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IGNORED

Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank


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Geschrieben

Moin Schwarmintelligenz und Gonzzo,

 

folgende Situation:

ich ziehe um und werde mir in die neue Wohnung einen 1er Schrank stellen, in den ich all meinen Kram reinschmeissen werde.

Bis her habe ich die KW in einem B Würfel, die zwei LW in einem A Schrank und die Munition in einem Aktentresor aus Stahl.

Zu den beiden Tresoren habe ich ebenfalls die Papiere / Rechnungen, die auch der Behörde vorliegen.

 

Frage an euch:

Kann ich bzw irgendjemand damit noch etwas anfangen?

 

Warum in die Recht-Gruppe:

Mir geht es um den rechtlichen Hintergrund „Altbesitz“ bzw. Neu-Besitz mit alten Papieren. Kann und darf damit irgendein Dritter noch was anfangen weil alte Papiere dabei? 

 

Freue mich auf fundierte Antworten. Dummschwätze und Gonzzo dürfen sich gerne enthalten.

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gunnator:

Kann ich bzw irgendjemand damit noch etwas anfangen?

 

Warum nicht? Kommt auf Größe, Gewicht und Interessenten an. Anbieten würde ich den allemal.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb gunnator:

 Kann und darf damit irgendein Dritter noch was anfangen weil alte Papiere dabei?

Ja... Man kann damit was anfangen.

Aber nur Du darfst darin erlaubnispflichtige Schusswaffen aufbewahren.

 

Alle anderen können das Ding als Mun-Schrank oder für die Münzsammlung nutzen...

Oder fürs Luftgewehr, die Schreckschusswaffe und ähnlich gefährliche Sachen....

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Geschrieben (bearbeitet)

OK Mittelalter, soweit bin ich bei Dir.

 

Aber sehe ich das richtig, dass (hypothetisch) wenn Du Dir das Ding morgen ins Zimmer stellst inkl. Der alten Papiere juristisch alles sauber, aber nicht im Sinne des Erfinders ist?

 

Oder anders formuliert, ist da wirklich ein Loch?

Bearbeitet von gunnator
Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb gunnator:

Aber sehe ich das richtig, dass (hypothetisch) wenn Du Dir das Ding morgen ins Zimmer stellst inkl. Der alten Papiere juristisch alles sauber,

jeder kann sich den in die bude stellen, und mit den Papieren kann er die Wände tapezieren,

NUR er kann eben KEINE erlaubnispflichtigen waffen mehr darin lagern!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb gunnator:

sehe ich das richtig

nö! genau das Gegenteil.

 

vor 35 Minuten schrieb gunnator:

wenn Du Dir das Ding morgen ins Zimmer stellst inkl. Der alten Papiere juristisch alles sauber, aber nicht im Sinne des Erfinders ist

im Sinne des Erfinders ja, juristisch sauber nein.

es gibt, rechtlich zulässig, die Weiternutzung besagter Tresore nach dem Stichtag. eine "Neunutzung" nur in Verbindung mit einer Weiternutzung und der Mitnutzung (gemeinsamen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft).

 

 

 

Da gibts auch kein Loch!

 

eine Weiternutzung "vererben" geht, aber max. einmalig, und nur wenn der Mitnutzer (häusliche Gemeinschaft) dann auch Erbe ist/wird.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Jeder Legalwaffebesitzer der vor dem Stichtag Waffen eingetragen hatte,  und dem du lt. Kaufvertrag die Schränke vor dem Stichtag verkauft hast kann sie weiternutzen.

Danach kann er noch Muni darin aufbewaren.

 

Bearbeitet von Edward
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Geschrieben

Sehen wir es doch einfach auspraktischer Sicht. Die TResore sind nachweislich vor dem STichtag beschafft worden.

Laut dem zu fertigenden Kaufvertrag über die gebrauchten Schränke, sind diese auch vor dem Stichtag an einen Erlaubnisinhaber verlauft und in Nutzung genommen worden.

Alle Seiten sind glücklich.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb gunnator:

Aber sehe ich das richtig, dass (hypothetisch) wenn Du Dir das Ding morgen ins Zimmer stellst inkl. Der alten Papiere juristisch alles sauber, aber nicht im Sinne des Erfinders ist?

 

Oder anders formuliert, ist da wirklich ein Loch?

Viele Waffenbehörden wollen die sichere Aufbewahrung nachgewiesen haben. D.h. von einem Teil der vorhandenen Tresore oder von allen Tresoren existieren bei der Behörde bereits Unterlagen. Kauft man weitere Tresore, müssen die der Behörde nicht zwangsläufig gemeldet werden.

Wenn der tatsächliche Waffenbestand zu einem gewissen Stichtag aber nicht mit den (angeblich) zu diesem Stichtag bereits besessenen Tresorkapazitäten übereinstimmt, könnten diese Tatsachen aus Sicht der Waffenbehörde die Annahme rechtfertigen, dass da jemand versucht zu bescheissen...

 

...ob man diese Diskussion ("ich konnte mir damals doch so viele Schränke kaufen wie ich wollte") mit seiner Waffenbehörde führen möchte, muss jeder für sich entscheiden und sollte sich das IMHO sorgsam überlegen. Eine große Auswahl an alternativen Waffenbehörden hat man nunmal nicht, wenn man nicht umziehen möchte.

Geschrieben

Rein theoretische Frage:

Wenn der eventuelle Käufer die alten Schränke bereits vor/zum Stichtag benutzt hätte,

wo wären dann deine Waffen bis zum Umzug aufbewahrt gewesen? 

Geschrieben

Gibt einfach Fragen die nicht gestellt werden sollten.

 

Ich hab von keinem meiner Schränke noch die Rechnungen. Aber alle Schränke haben auf dem Typenschild ein Produktionsjahr. Alle wurden  weit vor dem Stichtag gebaut. Was braucht es mehr. Und ausser " Ich bewahre Gesetzeskonform in A und B Schränken auf " hat das Amt von mir keine Unterlagen bezgl der Unterbringung meiner Waffen. Auch und insbesondere keine Anzahl der Schränke.

Geschrieben (bearbeitet)

Nirgendwo steht das ich meine Schränke bis zum Limit füllen muss, wenn ich vor dem Stichtag 20 A-Schränke gekauft habe um in jedem 1 Waffe zu lagern ist das mein Problem, nicht alles totdiskutieren (was wäre wenn).

Ich denke das wesentliche wurde beantwortet.

 

Bearbeitet von Edward
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb bigbore:

Rein theoretische Frage:

Wenn der eventuelle Käufer die alten Schränke bereits vor/zum Stichtag benutzt hätte,

wo wären dann deine Waffen bis zum Umzug aufbewahrt gewesen? 

In dem entsorgten Schrank.

Wer soll da was nachvollziehen?

Die Waffen waren ordnungsgemäß aufbewahrt-fertig.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb joe_red5:

Im Zuge des altbestand Schutzes müsste ich Einzel Fotos plus Gruppen Bild beim der SB in meiner alte hinterlegt werden. Sonst kein bestandschutz.

Nicht schon wieder den Driss durchkauen...:ninja:

Gibt ein ellenlangen Topic dazu. Lektüre des Gesetze hilft insoweit auch etwas ;)

 

Kurzformel:

Melden macht zwar frei, ist materiell für den Bestandsschutz aber unerheblich. Der gilt auch so.

Geschrieben
Am 1.3.2018 um 18:56 schrieb Edward:

Nirgendwo steht das ich meine Schränke bis zum Limit füllen muss, wenn ich vor dem Stichtag 20 A-Schränke gekauft habe um in jedem 1 Waffe zu lagern ist das mein Problem,

Richtig! Und: Selbst wenn ich nach dem Stichtag die Waffen von 1 auf dann >1 mal A - Schränke verteilen würde, dann würde das den Diebstahl deutlich erschweren. Der pöhse Bube muß mehr Schlösser öffnen und/oder mehr Schränke vertragen. Ich möchte die Behörde sehen, die eine Verbesserung der Aufbewahrung ablehnt :rotfl2: Wenn ich Platz und/oder Notwendigkeit dafür hätte, dann hätte ich das schon getestet.

Geschrieben
Am ‎01‎.‎03‎.‎2018 um 18:37 schrieb PetMan:

Gibt einfach Fragen die nicht gestellt werden sollten.

 

Ich hab von keinem meiner Schränke noch die Rechnungen. Aber alle Schränke haben auf dem Typenschild ein Produktionsjahr. Alle wurden  weit vor dem Stichtag gebaut. Was braucht es mehr. Und ausser " Ich bewahre Gesetzeskonform in A und B Schränken auf " hat das Amt von mir keine Unterlagen bezgl der Unterbringung meiner Waffen. Auch und insbesondere keine Anzahl der Schränke.

Hängt davon ab, wie akkurat die zuständige Waffenbehörde die Verwahrungssituationen ab April 2003 dokumentiert hat. Dort wo z.B. alle Tresore schon vor Ort kontrolliert wurden, ist das plötzliche auftauchen eines bislang nie erwähnten zusätzlichen Tresores nicht gerade als sehr glaubhaft anzusehen...

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