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hallo,

heute mal etwas sehr ungewöhnliches.

 

Generell ist es so das Gesetze so ausgestaltet sein müssen das der Adressat, also der Bürger sie auch versehen können müsse.

Dies bekräftigen auch immer wieder einzelne Richter des Bundesverfassungsgerichts.

 

Nun also zum deutschem Waffengesetz.

Ich möchte hier in Deutschland einen dekorativen Bausatz unserer schwedischen Firma verkaufen.

In Schweden habe ich den zusammengestellt, habe die dafür zuständige Polizei kontaktiert, ein wenig hin und her, ein Teil könnte /würde waffenrechtlich als erlaubnispflichtiger Teil (Verschluss) eingestuft werden, und die Auflage , verkauf erst ab 18 Jahre. Kleine Abänderung und los gings.

 

 

Nun zu Deutschland.

Es gibt hier ein legalitätsprinzip.

Sobalt eine Behörde Kenntnis davon hat das eine Straftat durchgeführt werden soll,ist sie verpflichtet dagegen vorzugehen.

(Gefährderansprache usw.)

Nun hatte ich also die untere Waffenbehörde wie auch das LKA angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

OK, die untere waffenbehörde weiß bis heute nicht was eine Slamgun ist und hat mich ans BKA verwiesen.

Das LKA aber wiederum, da habe ich heute Antwort erhalten.

Der Sachverständige für Waffen und Munition eines LKA (!) teilt mir folgendes mit:

"Bei dem beschriebenen Bausatz könnte es sich um einen Gegenstand handeln,der den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes unterliegt"

Er verweist mich auch an das BKA.

 

Und nun komme ich zum Titelthema.

Wenn schon der Sachverständige für Waffen und Munition eines Landeskriminalamtes straf-wie waffenrechtlich nicht weiß ob so etwas hier verboten ist oder nicht,

wie soll der normale Bürger, der eben nicht sachverständig ist, das Waffengesetz verstehen und gegenstände ggfs.einordnen ?

 

(Und ja, der dazugehörige Bohrer ist nicht mit auf dem Bild, da altes Bild und ich damals noch selbst das Loch in den Rundstahl gebohrt hatte.)

 

P1930072.JPG

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vor 28 Minuten schrieb micky123:

wie soll der normale Bürger, der eben nicht sachverständig ist, das Waffengesetz verstehen und gegenstände ggfs.einordnen ?

Damit sind selbst auf Waffenrecht spezialisierte Anwälte

in höchstem Maße gefordert. Kein Bürger kann das verstehen.

Nur wirst du kaum einen Richter finden der das in der Form

bestätigt. Bananenrepublik halt ?

 

 

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Sorry, aber wäre das Bild in irgendeinem Zusammenhang mit Straftaten usw. aufgetaucht, hätte ich zuerst an eine Rohrbombe und ein Schlagwerkzeug gedacht. Aber nicht auf ein Bauteil mit Bezug zum Waffenrecht. 

Könnte auch ein Vorher/Nachher-Bild eines Schlossers Handwerk sein.

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Bis heute wusste ich nicht, was eine "Slam Gun" ist. Dass da die Behörden nicht begeistert sind, kann ich nach einer kurzen Google-suche sehr gut verstehen.

 

vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

An meinem Bildschirm leuchtet ein knallrotes Alarmlämpchen.

 

Nur, wie kriege ich jetzt den Bundestrojaner wieder von meinem Rechner runter?

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vor 37 Minuten schrieb TwoSix:

Sorry, aber wäre das Bild in irgendeinem Zusammenhang mit Straftaten usw. aufgetaucht, hätte ich zuerst an eine Rohrbombe und ein Schlagwerkzeug gedacht. Aber nicht auf ein Bauteil mit Bezug zum Waffenrecht. 

Könnte auch ein Vorher/Nachher-Bild eines Schlossers Handwerk sein.

Letztes Jahr wurden mehrere von die Dinger bei Reichsbürgern im Ruhrgebiet beschlagnahmt.

 

Soviel zu nicht Deliktrelevant.

Edited by Guest
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Dein Vorhaben hat mir der Verfassungsmäßigkeit unseres Waffenrechts gar nichts zu tun.

 

Was Du vorhast, ist einen Bausatz einer illegalen Waffe zu vertreiben. Es ist dabei egal, ob die Teile alle im Baumarkt zu bekommen sind. Es ist ein Bausatz für eine Waffe, für die hier niemand ein Bedürfnis bekäme, und deren Herstellung für den Kunden verboten ist.

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vor 20 Minuten schrieb Fyodor:

 

Genau so ist es.

 

vor 11 Minuten schrieb BlackBull:

WTF ist eine Slamgun?

 

Steh auf'm Schlauch...

Bei Google die 3 Worte " Richardson Guerilla Flinte " eingeben.

Dann weißt du bescheid.

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vor 14 Minuten schrieb BlackBull:

WTF ist eine Slamgun?

Den Begriff mal in der Youtube-, geschweige denn Google-Suche eingeben ist zuviel verlangt? :acute:

 

vor 15 Minuten schrieb BlackBull:

HTF sollen diese Teile auf dem Bild zusammengefummelt werden, dass sich da was "gefährliches" ergibt (ausser Rohrbombe)?

Dann erklärt sich das auch.

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vor 18 Minuten schrieb Masta4:

Und von wo bekommt man dann Munition für das Dingens?

Aus'm Frankreichurlaub, aus'm Österreichurlaub, von sonstwo, wo man sich nicht ganz 100%ig an die Regeln hält...

 

...und dann wird sich wieder gewundert, wenn "vollkommen unnötig" etwas verboten wird. Während andere vollkommen unnötig auch noch jede Menge Behörden mit der Nase drauf stossen. :rolleyes:

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vor 3 Minuten schrieb Masta4:

Aber was soll dann das Teil hier im LegalWaffenforum?

Von uns wird sich bestimmt keiner dieses Teil bauen. 

Tja, das frag' mal unseren Threadstarter.

 

Aber hier im Forum hat's noch ein paar andere solcher Helden, die "das Waffengesetz bis an die Grenze der Legalität ausreizen" meinen zu müssen. Und dabei vielleicht mal das Gleichgewicht verlieren und ausversehen drüberraustreten. Ein Lex Sprave gibt's bald auch nicht nur zufällig, auch da hielt sich jemand aus Geldgier für besonders klug und die Kunden sind jetzt die Gearschten... :unknw: So isses halt in einer pluralistischen Gesellschaft. :rolleyes:

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