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IGNORED

Kann Gelbe WBK ablaufen


Shiva

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Bei mir war es so, dass das Amt nach einiger Zeit ohne Erwerb die gelbe WBK eingezogen hat mit dem Hinweis darauf, dass ich ja anscheinend kein Bedürfnis habe, wenn ich keine Waffe kaufe. Hatte dann die Wahl, irgendwas zu kaufen, das ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben. Kenne aber die genaue Rechtslage nicht. War es mir nicht wert, dafür zu kämpfen. 

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vor 7 Minuten schrieb Harry Callahan:

Bei mir war es so, dass das Amt nach einiger Zeit ohne Erwerb die gelbe WBK eingezogen hat mit dem Hinweis darauf, dass ich ja anscheinend kein Bedürfnis habe, wenn ich keine Waffe kaufe. Hatte dann die Wahl, irgendwas zu kaufen, das ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben. Kenne aber die genaue Rechtslage nicht. War es mir nicht wert, dafür zu kämpfen. 

soweit ich weiß (stand damalige sachkunde) hat das amt damit recht. 

eine "leere" gelbe kann ablaufen. 

die frist weiß ich aber auch nicht aus dem Stand. 

 

zur Lösung wir sich doch aber was ganz biliges gebrauchtes finden. 

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vor 2 Minuten schrieb Alex90:

zur Lösung wir sich doch aber was ganz biliges gebrauchtes finden. 

Viel billiger als knapp 100 Euro wird es nicht werden. Dann Eintragungsgebühr und ggf. noch ein passender Tresor. Das für eine Waffe, die man nicht will und nicht braucht. Da ist die Neubeantragung der Gelben, wenn sie benötigt wird, billiger. 

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n älteres kk sportgewehr bekommt mal schon günstig. oder ne schrankleiche aus nem verein oder so. 

 

der rest stimmt natürlich. grade Tresore schlagen da zu buche. 

aber die hat man dann ja auch länger. 

 

neu bescheinigen und neu beantragen kostet auch. das kann man sich aber ausrechnen ob es lohnt oder nicht. 

 

wbk behalten hat aber den Vorteil dass man transportieren darf (zb vereinswaffen).

ich mutmaße mal dass das mit "pro forma"  gemeint war vom te. 

 

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vor 17 Minuten schrieb Harry Callahan:

Viel billiger als knapp 100 Euro wird es nicht werden. Dann Eintragungsgebühr und ggf. noch ein passender Tresor. Das für eine Waffe, die man nicht will und nicht braucht. Da ist die Neubeantragung der Gelben, wenn sie benötigt wird, billiger. 

Da hast du Recht. Die erstmalige Ausstellung hat aber auch gekostet.

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vor 6 Minuten schrieb Alex90:

ich mutmaße mal dass das mit "pro forma"  gemeint war vom te. 

Nö. Ich habe beim letzten Voreintrag holen gleich noch einen Antrag auf eine gelbe WBK mitgemacht. Ohne das ich eine konkrete Waffe im Hinterkopf habe. Einfach aus der Überlegung das ich dann ja eine Waffe kaufen kann, sobald mir irgendwo was passendes über den Weg läuft. Über einen Fristablauf habe ich mir keine Gedanken gemacht.

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vor 2 Minuten schrieb Alex90:

wenn jetzt noch jmd weiß wo das geschrieben steht sollte alles klar sein. 

 

ich konnte leider grade nicht auf die schnelle finden. 

 

Findet man auch beim Langsamsuchen bestimmt nicht, meine GELBE ist seit 15 Jahren "jungfräulich" und es hat bis jetzt keinen gestört.

 

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So ist es. Und wie schon geschrieben, kann sie z.B. auch nur aus Gründen der Leihe beantragt worden sein.

 

Solange alle Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 WaffG weiterhin vorliegen, ist man auch zum Besitz einer leeren gelben WBK berechtigt.

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Wegen zwischenzeitlichem Posting: meine Antwort bezog sich auf Karlyman.
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vor einer Stunde schrieb sas26:

Gelbe WBK ist nach 1 Jahr wenn nichts gekauft wird wieder zurückzugeben !

 

Sobald eine Waffe eingetragen ist läuft sie nicht mehr ab.

 

Amt kommt aber meist nach längerer Zeit an dich heran, also kauf endlich was ! :)

 

Gruß

 

Steht wo? WaffG? AWaffV?

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das mit dem Jahr kann sich natürlich auch mal wieder um so einen fest gewachsenen Stammtischmythos handeln.   kann das aus zeiten der "alten gelben" kommen? (leider vor meiner Zeit) 

 

Das eine leere Gelbe WBK entzogen wird kann ich mir trotzdem gut vorstellen wenn es zu einer Überprüfung kommt. zb weil es den Anschein macht dass das Bedürfnis nicht fortbesteht oder  ähnliches. 

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vor 23 Minuten schrieb Alex90:

 

Das eine leere Gelbe WBK entzogen wird kann ich mir trotzdem gut vorstellen wenn es zu einer Überprüfung kommt. zb weil es den Anschein macht dass das Bedürfnis nicht fortbesteht oder  ähnliches. 

Dann wird m.W. auch eine volle WBK entzogen...

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Es gibt waffenrechtlich keine Ablauffrist.

 

Wenn die Behörde aber der Meinung ist man hätte kein entsprechendes Bedürfnis, dann kann sie selbstverständlich widerrufen werden. Manche Behörden machen das regelmäßig. Eine entsprechende Vermutung kann nach mehrjähriger Jungfräulichkeit der gelben WBK schon aufkommen und wenn noch weitere Erlaubnisse (grüne WBK etc.) vorhanden sind, dann zieht auch die "Leihe/Transport"-Karte nicht.

Bearbeitet von alzi
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Also meine Behörde beruft sich auf §10 Abs.1, sprich ein Jahr.

Der Kommentar war, wenn nach einem Jahr keine Waffe eingetragen ist, muss die gelbe neu ausgestellt werden. 

Die Behörde wird die WBK nicht einziehen, wenn nach einem Jahr nix drauf ist, sondern schlicht den Eintrag verweigern bzw. durch Einwurf von Münzen eine neue WBK ausstellen.

 

Da das bei mir praktisch keine Relevanz hatte (ne gebrauchte Flinte gibt es für kleines Geld), hab ich das nicht hinterfragt. Spannend wäre zu sehen wie die Behörde reagiert wenn eine 15 Jahre jungfräuliche WBK zum Eintrag vorgelegt wird.

 

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