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Geschrieben (bearbeitet)

Kein Waffenbesitzer sollte heute mehr ohne eine spezielle Rechtsschutzdeckung gerade für Waffenrecht und Nebengebiete sein – hier im Forum hat sich das auch weitgehend herumgesprochen. Auf weiter Front und bei der Mehrzahl aller Waffenbesitzer ist diese Erkenntnis leider noch keineswegs verbreitet; viele glauben zu Unrecht, weil sie ja irgendwie privat rechtsschutzversichert seien, käme die Versicherung dann auch für eine waffenrechtlich begründete Auseinandersetzung auf. Das ist jedoch zumeist nicht der Fall, da in den meisten Standard-Rechtsschutzversicherungen Verwaltungsrecht ohnehin ausgeschlossen ist. In anderen Versicherungsbedingungen gibt es unangemessen weite Vorsatzausschlüsse oder Verbrechensausschlüsse.

Daher ist es besonders wichtig, nicht nur auf das Bestehen einer speziellen Waffenrechtsschutzversicherung zu achten, sondern auch deren Versicherungsbedingungen einmal sorgfältig zu lesen. Es gibt gute und weniger gute Rechtsschutzversicherungen für das Waffenrecht. Manchmal verbessern sich die Versicherungsbedingungen auch im Laufe der Zeit. So hat beispielsweise der Versicherer des Verbandes der Waffenfreunde – Verband für Waffentechnik und –geschichte (VdW) erst kürzlich seine Versicherungsleistungen deutlich verbessert, wie der Verbandsvorsitzende, der Kollege Dr. Scholzen, unlängst verkündet hat. Den Originaltext der neuen Versicherungsbedingungen habe ich allerdings nicht vorliegen, die alten waren jedenfalls haarsträubend. Hoffen wir also für diesen Sammelverband und für alle seine Mitglieder, dass nun dank des Verhandlungsgeschicks der Verbandsleitung ein deutlich besserer Rechtsschutz für seine Mitglieder besteht.

Immer wieder gibt es aber Fälle, in denen ein Rechtsschutz nicht besteht oder vertraglich oder vertraglich ausgeschlossen ist (typisch sind beispielsweise Rechtsstreitigkeiten um waffenrechtliche Gebühren – diese sind für keinen Anwalt kostendeckend zu führen, andererseits schließen Waffenrechtsschutzversicherungen gerade solche Streitigkeiten oft aus). Und dann gibt es natürlich immer Fälle, die lohnend und wichtig zu vertreten wären, in denen aber keine persönliche Deckung vorhanden ist.

Umso erfreulicher ist es dann, wenn ein Interessenverband des legalen Waffenbesitzes in solchen Fällen in die Bresche springt und sich bereit erklärt, einen Musterprozess oder einen sonst lohnenden Rechtsstreit zu finanzieren. Dies haben Verbände in der Vergangenheit wiederholt getan; in einigen wenigen Fällen tat dies früher auch das Forum Waffenrecht. Ich habe jetzt von einem Fall zu berichten, in dem großzügigerweise die Interessenvertretung „pro legal“ die Verfahrenskosten für den Rechtsstreit einer alten Dame übernommen hat, einer fast 80 Jahre alten pensionierten Ärztin, die seit Jahrzehnten Sportschützin ist, und der die Behörde nun nach einer Aufbewahrungskontrolle die Erlaubnisse widerrufen und die Waffen wegnehmen wollte. Tatsächlich lagen kleinere Aufbewahrungsverstöße vor, es gab jedoch keine konkretisierte Gefährdung und es waren zumeist Formalverstöße.

 

Der Rechtsstreit (ein kleines Bußgeldverfahren mit einem bescheidenen Bußgeld, danach das sehr arbeitsintensive Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe) war ausgesprochen schreibaufwendig und dauerte lange. Ohne die großzügige und hilfsbereite Deckung von pro legal hätte diese Mandantin das Verfahren niemals führen können und wollen, sondern hätte schweren Herzens ihren geliebten Schießsport ganz aufgeben müssen. Denn an eine Wiederbeantragung nach vollen 5 Jahren wäre hier angesichts des vorgerückten Alters kaum zu denken gewesen. Mit der Unterstützung von pro legal gelang es aber, nicht nur den Bußgeldbescheid zu ermäßigen, sondern auch das Klageverfahren intensiv und nachdrücklich zu führen. Interessanterweise war bei der mündlichen Verhandlung auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des südkoreanischen Verfassungsgerichts dabei, die wohl zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht ein Praktikum absolviert und bei der Gelegenheit den Verwaltungsprozess kennenlernen wollte.

Es gelang schließlich, mit der Behörde einen Vergleich auszuhandeln. Der Vergleich ist sicherlich nicht optimal ausgefallen, doch war die Behörde sehr anstrengend und sehr wenig kompromissbereit. Erst Dank des massiven persönlichen Einsatzes des Präsidenten des Verwaltungsgerichts (der hier auch Kammervorsitzender war) in der mündlichen Verhandlung gelang es, die Behörde doch noch unter massivem Druck zu einem Vergleich zu bewegen. Wie eine streitige Entscheidung (Urteil) ausgesehen hätte, lässt sich schwer vorhersehen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist ein qualitativ durchaus gutes Verwaltungsgericht, ist aber eher waffenkritisch eingestellt und hat selten Klagen stattgegeben, zumal nicht im Bereich der Zuverlässigkeit. Andererseits lagen hier aber besondere Umstände vor, die unter Umständen auf die beiden ehrenamtlichen Richter (die Kammer ist mit zwei Berufsrichtern und drei ehrenamtlichen Richtern besetzt) durchaus hätten Einfluss nehmen können. Insgesamt war der Mandantin auch dieser Vergleich recht, um das Verfahren abschließen zu können und in absehbarer Zeit ihre Waffen wieder erhalten zu können.

Mein besonderer Dank gilt hier dem Verband pro legal, der dieses Verfahren erst möglich gemacht hat und der der alten Dame beistand und ihr den Rücken stärkte. Zur Abrechnung darf ich erwähnen, dass der Fall von der Kanzlei aus ausschließlich nach den (niedrigen) gesetzlichen Gebühren abgerechnet wurde, und nicht nach Zeitaufwand.

 

Abschlussbemerkung:

Ich habe hier über einen Fall aus der Praxis berichtet. Das soll ganz bewusst keine Hervorhebung einer Organisation gegenüber den anderen Verbänden sein. Ich denke, alle Lobbyverbände sind von Zeit zu Zeit bereit, einen Kostenzuschuss oder eine Kostenübernahme zu lohnenden Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitglieder zu gewähren, und in der Vergangenheit haben wir dies auch hie und da bei schießsportlichen Verbänden erlebt.

 

Beste Grüße,

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb carcano:

Dank des massiven persönlichen Einsatzes des Präsidenten des Verwaltungsgerichts (der hier auch Kammervorsitzender war) in der mündlichen Verhandlung gelang es, die Behörde doch noch unter massivem Druck zu einem Vergleich zu bewegen.

 

Das darf man ja an der Stelle durchaus mal hervorheben!

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Sebastians:

Komisch, BDS Seite ist offline, sonst könnte ich verlinken...

 

Quelle BDS LV4:

 

Informationen zur BDS Versicherung

Ab 1.1.2013 besteht für alle BDS-Mitglieder eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung!

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen und schon bestehenden Haftpflichtversicherung für die BDS-Mitglieder (Deckungssumme 5 Mio Euro) hat der BDS-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 auf Antrag des Präsidenten den Abschluss einer umfassenden Rechtsschutzversicherung durch den Bundesverband für alle seine Mitglieder beschlossen. Die Bundesdelegiertenversammlung hat am 24. November 2012 entsprechend zur Deckung des größten Teils der Belastung durch diese Versicherung für den Bundesverband (der Versicherungsbeitrag ist alleine vom Bundesverband zu entrichten) eine Erhöhung des Bundesbeitrages von 11,- auf 12,- Euro festgesetzt.

Deckungsumfang

Straf-Rechtsschutz

gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.

Verwaltungs-Rechtsschutz

gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.

Deckungssummen

EUR 100.000,- je Rechtsschutzfall

Strafkaution darlehensweise EUR 100.000,-

Bezüglich des Jahresbeitrages, den die Vereine an den BDS bzw. die Landesverbände zu bezahlen haben, richtet sich dies im Einzelnen nach den Festlegungen des Landesverbandes. Ob sich ihr Jahresbeitrag, der sich ja aus Bundes- und Landesverbandsbeitrag besteht, erhöht, wird den Mitgliedern von ihren einzelnen Landesverbänden mitgeteilt.

     
   
Geschrieben

Dem Herrn Scholzen und dem VdW glaube ich nichts mehr bezüglich der RSV und Ihm persönlich auch nichts mehr im Bezug auf Verfahren.

 

Ich kann auch allen anderen raten da sehr vorsichtig zu sein.

 

Warum ist hier auf WO nach zu lesen, Stichworte für die Suche im Titel: Anatomie und Hausdurchsuchung

 

Und ja ich kann alles mit Dokumenten belegen.

 

Gesendet von meinem HTC One M8 mit Tapatalk

 

 

 

 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

 

Warum ist hier auf WO nach zu lesen, Stichworte für die Suche im Titel: Anatomie und Hausdurchsuchung

Die Suche führt nur auf deinen Beitrag hier.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Intention von carcano war (hoffentlich) nicht ein guter Anwalt- schlechter Anwalt thread, persönliche Erfahrungen mit diesem

oder diesem Anwalt sind immer subjektiv. Dr. Scholzen hat mich in 30 Jahren mehrfach gegen das Land NRW etc. pp. vertreten, immer

mit einem Ergebniss das für mich das gewünschte war. Ohne jetzt weiter darauf einzugehen- in den 30 Jahren war die gesamte Bandbreite

des Waffenrechts und mehr dabei. Und ja- ich kann alles mit Dokumenten belegen.

 

Viel sinniger wie die immer wieder aufkommenden "welche RV ist die beste" Diskussion wäre objektiv und frei von persönlichen sowie beruflichen

Vorbehalten aufzuzeigen welche RV was wofür bietet. Das dies ein interessantes Thema ist sieht man schon in diesem thread.

Das wäre ja mal was für einen Anwalt der u.a. auch schon mal für Printmedien schreibt.....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am ‎23‎.‎05‎.‎2017 um 12:29 schrieb carcano:

 

Umso erfreulicher ist es dann, wenn ein Interessenverband des legalen Waffenbesitzes in solchen Fällen in die Bresche springt und sich bereit erklärt, einen Musterprozess oder einen sonst lohnenden Rechtsstreit zu finanzieren.

 . Ohne die großzügige und hilfsbereite Deckung von pro legal hätte diese Mandantin das Verfahren niemals führen können und wollen,

 

Carcano

Hallo carcano

 

danke für den Bericht.

Und danke an ProLegal, dass sie dies übernommen hat.

Und ein Nachdenken an die FvLW, dies ebenso zu handhaben. Eventuell dies in unsere Zielsetzung mit zu übernehmen.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.5.2017 um 12:50 schrieb Sebastians:

In einem BDS-Verband reicht doch, oder ?

Da ist Verwaltungsrechtsschutz mit dabei.

 

 

Achtung, die "BDS-Versicherung" deckt nur Waffen ab, die über den BDS erworben wurden. Jagdwaffen sind z.B. nicht mitversichert.

 

Edit:

Quellenachweis (Emailantwort des BDS auf meine Frage, ob Jagdwaffen mitversichert sind):

 

Zitat

 


Sehr geehrter Herr Zickzack,

nach Rückfrage bei unserem Versicherer muss ich mitteilen, dass nur die Tätigkeit als Sportschütze und nur die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und Vorgänge vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb zickzack:

Achtung, die "BDS-Versicherung" deckt nur Waffen ab, die über den BDS erworben wurden.

 

Der BDS verkauft Waffen oder vermittelt den Verkauf von Waffen?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb zickzack:

Achtung, die "BDS-Versicherung" deckt nur Waffen ab, die über den BDS erworben wurden. Jagdwaffen sind z.B. nicht mitversichert.

 

Edit:

Quellenachweis

 

In Deiner Quelle steht, dass nur " die Tätigkeit als Sportschütze " versichert ist und "  die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und Vorgänge " erfasst werden.

 

Als Sportschütze kann ich ja in mehreren Verbänden Mitglied sein und Waffen über Bedürfnisbescheinigungen verschiedener Verbände erwerben.

Ich kann zumindest keine Einschränkung der Gültigkeit der Versicherung nur auf über den BDS erworbene Waffen erkennen, allerdings auf das Sportschiessen ansich.

Das ist ein Unterschied.

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