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IGNORED

Tomahawk/Machete - Führverbot?


steven

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vor 12 Stunden schrieb steven:

.................., wirst von der Polizei erwischt und eine Anzeige wird in Gang gesetzt, kann es sein, dass du nach 1 bis 2 Jahren deine Fiskars ohne weitere Probleme zurück bekommst.

 

Als Überschrift der Anzeige steht aber dann "Verstoß gegen das WaffG" und das bleibt eben im System auch noch nach 2 Jahren so stehen und bei einer Verkehrskontrolle kommt dann immer nach Abfrage des System die Auskunft dass Eintrag wegen einem Verstoß gegen das WaffG vorhanden ist und die Kontrolle erfolgt dann tiefgründiger.

 

vor 12 Stunden schrieb steven:

Es kann aber auch sein, dass ein Richter, nach Rücksprache mit dem BKA und deren Sicht, dass diese Machete ein ganz gefährliches Ding ist, du eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommst und dann noch, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen bekommst.

 

Das BKA prüft aber nur das Vorliegen der Waffeneigenschaft oder eben die Verbotsmerkmale und wird nicht wegen einer Owi nicht tätig.

 

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Hm, wie oder wann werden denn dann solche Eintragungen im System gelöscht?

Nur auf Antrag des Betreffenden oder generell nicht?

 

Ich mein irgendwann gelesen zu haben, daß es nach einer gewissen zeit verpflichtend gelöscht werden muss.

 

Wenn das ein Leben lang irgendwo stehen bleibt, hat ja der 60-Jährige bei jeder Polizeikontrolle die Arschkarte, weil er als 16-Jähriger mal blöderweise mal ein Einhandtaschenmesser dabei hatte.

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Nur auf Antrag des Betreffenden oder generell nicht?

Hatte ich schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen.

Zitat

Ich mein irgendwann gelesen zu haben, daß es nach einer gewissen zeit verpflichtend gelöscht werden muss.

Und da verlässt du dich darauf?

Zitat

Wenn das ein Leben lang irgendwo stehen bleibt, hat ja der 60-Jährige bei jeder Polizeikontrolle die Arschkarte, weil er als 16-Jähriger mal blöderweise mal ein Einhandtaschenmesser dabei hatte.

Es darf aber nicht mehr verwendet werden und dass es sich nur um ein Einhandmesser handelte ist schwer erkennbar.

Bearbeitet von uwewittenburg
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Also ehrlich gesagt, geh ich schon davon aus, daß sich staatliche Organe an vorgegebene Fristen zur Löschung von Daten halten.

Wenn das nicht der Fall ist oder vielleicht sogar gängige Praxis, wäre das meiner Meinung nach ein Skandal.

 

Was würde es eigentlich für einen Sinn machen, Daten zu behalten, die nicht verwendet werden dürfen?

 

Und was heißt in dem Zusammenhang überhaupt "verwendet"?

 

Wenn sie nicht verwendet werden dürfen, dann doch auch nicht für eine Intensivierung der Kontrolle.

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

Also ehrlich gesagt, geh ich schon davon aus, daß sich staatliche Organe an vorgegebene Fristen zur Löschung von Daten halten.

Ich habe selbst die Löschung meiner Daten beantragt, was natürlich abgelehnt wurde, weil in 2 Fällen gegen mich ermittelt und die Verfahren aber eingestellt wurden, da angeblich aus kriminalistischen Gründen von Bedeutung.

Ich glaube für ca. weitere 10 Jahre, müßte aber noch mal nachschauen.

Habe dagegen geklagt und die Daten wurden gelöscht.

Wenn ich nicht aktiv geworden wäre würden die Daten wohl heute noch vorhanden sein.

Die Speicherfrist verlängert sich bei jedem Neueintrag, ähnlich wie bei den Punkten in Flensburg, auch wenn gelöscht besteht noch für 1 Jahr ein "Überhang".

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Wenn laufende Ermittlungen im Spiel sind, würde ich das verstehen.

 

Das dürfte aber in den wenigsten Fällen so sein.

Und da würde ich jetzt mal davon ausgehen, daß derartige Einträge schon gelöscht werden.

 

Ich persönlich hab noch nicht davon Gebrauch gemacht, aber kann man denn nicht sogar selber Auskunft über solche Einträge verlangen?

Dann würde man ja sehen, was noch irgendwo rumschwirrt und falls nicht geschehen, verlangt man die Löschung.

Wenn dann kein Grund zur weiteren Speicherung, wie in deinem Fall laufende Ermittlungen, vorhanden ist, dann dürfte doch einer endgültigen Löschung nichts im Weg stehen, oder?

 

Ist es nicht sogar strafbar, solche Fristen zur Datenlöschung nicht einzuhalten?

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 48 Minuten schrieb Steinpilz:

.............................., aber kann man denn nicht sogar selber Auskunft über solche Einträge verlangen?

Einfach formlosen Antrag an den Polizeipräsidenten mit Antrag auf Löschung aller gespeicherten Daten stellen, dann bekommst du eine Antwort ob überhaupt Daten vorhanden sind und ob die gelöscht werden können, oder nicht.

Bei mir gab es keine laufenden Ermittlungen mehr, alle waren eingestellt, trotzdem bekam ich einen ablehnenden Bescheid, als Widerspruch, erneute Ablehnung, daraufhin Klage und Daten wurden gelöscht.

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  • 1 Monat später...
Am ‎25‎.‎02‎.‎2017 um 10:01 schrieb rwlturtle:

Dann kauft Euch doch ein schweizer Gertl, damit kann definitiv nicht zugestochen werden.

Hergestellt wird es für Forstarbeiten und dafür taugt es auch sehr gut.

Ich benutze es auch, um Unkraut zwischen Betonplatten rauszukratzen.

So sieht es aus:

https://www.lamm-seile.de/forst/werkzeuge-fuer-die-waldarbeit/sichel-und-gertel/903/schweizer-gertel?gclid=CIqL2ezwqtICFSwq0wodoisI-A

 

Hallo rwlturtle

 

so eine Gertl steht noch an.

Vorläufig habe ich mir 2 Macheten zugelegt. Marke Condor. 5mm Rückenbreite. Mit der Größeren habe ich gefällte Bäume entastet. Geht großartig.

 

Steven

 

IMG_9376.JPG

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