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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Ich wüssste keinen Grund, warum man als Händler Dinge, die man zu Geld machen kann vernichten (also mit Kosten belasten) sollte.

Es gibt die Option des Verkaufs. Der Preis geht halt in den Keller.

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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ich wüssste keinen Grund, warum man als Händler Dinge, die man zu Geld machen kann vernichten (also mit Kosten belasten) sollte.

Es gibt die Option des Verkaufs. Der Preis geht halt in den Keller.

 

Ich will niemanden was unterstellen.... Aber man könnte die Dinger als Händler "verschrotten" (Nachweis darüber muss man nicht führen) und die Kosten steuerlich als Aufwand ansetzen.

 

Ob die "verschrotteten" Magazine dann wieder irgendwo auftauchen und gehandelt werden und zu welchen Kursen ist sagen wir mal nicht undenkbar --> etwas "Taschengeld" für den Händler und Zwischenhändler

 

Soll alles schon passiert sein.... Die NVA Bestände sind ja auch größtenteils "verschrottet" ?

 

Magazine wird es IMMER wie Sand am Meer geben... Da mach ich mir keine Sorgen. Nur würde ich die gerne halt auch sportlich weiter nutzen, seufz.

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Sorry falls ich es übersehen habe, aber war hier schon die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats gepostet vom 9.9.2019:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Da sind einige Änderungswünsche drin, nichts zu Magazinen, Schießnachweise für Bedürfnis, Schalldämpfer für 22lr. Zielbeleuchtung erlauben, änderung der 0.5 Joule Grenze für Softair Waffen (wenn das kommt, dann gibt es Unmengen Probleme)

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Der Bundesrat will also (siehe Seite 9 unten in o.g. Bundesratsempfehlung)

Zitat

Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

Leider steht hier 18mal "mit der Waffe" (bestimmter Artikel, Singular) - also ist die Regelung pro Waffe (VGH Hessen) damit noch nicht vom Tisch. Zudem entfällt die Trainingsnachweisbefreiung nach 10 Jahren WBK komplett. Ein schlechter Deal.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 35 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ein schlechter Deal.

Was hast du erwartet bei "quasi null Gegenwehr" von den LWB-Verbänden?

Allerdings warte ich auch immer noch auf die Wende ... der BDS hat sich dermaßen defensiv verhalten ... der hat bestimmt einen ganz, ganz großen Stein im Brett. Immerhin sind große Magazine vor allem für uns BDS-Schützen interessant. Lehnt euch mal entspannt zurück ... das wird!

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vor 26 Minuten schrieb AHRMS:

...Lehnt euch mal entspannt zurück ... das wird!

Das wird Mist! Der Referentenentwurf ist seit 8 Monaten bekannt, in den Folgeentwürfen hat sich jeweils kein Jota an den kritischen Magazinverboten geändert. Selbst das monströse Magazinkörperverbot hält sich bleischwer und unverändert in den Entwürfen. Allmählich wird es ernst! 

Beim Bedürfnis hatte ich Hoffnung, dass sich mit den Zusagen des Staatssekretärs Mayer und BMI-Chef Seehofer wenigstens ein bisschen was entspannt.

Jetzt kassiert der Bundesrat selbst diese Zusagen und verschärft weiter.

Stand Jahresanfang kontrolliert die Union 47 von 69 Bundesrat-Sitzen, wie kann da so eine schützenfeindliche Bedürfnisregelung beschlossen werden ? ?

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Das wird Mist!

Ups ... ich hatte den großen "Ironie-Schalter" vergessen. Natürlich wird das Mist. Die Verbände haben uns das eingebrockt ... also mir der BDS. Ich hab die gesamten 8 Monate nicht eine einzige Info oder Strategie bekommen, wie und womit der einzelne Schütze gefragt sei. Gefühlt die halbe Zeit war der Kampf gegen Reichsbürger unter Waffen Thema Nr. 1 auf der BDS Hauptseite.

Und das dürfte den Verbandsspitzen ja klar sein, dass erfolgreicher Widerstand nur von oben herunter organisiert werden kann. Genau wie bei den Reichsbürgern unter Waffen, die sind besiegt ...

Also lehnen wir uns zurück, das wird noch!

 

 

vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Stand Jahresanfang kontrolliert die Union 47 von 69 Bundesrat-Sitzen, wie kann da so eine schützenfeindliche Bedürfnisregelung beschlossen werden ? ?

Da haben einige Schützen vergessen, dass es nur eine einzige Partei gibt, die unsere Interessen vertritt. Und das sind sicher nicht die Wendehälse im BMI.

 

 

 

 

 

 

 

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Die Mitglieder sind der Verband und wählen ihre Spitzen selbst.

Wenn die Mitglieder nichts wollen, hat ein Verband nix zu tun.

Ich meine es wären kaum Anträge an den Verband gestellt worden und die Vereine haben nicht übermäßig Eifer gezeigt.

 

Der Bundesrat hat einige sinnvolle Anmerkungen und den Rest ziehen Seehofer und MAyer ja bekanntlich glatt.

 

Zurücklehnen. Entspannt bleiben.

Hätte ja auch schlimmer kommen können ;)

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vor 41 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Beim Bedürfnis hatte ich Hoffnung, dass sich mit den Zusagen des Staatssekretärs Mayer und BMI-Chef Seehofer wenigstens ein bisschen was entspannt.

Jetzt kassiert der Bundesrat selbst diese Zusagen und verschärft weiter.

Stand Jahresanfang kontrolliert die Union 47 von 69 Bundesrat-Sitzen, wie kann da so eine schützenfeindliche Bedürfnisregelung beschlossen werden ? ?

Die Union und die grünen unterscheiden sich noch?

 

Schau mal nach Hessen, nach BW die Union leckt den grünen den Arsch und macht genau was die wollen bald auch in Sachsen und Bundesweit.

 

Ich sehe absolut schwarz da wird ein Monster mit Geheimdienstüberwachung von Millionen Gesetzestreuer Bürger auf dem Weg gebracht und ihr vertraut auf Seehofer oder Mayer....

 

 

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@Marder: Du hast natürlich recht, dass sich manche Positionen von Grünen und Union angleichen, leider. 

Allerdings stand und steht doch die Aussage vieler Unionspolitiker im Raum, nicht über die neue EU RL hinaus verschärfen zu wollen.

Wenn eine Landesregierung im Bundesrat hockt, die schwarz+grün zusammengesetzt ist, dann müsste man erwarten,  dass die sich bei Verschärfungswünschen rotgrüner Landesregierungen "enthält".

Wie kann dann der Bundesrat weitere Verschärfungen (ganz wichtig für uns: bei der Bedürfnisüberprüfung) verabschieden? Das ist mir ein Rätsel.

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Zitat

In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

 

So lautet der Passus nach Anregung durch den BR.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

@Marder: Du hast natürlich recht, dass sich manche Positionen von Grünen und Union angleichen, leider. 

Allerdings stand und steht doch die Aussage vieler Unionspolitiker im Raum, nicht über die neue EU RL hinaus verschärfen zu wollen.

Wenn eine Landesregierung im Bundesrat hockt, die schwarz+grün zusammengesetzt ist, dann müsste man erwarten,  dass die sich bei Verschärfungswünschen rotgrüner Landesregierungen "enthält".

Wie kann dann der Bundesrat weitere Verschärfungen (ganz wichtig für uns: bei der Bedürfnisüberprüfung) verabschieden? Das ist mir ein Rätsel.

Was von den Wahlversprechen der Union zu halten ist kennt man seit der "Steuererklärung auf einem Bierdeckel"

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