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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Direwolf:

Das werde ich auch nicht freiwillig ändern. Da soll mir das Kack-Amt dann schon schön sagen, wie das in Zukunft aus zu sehen hat. 🖕

Die kommen bei uns nicht mal mit der Tresorkontrolle hinterher. 

 

Dass das künftige, nach diesen Vorstellungen vorgesehene Bedürfnis-Gedöns mit derzeitigen Behörden-Kapazitäten nicht mach- und kontrollierbar ist, dürfte klar sein. 

Dennoch hat es das Potenzial, bei entsprechend "aktiven" Behörden sehr vielen Schützen sehr vielen und riesengroßen Ärger zu bereiten. 

 

Wenn ich allein an die WBKs "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) denke, was da bei Vielen alles draufsteht (und bei denen solch hohe Bedürfnis-Anforderungen nicht mal im Ansatz Grundlage waren).... 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb karlyman:
vor 2 Stunden schrieb Direwolf:

Das werde ich auch nicht freiwillig ändern. Da soll mir das Kack-Amt dann schon schön sagen, wie das in Zukunft aus zu sehen hat. 🖕

Die kommen bei uns nicht mal mit der Tresorkontrolle hinterher. 

 

Dass das künftige, nach diesen Vorstellungen vorgesehene Bedürfnis-Gedöns mit derzeitigen Behörden-Kapazitäten nicht mach- und kontrollierbar ist, dürfte klar sein. 

Dennoch hat es das Potenzial, bei entsprechend "aktiven" Behörden sehr vielen Schützen sehr vielen und riesengroßen Ärger zu bereiten. 

Es wird auch Ärger geben, da bin ich sicher. Irgendwie ist es mir aber inzwischen egal, in der Gesamtheit hat die komplette europäische Minderheit der Schützen und Jäger kaum den Arsch hoch bekommen und etwas unternommen. Ist wie bei den Wahlen, oder wenn wieder in den Nachrichten kommt, dass so ein Refugee ein Kind vergewaltigt oder ne Frau ertränkt hat: Die Deutschen wollen es so oder noch schlimmer oder es ist ihnen egal. Man schafft es nicht mal, alle vier Jahre das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Na dann...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Paul089:

Das beruft sich aber noch nicht auf letzten Freitag und ist noch voll des Lobes ob der guten Zusammenarbeit mit dem bayrischen IM und Seehofer..................

Auf die Sitzung am 18.10. beruft sich bisher nur der BDS in Form von Fritz Gepperth. Kommt da von anderen noch was nach? Oder wurden die zu Stillschweigen verdonnert und Fritz ist der einzige der Ausschert ? Oder können andere Verbände " damit Leben " ?

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

 Herr Abgeordneter MdB Brand,

 

Also ich habe den CDU-Bundestagsabgeordneten meiner Heimatstadt Fulda, Herrn MdB Brand,

in seiner Funktion als Mitglied des „Ausschuss für Inneres und Heimat“ angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass ich seine Rückmeldung (oder auch Nichtrückmeldung!) hier im Forum veröffentlichen werde.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Katechont:

Der Keil, der hier in den Waffenbestand gehauen werden soll, kommt von der SPD.

 

Der CDU muss man allerdings mindestens 'Zutun durch Unterlassung' vorwerfen.

 

Bei der CSU bin ich insgesamt geteilter Meinung: da entschließt sich Seehofer im Alleingang, die Vorderlader komplett rauszunehmen aus dem ersten Entwurf. Top.

Nun werden dafür die unsäglichen Vorstöße zum Bedürfniserhalt mitgetragen, warum auch immer. Ich möchte nicht wissen, welchen Maximalvorstoß der SPD es im Detail gab wenn man die 10-Jahres-Befriedung-je-Waffe als Erfolg sieht.

 

Was Gepperth schreibt, ist soweit aber nichts neues, es zeigt aber die Konsequenz alleine am Beispiel der Magazine und Magazinkörper anschaulich auf.

 

Es ist jetzt wichtiger denn je für die Basis und die Verbände, massiv an die Ausschüsse heranzutreten, damit zumindest bei den Magazinen und dem Bedürfnisfortbestand Bewegung reinkommt in unserem Sinne bis zur nächsten Lesung im Bundestag.

Die Vorgaben sind so verfahren, dass selbst über die noch im Nachgang neu zu fassende Waffenverwaltungsvorschrift und Waffengesetzverordnung nicht mehr viel zu retten sein wird.

Im Innenausschuss sitzen 45 Abgeordnete, davon zusammen 11 von AfD und FDP, es braucht zumindest noch 12 weitere Abgeordnete, um zumindest diesen federführenden Ausschuss zu 'kippen'.

Das Gesetz kommt von der CDU/CSU die wollen das so scharf wie nur möglich.............

Geschrieben
Zitat

Das Gesetz kommt von der CDU/CSU 

Friedrich Gepperth hat dies extra noch mal hervorgehoben...

 

Trotz Heiligsprechung hier bei WO: auch ein FG sollte wissen, wie sich das Bundeskabinett zusammensetzt und welche Ausschüsse in welcher Zusammensetzung beim Gesetzesentwurf mitgewirkt haben.

Es ist ein einfach zu durchschauendes Manöver, mit dem Finger auf die CSU zu zeigen - eine Partei, die in Bayern ansässig ist und damit dem 'Einfluss' des BDS (fast gänzlich) entzogen.

Was soll damit erreicht werden - Ablenkung von unterbliebenen oder zumindest fruchtlosen Bemühungen des BDS?

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Tauri:

ein ganz, ganz kleines Fünkchen Hoffnung habe ich ja noch - schließlich kommt das ja vom Drehhofer...

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass in der AWaffV (wie z.B. in § 13 erfolgt) vernünftige Umsetzungsregelungen mit Ausnahmemöglichkeiten, Härtefallregelung etc. geschaffen werden.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Katechont:

Ablenkung von unterbliebenen oder zumindest fruchtlosen Bemühungen des BDS?

Muss denn jedesmal FG vom BDS vorstürmen und versuchen die Kastanien aus dem Feuer zu holen?

Wo sind die Funtionäre vom BDMP, DSB, usw?

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Das beruft sich aber noch nicht auf letzten Freitag und ist noch voll des Lobes ob der guten Zusammenarbeit mit dem bayrischen IM und Seehofer..................

Auf die Sitzung am 18.10. beruft sich bisher nur der BDS in Form von Fritz Gepperth. Kommt da von anderen noch was nach? Oder wurden die zu Stillschweigen verdonnert und Fritz ist der einzige der Ausschert ? Oder können andere Verbände " damit Leben " ?

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/gemeinsame-stellungnahme-der-anerkannten-schiesssportverbaende-zum-waffenrechtsaenderungsgesetz-7930/

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass in der AWaffV (wie z.B. in § 13 erfolgt) vernünftige Umsetzungsregelungen mit Ausnahmemöglichkeiten, Härtefallregelung etc. geschaffen werden.

Realitätsverlust? Woran bindest du deine Hoffnung das irgendwer etwas "vernünftig" im Sinne der "LWB" regelt?

Es ist geregelt, auch vernünftig, aus ihrer Sicht- es gibt keine andere die relevant sein könnte.

Geschrieben

Es ist doch das alte, immer wiederkehrende Spiel.

Krümmel, hingeworfen und gierig aufgenommen, alles nicht so schlimm.

In der Vergangenheit wurde heiss gekocht und heiss gegessen, alles andere ist schön reden. Aus welchem Grund sollte man nun warten bis es kalt wird?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Das ist vom 17.10.2019, also VOR der Sitzung mit den Vertretern des Innenausschusses

Spielt das eine Rolle? Für ein Schreiben an die beteiligten Politiker ist da mehr als genug Munition drin.

Geschrieben

Soviel Briefe könnt ihr gar nicht schreiben das das Seehofer oder Hermann juckt, eventuell eine Demo in Berlin mit gelben Westen könnte helfen, bleiben wird nur der Gerichtsweg wie auch immer der aussehen kann.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Globus:

Der Trend geht dann bei Gelb zur Kurzzeitwaffe, alle 3 Jahre gehen deine alten in Zahlung und du holst dir neue.

 

...das ist tatsächlich eine super Idee um die Bedürfnisprüfung nach drei Jahren zu umgehen:

 

  • nach 2 Jahren und 11 Monaten Besitz kurz dem Waffenhändler veräußern
  • Austrag aus der WBK vornehmen lassen
  • nur einen Tag später zurückkaufen
  • Eintrag in die WBK vornehmen lassen 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Katechont:

 

...das ist tatsächlich eine super Idee um die Bedürfnisprüfung nach drei Jahren zu umgehen:

 

  • nach 2 Jahren und 11 Monaten Besitz kurz dem Waffenhändler veräußern
  • Austrag aus der WBK vornehmen lassen
  • nur einen Tag später zurückkaufen
  • Eintrag in die WBK vornehmen lassen 

 

Bullshit, dann wirst du eben jährlich auf dein Bedürfnis geprüft und schon hast du Nase.

Geschrieben

Eben, denn für den Neueintrag würde dann halt der ohnehin fällige Bedürfnisnachweis verlangt werden. Verursacht nur zusätzliche Kosten für Ein- und Austragung.

 

Dass es für die Vereine eine grundsätzliche Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG gibt, nach welcher derzeit (neben den sonstigen anlassbezogenen Anlässen) eine erneute Bedürfnisprüfung erfolgt und sich genau das in der Praxis sehr gut bewährt hat, wird hier seltsamerweise überhaupt nicht thematisiert.

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