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Tomahawk/Machete - Führverbot?


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Geschrieben (bearbeitet)

Und dazu Armbrust oder Bogen als Distanzwaffe. Darf man doch führen, richtig?

 

 

PS: In der politisch eher korrekten Girlie-Variante habe ich das gefunden. Als Mann leider nicht gefunden.

 

iris13.jpg

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)

Kommt auf die Zweckbestimmung und die Gestaltung an, wenn es als Waffe bestimmt ist unterliegt es dem Führverbot. Tomahawks sind in der Regel Waffen.

Macheten in der Regel nicht wenn sie keine speziellen Waffeneigenschaften haben. Dann stellt sich natürlich noch die Frage ob eine Machete ein Messer ist. Was wahrscheinlich der Fall ist und dann dürfte man sie auch nicht führen wenn sie über 12 cm Klingenlänge hat.

Was wirklich zur Waffeneigenschaft führt kann dir nur das BKA Orakel sagen.

 

Siehe z.B.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

es handelt sich hauptsächlich um die "FiskarsX3".

Hergestellt für Garten/Waldarbeit.

 

Steven

 

Seit wann ist eine Heppe (bei Wikipedia - Hippe) eine Machete?

Eindeutig ein Werkzeug. Bei "Tactical-Macheten" ist dies nicht so einfach festzustellen.

 

Bearbeitet von Muck
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Muck:

 

Seit wann ist eine Heppe (bei Wikipedia - Hippe) eine Machete?

 

Hallo Muck

 

ich gebe dir recht, dass die Fiskars X3 eher zu den "Hippen" zählt.

Aaaaber: das Nachfolgemodell der X3, die Fiskars XA3, die sicherlich wesentlich mehr nach dem "Hippe-Prinzip" gestilt ist, wird von Fiskars als Machete beworben.

Und unterliegt eine Hippe, egal welches Aussehen, dem Führverbot?

 

Steven

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schmitz75:

Was wirklich zur Waffeneigenschaft führt kann dir nur das BKA Orakel sagen.

Eine Machete ist und bleibt ein Werkzeug und keine Waffe, zählt aber zu den Messersorten und von daher § 42 a WaffG und darüber befindet nicht das BKA, weil Owi.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb steven:

Hallo Muck

 

ich gebe dir recht, dass die Fiskars X3 eher zu den "Hippen" zählt.

Aaaaber: das Nachfolgemodell der X3, die Fiskars XA3, die sicherlich wesentlich mehr nach dem "Hippe-Prinzip" gestilt ist, wird von Fiskars als Machete beworben.

Und unterliegt eine Hippe, egal welches Aussehen, dem Führverbot?

 

Steven

 

Werkzeug Ende. Auch bei einer absolut verqueren Denkweise gilt § 42 Abs. 3 WaffG.

Mit solchen Gegenständen zu einer politischen Protestaktion oder zum Hippe-Out (anstatt zum Shoot-Out) zu gehen ist nicht zulässig. Die Gründe liegen dann aber nicht im Waffengesetz.

 

P.S. Warum halte ich eigentlich die meisten Werbetexte (Hippe gleich Machete) für Fake-News?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Eine Machete ist und bleibt ein Werkzeug und keine Waffe

 

Wie wär es mit einer Cold Steel Gladius Machete, bin mir ziemlich sicher das ist eine Waffe.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Eine Machete ist und bleibt ein Werkzeug und keine Waffe, zählt aber zu den Messersorten und von daher § 42 a WaffG und darüber befindet nicht das BKA, weil Owi.

 

 

Da muss ich dir ausnahmsweise widersprechen. Eine Machete zählt nicht als Messer und unterliegt nicht dem Führverbot.


 

Leicht nachzulesen in der DPolG-App.


 

Eine App der Polizeigewerkschaft die als Art Spickzettel für Polizisten entwickelt wurde...

 

Datei 25.02.17, 11 28 20.png

Datei 25.02.17, 11 28 53.png

Datei 25.02.17, 11 28 40.png

Datei 25.02.17, 11 28 31.png

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb steven:

Hallo Paddy

 

das ist doch mal eine dienliche Aussage.

Danke dir dafür.

 

Steven

 

vor 6 Minuten schrieb Ballerkopp:

Interessant... :spiteful:

 

Kein Problem, immer gerne.

 

Also besser das böse 6cm Einhandmesser aus dem Auto holen und durch eine 40cm Machete ersetzen... Dann gibt es bei der Verkehrskontrolle auch keine Missverständnisse.

 

PS: DPolG-App aufs Handy laden um im Ernstfall dem gut ausgebildeten Polizisten auf die Sprünge zu helfen. Informierter Bürger, dein Freund & Helfer

Bearbeitet von Paddy85
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Paddy85:

Da muss ich dir ausnahmsweise widersprechen. Eine Machete zählt nicht als Messer und unterliegt nicht dem Führverbot.

Es geht mir doch nicht um Recht haben oder nicht,

ich bezweifle aber dass du damit durch Berlin Kreuzberg oder Friedrichshain unbehelligt spazieren gehen kannst, genauso wenig wie mit dem Döner Messer.

 

In der mir vorliegenden Entscheidungshilfe für PVB aus der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Polizeischule ist die Machete ausdrücklich unter Führverbot ausgewiesen.

Was meinst du was dem PVB von daher mehr interessiert, ein Schreiben der Gewerkschaft oder Schulungsmaterial?

 

Von daher immer vorsichtig mit Ratschlägen, obwohl ich dir ja auch gerne zustimmen würde.

 

Übrigens das Butterfly ist ja auch ein Fischer Werkzeug, aber trotzdem verboten.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Paddy85:

PS: DPolG-App aufs Handy laden um im Ernstfall dem gut ausgebildeten Polizisten auf die Sprünge zu helfen. Informierter Bürger, dein Freund & Helfer

Ich denke mal das nützt niemanden wirklich.

Ich garantiere dass die Machete hier in Berlin abgenommen wird und es wird sich keiner auf Diskussionen einlassen, sondern die Ordnungsbehörde entscheiden lassen, bzw. den Richter.

Auf keinen Fall wird dich jemand unbehelligt damit ziehen lassen, wenn nicht einmal Buschwerk oder Urwald in der Nähe ist.

Geschrieben

Beim Hawk gibt es unterschiedliche Auslegungen. Einer mit Hammerkopf auf der Rückseite wie zB der Cold Steel Trail Hawk wird als Werkzeug eingestuft wogegen der Trench Hawk aus gleichem Haus durch den scharf geschliffenen Haken als Waffe angesehen wird. Dennoch würde ich mit beiden nicht offen rumlaufen. Wenn es umbedingt ein Beil sein muss, dann entweder das neumodische Fiskars X5 oder ein schönes Gränsfors Bruk Wildmarksbeil oder den kürzeren Kubben im Rucksack.

Geschrieben

Ich finde bei diesem Thema sollte es nicht darum gehen, was der Streifenpolizist alles beschlagnahmt, sondern ob es rechtliche Konsequenzen gibt.

In der heutigen Zeit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß ALLES was irgendwie gefährlich aussieht, erst mal einkassiert wird, egal ob es erlaubt wäre, oder nicht.

 

Dagegen kann man sich als normaler Bürger auch erst mal nicht wehren.

Aber es kommt doch darauf an, ob man sein Eigentum wieder bekommt und ob es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

Wenn der Polizist der Meinung ist, die Machete ist gefährlich (wovon auszugehen ist), dann wird er sie auch erst mal mitnehmen.

Was sollte ihn daran hindern?

 

Wichtig ist nur, daß dir deswegen nachher keiner ans Bein pinkeln kann, weil es eben ein Werkzeug ist.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

 

Wichtig ist nur, daß dir deswegen nachher keiner ans Bein pinkeln kann, weil es eben ein Werkzeug ist.

 

 

Hallo Steinpilz

 

inzwischen können wir doch nicht mehr sicher sein, ob wir wegen Führens einer Machete bestraft werden oder nicht. Hast du eine Fiskars XA3 am Gürtel und gehst zwei Meter von deinem Grundstück, wirst von der Polizei erwischt und eine Anzeige wird in Gang gesetzt, kann es sein, dass du nach 1 bis 2 Jahren deine Fiskars ohne weitere Probleme zurück bekommst. Es kann aber auch sein, dass ein Richter, nach Rücksprache mit dem BKA und deren Sicht, dass diese Machete ein ganz gefährliches Ding ist, du eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommst und dann noch, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen bekommst.

Und dieses diffuse, ist es verboten oder nicht, geht in immer härteren Tempo voran.

Ist das eines Rechtsstaats noch würdig?

 

Steven

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Ich finde bei diesem Thema sollte es nicht darum gehen, was der Streifenpolizist alles beschlagnahmt, sondern ob es rechtliche Konsequenzen gibt.

In der heutigen Zeit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß ALLES was irgendwie gefährlich aussieht, erst mal einkassiert wird, egal ob es erlaubt wäre, oder nicht.

 

Dagegen kann man sich als normaler Bürger auch erst mal nicht wehren.

Aber es kommt doch darauf an, ob man sein Eigentum wieder bekommt und ob es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

Wenn der Polizist der Meinung ist, die Machete ist gefährlich (wovon auszugehen ist), dann wird er sie auch erst mal mitnehmen.

Was sollte ihn daran hindern?

 

Wichtig ist nur, daß dir deswegen nachher keiner ans Bein pinkeln kann, weil es eben ein Werkzeug ist.

 

 

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