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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Wenn es so unstrittig und klar ist klag dein Recht ein.

Recht haben und Recht kriegen sind ja zwei paar Schuhe. Vor allem wenn zusätzlich die Politik im Spiel ist.

 

Trotzdem, um mal den Horizont etwas in Blickweite zu bringen:

Bestreitest du, dass man sich in Deutschland zu Tode saufen/fressen/ rauchen /... darf, obwohl es zum Nachteil der Solidargemeinschaft ist? Nein?

Warum glaubst du, kann man das nicht verbieten?

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vor 46 Minuten schrieb callahan44er:

Mist. Seit gestern echt nix passiert?

Spätestens im Dezember dürfte sich der Vorhang lüften und man weiss entgültig wie es schlussendlich rauskommt. Selbstredend mit der wohl einten positiven/negativen Überraschung gespickt. :rolleyes: Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runterfliessen.

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vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

Also hast du auch so verstanden, das zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefahr für jemanden bestand.

Bei den über 140 Waffen auf gelb wohl nicht.Die wurden auch nicht unter neuem Waffenrecht nach und nach gekauft. Die masse war Altbestand der nach 74 angemeldet wurde . Nur als der irgendwann noch weiter kaufen wollte gab es Probleme mit dem Amt. Gesetzesverstöße gab es da wohl genau so wenig wie eine Gefahr. Sie wollten ihm halt nicht den 10. 98er auf Gelb eintragen.

Bei dem Sammler und Jäger muss was vorgefallen sein sonst hätte er keinen Polizeibesuch bekommen oder sich genötigt gefühlt mit dem Großteil seiner Waffen abzutauchen. Aber ob eine Gefahr für irgendjemand bestand wurde nicht erwähnt, auch nicht der Grund des Besuches. 

Denen ging es aber auch nicht um eine Gefahr , so vermute ich. Die wollten schon ganz gezielt solche Zahlen in den Raum werfen. Auch wenn der Polizeibeamte sagte das er sonst mit legalen Waffen kein Problem hatte. 

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vor 46 Minuten schrieb erstezw:

Recht haben und Recht kriegen sind ja zwei paar Schuhe. Vor allem wenn zusätzlich die Politik im Spiel ist.

 

Trotzdem, um mal den Horizont etwas in Blickweite zu bringen:

Bestreitest du, dass man sich in Deutschland zu Tode saufen/fressen/ rauchen /... darf, obwohl es zum Nachteil der Solidargemeinschaft ist? Nein?

Warum glaubst du, kann man das nicht verbieten?

Die Vergleiche haben zwei Holzbeine, sinnloses Unterfangen.

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Bei dem Sammler und Jäger muss was vorgefallen sein sonst hätte er keinen Polizeibesuch bekommen oder sich genötigt gefühlt mit dem Großteil seiner Waffen abzutauchen.

Es wäre der Position und Würde des Bundestages ggbr. angemessen gewesen, wenn der Herr Gewerkschafter den Anwesenden auch gesagt hätte, was dem schlimmen Finger denn vorgeworfen wird. Hat er die Frau verprügelt, gemordet oder doch gar die GEZ nicht gezahlt? Warum hat er wohl so drum herum geeiert? Und die BdK - ler sind von ganz alleine darauf gekommen, eine zusätzliche Baustelle (mit der Höchstzahl) dort zu eröffnen? Ja ja.

 

Die sollen lieber für ihre zahlenden Mitglieder klassische Polizeiarbeit machen statt sich um die Anzahl der legalen Waffen bei einem Besitzer zu kümmern. Und die involvierte Waffenrechtsbehörde läßt sich von einem Ermittlungsbeamten am Nasenring durch die Manege führen? Na wenn es denen Spaß macht ...

 

Bearbeitet von Josef Maier
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vor 6 Minuten schrieb schmitz75:

Mit roter WBk darf man seine Waffen so aufbewahren?

Hast Du Deinen link auch gelesen? 

Zitat

Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis,

Also illegal. Nicht unsere Baustelle, hätte Herr März freundlicherweise den Abgeordneten ja auch erzählen können. Wenn er schon damit anfängt.

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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

hätte Herr März

Steht in der Stellungnahme

 

Zitat

Aufgrund des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, dem damit verbundenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und einem Waffenbesitzverbot besaß der zwischenzeitlich unbekannt verzogene (abgetauchte) Beschuldigte danach noch rund 900 Schusswaffen ohne die erforderliche Erlaubnis.

 

Vom BDS?

Zitat

 Ob die für den 14. November angesetzte 2. und eventuell 3. Lesung und anschließende Verabschiedung des 3. Waffenrechts-Änderungsgesetzes so stattfindet, ist auch nach den Äußerungen von Bundesinnenminister Seehofer in der letzten Woche zur Lockerung der geplanten Bedürfnisregelung noch nicht abzusehen.

Also auf der Tagesordnung des BT für den 14. November ist nix vom Waffengesetz?

Bearbeitet von schmitz75
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Gefunden https://www.dwj.de/magazin/topthema/details/items/sachverstaendige-kritisieren-waffengesetzentwurf-bei-anhoerung-im-innenauschuss.html

 

daraus zitiert: 

Zitat

So könnte es weiter gehen – eine Einschätzung des DWJ:
Es ist durchaus möglich, dass das neue Waffengesetz jetzt sehr kurzfristig im Bundestag zur 2. und 3. Lesung, die unmittelbar nacheinander erfolgen können, auf die Tagesordnung gesetzt und verabschiedet wird und dann bereits Anfang des Jahres 2020 in Kraft tritt. Welche Änderungen innerhalb der Ausschussarbeit jetzt noch vorgenommen werden, ist nicht abzusehen. Sollten keine Änderungen im Bereich der Bedürfnisprüfung mehr vorgenommen werden, wird dies allen Schießsportverbänden massive Probleme bereiten, da die Schießstandkapazitäten einfach nicht ausreichen, um den Andrang der Schützen, die ihrer Verpflichtung zum Nachweis ihrer schießsportliche Aktivität mit jeder einzelnen Waffe, die sie noch keine 10 Jahre im Besitz haben, nachkommen müssen. Für den dynamischen Schießsport bedeutet ein Festhalten an der geplanten Magazinregelung, dass man sich von der in den letzten Jahrzehnten international immer weiter gewachsenen Wettkampfbühne als einziger von der EU-Feuerwaffenrichtlinie betroffener nationaler Sportverband verabschieden muss und überdies auch keine neuen Mitglieder mehr in diesem Bereich gewinnen kann. Damit würde der Gesetzgeber nicht nur massiv, sondern in diesem Falle sogar destruktiv zuungunsten einer Sportart in die Autonomie des Sports eingreifen. Und das, obwohl selbst die Vertreter der Sicherheitsbehörden in einem Magazinverbot keinen Gewinn für die Sicherheit erkennen können.

Mit dem Vorschlag, nun auch die bloßen Jagdscheininhaber und die Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis mittels des Nationalen Waffenregisters zu überwachen, soll die „Datenkrake“ NWR nun zusätzlich gefüttert werden. Letztendlich bekommt man mit der Erfassung der „Pulverscheine“ auch die aktiven Vorderladerschützen, die lediglich über erlaubnisfreie Waffen verfügen, mit ins System, wobei hier völlig außer Acht gelassen wird, dass es sich hier um eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und nicht nach dem Waffengesetz handelt, also zwei verschiedene Gesetze mal eben willkürlich miteinander vermischt werden sollen.

 

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vor einer Stunde schrieb webnotar:

Jetzt sind neue Briefe an die Abgeordneten nötig, in denen das Fachwissen der Experten dem der Unwissenheit der Verantwortlichen für den Schwachfug im Gesetzestext gegenübergestellt wird. 

 

Ich toppe noch den Sparfuchs-Tipp, Briefe in größere A4-Umschläge zu tun, um Porto zu sparen.

Ein DHL-Päckchen geht ab 3,79 € auf die Reise und da passen sehr viele Briefe an unsere lieben Abgeordneten des Deutschen Bundestages rein... und für 6 Euro noch mehr - den Preis einer guten Schachtel KK-Muni ...

 

Was ich mir nur wünschen würde, wäre eine nackte Liste der Namen aller MdB, mit der man einen persönlichen Serienbrief kreieren kann. Ausdrucken und eintüten ist schon stressig genug, wenn man ja noch die georderten Schießnachbweise bringen soll...

 

Da die Briefe eh von den speziellen "Postbeamten" des Bundestages den einzelnen MdB zugeordnet werden müssen, kann man die auch in Kartons zusenden. Adressieren an die "Mitglieder des Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

 

Wie schon Marc-Uwe Klings Känguru in den "Chroniken" sehr treffend bemerkte, muss man Beamte und andere Staatsbedienstete möglichst rund um die Uhr beschäftigen, damit sie keinen Blödsinn aushecken: "Auch mal vor dem Fahrkartenkontrolleur wegrennen, wenn man eine gültige Fahrkarte hat."

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vor 8 Minuten schrieb callahan44er:

Geil!!! Haben wir als Kinder ähnlich gemacht.

Dann schreib Briefe und beschäftige die Verwaltung!

Die müssen unter der Briefflut komplett zusammenbrechen, handlungsunfähig werden - dann haben wir eine - wenn auch geringe - Chance.

 

Briefflut AUCH an alle Moaoisten (Grüne) und Stalinisten (Linke). Warum soll man die verschonen?
Dei werden zwar nie für uns stimmen, aber warum sollen gerade die ungeschoren davonkommen?

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 9 Stunden schrieb schmitz75:

Mit roter WBk darf man seine Waffen so aufbewahren? Und es ist nicht schlimm wenn dutzende Waffen abhanden kommen?

https://www.radiosaw.de/fotos-riesige-waffensammlung-dessau-rosslau#gallery

Na dann setzen wir noch einen obendrauf. Weder die Anzahl der Waffen, noch die einfache Aufbewahrung, hatten eine Gefährdung zur Folge.

Damit kann man die überzogenen Vorgaben abschächen.

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13 hours ago, schmitz75 said:

Mit roter WBk darf man seine Waffen so aufbewahren? Und es ist nicht schlimm wenn dutzende Waffen abhanden kommen?

https://www.radiosaw.de/fotos-riesige-waffensammlung-dessau-rosslau#gallery

Hm....hier in CH reicht laut dem Herren im kantonalen Waffenbüro ein normaler Schrank komplett aus, der nicht mal verschlossen sein muss. Er meinte abschließbar wäre besser, falls Besuch kommt und da Alkohol getrunken wird, damit kein Mist passiert....und zu "abhanden kommen" laut mehreren Händlern der Teile die ich gefragt habe....bleiben bei einem Einbruch die Waffen so ziemlich unangetastet, weil die für die Täter zu heiß* sind und sich nicht so leicht zu Geld machen lassen. 

 

*= sind wegen Waffennummer registriert, fallen wenn sie irgendwie gefunden werden auf d.h. da wird dann nachgefragt, macht ein Täter, wenn er die Waffen mitnimmt von der Strafbarkeit her ein ganz anderes Fass auf als mit einem normalen Einbruch usw. Sprich die sind, wenn da sofort kein Abnehmer da ist ein Klotz am Bein.....wie ein gestohlenes Auto was dann beim Täter in der Garage steht....wo eine einfache Abfrage nach dem Nummernschild sofort aufwirft, dass der Wagen gestohlen ist....

 

bj68

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Den Unterschied zwischen Stänkern und einer Feststellung kennst du.

Kannst mir aber gerne erklären wo der Bezug der Waffenaufbewahrung in CH und dem Gesetzentwurf für ein drittes Waffenrechtsänderungsgesetz in Deutschland liegt.

Falls du jemanden zum zanken suchst- kein Interesse.

Bearbeitet von chapmen
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4 minutes ago, chapmen said:

Kannst mir aber gerne erklären wo der Bezug der Waffenaufbewahrung in CH und dem Gesetzentwurf für ein drittes Waffenrechtsänderungsgesetz in Deutschland liegt.

Dass es auch ANDERS geht, ohne dass die Welt untergeht....dass es keine Vorschrift braucht die Tresore mit 200 kg zur Aufbewahrung von Waffen vorschreibt....dass dieses dritte Waffenrechtsänderungsgesetz unterm Strich zu einem Großteil in den Müll kann, weil es letztendlich einen toten Bürokratiegaul reitet, wo sich selbst Juristen nicht mehr aus kennen, wie und wo da was gilt, gelten soll, gesehen werden darf/soll. 

 

bj68

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vor 13 Minuten schrieb chapmen:

.....erklären wo der Bezug der Waffenaufbewahrung in CH und dem Gesetzentwurf für ein drittes Waffenrechtsänderungsgesetz in Deutschland liegt..

 

Na ja, der Schweiz-Vergleich bringt uns nur insofern weiter, als er aufzeigt, wie es in einem freiheitlichen und dennoch sicheren Gemeinwesen eben auch  laufen kann.

 

Im Übrigen hat ja lange und intensiv (auch hier, man höre und staune) eine sachbezogene Diskussion über die anstehenden waffenrechtlichen Neuerungen in D stattgefunden.

Und, selbst wenn man alle Eigenbetroffenheit mal ausblendet, so richtig stichhaltige - faktenbasierte - Argumente für die Verschärfungen waren da nicht vorhanden.

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