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Geschrieben

Hallo,

 

nach dem Amoklauf von München und dem Ruf nach der Verschärfung des Waffenrechts schrieb ich am 24. Juli an unserem Innenminister Dr. Thomas de Maizière eine email mit meiner Sicht der Dinge.

 

Heute bekam ich eine Antwort, die ich euch nicht vorenthalten will:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr ***,

 

haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 24. Juli 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach.

 

Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig.

 

Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes.

 

Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende:

 

  • Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.

  • Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.

  • Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.

  • Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist.

 

Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben.

 

Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.

 

So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

 

Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch.

 

Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind.

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

***

(Mitarbeiter)

 

 

---------------------------------------------

Parlamentsbüro

DR. THOMAS DE MAIZIÈRE

Mitglied des Deutschen Bundestages

Bundesminister

---------------------------------------------

Platz der Republik 1 – 11011 Berlin

---------------------------------------------

 

 

 

 

Zitat

 

Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

 

Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt.


 

Das bedeutet wohl, dass alle Sortschützem und Jäger nur noch 0-Schränke besitzen dürfen...

 

LG stecs

Geschrieben

Hallo,

 

wenn in D alle LWB hinsichtlich der Schränke enteignet werden sollten, dann wäre das natürlich ein Milliardengeschäft. (Bei angenommen 1 Mio Schränken a 500 EUR = 0.5 Milliarden). Beim Sachkundelehrgang gab es die Aussage, dass diese Verbot von A+B-Schränken Folge einer Lobby-Arbeit deutscher Hersteller wäre.

 

Wäre es nun in der Antwort nicht angemessen, dass über GRA und/oder Schiesssportvereine ein gemeinsamer Auftrag an Firma/Firmen aus Nicht-Deutschland zu organisieren? Und zwar verbunden mit dem Hinweis "wegen Lobby-Arbeit". Solange es nicht einen expliziten Bestandsschutz gibt, müsste der Auftrag ja in recht kurzer Zeit abgearbeitet werden.

 

Würde mich anbieten, da was anzuleiern. Schmiergelder teile ich mit dem Forum. ;-)

 

Viele Grüße

Geschrieben

Habe mich auch schon umgesehen.
Kommt es so wie oben vermutet, werde ich keinen "deutschen Schrank" kaufen.
Obwohl die auch nur im Ausland fertigen lassen.

Drückt die Misere das durch, beteilige ich mich gern an einer Sammelbestellung in Polen oder der Tschechei.
Kommen dort 1000de deutsche Kunden, fertigen die gern alles nach allen Standards und noch dazu günstiger.
Das sollte man natürlich bei der Gelegenheit auch den deutschen Herstellern verklickern.

Ich kaufe dann auf alle Fälle nicht bei deutschen Herstellern oder Händlern. Im Zeitalter von eBay kommt das Zeugs jederzeit von überall her.

Geschrieben

Keine der aufgeführten Begründungen ist stichhaltig, keine der angestrebten Maßnahmen erfüllt das anvisierte Ziel.

 

Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.

 

Wie wird dadurch der unkontrollierte Handel erschwert? Der Handel bleibt doch nach wie vor der selbe, den Terroristen interessiert es doch nicht ob auf seiner Waffe an jedem Teil eine Markierung angebracht ist. 

 

Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.

 

Auch hier ein Punkt der schon längst Realität ist. Man kennt die Waffenbestände bereits, es sei denn jemand verstößt gegen das Gesetz. Zusätzliche Register nutzen nichts, sie erhöhen nur den Verwaltungsaufwand.

 

Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.

 

Aber die ist doch bereits jetzt schon an der Tagesordnung. Ohne die Erwerbsberechtigung des Käufers verkauft niemand seine Waffe, weil er sich strafbar macht. Auch geht er nach dem Verkauf zur Behörde um die Waffe austragen zu lassen, weil er sonst gegen geltendes Recht verstößt. Das gleiche gilt für den Käufer. Auch er macht sich strafbar wenn er eine Waffe ohne Berechtigung erwirbt, welche ihm die Behörde vor dem Kauf erteilen muss. Einen Händler dazwischen zu setzen macht verbessert weder die Identitäts- noch die Berechtigungsprüfung, denn in beiden Fällen muss die von der Behörde vorgenommen werden. Wenn jemand seine Waffen unter der Inkaufnahme des Rechtsbruches verkaufen will, dann tut er das ohne auch ohne Zwischenhändler. Was soll das bewirken und welche Fälle gibt es, die so etwas rechtfertigen würden?

 

Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist.

 

Ach die hochgefährlichen Waffen. Kann nicht jemand einfach hochgefährliche Menschen verbieten, die wie manch zugewanderter Tunesier komplett überwacht werden, der es dann aber dennoch schafft sich eine Pistole zu besorgen und mit einem LKW einen Terroranschlag zu verüben? Sind damit vielleicht die hochgefährlichen Waffen gemeint? Tonnenschwere KfZ? Ich fliehe mich in den Zynismus ob des offensichtlich nicht vorhandenen Realitätssinnes hinter dieser zu erwartenden Gesetzgebung. Nichts davon erfüllt den Zweck Terrorismus in irgendeiner Form schwieriger zu machen bzw. zu verhindern. Es trifft nur denjenigen der sich an die Gesetze hält, er wird bestraft für die Straftaten anderer.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Shiva:

....wenn in D alle LWB hinsichtlich der Schränke enteignet werden sollten,

 

 

Vielleicht nicht alle. Bis zur Änderung des WaffG galt "lediglich" dass Waffen vor dem Zugriff Dritter sicher verwahrt werden müssen. Anschließend hat der Gesetzgeber in der Änderung zum WaffG definiert, was sicher ist.

Hierbei ist auch ausdrücklich und erstmalig eine Norm benannt worden und was dieser Norm gleich ist.

 

Ebenso sind Nachweise zur Aufbewahrung durch die Behörden gefordert worden, damit eben die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden.

 

Nun kann er nicht einfach hingehen und sagen, Pech........und in 4 Jahren müsst Ihr eine noch höhere Klasse verwenden und in weiteren 5 Jahren eine noch höhere usw......

 

Fraglich ist allerdings, was mit Behältnissen ist, die nach Aufgabe der Norm produziert wurden. Möglich, das es da Probleme geben könnte oder der Nachweis der Einhaltung der Norm dem Besitzer obliegt.

 

Inst

Geschrieben

Es sind weder die vorhandenen Schränke ein Problem noch die Normen, ob diese noch überwacht werden oder nicht. Das Problem ist der Innenminister. Wie soll man jemanden vertrauen, der nicht Willens ist die einfache Erkenntnis "aus den vorhandenen Schränken ist nichts mehr gestohlen worden, also passt es so" anzuerkennen. Die Waffenschrankmafia macht was gut für sie ist, schändlich ist nur, dass der Innenminister dieses Spiel mitspielt. Es gehört nicht über irgend eine Norm gemosert, sondern flächendeckend über die Person die uns dieses Ei legen will. Der Innenminister ist CDU also gilt, wer CDU/CSU wählt ist mit schuldig.

Geschrieben

 

vor 12 Minuten schrieb Muck:

Es sind weder die vorhandenen Schränke ein Problem noch die Normen................ die einfache Erkenntnis "aus den vorhandenen Schränken ist nichts mehr gestohlen worden, also passt es so"

 

Richtig !

Deswegen bietet sich hier auch ein Ansatz das Vorhaben anzugreifen, wenn es den tatsächlich auch so käme.

 

Aber wie immer, solange nichts feststeht ist alles Spekulation.

 

Lediglich den Unmut über das ein oder andere Vorhaben oder die Gesamtunzufriedenheit sollte man bei der Wahl ausdrücken, dies natürlich auch im Vorfeld entsprechend kommunizieren.

 

Inst

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb inst200:

(...)

 

Ebenso sind Nachweise zur Aufbewahrung durch die Behörden gefordert worden, damit eben die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden.

 

Nun kann er nicht einfach hingehen und sagen, Pech........und in 4 Jahren müsst Ihr eine noch höhere Klasse verwenden und in weiteren 5 Jahren eine noch höhere usw......

 

(...)

 

Natürlich kann er. Passiert ja bei dem Irrsinn um Feinstaubplaketten / Umweltzonen für Pkws in Städten genau so.

Geschrieben

Die Misere muss uns nicht enteignen. Alle Schränke, mindestens die seit 2003 produzierten, entsprechen ja keiner Norm, da diese ja 2003 vom Herstellerverband zurückgezogen wurde.

Da hat es die Misere einfach, er muss nichts verbieten. WIR haben den Fehler gemacht einen Schrank zu kaufen, der keiner Norm entspricht. Praktisch, oder?

Und wenn jetzt einer sagt, ja und die Ämter haben dann ja jahrelang unter falschen Bedingungen Zulassungen erteilt, guckt euch die 3Schuss Regelung des Bundesverwaltungsgerichts an, da haben die Waffenbehörden auch keine Fehler gemacht. Der dumme war der Waffenbesitzer.

Wir sollten langsam anfangen wieder emails zu schreiben. Diesmal auch an die Waffenschrankhersteller. Die sind ja scheinbar für die Erstellung der Norm verantwortlich.
Die sollen wissen, daß das große goldene Füllhorn an ihnen vorüber gehen wird.

Geschrieben

ist doch meine Rede,das Problem ist unser Ausweis . Kann jeder lesen der einen hat.Ganz oben steht Personal-ausweis.

Mit seinem Personal kann man schon seit einiger Zeit machen,was man will.:spiteful:

Was meinem Personal gehört ist auch mein.

Tom

Geschrieben

Mal ehrlich: Hier in WO werden relativ viele Antwortmails von Politikern gepostet. Hatte eine davon schon mal einen echten hilfreichen Inhalt? Nö - ist doch alles nur inhaltsloses Geschwurbel, das man sich komplett sparen kann. Hier wird jetzt jedes Wort in die Goldwaage gelegt, dabei hat das irgendein Praktikant geschrieben und der Chef hat es - wenn überhaupt - mal kurz überflogen. Es ist es nicht wert, sich auch nur ansatzweise darüber aufzuregen. 

Geschrieben

Wurde die Idee nicht wieder verworfen und die Praktikantin die die Mail verfasst hat weiß es nur nicht ? Oder waren das nur Latrinenprolen :spiteful:.

 

Gut das Ich mir gerade ne A Büchse für meinen Erstantrag geholt hab. Zum Glück aber nur die Bauhausversion für Studenten ! Hab nähmlich nicht vor mit 5 LW auszukommen :lol:

Geschrieben

Ja, eigentlich war diese Schrankgeschichte, von die Misere nach dem Amoklauf von München ins Gespräch gebracht, wieder vergessen.

Um so mehr wundert es mich, daß das Thema im Ministerium scheinbar noch aktiv ist.

Geschrieben

Zitat aus der Antwort des BMI:

"So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. "

 

Das heißt aber im Umkehrschluss nichts anderes, als dass zumindest die vor Jahresende 2003 angeschafften Behältnisse noch unter die Norm fielen und damals auch die entsprechende "Marktüberwachung" stattfand.

 

Welcher Grund soll folglich - unter dieser Begründung - bei "Altbehältnissen" A/B vor Ende 2003 vorliegen, diese nicht mehr zu Waffenaufbewahrung zu verwenden?

Geschrieben

Ja der deutsche "LWB".....schon arrangiert er sich mit einem geplanten vollkommen unsinnigen Gesetz.....jetzt zeigen wir es dem Gesetzgeber aber richtig- und kaufen das vorgeschriebene Behältniss eben im Ausland. Respekt!

Aber das BMI ist ja nur fürsorglich um evtl. Falschlagerung von Waffen und Munition zu verhindern. Danke dafür.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Eher: von Herstellern immer wieder aktiviert wird.

 

 

Interessant wäre eine Quelle für dieses immer wieder gemachte Aussage? Ansonsten (leider) als eine der WO üblichen Veschwörungstheorien anzusehen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Balrog76:

"...mit den ihnen anvertrauten Waffen..."

 

Eigentum hört sich aber anders an!

 

Das war auch das erste, was mir sauer aufstieß, oh welche Gnade wir haben etwas anvertraut bekommen... ab da habe ich nicht weiter gelesen... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb BigMamma:

Das war auch das erste, was mir sauer aufstieß, oh welche Gnade wir haben etwas anvertraut bekommen...

BigMamma trifft Realität. Du hast das WaffG schon mal versucht zu lesen? Die Waffenbesitz ist grundsätzlich erst einmal verboten, aber es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Verbotsausnahmen. Ja, dies ist Sch... aber so ist es nun einmal und es ist kein Politiker in Sicht, der gewillt wäre dies zu ändern.

Bearbeitet von BBF

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