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AlexKO

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  1. Wie hast Du es denn geschafft nach einem Jahr schon wieder aus der BW raus zukommen? Hat es evtl. damit etwas zu tun? Mir fallen ad hoc auch keine Dummheiten oder Mutproben ein die eine Strafanzeige nach sich ziehen...
  2. Hallo! Welches Kaliber und was Du eingetragen bekommst (Revolver, Selbstlade-Pistole, Repetierbüchse,...) hängt davon ab was Du schiessen möchtest, und: für was Dir Dein Verband auch das passende Bedürfnis ausstellt. Das heisst, es muss in der Sportordnung Deines Verbandes auch eine passende Disziplin geben. Grüße!
  3. Eine Pussy ist kein Symbol für Schwäche, das ist eine Mikroaggression.
  4. Nö, nur ein Klon, aber ist für mich die logische Schlussfolgerung
  5. Als Halbautomat HSG 94 oder MKE T94 kein Problem. Zu 2.: einfach Dein Glück versuchen.
  6. Wurde belehrt und pflichte bei. Die Geschichten mit den Schränken und der Kriminalisierung durch Unwissen wäre natürlich katastrophal und hatte ich so gar nicht auf dem Schirm. Ausserdem käme dann auch noch ein Bedürfnis für den Neuerwerb hinzu wodurch der Hobbysammler auch eingeschränkt wird. Meine eigentliche Aussage war es aber seine Zuverlässigkeit nicht durch sowas zu riskieren...
  7. Ich kann Deine Meinung gut verstehen und gehe da auch mit konform. Aber mit einem Schwarzbestand erreicht man nix, ausser dass ein Damoklesschwert über einem schwebt. Als gesetzestreuer Bürger hab ich aktuell keine Probleme mit dem Waffengesetz und kann sowohl meinen Sport und die Jagd ausüben. Wegen so einem kastrierten Eisen würde ich das jetzt nicht gefährden. Ist es einfach nicht wert. Du hast natürlich recht, hier liegt eine Salamitaktik vor, immer kleine Stücke statt ganz plötzlich um den Widerstand gering zu halten. Auf der anderen Seite gibst Du wegen einer Dekowaffe dem Gegner ein Schwert gegen Dich in die Hand. Sowas fällt auch regelmässig über entsprechende Zeitungsartikel auf alle LWB's zurück. Noch ist es ja eh nicht aktuell. Und wenn ich eine hätte würde ich sie einfach anmelden. Was soll passieren ausser ner Rechnung?
  8. Wenn man dann denunziert wird oder ein nicht anlassbezogener Hausbesuch erfolgt um zu sehen ob alles ordnungsgemäß verwahrt wird, ist die Zuverlässigkeit weg. Also, den A... hätte ich nicht in der Hose.
  9. AlexKO

    Pufferpatronen

    http://www.egun.de/market/item.php?id=6693318 Hab alle Pufferpatronen von da und bin zufrieden, von .30-06 bis .38sp
  10. Der Sachbearbeiter wird sich bestimmt freuen, wenn er morgen auftaucht "einer aus dem Forum hat gesagt ich muss eine kriegen das steht so im GG!" Wenn 2/6 noch bis April greift scheint er die Waffe ja erst nen Monat zu haben. Vllt. wird die Leistung besser wenn er etwas vertrauter mit der Waffe ist. Manchmal ist es einfach besser sich etwas ruhig zu verhalten.
  11. Nun, mit schwerer Körperverletzung kommst Du kaum am 153 raus, das sind eher Steuer- oder Verkehrsvergehen... Edit: huch, war wohl eine Antwort auf JDHarris, könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall die Verhältnismässigkeit geringfügig übertreten wurde.
  12. Eigentlich ein gutes Zeichen, dann verbietet man Waffen nicht komplett, sonst würde Armatix ja nix verdienen... Vielleicht müssen auch nur die illegalen Waffen ein Smart-Upgrade erhalten, damit man sie nicht einfach im Darknet verkaufen kann...
  13. 153a ist schon eine Stufe weiter als 170/2, da hier Tatsachen bestehen und die Strafverfolgung gegen Auflagen eingestellt wird. Ein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfolgt nicht, allerdings kann die StA eine Meldung machen wenn öffentliches Interesse daran besteht. Die Frage die Du Dir selbst stellen musst sind, ob die Tatvorwürfe überhaupt die Zuverlässigkeit gefährden, und ob Du über Deinen Verteidiger mit StA abklären lässt dass die Voraussetzungen für eine Meldung nicht erfüllt sind. Evtl. rät Dir Dein Verteidiger aber dazu die StA erst gar nicht auf dumme Gedanken zu bringen.
  14. Du sollst das Zeug doch nicht in den Kärcher füllen :-D . Ich leg den Stadtanzeiger aufgeklappt drunter, wenn fertig wird er zugeklappt und kommt dahin wo er hingehört. Will Dich nicht ärgern, aber Ölflecken im Keller kann Dein Vermieter genauso geltend machen, oder? Edit: Kennst Du Deine Mitbewohner und kommst mit ihnen klar? Wenn die kein Problem damit haben bzw. sie die Waffen nicht sehen ist doch alles gut.
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