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Waffenpflege im Mietshaus


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Geschrieben

Moisn Sportsfreunde,

 

hier mal meine Frage um auf Nummer sicher zu gehen.... habe bisher im Einfamilienhaus gewohnt und brauchte mich bisweilen mit diesem Thema nicht beschäftigen.

Bin vorüber in ein Mehrfamilienhaus gezogen und muss natürlich auch meine Waffe reinigen. Wollte das natürlich nicht in der Wohnung tun sondern im Keller vom Haus. Wollte dann für den Transport von der Wohnung über das Treppenhaus in den Keller die Waffe im Waffenkoffer transportieren und in den von mir gemieteten Kellerraum zudem nur ich den Zugang habe auspacken und reinigen.

Spricht doch nix dagegen oder ?

 

Geschrieben

Ich reinige meine Waffen an meinem Schreibtisch bei offenem Fenster. Besser, als durchs ganze Haus zu schleppen. Allerdings ist mein Keller auch ungeeignet dafür, da zu klein und offen.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Küstenjunge:

Spricht doch nix dagegen oder ?

 

Nein, solange Du nicht die befriedete Grundstücksgrenze verlässt, ist das völlig legal. Es gibt übrigens eigenartigerweise Häuser die über eine Grundstücksgrenze hinaus gehen. Peinliche Falle.

 

Aber ich habe festgestellt, dass meine Nachbarin immer ganz komisch guckt, wenn ich mit Susi flirtend durch den Hausflur laufe. Vermutlich Eifersucht. Susi hat aber auch zwei schöne große Magazine.

 

 

Geschrieben

Nun, auch wenn es rechtlich soweit in Ordnung ist, hat jeder Nachbar der dich im Garten oder sonstwo auf deinem befriedeten Besitz mit einer Waffe hantieren sieht das Recht "sich bedroht zu fühlen" und die Polizei zu informieren. Darauf würde ich es einfach nicht ankommen lassen. Was spricht gegen das Reinigen im Wohnzimmer bei ein paar Youtube-Dokus?^^

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb AlexKO:

Was spricht gegen das Reinigen im Wohnzimmer bei ein paar Youtube-Dokus?^^

Eventuelle nicht schießende oder sonstig intolerante Lebenspartner evtl.

Ich reinige auch im Arbeitszimmer.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb AlexKO:

Nun, auch wenn es rechtlich soweit in Ordnung ist, hat jeder Nachbar der dich im Garten oder sonstwo auf deinem befriedeten Besitz mit einer Waffe hantieren sieht das Recht "sich bedroht zu fühlen" und die Polizei zu informieren. Darauf würde ich es einfach nicht ankommen lassen. Was spricht gegen das Reinigen im Wohnzimmer bei ein paar Youtube-Dokus?^^

 

Naja.... möchte einfach ungern den Sprühnebel vom Bali...ol  auf meinem Bodenbelag und an den Wänden haben!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Küstenjunge:

 

Naja.... möchte einfach ungern den Sprühnebel vom Bali...ol  auf meinem Bodenbelag und an den Wänden haben!

https://www.roller.de/Renovieren/Malerbedarf/Malerzubehör/Abdeckfolie/p/2516020500?erid=1512581412061580901&lsft=parameter1%3Avalue1%2Cparameter2%3Avalue2&gclid=EAIaIQobChMI9o736fT11wIVRV4ZCh1DbQ3gEAkYASABEgLc8_D_BwE

 

Warum schreibst du eigentlich Bali...ol, darf man das Wort hier nicht benutzen?

BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOLBALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOLBALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOLBALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL SBALLISTOL PBALLISTOL ABALLISTOL SBALLISTOL TBALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL BALLISTOL 

Bearbeitet von p0ddie
Geschrieben (bearbeitet)

Du sollst das Zeug doch nicht in den Kärcher füllen :-D . Ich leg den Stadtanzeiger aufgeklappt drunter, wenn fertig wird er zugeklappt und kommt dahin wo er hingehört.

Will Dich nicht ärgern, aber Ölflecken im Keller kann Dein Vermieter genauso geltend machen, oder?

 

Edit: Kennst Du Deine Mitbewohner und kommst mit ihnen klar? Wenn die kein Problem damit haben bzw. sie die Waffen nicht sehen ist doch alles gut.

Bearbeitet von AlexKO
Geschrieben

Ich habe eine Unterlage von Brownells, und immer eine Handvoll alter Spültücher. Da kann man das Recht einfach so handhaben dass nichts durchs ganze Zimmer sprüht.

Geschrieben

Ich finde man kann's treiben...und übertreiben, besonders mit der Überkorrektheit. 

 

Solange ich nicht gerade mit einem der Nachbarn oder Vermieter im Clinch bin, und die Eisen unbedingt im Keller putzen muss, würde ich mir noch nicht mal die Mühe machen mit dem Koffer. 

Offen und ungezwungen damit umgehen, und gut Iss'.

 

Und die Frage, ob der vom TE geschilderte Sachverhalt gesetzeskonform ist, beantwortet sich bei vorhandener SK von selbst. 

 

Manchmal muss man sich echt am Kopf kratzen...

Geschrieben

Wo ist denn das Problem? Der Keller ist ja kein Gemeinschaftseigentum, wenn der Wohnung fest zugeteilt. Würdest Du in der Waschküche die Waffen reinigen, ist das was anderes, müsstest vorher das OK von den anderen Nutzen holen.

 

Transport sollte nicht offen sein, wenn Du nicht vom SEK eskortiert werden möchtest. 

Das WaffG verbietet Dir das zumindest nicht. 

Geschrieben

Ich reinige auch im Büro. Als Unterlage bezgl Öl nehme ich wickeltischauflagen die noch von meiner Tochter über sind. Besser und billiger geht fast nicht. Und ja, Ballistol stinkt....dann nimm halt WD 40 o.ä.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb PetMan:

Ich reinige auch im Büro. Als Unterlage bezgl Öl nehme ich wickeltischauflagen die noch von meiner Tochter über sind. Besser und billiger geht fast nicht. 

Wickeltischauflagen, Welpen Trainingspads, Inkontinenzauflagen .... alles das gleiche und genial zum Waffenreinigen. Da muss man nicht in den kalten Keller.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Shiva:

 

Nein, solange Du nicht die befriedete Grundstücksgrenze verlässt, ist das völlig legal. Es gibt übrigens eigenartigerweise Häuser die über eine Grundstücksgrenze hinaus gehen. Peinliche Falle.

Warum? Dann ist das Gebäude eben auf mehreren Grundstücken (d.h. im Kataster: mit verschiedenen Flurstücks-Nummern) errichtet. Kommt häufig vor. Na und?

Auf eine Grundstücksgrenze innerhalb eines Gesamtanwesens kommt es nicht an; sondern auf die Einfriedung des Anwesens insgesamt.

 

 

Bearbeitet von karlyman

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