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GK Schießen im eigenen Keller?


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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb schiiter:

Deshalb wirds auch auf Gefahr im Verzug rauslaufen und ohne richterliche Anordnung erfolgen ;)

 

Polizei dringt also bei einem unbescholtenen Bürger ein und durchsucht das Grundstück, weil ein Nachbar Knallgeräusche vernommen hat?

 

Gibt es verifizierte Fälle? Presseberichte?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Knalle Peng:

Polizei dringt also bei einem unbescholtenen Bürger ein und durchsucht das Grundstück, weil ein Nachbar Knallgeräusche vernommen hat?

 

Gibt es verifizierte Fälle? Presseberichte?

Na ja, Softairwaffe oder gar Bohrmaschine in der Hand gesehen (oder zu sehen gemeint) gab es wohl schon öfter.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Knalle Peng:

 

Polizei dringt also bei einem unbescholtenen Bürger ein und durchsucht das Grundstück, weil ein Nachbar Knallgeräusche vernommen hat?

 

Gibt es verifizierte Fälle? Presseberichte?

Also wenn man bei Google "nachbar hört schüsse" eingibt, kommen 82300 Ergebnisse. Da wird bestimmt was für Dich bei sein ...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Flohbändiger:

 

Also wenn man bei Google "nachbar hört schüsse" eingibt, kommen 82300 Ergebnisse. Da wird bestimmt was für Dich bei sein ...

 

Dann mal viel Spaß bei der Suche.

 

So lange mir niemand das Gegenteil beweist, halte ich es für Seemannsgarn, dass die Polizei auf Privatgrund unauffälliger Bürger vordringt, nur weil Knallgeräusche vernommen wurden.

Geschrieben

Und wie soll man das verstehen sich deswegen illegal einen Schiesskeller hinstellen?:help:

 

Und selbst dann, ist man beraten etwas vernünftig zu machen, wo man Geschosssicher ist, Lärmtechnisch i.o und auch eine Lüftung hat, sprich alles was man braucht um es legal zu machen.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Knalle Peng:

So lange mir niemand das Gegenteil beweist, halte ich es für Seemannsgarn, dass die Polizei auf Privatgrund unauffälliger Bürger vordringt, nur weil Knallgeräusche vernommen wurden.

Ernsthaft? Na dann mach doch mal die Probe aufs Exempel und geh in deinen Keller zum schießen, möglichst so, dass es die Nachbarn auch hören können. Ich bin mal gespannt auf deinen Erlebnisbericht.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Ernsthaft? Na dann mach doch mal die Probe aufs Exempel und geh in deinen Keller zum schießen, möglichst so, dass es die Nachbarn auch hören können. Ich bin mal gespannt auf deinen Erlebnisbericht.

 

Wer sagt dir, dass nicht Teilnehmer dieser Diskussion seit vielen Jahren auf Privatgrund schiessen oder dies langjährig getan haben?

 

Und warum sollte man das so veranstalten, dass Dritte es hören? Jeder, der einen Funken Verstand hat, wird sich vergewissern, dass niemand durch Knallgeräusche belästigt wird.

 

Hört und sieht man nichts öffentlich davon, wird wohl nie jemand erfahren, ob Michel Müller auf Privatgelände in der Nase bohrt, Pornos dreht oder auf Schießscheiben schießt und er wird vermutlich auch nicht auf dem Amt um Erlaubnis nachfragen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb German:

Und heute relativierst Du Gesetzesbruch.

Sehe ich nicht so. Er hinterfragt meiner Ansicht nach nur, ob sich die Welt an ein künstliches Regelwerk anzupassen hat oder umgekehrt. Es ist das Eine, eine Vorschrift zu befolgen, wenn sie halt da ist. Es ist was anderes, die Sinnhaftigkeit der Vorschrift zu hinterfragen und darauf hinzuarbeiten, dass die in Zukunft geändert wird. Wenn ich mir ansehe, dass die offiziellen Schießstandrichtlinien für die Anerkennung von Schießständen mehr Seiten haben als manche Sportordnung, dann muss man sich schon fragen, ob hier nicht irgendwas falsch läuft und warum andere Länder um uns herum nicht im Chaos versinken. Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass sich hier in Deutschland etwas verselbstständigt hat, wo am Ende der Schwanz mit dem Hund wedelt und nicht umgekehrt.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb knight:

Sehe ich nicht so. Er hinterfragt meiner Ansicht nach nur, ob sich die Welt an ein künstliches Regelwerk anzupassen hat oder umgekehrt. Es ist das Eine, eine Vorschrift zu befolgen, wenn sie halt da ist. Es ist was anderes, die Sinnhaftigkeit der Vorschrift zu hinterfragen und darauf hinzuarbeiten, dass die in Zukunft geändert wird. Wenn ich mir ansehe, dass die offiziellen Schießstandrichtlinien für die Anerkennung von Schießständen mehr Seiten haben als manche Sportordnung, dann muss man sich schon fragen, ob hier nicht irgendwas falsch läuft und warum andere Länder um uns herum nicht im Chaos versinken. Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass sich hier in Deutschland etwas verselbstständigt hat, wo am Ende der Schwanz mit dem Hund wedelt und nicht umgekehrt.

Das Problem an diesen Schiessstand Richtlinien die ja von Kafka hätten geschrieben werden können im Grunde auf 2 Seiten A4 PLatz haben, nur geht man in D davon aus das alle besonders Dumm sind und man jeden Fall aus diskutieren muss. Dazu die Krankheit der Sachverständigen die auch irgendwie ihre Daseinsberechtigung recht fertigen müssen.

 

Nimm den Indoor Stand:

 

1°) Wände, Decken, Boden und Mauer Durschuss sicher, also aus Stahlbeton oder ballistischen Stahl in der nörtigen breite entsprechende der Kaliber die geschossen werden.

2°) Wand, Decken, Boden und Mauer Abprall sicher von 90°-45°, Material nicht entflammbar B1

3°) Boden Glatt ohne Ritzen

4°) Lüftung bei normalen Stand durch das Verdrängung Prinzip, die Durchschnitts Geschwindigkeit im Raum der Luft darf nicht .33 m/s unterschreite

5°) Not Ausgang in Gegensetzer Richtung des Eingangs

6°) Kugelfang der erlaubt das Blei zu recyclieren und wo Ruckpraller ausgeschlossen werden die, die Schützen erreichen können

7°) Lüftung mit HEPA Filter H14

 

Das ist schon alles was es braucht damit der Stand sicher ist.

 

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

... Da schalten sich alle Hirnwindungen aus, bis auf die Angstsynapse.

Den Eindruck kann man schon manches mal gewinnen... wenn man so hört, wie so mancher hier drauf abgeht... fällt mir immer wieder Napoleon I ein...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb joker_ch:

...

Das ist schon alles was es braucht damit der Stand sicher ist.

Was man braucht, ist ein bisschen gesunder Verstand und Vernunft der Handelnden. Hat man das alles nicht, dann hat man eben irgendwann Darwin. Das kann für die Evolution nur von Vorteil sein. Man nennt es schlicht EIGENVERANTWORTUNG.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb steven:

Baugesetz ist dies eine "Umwidmung"

Ein privat genutzter Hobbyraum wird zu einem privat genutzten Hobbyraum... Da muss ja jeder der im ehemaligen Kinderzimmer seines Häuschens als Rentner eine Modelleisenbahn aufbaut eine Nutzungsänderung beantragen.

So lange da kein Gewerbe, Auto oder Gaul rein kommt, zumal in einem Kellerraum der ja eh nicht zu "Wohnzwecken" genutzt wird gibt es auch keine Nutzungsänderung.

Geschrieben

Nein, ein Schießstand ist baurechtlich kein "Hobbyraum". Ohne Umwidmung darfst Du noch nicht mal Deinen Rasenmäher in die Garage stellen, weil diese eben der Unterbringung eines PKW dient. Und schießen darfst Du dort eben auch nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Ohne Umwidmung darfst Du noch nicht mal Deinen Rasenmäher in die Garage stellen, weil diese eben der Unterbringung eines PKW dient.

Dieses System ist doch einfach nur krank.

Geschrieben

Ich glaube, vor etwa 30 Jahren - Ende der 80iger, war mal ein Fall in der Zeitung, da war ein Tierarzt (in hohem Alter) verstorben.

 

Neben seiner eigenen Wohnung hatte er noch ein ehemaliges Bauerhaus mit Hof, Scheune usw. geerbt.

 

Da es keine Nachkommen gab, wurde das dann vom der öffentlichen Hand aufgelöst.

 

Dabei fand in der Scheune eine Falltür, die in einen mit Stahltür verschlossenen Keller führte.

 

Darin waren an drei Wänden Maschinenpistolen und andere „Weltkriegsware“ in ordentlichen Gewehrständern, in der Mitte ein Schiesstisch und dann ein langer Gang - so sahen die Fotos in der Zeitung aus. 

 

Wir hätten damals viel darum gegeben, den Keller mal benutzen zu dürfen.

Geschrieben

Es gibt Gemeinden die beim Neubau Garagen oder Parkplätze vorschreiben und in Offenbach hat offensichtlich irgend jemand eine besonders große Klatsche. Deshalb hatte ich auch Gewerbe, KFZ und Gäule ausgenommen. Das hat aber immer noch nichts mit einem Kellerraum in einen selbstbewohnte Einfamilienhaus zu tun.

In meinem Bauplan von 1965 steht Kind wo meine Wiederladebude ist, Wohnzimmer wo mein Schlafzimmer ist und Hauswirtschaftsraum wo sich meine Werkstatt befindet. Außerdem haben die Leutchen hier angeblich mal Vieh gehalten, in einem Kellerraum den ich jetzt als Partybude nutze, im Plan steht wohnen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb bumm:

Es gibt Gemeinden die beim Neubau Garagen oder Parkplätze vorschreiben ...

Das ist eigentlich üblich. Über den Schlüssel kann man streiten, besonders Bauträger sehen eigentlich immer zu wenig Plätze vor. Ein Auto pro Haushalt ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Was im Bauplan steht ist künstlerische Freiheit des Architekten. Man kann ja Kinderlose z.B. nicht zwingen, welche zu adoptieren nur weil zwei Kinderzimmer im Plan sind, oder die Räume leer stehen zu lassen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Kommt regelmäßig bei brandschutztechnischen Begehungen in Mehrfamilienhäusern / Tiefgaragen vor. Gemäß Bauordnung darf in der Garage nur das was zum Betrieb eines KFZ notwendig ist, vorgelagert werden. Das wäre z.B. Dachbox, EIN Satz Reifen, 20L Treibstoff, Autopflegezubehör - mehr nicht! Gilt übrigens auch für Motorräder.

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