Zum Inhalt springen
IGNORED

Tierabwehrspray


Fussel_Dussel

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Hat nicht direkt etwas mit Schusswaffen zu tun aber evtl. könnt ihr mir ja dennoch bei meiner (zugegebener Art vielleicht dummen) Frage weiterhelfen. Und zwar geht es um die Kennzeichnung Tierabwehrspray. Wenn die entsprechende Kartusche richtig gekennzeichnet ist und in einem Gerät eingebaut ist, reicht dies aus oder muss zwingend das Gerät auch von aussen klar erkennbar damit gekennzeichnet sein?

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen! Hat nicht direkt etwas mit Schusswaffen zu tun aber evtl. könnt ihr mir ja dennoch bei meiner (zugegebener Art vielleicht dummen) Frage weiterhelfen. Und zwar geht es um die Kennzeichnung Tierabwehrspray. Wenn die entsprechende Kartusche richtig gekennzeichnet ist und in einem Gerät eingebaut ist, reicht dies aus oder muss zwingend das Gerät auch von aussen klar erkennbar damit gekennzeichnet sein?

 

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!!

 

Tja , denke schon das Gefahren Stoffe klar erkennbar auf dem Behältnis sein müssen. 

 

 

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach meiner Einschätzung reicht auch eine Kennzeichnung "innen".

Die Kennzeichnung ist ja ausschließlich dafür da, dem netten Beamten im Falle einer Kontrolle auch beweisen zu können, daß das ein legales Tierabwehrspray ist.

 

Eine von weitem, oder aussen sichtbare Kennzeichnung ist nicht gefordert.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎10‎.‎01‎.‎2018 um 20:00 schrieb Steinpilz:

Nach meiner Einschätzung reicht auch eine Kennzeichnung "innen".

Zur Einstellung des Verfahrens.

Am ‎10‎.‎01‎.‎2018 um 20:00 schrieb Steinpilz:

Die Kennzeichnung ist ja ausschließlich dafür da, dem netten Beamten im Falle einer Kontrolle auch beweisen zu können, daß das ein legales Tierabwehrspray ist.

Reizsoffsprühgeräte unterliegen dem WaffG und somit der Kennzeichnungspflicht, es sei denn sie sind erkennbar als Tierabwehrspray
gekennzeichnet.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 12.1.2018 um 08:15 schrieb karlyman:

Nur aus Neugier - was hat man sich darunter vorzustellen?

Kleine Jungs stehen auf schnelle Autos, kleine Mädchen auf rosa. Deshalb gibt es im Handel Tierabwehrspraydosen in rosa Schutzhüllen. Stell dir das vor wie die Hüllen für Zigarettenschachteln damit kleine Mädchen sich keine Bilder von Teerlungen angucken müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Gerät muss gar nicht beschriftet sein, es kommt allein auf die Zweckbestimmung an.

Wenn es klar nur für die Tierabwehr bestimmt ist, muss da nirgendwo Tierabwehrspray draufstehen, es gibt keine Vorschriften über die Kennzeichung, siehe:

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/081107FbZ50Reizstoffspruehgeraet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor Jahren wurde meine Holde mal kontrolliert und brav wie sie als gute Bürgerin ist, wies sie darauf hin, daß sie ein Pfefferspray in der Tasche hat, das sie dann den Beamten auch ohne schlechtes Gewissen vorzeigte, weil sie es ja legal führte.

 

Nun hatte ich böser Bube aber das Spray mit Klebeband umwickelt, um es etwas griffiger zu machen und durch das ständeige Tragen hatte sich das Klebeband mit dem Etikett aussen auf der Dose verbunden.

 

Man konnte also nichts mehr lesen und das Klebeband ging auch nicht so einfach ab.

 

Ergebnis:

Frau samt Spray mit zur Wache genommen, von wo sie mich anrief.

Ich fuhr zur Wache und diskutierte etwas länger mit den Beamten.

 

Die behaupteten, daß das Spray jetzt ein verbotener Gegenstand sei, weil man das "Tierabwehrspray " nicht mehr lesen kann.

 

Schließlich bat ich eine Beamtin, mir das Spray doch nochmal kurz zu geben, vielleicht krieg ich das Klebeband soweit ab, daß es doch noch lesbar ist.

Das tat sie überraschenderweise und ich konnte mit dem Knibbeln beginnen.

Verständlicherweise war ich sehr penibel und vorsichtig und das Ganze dauerte etwa eine vertel Stunde.

 

Das Etikett war danach ziemlich zerfleddert, aber ich habs geschafft, genau die Stelle mit dem wichtigen Wort freizulegen :-)

 

Schließlich wurden wir nochmal belehrt, daß man es unterlassen sollte, die Dose abzukleben und dannn durften wir gehen.

 

Seit dem benutze ich transparentes Klebeband ^^

 

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 19.1.2018 um 17:07 schrieb Steinpilz:

[....]

Die behaupteten, daß das Spray jetzt ein verbotener Gegenstand sei, weil man das "Tierabwehrspray " nicht mehr lesen kann.

[...]

Schließlich wurden wir nochmal belehrt, daß man es unterlassen sollte, die Dose abzukleben und dannn durften wir gehen.

 

Seit dem benutze ich transparentes Klebeband ^^

 

Nimm gerne wieder undurchsichtiges Klebebeand und verweise auf die hier zitierten Enscheidungen des LG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2007, Az. 604 Qs 62/07 (vorausgehend AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – 930 - 297/07 Jug –, juris - ECLI:DE:AGHHSG:2007:1018.930.297.07JUG.0A) und die Verfügung der StA Erfurt vom 16.09.2016, Az. 841 Js 20525/16 (ja, ist nur eine Staatsanwaltschaft, aber besser als nichts). Diese gehen beide nicht von einer Strafbarkeit aus, wenn die Beschriftung nicht mehr lesbar ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt doch Drucker für einzeiliges Klebeband. Drucke " LG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2007, Az. 604 Qs 62/07 (vorausgehend AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – 930 - 297/07 Jug –, juris - ECLI:DE:AGHHSG:2007:1018.930.297.07JUG.0A) und die Verfügung der StA Erfurt vom 16.09.2016, Az. 841 Js 20525/16 " aus und umwickele damit die Dose :blum:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
vor 40 Minuten schrieb Mittelalter:

Du solltest lieber eine Sirene mitnehmen...

sagt die Polizei zum Stern...

Ja ganz bestimmt... lächerlicher geht es schon fast nicht mehr. Blöd wenn der Hund darauf nicht reagiert oder mir die Sirene abnimmt und damit sein bellen unterstreicht und gegen mich verwendet.

 

Wie lange wollen die Medien und co. jemanden noch für dumm verkaufen?

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ja ganz bestimmt... lächerlicher geht es schon fast nicht mehr. Blöd wenn der Hund darauf nicht reagiert oder mir die Sirene abnimmt und damit sein bellen unterstreicht und gegen mich verwendet.

 

Das Problem, daß der Angreifer nicht die gewünschte Reaktion zeigt haben natürlich alle praktikablen Verteidigungstechniken, selbst Schußwaffen. (Aus dem berühmten Miami-Shootout wissen wir, daß mit ganz viel Pech sogar nach ein paar guten Flinten- und Revolvertreffern aus kurzer Distanz immer noch keine Ruhe ist.) Die naheliegende Frage ist dann halt: Was mache ich dann? (Eine Möglichkeit für Plan B könnte z.B. Wegrennen sein: Jemand, der auf Pfeffer, eine Klinge, oder gar ein Geschoß im Stehen nicht reagiert, mag sich das anders überlegen, wenn er ins Atmen kommt und der Puls hochgeht. Das geht aber natürlich nur, wenn Weglaufen eine Option ist--z.B. wenn man ein kleines Kind dabei hat eher schwierig.)

 

Bei der Empfehlung, durch eine Sirene ein "großes Unbehagen" auszulösen, wäre dann auch noch zu bedenken, daß man selber dabei vermutlich keinen Gehörschutz tragen wird; wenn die Sirene also so laut sein sollte (was ich bei den Taschenformaten eher bezweifle), daß sie wirklich eine physiologische Angriffsunfähigkeit hervorrufen sollte, wirkt das dann eigentlich nicht auch auf den Besitzer der Sirene? Wenn man so ein Ding in Betrieb jemandem für einige Sekunden ans Ohr halten kann, dann mag es wirken, aber wenn man jemandem für einige Sekunden eine Sprühdose direkt an den Körper halten kann, dann wirkt auch Pfeffer mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, genau wie Klingen oder Kugeln. Das setzt allerdings eine Überlegenheit voraus, bei der es vermutlich auch ohne Waffe ginge, vielleicht sogar schneller, und Konstellationen solcher Überlegenheit sind ja nicht der Grund, warum man Waffen mitnimmt.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.