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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Der Ansatz ist gescheitert. Jeder, der nicht komplett verblödet ist,  wird es daher beim nächsten Mal anders probieren.

Bearbeitet von erstezw
schxx Autovervollständigung
Geschrieben

schwachsinniges Mainstream Nachgebabbel.

Bis jetzt konnte mir noch keiner einen Beweis für die "Gefahr für die Demokratie" erbringen. Und verschauckelt worden bin ich von denen auch noch nicht. Im Gegenteil.

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Geschrieben
  Am 31.1.2020 um 07:50 schrieb Tauri:

schwachsinniges Mainstream Nachgebabbel.

Bis jetzt konnte mir noch keiner einen Beweis für die "Gefahr für die Demokratie" erbringen. Und verschauckelt worden bin ich von denen auch noch nicht. Im Gegenteil.

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Alle anderen haben uns schon verschaukelt. Diese Partei noch nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 29.1.2019 um 14:16 schrieb Flohbändiger:
  Zitat

Die für das sportliche Schießen minimal zulässige Lauflänge von derzeit 42 cm wird um zwei Zentimeter abgesenkt, um international übliche Sportwaffen, die häufig eine Lauflänge von 16 Zoll (40,64 cm) haben, auch in Deutschland zum sportlichen Schießen zulassen zu können.

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Gibt es dazu eigentlich Neuigkeiten, ob das tatsächlich kommt?

 

Im Referentenentwurf vom 4.1.2019 zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung steht es so wie oben zitiert drin:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/waffaendvo-3-aus-2019.pdf (auf Seite 22)

 

Meine Frage ist, ob diese - ausnahmsweise - schöne Teiländerung nach jetzigem Stand tatsächlich kommt und wann sie voraussichtlich rechtskräftig wird.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Sind das fake-news oder ist da was dran? https://www.co2air.de/thema/108965-neues-waffengesetz-achtung-fake-news/

 

  Zitat

Ich habe aber verlässliche Informationen, dass das WaffG in Details noch einmal überarbeitet wird und deswegen das zur Zeit gar nicht dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Die Waffenbehörden haben dazu ein Rundbrief bekommen.
Um was es genau geht, weiß ich nicht. Aber aus dem Schreiben des VDB an die Händler ist zu entnehmen, dass die Sache mit dem Verbot der Vollauto-Softair tatsächlich nicht so beabsichtigt war und das BMI in dieser Sache informiert und auch tätig wurde. Daher ist zu vermuten, dass genau das mindestens ein Grund der noch plötzlichen Überarbeitung ist. Das insbesondere, um nicht Millionen in Privathand befindlicher Softairwaffen zu verbotenen Gegenständen zu deklarieren, weil diese Rechtsunsicherheit sicherlich einiges an Chaos erzeugt hätte.
Ich hoffe sehr, dass nun nicht der kürzliche tragische Fall eines Familiendramas zum Anlass genommen wird, noch zusätzliche Verschärfungen einzubauen.
Nun ist aber mit der Veröffentlichung nicht vor Herbst zu rechnen.

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