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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Paddy85

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vor 6 Minuten schrieb H.S.:

denen ihre Arbeit zu erschweren

Das ist eh sinnlos.

 

Ich lasse aber selten eine gute Gelegenheit vorbeiziehen,  zu erklären warum ich ihr Tun für sinnlos halte - sie verwalten ja nur die,  die sich freiwillig verwalten lassen.

Bei der Wiederladepappe ist es noch krasser, so etwas gibt es wohl nur bei uns. Also geht es ja ohne, unsere Nachbarn sprengen sich ja auch nicht in Massen in die Luft.

 

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vor 10 Stunden schrieb Gruger:

"Was den Ausweis wollen Sie? Nun ja.. äh. Also ich bin eigentlich nicht der Uwe, vielleicht lassen Sie einfach einen Zettel da mit Ihren Terminvorstellungen. Mein Bruder meldet sich dann bei Ihnen. Servus, Fürti & Good Bye"

Laut Aktenlage müßten sie eigentlich wissen dass ich keinen Bruder habe.

Illegaler Feriengast wäre genauso schlecht.

vor 9 Minuten schrieb H.S.:

...nachdem man die Dienstausweise kontrolliert hat, wenn nicht persönlich bekannt,.....

Die hatte ich natürlich als 1. kontrolliert.

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Rein theoretisch könnte die genannte, kurze "Konversation" auch nur über eine Tür-Gegensprechanlage erfolgen.

Wie ich schon schrieb kam ich gerade angefahren und befuhr mein Grundstück, da kamen sie zeitgleich angefahren und die Gegensprechanlage war weit weg.

Zum Glück lag mein "Gerödel" nicht schon im Auto.

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vor 12 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ja wird es. Man hätte die Frage also beantworten können. Das aber kein Vorwurf an die Petenten.

Auch das Bundeslagebild Schusswaffen weist dies auch.

 

Das stimmt so nicht.

 

Im aktuellen Bundeslagebild Waffenkriminalität 2018 steht lediglich: "Vornehmlich handelte es sich um Fälle des illegalen Besitzes, der illegalen Einfuhr, des illegalen Handels und der illegalen Herstellung von Schusswaffen." Auch erlaubnispflichtige Waffen kann man illegal haben. In der Praxis werden aber in der Tat überwiegend SRS-Waffen und dergleichen für Straftaten verwendet. Es wäre wünschenswert, wenn das mal klarer dargestellt werden würde.

 

Hier der Link zum o.g. Bundeslagebild: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaet_node.html

 

Dort finden sich auch die Hinweise zur Problematik des professionellen Umbaus von Deko- und Saltuwaffen. Interessanterweise aber außer dem Hinweis auf die EU-Richtlinie gar nichts zu Magazinen.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Das stimmt so nicht.

 

Im aktuellen Bundeslagebild Waffenkriminalität 2018 steht lediglich: "Vornehmlich handelte es sich um Fälle des illegalen Besitzes, der illegalen Einfuhr, des illegalen Handels und der illegalen Herstellung von Schusswaffen." Auch erlaubnispflichtige Waffen kann man illegal haben. In der Praxis werden aber in der Tat überwiegend SRS-Waffen und dergleichen für Straftaten verwendet. Es wäre wünschenswert, wenn das mal klarer dargestellt werden würde.

 

 

Wenn man mal mehr als eins gelesen hätte, wüsste man das besser.

Zitat

Im Berichtsjahr 2013 wurden 412 Waffen an Tatorten i. Z. m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt.

In 69,6 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/ Alarm- und Luftdruckwaffen.
Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 30,4 %. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,7 % in legalem Besitz.

Zitat

Im Berichtsjahr 2014 wurden 443 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt.
In 75,7 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 24,3 %.
Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz.

Zitat

Im Berichtsjahr 2015 wurden 470 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt.
In 72,4 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 27,6 %.
Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz.

Soll ich noch weitere zitieren oder genügt das über Jahre sehr verstetigte Bild?

Auch dieser Auszug lässt eben Aussagen zu.

Bearbeitet von Gast
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Früher gab es auch noch diese erhellende Grafik

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Im Folgejahr waren es 3,8% legaler Schusswaffen . Erlaubnisfreier Besitz 54,9%usw.

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Wenn man mal mehr als eins gelesen hätte, wüsste man das besser.

Soll ich noch weitere zitieren oder genügt das über Jahre sehr verstetigte Bild?

Da sind nur die sichergestellten Waffen erfasst. Ich gehe davon aus daß
es viele Fälle mit Schreckschußwaffen gibt bei denen der Täter nicht

ermittelt werden kann - die sind in der Statistik nicht drin.
Gibt es natürlich auch mit echten Waffen; da wiegen die Straftaten aber
überwiegend schwerer so daß auch intensiver ermittelt wird.
Das Bild zeigt also eine Tendenz, aber nicht die Realität.

vor 9 Minuten schrieb karlyman:

Übrigens... die Türe zu öffnen, um nachzusehen, wer da steht, ist in vielen Situationen ohnehin keine so gute Taktik. 

Deshalb macht bei uns praktisch immer meine Frau auf.
Im Zweifel sagt Sie dann in gebrochenem Deutsch daß
Sie hier nur putzt. Ob das einer glaubt ist dann ja egal ;)

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vor 2 Stunden schrieb H.S.:

und der Raum im Keller ist, so dass ich niemanden in mein Schlafzimmer lassen muss.

Bei mir ist das aber so. Zumindest ein Schrank mit fast 10 Waffen steht im Schlafzimmer. Und da kommt mir kein Kontrolleur rein. Schon aus Prinzip nicht. Kontrolle nur nach Anmeldung. Und dann mache ich mir die Arbeit und stelle alle Tresore in den Flur hinter der Haustür und sie können sie begutachten. Somit bin ich meiner Pflicht nach gekommen, muss aber keinen Fremden in meine Wohnung, geschweige denn mein Schlafzimmer lassen.

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Am 28.1.2020 um 09:30 schrieb uwewittenburg:

Ich hatte vor längerer Zeit schon mal bezüglich SRS Waffen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von WBK pflichtigen Waffen hier gewarnt, von daher hatte ich sie auch aus diesem Schrank vor ca. 6 Jahren "verbannt" und irgendwo sicher weggeschlossen, mich auch nicht mehr um die SRS gekümmert.

Was hatte es damit auf sich? Hab leider nix dazu gefunden.

 

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vor 1 Stunde schrieb WOF:

Deshalb macht bei uns praktisch immer meine Frau auf.

Im Zweifel sagt Sie dann in gebrochenem Deutsch daß Sie hier nur putzt. Ob das einer glaubt ist dann ja egal

 

Ich hatte da jetzt vorrangig an andere vor der Tür stehende "Klientel" gedacht als an Behördenmitarbeiter...

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Bei mir ist das aber so. Zumindest ein Schrank mit fast 10 Waffen steht im Schlafzimmer. Und da kommt mir kein Kontrolleur rein. Schon aus Prinzip nicht. Kontrolle nur nach Anmeldung. Und dann mache ich mir die Arbeit und stelle alle Tresore in den Flur hinter der Haustür und sie können sie begutachten. Somit bin ich meiner Pflicht nach gekommen, muss aber keinen Fremden in meine Wohnung, geschweige denn mein Schlafzimmer lassen.

 

Also, das Verschieben der schweren Waffenschränke wäre mir definitiv zu viel Arbeit.

 

Bei mir ist es allerdings auch so, dass die Mitarbeiter der Waffenbehörde nicht mehr vom Hausinnern sehen, als der Bezirksschornsteinfegermeister bei der regelmäßigen Feuerungsanlagen-/Emissionswege-Überprüfung.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Also, das Verschieben der schweren Waffenschränke wäre mir definitiv zu viel Arbeit.

Ich hab nur A/B, B und A Schränke. Da hält sich das Gewicht in " tragbaren " Grenzen . Ein A Schrank steht im Keller, der kann da auch bleiben.Aber ins Schlafzimmer geht mir kein Fremder.

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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wenn man mal mehr als eins gelesen hätte, wüsste man das besser.

Soll ich noch weitere zitieren oder genügt das über Jahre sehr verstetigte Bild?

Hab ich. 🙂

 

In diesen drei Jahren 2013-2015 wurden in der Tat auch mal zu Sicherstellungen Hinweise auf den Anteil erlaubnisfreier Waffen gemacht.

 

Eine klare allgemeine Aussage wie z.B. "erlaubnispflichtige Schusswaffen spielen bei Straftaten mit x,x % nur eine sehr untergeordnete Rolle und lediglich in x,x % davon (da gehts dann schon recht stark Richtung Null !) wurden diese vom Berechtigten selbst zur Tat eingesetzt" vermisse ich aber sehr !

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Satzende vergessen
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Am 29.1.2020 um 15:49 schrieb Sachbearbeiter:

Solange man so ein Teil (nach Aktenlage der Waffenbehörde) hat, unterliegt man halt der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG, die oftmals kostenpflichtig durchgeführt wird. Wenn daneben noch eine WBK vorhanden ist, natürlich egal.

Was hat das mit der Aufbewahrungskontrolle zu tun? Die betrifft explizite nur erlaubnispflichtige Waffen.

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vor 6 Stunden schrieb H.S.:

...könnte man die Kollegen auch freundlich hereinbitten (nachdem man die Dienstausweise kontrolliert hat, wenn nicht persönlich bekannt), ihnen einen Kaffee anbieten 

Also meine Kollegen würde ich wahrscheinlich auch immer freundlich herein bitten. Da bekomme auch ich immer einen Kaffee oder auch mal ein Öttinger. Ansonsten bezahle ich den Kaffee der Menschen, die mich alle paar Jahre (1972, 1975, 2003, 2008, 2017, 2020 ...) eine Salamischeibe mehr in meinen Hobbies beschneiden bereits durch Steuern und Gebühren, die werden sehr gut bezahlt hilfsweise alimentiert. Dann will ich auch nicht der örtlichen Gastronomie in den Rücken fallen. 

vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die hatte ich natürlich als 1. kontrolliert.

Bei mir war einer der 2 persönlich bekannt und ich hatte den erst wenige Wochen davor an seinem Schreibtisch aufgesucht, also habe ich mal leichtsinniger Weise unterstellt daß er da immer noch Dienst leistet was sich als wahr heraus stellte. Aber Frage an den pensionierten Profi: Wie erkenne ich denn die Echtheit und Gültigkeit (also auch nicht widerrufen, verloren, geklaut) eines Dienstausweises? In meinem Bundesland der eines Landratsamtes oder kreisfreien Stadt. Gilt der alleine oder nur in Verbindung mit einem Personalausweis, wie bei meinem Jagdschein etwa? Gilt natürlich für Dienstausweise und irgendwelche Marken wie in Tatort grad so.

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vor 9 Stunden schrieb uwewittenburg:

Und die Waffen gleich mit?😎😉

Robert! (also Nicht-Uwe!):

 

Man macht ja nicht den Schrank auf und fragt dann die Herrschaften, was sie denn sonst noch so brauchen und geht dann den Perso holen - vielleicht auch hoffnungsvoll den Espresso, man braucht ja nicht so lange -, sondern regelt das vorher. Stellt fest, dass die gar nicht wissen, wer da vor ihnen steht und fragt sich, warum da einfach frecherweise unterstellt wird, man wäre Waffennarr und Inhaber solcher Gegenstände des Horrors.

 

Was mir ein bischen gegen den Strich geht ist die Ausweiskontrolle [1] (warum?, die haben sich die Adresse ja nicht einfach so ausgesucht) und die WBK Vorlagepflicht. Das Amt hat die WBK selber ausgestellt. Wenn sie nicht wissen, welche Waffen sie kontrollieren wollen, sollen sie doch einfach noch mal ins Amt gehen und sich das überlegen. Denn die "Nachschau" dient ja gerüchteweise der Überprüfung der Aufbewahrung "genau der bestimmtem Waffe". Deswegen muss man diese wohl auch aus dem Schrank holen und vorzeigen.

 

Eine Nachschau unbestimmter Art ("alle Waffen im Haus") würde ja auch einer Durchsuchung gleich stehen.

Als Bürger kann ich auch davon ausgehen, dass die Behörde die Eintragungen in NWR und WBK synchron gehalten hat.

 

Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass der Besuch in der Wohnung einen Grundrechtseingriff darstellt, der zwar gesetzlich normiert ist, aber immer noch engen Grenzen unterliegt. Freiwillig darf man natürlich als Bürger alles mitmachen.

 

[1] Eine Ausweis-Mitführungs und -vorzeigepflicht besteht bekanntermassen nur beim Führen der Waffe. Und dann auch nur Vorzeigen den "zur Kontrolle berechtigten Personen". Da hätte ich in Bundesländern, wo die Durchführung des Waffenrechts nicht bei der Polizei liegt schon so meine Bedenken. Und selbst bei diesen Ländern müsste man sich fragen, warum ein Polizist ohne besondere Dringlichkeit zu mir nach Hause kommt und mich zur Vorlage meines Ausweise auffordert. Auch hier dürften gewisse Regelungen dagegen stehen, man ist ja nicht im öffentlichen Raum unterwegs und auch nicht Beschuldigter oder ähnliches.

Bearbeitet von Gruger
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