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IGNORED

Gremium Mitglied nicht unzuverlässig


Gast

Empfohlene Beiträge

Am ‎24‎.‎07‎.‎2017 um 08:54 schrieb Winzi:

Gibt es Unterschiede zwischen dem was man 1648 nicht sagen durfte und dem was man heute nicht sagen darf?

Heute erlaubt dir die Kirche, zu sagen dass die Erde um die Sonne kreist und eine Kugel ist. Dafür verbietet dir der Staat, zu sagen die Erde wäre eine Scheibe (auch wenn jeder normale Mensch erkennt, dass du ein Spinner bist, wenn du so etwas glaubst).

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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Dafür verbietet dir der Staat, zu sagen die Erde wäre eine Scheibe

Aber er erlaubt es jedem, sich so gut er kann in Foren und anderswo zum Trottel zu machen, indem er sinnlose, an den Haaren herbeigezogene Behauptungen wie die da oben postet.

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vor 6 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das Essensangebot ist für Alle gleich - nichts mehr Hummer und Schampus.

Wenn Du stellvertretend und  für Deine Tochter drin bist dann kannst Du Dir das Futter auch vom Steigenberger Mannheimer Hof kommen lassen.

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Man kann von dem grassierenden Waffenverboten für die Mitglieder gewisser Moped-Clubs ja denken was man mag...

Tatsache ist jedoch:

Einer Person, die niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wird der legale Waffenbesitz verwehrt, weil er Mitglied in einer NICHT verbotenen Organisation ist.

Diese Auswüchse der (Un-)rechtsprechung hatten wir auch schon bei NPD-Mitgliedern!

Offensichtlich haben wir in diesem, (noch) unserem Lande einen Gesinnungsrechtsprechung durch die Hintertüre!

 

 

Edith sagt: das ist auch der Grund, warum ich mich nicht stärker in der Partei des Bösen engagiere!

Nachdem ich mitbekommen habe, welche Probleme der Direktkandidat beruflich und privat bekommen hat, habe ich mir doch Sorgen um meinen nich unerheblichen Waffenbesitz gemacht!

Ihr seht, die Drangsal funktioniert sogar bei mir!

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Stunden schrieb götz:

Man kann von dem grassierenden Waffenverboten für die Mitglieder gewisser Moped-Clubs ja denken was man mag...

Tatsache ist jedoch:

Einer Person, die niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wird der legale Waffenbesitz verwehrt, weil er Mitglied in einer NICHT verbotenen Organisation ist. 

Das finde ich allerdings auch mehr als bedenklich!

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Warum sollte Prävention bedenklich sein?  :confused:

Weil sich mir aktuell nicht erschließt, wo da die Grenze gezogen wird und vor allem wer diese zieht...

 

Ich bin gesellschaftlich ziemlich gut integriert... Habe diverse Ehrenämter, teilweise mit Leitungsfunktion, bin mindestens einmal die Woche im Rathaus, dort mit jedem per Du, bin mit einem über hundert Jahre alten Familienbetrieb selbstständig.... Noch nie den Führerschein verloren usw.... Du verstehst was ich meine?

 

Und eines meiner "Nebenhobbys" ist Moped fahren.... Sollte das schon ausreichen die wbk einzuziehen? Ich bin auch ab und an (leider zu selten). Auf Motorrad treffen.... Da sind auch diverse große Clubs.... Da sind nette Kerle dabei.... Von Kopf bis Fuß tätowiert, aber Pfundskerle .... Spätestens nach einem gemeinsamen Bier mit denen, sollte man mir also präventiv die Karten entziehen?

 

Hab ich dich da richtig verstanden?

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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Da sind nette Kerle dabei

 

Das mag ja sein.

 

Aber da es in der Vergangenheit natürlich auch böse Jungs gab, die bewußt darauf achteten, daß  ein Mitglied straffrei blieb und so als Waffenbeschaffer dienen konnte, schiebt man diesen Sachen ganz bewußt einen Riegel vor.

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

Warum sollte Prävention bedenklich sein?

Weil sie, wenn man es übertreibt, irgendwann bei der Geburt anfängt.

Bis dahin sind zwar viele Hirnfürze notwendig, aber einige erleben wir ja gerade.

Wenn man möchte, dass dieser Weg weitergegangen wird, ist sicher alles in Ordnung.

Solange die Gesetze immer schön nachgezogen werden, ist ja auch alles richtig rechtsstaatlich.

Schwierig wird es, wenn eine immer größere Gruppe beschließt, dass es jetzt reicht.

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vor 11 Minuten schrieb joker_ch:

[...] Demokratie und Freiheit [...]

 

vor 4 Minuten schrieb mühli:

[...] Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Ihr Eidgenossen habt dazu ein erfrischendes Selbstverständnis.:gutidee::pro:

Wir Deutschen sind da eher ... anders!

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In der Schweiz gilt beim Waffenerwerb generell die Unschuldsvermutung. Es gibt jedoch Fälle wo Leute auch ohne Straftaten der Waffenerwerb verweigert wurde. Sehr bekannter Fall dazu Nicolas Blancho - siehe hier https://www.blick.ch/news/schweiz/bundesgericht-nicolas-blancho-erhaelt-keinen-waffenerwerbsschein-id8352896.html Wegen seiner wohl extremistischen Gesinnung bekam er keine Erlaubnis zum Waffenerwerb.

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vor 51 Minuten schrieb mühli:

Wegen seiner wohl extremistischen Gesinnung bekam er keine Erlaubnis zum Waffenerwerb.

Allerdings hatte er zu diesem Zeitpunkt auch ein Strafverfahren wegen einer schweren Straftat (nämlich die Unterstützung eine Al-Kaida nahestehenden Terrororganisation) am Laufen. Das endete anscheinend zwischenzeitlich mit einem Freispruch, wohl auch wegen einer nicht hinreichend präzise formulierten Anklage. Insofern könnte es aus einer etwas günstigeren Situation, nämlich daß sich jedenfalls der strafrechtliche Vorwurf gegen ihn als haltlos oder jedenfalls nicht hinreichend präzise dargelegt herausgestellt hat, natürlich nochmal probieren.

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vor 13 Stunden schrieb mühli:

In der Schweiz gilt beim Waffenerwerb generell die Unschuldsvermutung.

 

Von wegen!

 

Einwanderer aus Sri Lanka, Algerien, Albanien, dem Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei stehen unter Generalverdacht!. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.

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