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IGNORED

WBK trotz 100 Tagessätze


deinVater

Empfohlene Beiträge

Am ‎07‎.‎05‎.‎2017 um 21:55 schrieb mrkay:

Hi u. willkommen im Forum!

 

Es wird oft die These verbreitet vorab den kl. Waffenschein zu beantragen, zweck's vorab Check. 

Ist formal günstiger.

Sehen werden sie deine 100 TS in jedem Fall (m. M)

 

Welche waffenrechtliche Erlaubnis beantragt wird, macht bei einer Versagung null Unterschied, weil zu allen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen sind. Möglich wäre z.B. auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV. Bedenken sollte man, dass ein bestandskräftig gewordener förmlicher Versagungsbescheid im BZR gespeichert wird und man sich damit eine weitere Eintragung einhandelt, die bei jeder BZR-Anfrage nicht so schick aussieht....

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Diese Arbeitsagenturen sind bei dem Thema wirklich alles andere als zimperlich. Dumm nur ist, wenn das mit purer Inkompetenz zusammenkommt.

Nach meinem Abschluss und erster befristeter Stelle bei der die Befristung nach einem Jahr Vertretung auslief, meldete ich mich vorsichtshalber bei der Agentur für Arbeit an (3 Monate vor Arbeitsvertragsende) und als ich dann selbstständig eine neue Stelle fand, meldete ich dies auch der Agentur für Arbeit. Ich erhielt sogar eine Bestätigung. Monate nach dem ich bereits bei der neuen Arbeitsstelle beschäftigt war, flatterte bei mir ein Brief vom Hauptzollamt rein und dass die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Inhaltlich wurde mir Sozialbetrug vorgeworfen (80€ !!) da ich meine neue Arbeitsaufnahme angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte.

 

Ich hätte diese inkompetente Armleuchteragentur am liebsten direkt persönlich auseinandergenommen aber man denkt ja an seine Zuverlässigkeit :rolleyes:

Ich war froh, dass ich noch die Meldebestätigung der Agentur hatte womit die Sache ziemlich fix und unkompliziert aus der Welt geschafft werden konnte

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@Carcano:

" weil ich mich zu spät vom Jobcenter abgemeldet hatte "

Wenn das der tatsächliche Sachverhalt ist, würde ich von 1-2 Monaten ungerechtfertigten Leistungsbezug ausgehen und dass die zur Unrecht bezogenen Leistungen auch gleich zurückerstattet wurden. Dafür wären 100 TS schon eine derbe Ansage.

 

Nun weiß ich aber auch, daß viele Aspiranten eine relative Sachverhaltswahrnehmung haben und diese von der tatsächlichen Handlung divergiert.

 

In meinem Bekanntenkreis ist das einer Freundin auch schon passiert. 1 Monat Leistungsbezug nach Arbeitsaufnahme. Anzeige. Mitteilung der Staatsanwaltschaft über Eröffnung des Ermittlungsverfahrens. Unschöne Sache.

Zum Glück hatte Sie einen Zeugen für den Briefeinwurf der Mitteilung an das Arbeitsamt und zurücküberwiesen hat sie auch. Einstellung mit einem kräftigen "DU, DU, DU". Glauben tun wir Dir nicht -aber beweisen können wir auch nix. Das war der Tenor der Einstellungsverfügung...

 

 

frogger

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb frosch:

@Carcano:

" weil ich mich zu spät vom Jobcenter abgemeldet hatte "

Wenn das der tatsächliche Sachverhalt ist, würde ich von 1-2 Monaten ungerechtfertigten Leistungsbezug ausgehen und dass die zur Unrecht bezogenen Leistungen auch gleich zurückerstattet wurden. Dafür wären 100 TS schon eine derbe Ansage.

 

 

 

 

100 Tagessätze für sowas, finde ich eine drakonische Strafe. Ich glaube mich zu erinnern, dass es (vor nicht allzulanger Zeit im Radio gehört) bei uns einen ähnlichen Fall gegeben hatte. Der Betreffende musste die unsachgemäss bezogenen Geldleistungen zurückerstatten an das Arbeitsamt und ihm wurde zusätzlich noch eine Geldbusse von 1000 Franken auferlegt. Das war es dann aber auch!

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vor 37 Minuten schrieb mühli:

finde ich eine drakonische Strafe

 

Siehst Du, dann hat das mit dem Mitleid-heischen ja schonmal ganz gut funktioniert.

 

Es gibt auch Deutsche, die finden es drakonisch, wenn einem Deutschen das Kfz in der Schweiz versteigert wird, wenn er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel gerast ist. Die Geschmäcker sind halt verschieden.

 

Das Urteil ist angemessen, finde ich.

 

Sonst sieht es am Ende noch so aus, als ob Deutschland ein Pussy-Staat wäre.

 

Und das wollen wir doch nicht?

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Naja, da wir die genauen Feststellungen des Gerichts, die zu dem Urteil führten, nicht kennen, einigen wir uns doch darauf:

Je nach den tatsächlichen Gegebenheiten kann das Urteil angemessen (zB 6 Monate Leistungserschleichung) oder doch eben etwas drakonisch (1 Monat zuspät abgemeldet und Leistungen zurückerstattet) sein.

Wir wissen es halt nicht...

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Ach, so: Vor kurzem hat ein Herr Hoeneß (der Mann scheint Metzger oder Wurstfabrikant zu sein oder sowas) einen geradezu skandalösen Fall von Justizwillkür bei der Strafzumessung aufgedeckt!

 

Als ich das gelesen habe, hätte ich fast Mitleid bekommen.

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Am 05/12/2017 um 10:27 schrieb EBR:

Eben. Beim "Pack" gab es kaum Eigentumsdelikte, sie hatten ja keines. Dafür gabs halt mal öfter eins auf die Schnauze. Und dann vertrugen die sich wieder.  Wenn sich Pack allerdings am Eigentum des Adels vergriff wurde hart durchgegriffen.

In diesem Fall ging es aber wohl um unser Eigentum....

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On 12 May 2017 at 4:50 PM, heletz said:

 

Siehst Du, dann hat das mit dem Mitleid-heischen ja schonmal ganz gut funktioniert.

 

Es gibt auch Deutsche, die finden es drakonisch, wenn einem Deutschen das Kfz in der Schweiz versteigert wird, wenn er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel gerast ist. Die Geschmäcker sind halt verschieden.

 

Das Urteil ist angemessen, finde ich.

 

Sonst sieht es am Ende noch so aus, als ob Deutschland ein Pussy-Staat wäre.

 

Und das wollen wir doch nicht?

So gehen die Meinungen auseinander. Ich find das Urteil lächerlich. Aber ich finde auch das dt. Waffenrecht lächerlich. Da widerum sind uns die Schweizer weit voraus.

Bearbeitet von Black Dodge
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Ich hab den Thread erst jetzt gesehen, bin erschrocken.

 

Wenns dem wirklich so war wie du schreibst sind die 100 Tagessätze absolut ungerechtfertigt und du hättest Berufung einlegen sollen.

 

Haste  aber Schwarz gearbeitet und weiter Stütze kassiert kanns hinkommen, da tippe ich drauf aber hälst dich ja im Dunkeln.

 

Ich  habe 2002 60 Tagessätze kassiert a 40 Eus, war jung mit 2,84 im Auto, zum Glück ohne Konsequenzen für die WBK, nach 20 Monaten war der Drops gelutscht, mit Mpu und allem drumm und drann.

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Am 12.5.2017 um 09:06 schrieb carcano:


Nö. Für massiven Sozialleistungsbetrug ist das keineswegs ungewöhnlich.

 

Und auch absolut angemessen. Falls das so stimmt, hat er mindestens ein halbes Jahr oder mehr rechtswidrig eine Sozialleistung bezogen ....

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Am 21.5.2017 um 14:55 schrieb Black Dodge:

So gehen die Meinungen auseinander. Ich find das Urteil lächerlich. Aber ich finde auch das dt. Waffenrecht lächerlich. Da widerum sind uns die Schweizer weit voraus.

 

Ja, z.B. sind dort Dolche mit symetrischen Klingen, Schalldämpfer und Hohlspitzgeschosse so ziemlich komplett verboten.

 

Die Zeit, da es in der Schweiz so gut war, liegt länger zurück.

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vor 23 Stunden schrieb EkelAlfred:

Die Zeit, da es in der Schweiz so gut war, liegt länger zurück.

Wieso, haben die jetzt auch dieses Bedürfnisprinzip welches der Adolf eingeführt hat? Und auch keine Sammlerwaffen mit Friedens - Schalter mehr?

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  • 4 Wochen später...
Am 7.5.2017 um 22:39 schrieb sniper-k98:

..und selbst das hilft nicht, weil die nen vollständigen Auszug sehen. Da wird nicht gelöscht (nur ausgeblendet).

 

Stimmt nicht. Es wird gelöscht. Ich spreche aus Erfahrung - alles andere ist Unfug. Die Löschung steht im Gesetz - alles andere wäre gesetzeswidrig und nicht verwertbar.

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Am 7.5.2017 um 21:46 schrieb deinVater:

Guten Abend,

Ich wollt gerne wissen ob es möglich ist das man eine WBK trotz einer vorstrafe bekommen kann wenn einen das Bedürfniss bescheinigt wird?

Der Hintergrund ist der das ich vor ca.4 Jahren wegen betrug zu 100 Tagessätzen verurteilt wurde weil ich mich zu spät vom Jobcenter abgemeldet hatte. 

Vorstrafen oder sonstige Konflikte mit dem Staat hatte ich davor noch nicht gehabt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

deinVater

 

Die Frage trifft häufiger auf.

 

Also, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, daß Verurteilung nach vom Gesetz festgelegten Fristen gelöscht werden.

In Deinem Fall nach 5 Jahren.

 

Du kannst im übrigen alle Daten (die auch die Waffenbehörde bekommt) vorab für Dich selber zur Ansicht kommen lassen.

dann sieht Du was wo gespeichert ist.

 

Uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (am Amtsgericht anfordern und einsehen)

POLAS/Polizei beim Datenschutzbeauftragten des LKA mit beglaubigtem Perso (kommt zu Dir nach Hause)

 

 

 

 

 

 

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vor 15 Minuten schrieb Der_Joker:

 

Stimmt nicht. Es wird gelöscht. Ich spreche aus Erfahrung - alles andere ist Unfug. Die Löschung steht im Gesetz - alles andere wäre gesetzeswidrig und nicht verwertbar.

 

Teils richtig....

Was Du an Auszügen als Privatmann anfordern kannst, dort ist es für DICH gelöscht! Aber in der Realität ist es nur ausgeblendet!

Die Waffenbehörde bekommt den Auszug welchen Du niemals zu Gesicht bekommen wirst! Auch wenn gewisse Sachen offiziell gelöscht sind und einem Verwertungsverbot unterliegen, können Sie doch für den SB "interessant" werden.

Auch Polizei Akten sind sehr geduldig.

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“Also, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, daß Verurteilung nach vom Gesetz festgelegten Fristen gelöscht werden.
In Deinem Fall nach 5 Jahren.“
5 Jahre plus ein Jahr Frist. In diesem Jahr können nur berechtigte Behörden einsehen, aber nicht verwerten.

“Teils richtig....
Was Du an Auszügen als Privatmann anfordern kannst, dort ist es für DICH gelöscht! Aber in der Realität ist es nur ausgeblendet!“
......aber nur in dem Jahr Überliegefrist, siehe oben.
Danach wird im Zentralregister gelöscht. Hat man mir im BMJ auch so bestätigt.

Was dazu führt, dass alte Sachen noch bekannt sind, sind di Aktenaufbewahrungszeiten von 10 Jahren und mehr sowie alte Einträge irgendwo, die nicht gelöscht werden.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

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Am 7.5.2017 um 22:04 schrieb Andreas181:

wegen einer vorsätzlichen Straftat

 

Am 7.5.2017 um 23:36 schrieb ED2:

 100 Tagessätze, für etwas was womöglich noch ein Versehen und nicht mal Absicht war?

Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Betrug kann man nicht fahrlässig, also quasi aus Versehen begehen, Betrug wird nur bei Vorsatz bestraft.

Kleine Versehen sind kein Betrug, werden als OWi mit Bußgeld geahndet und das zu Unrecht erlangte Geld muss zurückgezahlt werden.

 

Wenn einer 100 Tagessätze für Betrug wegen unrechtmäßigem Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit bekommt, dann hat er vorher jedem von uns indirekt in die Tasche gegriffen, egal ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Steuerzahler.

 

Kein Mitleid. Fünf Jahre ohne WBK ist da völlig O.K.

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