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IGNORED

Umgang mit Waffen durch Kinder


Shiva

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Umgang ist Anfassen ohne Besitz. Also ungefähr so, wie man Substanzen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen ... das wäre auch Umgang

 

Das ist so ziemlich der dämlichste Satz, den ich in diesem Forum gelesen habe.
Wir gehen hier von bundesdeutschem Recht aus.

 

Am 20.12.2016 um 12:54 schrieb Fyodor:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

 

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ungemein:

 

Zitat

Abschnitt 2: 
Waffenrechtliche Begriffe 
Im Sinne dieses Gesetzes 
1.  erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 
2.  besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 
3.  überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 
4.  führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, 
5.  verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert, 
6.  nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt, 
7.  schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt, 

 

Was hier einzig als "Umgang mit einer Waffe" in Frage käme, ist die "Tatsächliche Gewalt".

 

Solange ein Berechtigter immer und zeitnah eingreifen kann, hat der Minderjährige, der eine Waffe unter der Aufsicht seiner Eltern putzt (anfaßt, damit Zielübungen veranstaltet...) nicht die "tatsächliche Gewalt" inne. Die hat der Berechtigte.

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Am Dienstag, 20. Dezember 2016 um 14:39 schrieb DeltaElite:

Gucken ist sicherlich kein Umgang mit der Waffe. Beim Anfassen wäre ich mir da nicht so sicher. Bevor Du auf unfundierte Ratschläge hier hörst lies folgendes Urteil :

 

https://www.lexdejur.de/rechtsprechung/vg-braunschweig-5-kammer-5-a-15-10-17-11-2010-urteil

 

 

Das Urteil ist hart und ungerecht, warum reicht nicht die Einziehung der WBK für die scharfen Waffen?

Warum auch ein Verbot der erlaubnisfreien, wenn etwas erlaubnisfrei ist wie kann man es da verbieten das

ist doch Willkür weitere Strafe durch die Hintertür.

Wie will man das eigentlich kontrollieren ob er sich an das Verbot auch hält?

Die Gaspistolen,Luftgewehre,CO2 und Softairwaffen bekommt man im Ladengeschäft und Versand frei.

Da müsste man bei ihm JEDEN Tag eine Hausdurchsuchung machen um festzustellen ob er sich an das Verbot

hält, das ist erstmal extrem kostenintensiv und aufwändig zweitens sollte es vom BVG kassiert werden da es

ein enormer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes wäre.

Zweitens könnte er frei erhältliche Waffen auch bei einme Bekannten "lagern".

Und Drittens da stand auch "Munition" Softair 6mm Stahlkugeln sind deffinitiv auch Munition.

Es gibt aber auch gleiche 6mm Stahlkugeln für viele anderen Sachen wie zB. Dekoration,Industrie,Schmuckdesign und,und und.

Wer will bei einer kleinen Stahlkugel letztendlich genau sagen für was sie geeignet ist???

Sie könnte ferner auch aus einem Kugellager stammen....!

Desweiteren bekommen U-Bahn Treter Waffenverbot? Schläger? Zuhälter?

Bekommen Menschen deren Köter einen anderen übel zugerichtet hat Hunde,Tierhalte und Waffenverbot? Doch wohl

eher nicht- die Richter müsste man für ihre Willkür selbst anzeigen!

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vor 1 Stunde schrieb rüdiger400:

Das Urteil ist hart und ungerecht, warum reicht nicht die Einziehung der WBK für die scharfen Waffen?

Warum auch ein Verbot der erlaubnisfreien,

Weil die Gefahr besteht daß er die erlaubnisfreien Waffen
wiederum Personen unter 18 Jahren überlassen könnte.

 

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können da auch nichts
machen.

 

Auch bei einem Bekannten lagern fällt unter das Verbot.

 

Kugeln sind keine Munition sondern Geschoße, die fallen

nicht unter das Verbot.

 

 

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vor 18 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Das ist so ziemlich der dämlichste Satz, den ich in diesem Forum gelesen habe.
Wir gehen hier von bundesdeutschem Recht aus.

 

 

Ich habe lediglich bundesdeutsche Rechtsprechung wiedergegeben. Warum du die für dämlich hältst, erschließt sich mir in diesem Fall nicht ganz.

 

 

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vor 5 Stunden schrieb WOF:

Weil die Gefahr besteht daß er die erlaubnisfreien Waffen
wiederum Personen unter 18 Jahren überlassen könnte.

 

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können da auch nichts
machen.

 

Auch bei einem Bekannten lagern fällt unter das Verbot.

 

Kugeln sind keine Munition sondern Geschoße, die fallen

nicht unter das Verbot.

 

 

Ach weil die gefahr besteht...könnte man also auch mit Münzen werfen...!

Und wie bitteschön will man beweisen das die Waffen würde er sie bei einem Bekannten lagern "seine" sind???

Wenn die Waffen in einem geschäft BAR bezahlt wurden und der bekannte (dazu müsste man aber erstmal wissen wer der

Bekannte ist) sagt die Waffen gehören ihm.

Nun hat der Staat es geschafft das sich die Person unter Umständen gleich Illegale Waffen besorgt!

Wenn ich ER wäre würde ich auswandern und dem Gericht aus dem Ausland einen "netten" Brief zukommen lassen.

Wenn man mal bei den Tierquälern so rigeros vorgehen würde da verenden tausende Tiere in der Massentierhaltung

und es folgen kaum Berufsverbote ebendso nicht bei Ärzten die "Fehler" begehen (um nicht verpfuschen zu sagen).

In den 50-80iger Jahren hätte er für das "anfassen" der Waffe durch Sohn oder Tochter überhaupt keine Probleme

bekommen!!!

Bearbeitet von rüdiger400
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Die Gefahr besteht weil er es ja schon mal gemacht hat.

 

Das Verbot und die Kontrolle sind 2 Dinge. Die Kontrolle 

interessiert das Gericht aber nicht (der Brief auch nicht).

 

Bis ca. 74 war das ja auch noch so etwas Ähnliches wie
ein Rechtsstaat. Seitdem wird das konsequent abgebaut.

 

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vor 5 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Warum du die für dämlich hältst, erschließt sich mir in diesem Fall nicht ganz.

 

Lies meinen Post.

 

Und um deine Assoziationen (weg vom Waffenrecht hin zu Drogen) zu haben ... 
Wo gibt es dieses Kraut?

 

PS: "Umgang" ist - im ungangssprachlichen Deutsch - ein tolles Teekesselchen, was sehr viel bedeuten kann Nur eben im WaffG mal (welch Wunder!) sehr eindeutig definiert.
DARUM war deine Einlassung in meinen Augen selten dämlich.

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  • 2 Monate später...

Ernsthaft: Ab welchem Alter habt ihr Eure "in Kenntnis gesetzt/eingeweiht"?
Weiter oben stand: normaler Umgang, nicht überhöhen.. richtig, das Ideal.
Nur leider ist die Wirklichkeit draußen anders. Die meisten neigen zu Drama.
Wenn meine in der Kita nebenher erwähnen, dass Papa LWB ist, sorgt das sicher für nachhaltigen Eindruck :-(

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Noch mal zur tatsächlichen Gewalt:

Vorgestern habe ich ein neues ZF montiert und es kam ein Bekannter zu Besuch. Stolz wie Bolle habe ich ihm die Waffe mit dem neuen ZF in die Hand gedrückt, aber das Schloss war vorher schon rausgenommen. Hatte er die tatsächliche Gewalt über die Waffe? Klar,er könnte damit wegrennen und sich ein neues Schloss besorgen :rolleyes:

Ohne Schloss ist eine Waffe eigentlich nur eine Ansammlung von Waffenteilen. 

Wenn das schon strafbar ist, dürfte meine Frau z.B. nicht mal das Schloss einer Waffe berühren, oder auch nur in die Nähe kommen. Sie könnte ja blitzschnell zugreifen. 

 

Das ist doch alles schon paranoid! 

 

Das Beispiel des Bauern ist schon heftig. Die Fotos könnten ja auch mit Deko Munition und Dekowaffe gemacht worden sein. 

 

P.S. Der Bekannte war übrigens Jäger und hatte somit die Sachkunde.

 

Gruß

SJ

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Am 12/21/2016 um 17:25 schrieb Sal-Peter:

Solange ein Berechtigter immer und zeitnah eingreifen kann, hat der Minderjährige, der eine Waffe unter der Aufsicht seiner Eltern putzt (anfaßt, damit Zielübungen veranstaltet...) nicht die "tatsächliche Gewalt" inne. Die hat der Berechtigte.

 

In einer rational organisierten Gesellschaft, natürlich. Ob die Gerichte die Intention des Gesetzgebers auch so verstehen, ist eine andere Frage. Z.B. wäre es im Sinne des sicheren Umgangs mit Waffen, der Kanalisierung von natürlicher und guter Neugier in die richtigen Bahnen, des Sports, usw. offensichtlich auch überaus sinnvoll wenn unter geeigneter Aufsicht und Anleitung auch Kinder mal ein paar Kugeln auf dem Stand fliegen lassen könnten, auch und gerade mit "großen" Waffen. Das ist aber ausdrücklich und hirnrissigerweise verboten. Wenn man da überhaupt eine Intention hereinlesen kann, dann wohl, daß der Umgang mit Waffen eine Art verbotenes Wissen darstellt. Da könnte dann vielleicht schon ein Richter extrapolieren, daß die gleiche Argumentation, so gut oder schlecht sie sein mag, auch auf den Umgang ohne Munition, also Trockenüben, Zerlegen, Reinigen usw. zutrifft. Wo kämen wir denn hin, wenn Sechsjährige ein AR zerlegen und wieder zusammenbauen könnten?

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vor 35 Minuten schrieb speedjunky:

Ohne Schloss ist eine Waffe eigentlich nur eine Ansammlung von Waffenteilen. 

Wenn das schon strafbar ist, dürfte meine Frau z.B. nicht mal das Schloss einer Waffe berühren, oder auch nur in die Nähe kommen. Sie könnte ja blitzschnell zugreifen. 

Wie war das eigentlich bei wesentlichen Waffenteilen?

Oder dein befriedetes Besitztum?

Umgang durch Berechtigten, WBK Inhaber.

Solange du in der Nähe bist und derjenige nicht damit machen kann was er will hast du die tatsächliche Gewalt.

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 Wenn man da überhaupt eine Intention hereinlesen kann, dann wohl, daß der Umgang mit Waffen eine Art verbotenes Wissen darstellt.... Wo kämen wir denn hin, wenn Sechsjährige ein AR zerlegen und wieder zusammenbauen könnten?

 

Genau. Dies scheint mir bei denen, die nicht nur einfach in ihrer Ideologie verhaftet, verklebt, sind, der maßgebliche Punkt zu sein.

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In der ehemaligen DDR war das anders, da konnte man beim Tag der offenen Tür als Schüler bei der NVA mit dem KK Gewehr schießen und bei der berühmten "Schnitzeljagd" mit den Soldaten haben wir dann mit der AK 47 Platzpatronen(ich weiß heißt heute Manöverkartuschen) verschießen können.

Später bei der GST war die Waffenhandhabung an der Tagesordnung.

Auf die schwachsinnige Idee den Kindern die Plastikpistole zum Fasching zu verbieten gab es nicht mal dort.

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vor 8 Stunden schrieb thomas01:

Das kommt auf deinen Wohnort an. ;) Wie meiner in Kindergarten gekommen ist und erzählt hat das Papa Jäger ist, kam er enttäuscht heim und erzählte das viele Kinder da wären wo der Papa Jäger wäre und die Gewehre zu Hause hätten.
Du wohnst also nur verkehrt. :)

 

 

In der Tat :-)  Großstadtnaher Speckgürtel. Viele Rotweintrinker um es mal so zu sagen...

Verzwickt. Werde wohl noch versuchen es hinauszuschieben und dann irgendwann einweihen, aber auch sensibilisieren, dass es nichts verbotenes oder geheimes ist, man es aber auch nicht an die große Glocke hängen sollte...

 

...bei der Tochter wird das noch klappen, die macht sich vermutlich weniger draus. Aber mit vier Jahren Abstand kommt der Junior hinterher und das Y-Chromosom wird schon für starkes Eigeninteresse sorgen ;-)

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Wir sind leider Rabenelter.

Die kleinste war stolz wie Bolle als sie mit 6 ihr erstes Marlin CO2 Gewehr bekam. Natürlich mit einer Optik.

 

Was gibt es schöneres als mit den kleinen im Garten zu liegen und auf 15 Meter entfernte Dosen zu schießen ,oder mit einem alten Match LG auf cent Stücke in 30m Entfernung.

Ihnen zu vermitteln was alles beachtet werden muss,die eigene Atmung, der Wind, die pendelne Bewegung wenn es am Faden befestigt ist, wie weit so ein Geschoß fliegt, was es anrichten kann usw.

 

Und komisch wir haben keine Probleme, ich habe eher Angst das sich einer der Jungs mal nen Finger abhackt wenn die beim Holz machen helfen .

 

Und dann wird den Kindern auch noch immer wieder ein vorbildliches Sozialverhalten bescheinigt, oder wie die Leute im Ort sagen:

 

" Die Kinder der Deutschen , immer Nett, freundlich und höflich."

 

Waffen scheinen also nicht den Charakter zu verderben. Und wenn die Kinder damit von klein auf aufwachsen,ist das nicht mal so interessant.

Irgend etwas machen wir falsch. wenn ich nur wüsste was.

 

Deswegen liebe ich ja auch so diese deutsche Verwaltungsrechtsprechung, dieses Obrigkeitsdenken, diese Entrechtung der anderen, ein Richter der von allgemeiner Lebenserfahrung spricht.

Ich bin einfach nur froh das die Kinder im Ausland aufwachsen, also normal aufwachsen.

 

(Komischer weise sind die, die immer erzählen das Waffen S******e sind, das Gewalt keine Lösung ist , dann auch diejenigen die einen verurteilen wenn man dem Ruf des Staates zu den Waffen zu greifen nicht folgen will.

Wahrscheinlich sogar der selbe Richter.)

 

Dieses Jahr dann nur noch 10 Joule LGs.

 

 

 

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Meine beiden Söhne - inzwischen 40 und 42 Jahre alt - kannten vom Pampersalter her einen waffenputzenden Vater.

Waffen waren Alltagsgegenstände wie Küchenmesser oder Putzeimer.

Pampersbewehrt durften sie meine selbstgeladenen Patronen in die Box einsortieren.

So lernten sie zunächst bis 5 zählen.

Als sie alt genug waren, zeigte ich ihnen, wie ein Revolver funktioniert und eine Pistole.

Was man darf und was gefährlich war.

Im Tresor - ich hatte damals schon einen - lag auch ein Spielzeugrevolver, der meinem Ältesten gehörte.

Wenn ich den Tresor öffnete, war klar, was "Mein" und "Dein" war.

Nie wurde ein Geheimnis um Waffen gemacht, im Gegenteil.

Ich lehrte sie mit der Zeit, damit umzugehen.

Nahm sie auf den Schießstand mit.

Das Interesse war "natürlich". Eben mal ausprobieren, na schön, das Interesse war da - aber nicht überschwänglich.

Keiner meiner Söhne interessierte sich weiter für Waffen - das war das Hobby des Vaters.

Der eine geht heute angeln, der andere überquert die Alpen mit dem Mountenbike.

Vater schießt immer noch......

 

Waffen? Großes Interesse? War ja alles da - also uninteressant........

 

Gruß Habakuk

 

 

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vor 28 Minuten schrieb Habakuk:

Waffen? Großes Interesse? War ja alles da - also uninteressant........

Wie bei mir, allerdings so ca. 1-2x pro Monat gehts mit auf den Stand (z.b. morgen, gemeinsam mit meiner Frau) als "Familien- oder Vater-Event". Halt so wie, von Zeit zu Zeit ins Kino oder was auch immer. Daher gibt es bestimmt irgendwann eine WBK und dann kann ich zumindest die Waffen vererben, wenn auch nicht alle Tresore. Habe ich schon erwähnt, dass ich ein Problem mit Politikern habe, die Gesetzte machen ohne darauf zu achten, dass diese Gesetze auch sinnvoll sind und sinnvolle Regelungen nicht in Gesetzen umsetzen.

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  • 7 Jahre später...

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