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Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb HangMan69:

er ist aber inhaber eine "Jagdscheines", da trifft der paragraph gar nicht!!!

er erwirbt aufgrund des JJ und nicht aufgrund irgendwelcher/irgendeiner eintragung in einer wbk!!! :rtfm:

Ich glaube halt: Es wird in dem Fall vom Händler nicht gesehen dass hier beide Varianten OK sind, ich jedoch aus Faulheit, weil JS haste immer eingescanned irgendwo rumliegen, die zig WBK nicht unbedingt, halt die ungewöhnliche Variante gewählt.

Wobei ich sagen muss: eigentlich ist es für mich, und sicher auch viele andere Jäger, eher die norm. Was auch immer ich kaufe, wenn es nicht grad explizite KW Murmeln sind oder die KW bzw der SD, dann geht alles immer über JS. Alles andere ist als Jäger schon ein ungewöhnliches "Highlight". Das geht so gut, da bin ich echt zu Faul mich um Rot zu bemühen.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sniper-k98:

meins nicht....angeblich ist bei Bestellung alles da gewesen...nix Lager USA.

Spannend. Meines war Lager USA, 4 Tage "Bearbeitung" bis Versand, 3 Wochen Später hier

Geschrieben

DHL behauptet, mein Black-Friday-Paket kommt heute. Alle Artikel waren "Lager USA". Drei Wochen in der Vorweihnachtszeit, völlig okay. Ick freu mir.

 

Weniger gut, aber immer noch kein Drama: Am Montag nach dem Black Friday hatte ich noch eine andere Bestellung aufgegeben, diese wurde jetzt wegen "Fehler im Lager USA" von Brownells storniert und mit neuer Bestellnummer wiederholt. Dazu gab es eine kurze persönliche Mail-Nachricht vom Support. Die 20% von besagtem Montag wurden direkt auf die neue Bestellnummer übernommen.

Ich bin gespannt, ob alle Artikel geliefert werden. Ein Artikel der Bestellung ist mittlerweile "Nicht auf Lager, kann nachgeliefert werden", das war zum Zeitpunkt der ersten Bestellung noch anders.

 

Übrigens, diese Woche habe ich leckeren Kleinkram bei Horner bestellt. Lieferzeit: 1 Tag. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Philipp:

Spannend. Meines war Lager USA, 4 Tage "Bearbeitung" bis Versand, 3 Wochen Später hier

 

vor 7 Stunden schrieb Stefan 1911:

Meine 4 Teile ebenfalls alle Lager USA. Bestellt am 8.11, versendet am 12.11, bei mir eingetroffen am 1.12.

 

Bestellung ist eingegangen 23.11.2017 (21:27)
Gesehen 04.12.2017 (10:11)
Versendet ab Lager USA

04.12.2017 (18:01)

 

Geschrieben
Am 14.12.2017 um 17:12 schrieb Jacko5000:

Es wird besser:

Brownells möchte dank WBK versenden. Aber erst nächste Woche, weil es von mir ja noch weitere Bestellungen gibt und die dann ja alle in ein Paket können.

Natürlich wurden mir jeweils 5,95 Versandkosten für jede der Bestellungen berechnet und schon gezahlt bzw. die Bestellung lag über 250e und war versandkostenfrei.

Die Denkweise einen Kunden warten zu lassen der schon DREI Wochen auf seine "lagernde" Ware wartet ist schon echt mutig. "Dscherman" Kundenservice.

 

vor 22 Stunden schrieb Jacko5000:

Die haben sich inzwischen von selbst erklärt, gestern wurde wohl nach meiner Rückfrage bzw Kommentar bezüglich einer "initiativen Sammelversendung trotz Berechnung von Versandkosten" alles in einzelnen Paketen seperat verpackt und geschickt. Naaaja! Ich finds ja amüsant, eigentlich interessierte mich NUR ob und wann ich mein Wechselsystem bekomme was ja auf Lager in Deutschland war um die Lieferung abzustimmen.  Schließlich hatte ich zur Zeit der Bestellung Ende November noch viele geschäftliche Termine und war kaum erreichbar.

Moment!

Habe ich das richtig verstanden?:

Die haben die erste Bestellung nicht versandt, weil Du vor Absendung der ersten Ware eine weitere Bestellung aufgegeben hattest und die beides in einem Paket versenden wollten?

Obwohl sie in einem Paket verschicken wollten , hatten sie 2x Versandkosten berechnet?

Nachdem Du gefragt hast, warum die erste Bestellung noch nicht verschickt ist haben sie beide Bestellungen (am selben o. zwei aufeinander folgenden Tagen) getrennt verschickt; d.h. womöglich das eine Paket wieder aufgemacht und die Bestellungen wieder getrennt, damit die Nummer mit den 2x Versandkosten gerechtfertigt ist?

 

Geschrieben
Am 15.12.2017 um 09:27 schrieb Raiden:

OK, das mit dem Sammelversand ist wirklich arm und nicht i.O.

Das kommt m.E. darauf an ...

Bei manchen Versendern kann man ja auswählen, ob man vorrätige Ware sofort und die andere später erhalten möchte - dabei sind die "Nachsendungen" bei einigen kostenlos und bei anderen nicht.

Die Zusammenfassung mehrerer Bestellungen zu einer Sendung finde ich auch OK, wenn man das entsprechend klärt.

 

Manchmal hat man ja schlicht etwas bei der Bestellung vergessen oder findet kurz (am selben oder wenige Tage später) danach noch etwas, was man auch bestellen möchte, was dann aber nur eine "Kleinmenge" (Anzahl, Gewicht o. Wert) ist, wegen der man meist keine extra Bestellung aufgeben würde.

Je größer und "automatisierter" der Händler ist, desto schwieriger dürfte es sein da "flexibel" zu reagieren.

 

Geschrieben

Ihr bekommt alle was Ihr verdient!

 

Amazon hat unzweifelhaft nachhaltig das Verhältniss Verbraucher / Anbieter (was die Produktvielfalt gekoppelt mit der Geschwindigkeit einer Lieferung betrifft) beeinflusst. Das ist Fakt. Es als Mindeststandart für einen online Handel als Masstab anzusetzen ist legitim. Leider wird (außer Amazon) niemand in der Lage sein diesen Mindeststandart (Produktvielfalt gekoppelt mit der Geschwindigkeit der Lieferung) auch nur annähernd ( im Moment) umsetzen können. Brownells ist schon die Evolution dieses Verkaufsprinzip über die Grenzen hinweg. Wer schon einmal seine Ware beim Zoll abgeholt hat weiss das die Fallstricke die zur Aushändigung oder zum Einbehalten der bestellten Ware führen,  in den Details liegen. In sofern ist der Service von Brownells sehr Kundenfreundlich. Und wenn wir jetzt dieses Geschäftsprinzip Brownells mit Frankonia vergleichen, ist es im Moment das wesentlich interessantere und professionellere System. Vor allem ist es wahrscheinlich auch das Kosteneffizientere Sytem. Und jetzt wissen wir auch weshalb Frankonia langfristig sich selbst abschaffen wird (sollte dort nicht grundlegend etwas geändert werden).

 

Unter dem Strich werden die Ansprüche des zukünftigen Verbrauchers was Geschwindigkeit der Lieferung, Produktvielfalt, der möglichkeit "order on thought" (mir fällt unterwegs ein das ich etwas brauche, ich nehme ein mobiles modul, suche und bestelle innerhalb von 10 Minuten) und eines umfassenden Aftersales Service unter zuhilfenahme aller verfügbaren Social Media Modulen dazu führen dass nur ein zusammenschluss aller in ein global agierendes System (mit allen Vor und Nachteilen) diesem Anspruch gerecht wird.

 

just my 5 centavos

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb HangMan69:

er ist aber inhaber eine "Jagdscheines", da trifft der paragraph gar nicht!!!

er erwirbt aufgrund des JJ und nicht aufgrund irgendwelcher/irgendeiner eintragung in einer wbk!!! :rtfm:

Auf Jagdschein gibt es Jagdlangwaffen. Keine Waffenteile. Das deckt das Bedürfnis garnicht. Mit dem Teil kann man nicht jagen. Dazu bedarf es nämlich einer vorhandenen Waffe. Daher läuft es über die WBK.

Verkaufe ich auch nicht auf Jagdschein.

Zitat
(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.
( 4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Auf Jagdschein gibt es Jagdwaffen. Keine Waffenteile. Das deckt das Bedürfnis garnicht. Mit dem Teil kann man nicht jagen. Daher läuft es über die WBK.

Verkaufe ich auch nicht auf Jagdschein.

 

Genau, und dann schaust du an wie z.T. die Eintragungspraktiken bei Waffen von Sauer oder Blaser sind. Je nach Behörde unterschiedlich. Da wird teils je nach Behörde eine Waffe über 3 Einträge Verteilt. Verschlusskopf, Lauf und System. Und jedes Teil wird dir vom Händler auf JJ direkt verkauft, ohne WBK Eintrag z.B. einer 404, sondern ganz problemfrei über JJS.

 

Geschrieben

Meine Pakete kamen bisher immer in der abgegebenen Zeit. Einmal fehlte ein Magazin. Der Kundendienst reagierte auf Nachfrage innerhalb eine Tages. Wurde nachgeliefert. Alles reibungslos. Ich bin echt zufrieden...

Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Genau, und dann schaust du an wie z.T. die Eintragungspraktiken bei Waffen von Sauer oder Blaser sind. Je nach Behörde unterschiedlich. Da wird teils je nach Behörde eine Waffe über 3 Einträge Verteilt. Verschlusskopf, Lauf und System. Und jedes Teil wird dir vom Händler auf JJ direkt verkauft, ohne WBK Eintrag z.B. einer 404, sondern ganz problemfrei über JJS.

 

ei modularen Waffen gibt das MWR auch genau die Empfehlung dies so in der WBK aufzuteilen.
Zu kaufen giubst das aber nur bei vorhandener Waffe. Ohne ergäbe sich kein Bedürfnis.

Ich tue ebenfalls einen Teufel und riskiere meine Handelslizens für soclh schwammiges Vorgehen.
Wer die Teile braucht, hat auch die Grundwaffe in der WBK und legt diese vor. Da trage ich dann auch geich ein.
Fertig. So steht es im Gesetz.
Nur auf Jagdschein gibt es keinen Lauf, keinen Verschlusskopf, keinen Lauf-auch kein WS. Das steht doch auch genau so im  WaffG.

Auf die flockige Aussage die Teile wären der Waffe gleichgestellt, für die sie bestimmt sind, lwinke ich ab. Dafür muss eben diese genannte Waffe auch vorhanden sein. Jagdschein bedeutet Langwaffe nach BJagdG-nichts anderes. Ein Teil mit dem man nicht jagen gehen kann (Lauf, Verschluss etc. kann eben das Bedürfnis nicht erfüllen.

Deshalb kann man eben auch kein WS behalten, wenn die Grundwaffe weg ist.

Eigentlich alles sehr deutlich formuliert.

 

 

Aber BTT: Mein Paket kam heute wie vereinbart bei mir. Wieder einmal zur vollen Zufreidenheit und wieder so günstig wie niemand  in DEU.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

@schiiter das mag alles schlüssig sein, in der Praxis wird es soweit mir bekannt von sehr vielen Händlern genau so gehandhabt. Kauf auf JJS. Ich habe heute einen Lauf für eine Jagdwaffe bei Frickelmonitronia gekauft, schauen wir mal wie die es handhaben.

 

Abgesehen davon: Der Erwerb sollte sowieso anders zu regeln sein, sowohl das Erwerbsstreckungsgebot als auch das Voreintragsprozedere für Sportschützen gehört abgeschafft. Ebenso die absurden Kontingente für Jäger im KW Bereich oder Sportschützen HA. Oder mindestens auf 10 geschoben.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann darfst du dich freuen, dass einige Händler für dich ein möglicherweise folgenreiches Risiko eingehen.
Einfordern darf/kann man das meiner Meinung nach aber keineswegs.

Fordert also ein Händeler den entsprechenden Nachweis legt man diesen vor oder tritt von der Kaufabsicht zurück.

Eine Forendiskussion dazu ist aber nicht angebracht.

Selbst wenn es gesetzlich möglich wäre -was ich anders sehe- hat jeder Vertragspartner seine Handlungsfreiheit.

Wems nicht passt kann ja zur Konkurrenz wechseln.

 

Es ist auch nict alles an Dich gerichtet. Manch einer meint ja Rechtsgrundlagen anführen zu wollen und da wird es dann mehr als dünn.

Da steht eben eindeutig "Langwaffen" drin.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb schiiter:

Fordert also ein Händeler den entsprechenden Nachweis legt man diesen vor oder tritt von der Kaufabsicht zurück.

Exakt, er hat von mir die WBK bekommen mit einer SLB 223 und gut ist. Ist mir nur ob meiner Faulheit aufgefallen.

Geschrieben

Na ja, da alles was EWB Pflichtig ist im Waffenhandelsbuch eingetragen ist, bei einem Verkauf ausgetragen wird, und dann eine Meldung an die Behörden erfolgt, liegt das Risiko beim Erwerber wenn er das EWB Pflichtige Teil nicht umgehend (im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Frist) der Behörde meldet. Erst einmal. Langfristig muss sich der Waffenhändler schon gedanken machen, ob es nicht klüger ist, sich eigensichernd zu verhalten, im eigenen Interesse.

 

Denn im Waffenhandel steht man regelmäßig mit einem Bein im Knast, der Verlust der WHL ist da schon eher das kleinere Übel.

 

just my 5 centavos

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

Da steht eben eindeutig "Langwaffen" drin.

Hier noch etwas interessantes zum Thema:

https://www.frankonia.de/service/bestellung-und-lieferung/ewb-konfigurator.html

 

Frankonia unterscheidet zwischen Wechselläufen und Einsteckäufen/Fangschussgebern. Für Wechselläufe JJS, für Einsteckäufe und Fangschussgeber, und dazu würde ich jetzt den CMMG grob zählen, eingetragene Waffe mit WBK.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Jacko5000:

Für Wechselläufe JJS, für Einsteckäufe und Fangschussgeber, und dazu würde ich jetzt den CMMG grob zählen, eingetragene Waffe mit WBK.

Bei Einsteckläufen und Fangschussgeber wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass hier keine Eintragung in eine WBK erforderlich/gefordert ist/wird.

Geschrieben

2017_90_R_web_D.jpg

 

Heute vorgestellt: CAA GEAR-UP

 

Gegründet 2004 ist CAA ein lang bewährter Designer, Entwickler und Hersteller für hoch qualitative Waffen und Zubehör, Optiken, Werkzeug und Verbesserungen für Einsatzkräfte, Polizeikräfte und Waffenenthusiasten in der ganzen Welt.

 

Kennt Ihr CAA? Welchen Hersteller sollen wir als nächsten vorstellen. Schreibt uns Eure Meinung!

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

-Euer Brownells Deutschland Team

 

mehr...

 

 

 

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