Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leck mich am Sommerhut.

 

Wenn die Verantwortlichen fordern würden dass wir vor Öffnen des Tresors 50 Liegestütze machen müssen würden wir wahrscheinlich seitenlang darüber diskutieren ob das gestreckte Liegestütze sein müssen oder Knie auf dem Boden auch ok ist.

Inkl. Linksammlung und Ausnahmen für Behinderte.

 

Macht im Herbst das Kreuz an der richtigen Stelle und versucht damit die Durchgedrehten wieder zu erden.

 

Oder macht weiter wie bisher und diskutiert in 10 Jahren darüber wie viel Watt für's Lichtgewehr denn wohl genehm sind. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb djjue1:

 

Macht im Herbst das Kreuz an der richtigen Stelle und versucht damit die Durchgedrehten wieder zu erden.

 

Guter Ansatz; aber glaubst du ernsthaft an Mehrheiten in D, die solchen Mist tatsächlich wieder zurückdrehen ?  

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb karlyman:

 

Guter Ansatz; aber glaubst du ernsthaft an Mehrheiten in D, die solchen Mist tatsächlich wieder zurückdrehen ?  

 

 

Nö.

 

Aber wenn die mir zu sehr auf den Sack gehen wird der ganze Plunder verhökert und der Erlös an DITIB gespendet.

 

Und wenn mich nachts nochmal einer aus dem Bett klingeln will, weil ein angefahrener Keiler partout nicht liegen bleiben will, geb ich ihnen die Handy-Nr. von Steffen Seibert.

Geschrieben

Reicht nicht auch ein "Staatsformwechsel" ? Wir sind doch geübt in derlei Vielfalt. Eine echte Demokratie würde mir aber schon genügen...

Jedenfalls bleibt der derzeitige Wahnsinn nicht mehr allzulange bestehen (Aktion / Reaktion).

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

....Jedenfalls bleibt der derzeitige Wahnsinn nicht mehr allzulange bestehen (Aktion / Reaktion).

Und genau vor dieser Gegenreaktion aus dem Volk haben diejenigen Politiker, die nichts Gutes im Sinn haben, natürlich hysterische Angst. Im Angstreflex wird dann alles dafür getan, um die "Untertanen" möglichst wehrlos zu machen. Leider mit einigem Erfolg, denn besonders die Gehirnwäsche hat schon in weiten Teilen der Bevölkerung ganz gut gewirkt. Wer sich gegen die politische Korrektheit stellt, ist automatisch ein rechter Nazi. (Wobei mir noch nie einer erklären konnte, wie nationale Sozialisten rechts sein können. :spiteful:) Manchmal hat man den Eindruck, daß die DDR die BRD übernommen hat, und nicht umgekehrt. :grin: ... aber zurück zum Thema: Die jüngste Verschärfung des WGs hinsichtlich der Aufbewahrung kann sachlich nicht begründet werden. Das wahre Ziel ist vermutlich, den LWBesitz den künftigen LWBesitzern zu erschweren. In der Hoffnung, daß es dann weniger davon gibt.

Bearbeitet von Waldsegler
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Waldsegler:

Und genau vor dieser Gegenreaktion aus dem Volk haben diejenigen Politiker, die nichts Gutes im Sinn haben, natürlich hysterische Angst. Im Angstreflex wird dann alles dafür getan, um die "Untertanen" möglichst wehrlos zu machen.

 

Bin mir da nicht so sicher; ob das so gelingt.

Ein paar der zuvor harmlosen, voll "integrierten" LWB werden dann vielleicht die Seite wechseln...

Die Anderen wären auch mit Legalwaffen passiv geblieben.

Würde dann alles nur noch unkontrollierbarer werden.

Aber Ordnung war eh gestern...

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Pi9mm:

 

Bin mir da nicht so sicher; ob das so gelingt.

Ein paar der zuvor harmlosen, voll "integrierten" LWB werden dann vielleicht die Seite wechseln...

Die Anderen wären auch mit Legalwaffen passiv geblieben.

Würde dann alles nur noch unkontrollierbarer werden.

Aber Ordnung war eh gestern...

Naja, ich denke sowieso nicht, daß es zu so einer Situation kommen wird. Einen "Volksaufstand" wird es nicht geben. Allerdings, in der paranoiden Vorstellungswelt einiger Politiker ist das "wehrlose Volk" unabdingbar für die Umsetzung Ihrer politischen Absichten der totalen Kontrolle. Das meinte ich..

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Waldsegler:

Einen "Volksaufstand" wird es nicht geben.

 

Den meine ich auch nicht; dafür ist die Masse zu träge.

Meine eher rechtlich "die Seite wechseln". Es braucht dann nicht mehr kontrolliert aufwändig aufbewahrt zu werden; es wird dann illegal beschafft und verborgen gelagert.

Somit wird dann (von Einigen vielleicht; wiegesagt) vom gewissenhaft funktionierenden LWB zum Schwerverbrecher gewechselt; und das nur schon durch etwaigen Besitz von Kriegswaffen; wenn die ehemaligen waffenrechtlichen Einschränkungen (durch Totalverbot) nicht mehr relevant sind.

Also keinerlei Kontrolle mehr.

Vielleicht schmeißen einige Wenige wegen dem Aufbewahrungsirrsinn auch gleich hin; und gehen obigen Weg.

Ein Stück weit verstehen könnt ichs.

Geschrieben

moin,

 

hab gerade etwas in einem egun angebot eines großen d waffenhändlers/hersteller aus süddeutschland gelesen was mich stutzig gemacht hat:

 

hier wird zum thema "bestandschutz für a/b-schränke" behauptet, dass diese ja für erben nicht mehr weiter genutzt werden dürfen...

 

soweit, so klar...

 

ABER:

 

weiter wird da behauptet:

 

zieht ein lwb in eine andere stadt/bund-land, dann gilt der bestandschutz eben auch nicht mehr für diesen lwb! denn beim "anmelden" beim neuen sb/amt würden ja nur neue 0/1er schränke genehmigungsfähig sein!!!

 

hat das schon mal jemand so gehört?!? oder ist das nur die "eigeninterpretation" dieses betreffenden händlers zur änderung der aufbewahrungsvorschriften?

vielleicht auch um kunden zu verunsichern?!?

Geschrieben

Ich hab in einem Youtube Kommentar gelesen, dass wenn man umzieht alle WBKs ungültig werden und man muss für alle Waffen ein neues Bedürfnis nachweisen, außerdem gilt die Erwerbstreckung das heißt man darf nur 2 Waffen in 6 Monaten umziehen, meint ihr das stimmt?  Oder soll ich das glauben was im Waffengesetz steht?

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb HangMan69:

moin,

 

hab gerade etwas in einem egun angebot eines großen d waffenhändlers/hersteller aus süddeutschland gelesen was mich stutzig gemacht hat:

 

hier wird zum thema "bestandschutz für a/b-schränke" behauptet, dass diese ja für erben nicht mehr weiter genutzt werden dürfen...

 

...

Wo findet man das?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schmitz75:

Ich hab in einem Youtube Kommentar gelesen, dass wenn man umzieht alle WBKs ungültig werden und man muss für alle Waffen ein neues Bedürfnis nachweisen, außerdem gilt die Erwerbstreckung das heißt man darf nur 2 Waffen in 6 Monaten umziehen, meint ihr das stimmt?  Oder soll ich das glauben was im Waffengesetz steht?

 

Schwachsinn...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Ich hab in einem Youtube Kommentar gelesen, dass wenn man umzieht alle WBKs ungültig werden und man muss für alle Waffen ein neues Bedürfnis nachweisen, außerdem gilt die Erwerbstreckung das heißt man darf nur 2 Waffen in 6 Monaten umziehen, meint ihr das stimmt?  Oder soll ich das glauben was im Waffengesetz steht?

 

Schwachsinn...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Essener:

 

Schwachsinn...

Bist Du Dir sicher?

schmitz75 liegt wohl leider richtig!

Es gibt da wohl einen extra staatlichen Förderbeitrag, der es einem nach Umzug ermöglicht, die zweite Wohnadresse auf Staatskosten subventioniert solange zu halten, bis alle Waffen im 2/6 Modus umgezogen sind.

Aber bedenkt, falls es dann ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude ist, war es das mit dem Bestandsschutz eh, denn dann braucht Ihr mind. einen 1er Schrank.

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Abseits der Gerüchte , bei der neuen Behörde musst du einen scheiß melden ! Deine Akte wandert auf dem Kurierweg zur neuen zuständigen Behörde. Da ist ja alles drin , kann nur Mal 6 Monate dauern bis die da ist ^^

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb P22:

Ja, eigenwillige Interpretation. 

Sehe ich auch so. Im Entwurf Nr. 18/12397 vom 17.5., (ich fand nichts aktuelleres auf die Schnelle) der dann, soweit ich richtig mitgelesen habe, - im BT am 18.5 und im BR am 2.6 angenommen wurde, steht ganz explizit die Passage über die Erben drin.

Ich glaube aber mittlerweile gar nichts mehr, sondern warte ab, bis das Gesetz im Bundesanzeiger steht, also Gesetzeskraft hat. Da steht dann der Text drin. 

 

Erben.png

Bearbeitet von Waldsegler

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.