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Ringo58

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Alle Inhalte von Ringo58

  1. Die 12/18-Regel nach § 14 Abs. 3 gilt nur für den Erwerb, für den Besitz gilt § 14 Abs. 4, der einen Nachweis von 4/6 innerhalb von 12 Monaten fordert, der rückwirkend für 24 Monate nachzuweisen ist, für jede vorhandene Waffenart..
  2. Ist sicherlich schon alles geregelt, war ja schon 2018. Außerdem bestimmt "Politikerbonus".
  3. Unsere KPB akzeptiert keine Schießbücher, die möchten vom Verein die Daten aus der Schießkladde mitgeteilt bekommen. Aussage der SBine: "Stempel in dem persönlichen Schießbuch sind nicht aussagekräftig". Mitglieder, die in mehreren Vereinen sind, müssen die entsprechenden Nachweise je Verein erbringen.
  4. Ringo58

    2 Fragen zum NWR

    Zitat Merkblatt des BMI: Hinweis: Die Waffen-lDs haben keine Auswirkungen auf die Kennzeichnung Ihrer Waffen; insbesondere ist hier keine Nachkennzeichnung o.ä. vorgesehen. Es handelt sich um eine rein technische Identifikationsnummer des NWR. Diesen Hinweis verstehe ich so, das z. B. Wechselsysteme oder -läufe, die keine Seriennummer haben, auch keine nachträgliche Kennzeichnung benötigen. Michael
  5. ... und in der "nicht existenten Stadt" in Ostwesfalen reicht dem Bezirksbeamten nicht einmal ein Klasse-0-Schrank, die Munition muss außerhalb des Tresors in Blechbehältnissen gelagert werden, die zusätzlich noch verankert werden mussten. Vereinskamerad (Neuling, 1 Waffe Pistole KK, 1 Waffe SL KK) hat klein beigegeben, damit er mit dem Beamten, der regelmäßig die Kontrollen macht, keinen Ärger bekommt. Es wäre schön gewesen, wenn man diese Geschichte grün markieren könnte - ist aber leider wahr. Michael
  6. Findet man auch beim Langsamsuchen bestimmt nicht, meine GELBE ist seit 15 Jahren "jungfräulich" und es hat bis jetzt keinen gestört.
  7. Ja, geht auch, Vereinsmeisterschaft ist die unterste Ebene.
  8. @alzi Stimmt, Plural. Danke für den Hinweis. @Bautz: Ich habe lediglich die neuesten Befürwortungsregelungen zitiert (Stand: 16.11.2018), muss dann der LV4 wohl klären.
  9. Für die 3. KW reicht im LV4 die Teilnahme an einer vom LV genehmigten und veröffentlichten Vereinsmeisterschaft des laufenden oder letzten Jahres, die Ergebnisliste ist mit einzureichen. Michael
  10. https://www.steyr-mannlicher.com/de/waffen/sportwaffen/steyr-aug/ Diese Version ist zum sportlichen Schießen zugelassen. Michael
  11. Beschusspflicht Wer Schusswaffen sowie höchstbeanspruchte Teile (z. B. Lauf, Verschluss, Griffstück), die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Wer an einer Schusswaffe ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Quelle: Beschussamt Ulm
  12. Stimmt, das wird sich auch in großen Teilen der Journaille auch in Zukunft nicht ändern, es geht aber auch anders. Michael
  13. Quelle BDS LV4: Informationen zur BDS Versicherung Ab 1.1.2013 besteht für alle BDS-Mitglieder eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung! Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Mio Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen. Die Bundesdelegiertenversammlung hat am 24. November 2012 entsprechend zur Deckung des größten Teils der Belastung durch diese Versicherung für den Bundesverband (der Versicherungsbeitrag ist alleine vom Bundesverband zu entrichten) eine Erhöhung des Bundesbeitrages von 11,- auf 12,- Euro festgesetzt. Deckungsumfang Straf-Rechtsschutz gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff. Verwaltungs-Rechtsschutz gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben. Deckungssummen EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,- Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes. Ob sich ihr Jahresbeitrag, der sich ja aus Bundes- und Landesverbandsbeitrag besteht, erhöht, wird den Mitgliedern von ihren einzelnen Landesverbänden mitgeteilt.
  14. Hallo toylife, probier es einmal hier. Leider nur mit einer Telefonnummer.
  15. Nachtrag. Schade um den Verein, vielleicht hätte es auch einen Neustart mit einem komplett neuen Vorstand geben können. Michael
  16. Auf der Internetseite des Vereins ist ein Bericht über die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der DSU. Sonst findet man keine anderen Hinweise auf Verbandszugehörigkeiten. Michael
  17. Wer einen Sachkundenachweis fälschen kann wird wohl auch die Möglichkeit haben den Bedürfnisnachweis des Verbandes gleich mitzuliefern! Michael
  18. dewezet.de Wieder einmal Durchsuchungen, lassen wir uns mal überraschen, was dabei herauskommt. Hoffentlich wird das so oder so komplett geklärt. Michael
  19. Hallo frogger, siehe dir mal dieses Merkblatt vom LKA BW an, danach muss der Schrank nach Herstellerangabe verankert sein. Mit besten Grüßen Michael
  20. WaffVwV: 14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann. Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe Michael
  21. Hallo schiiter, unser BDS-Landesverband (LV 4) verlangt für das erweiterte Bedürfnis (ab 3. KW oder 4. SL) Kopien von sämtlichen WBK. So hat der LV schon beim Antrag einen kompletten Überblick über den Waffenbestand des Antragstellers. Michael
  22. Zu 1: Ja! Zu 2: Da mir der Verband das Bedürfnis für die zweite 9 mm und auch eine weitere .22 ausgestellt hat, müsste der SB auch die Einträge tätigen, da die Notwendigkeit für weitere Disziplinen besteht. Michael
  23. Genau darin, ich habe eine 1911 in 9 mm für 1101 und eine CZ 75 für 1201 mit der Option KK in 1210. Der Sachbearbeiter hat kurz nachgefragt und ich habe ihm erklärt, warum ich eine 2. Waffe für MD benötige und warum die erste Waffe dafür weniger geeignet ist. Eintrag war dann kein Problem. Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe Michael
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