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IGNORED

Umgang mit Waffen durch Kinder


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Geschrieben

Hallo,

 

der Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder ist verboten (§3 WaffG). Meine Frage ist nun, was genau Umgang ist. Ist gucken bereits Umgang? Ist 'mit Papa zusammen eine Waffe in die Hand nehmen und putzen' ein Umgang? Darf ich meinen Sohn mit auf den Stand nehmen und ihm zeigen wie ein Revolver aussieht und wie was es für Munitionssorten gibt?

 

Mir geht es nicht um schießen, das Thema ist für mich eindeutig. Mir geht es tatsächlich darum wo genau der Umgang mit Waffen beginnt.

 

Viele Grüße

Geschrieben
Zitat

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

[...]

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

[...]

 

"Erwerb" ist das "Erlangen der tatsächlichen Gewalt". Ob Dein Kind, wenn es Dir beim Reinigen hilft, die tatsächliche Gewalt erlangt oder nicht, entscheidest Du, je nachdem wie nah Du dabei bist zum eingreifen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

 

"Erwerb" ist das "Erlangen der tatsächlichen Gewalt". Ob Dein Kind, wenn es Dir beim Reinigen hilft, die tatsächliche Gewalt erlangt oder nicht, entscheidest Du, je nachdem wie nah Du dabei bist zum eingreifen.

 

Ok, den §1 habe ich ignoriert. :)

Geschrieben

Gucken ist sicherlich kein Umgang mit der Waffe. Beim Anfassen wäre ich mir da nicht so sicher. Bevor Du auf unfundierte Ratschläge hier hörst lies folgendes Urteil :

 

https://www.lexdejur.de/rechtsprechung/vg-braunschweig-5-kammer-5-a-15-10-17-11-2010-urteil

 

Was hier als Umgang ausgelegt wurde ist schon recht weit gefasst. Mal abgesehen dass der Bauer sich ziemlich dämlich verhalten hat...aber das ändert an der Ansicht der Richter hinsichtlich Umgangs nichts.

Außerdem mußt Du damit rechnen, dass Sohnemann damit angeben und ggfs. noch was hinzudichten wird. Das kann schnell ein böses Ende nehmen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Harry Callahan:

 

Und wenn soll es die Waffen nicht zu dem Preis verkaufen, den Du Deiner Frau genannt hast :D

 

Männer, Männer! Ich verdiene die Kohle und bestimme darüber wofür die Kohle ausgegeben wird. Deshalb muss meine Frau Belege abliefern und einmal im Monat überprüfe ich ihr Haushaltskonto.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb DeltaElite:

lies folgendes Urteil :

 

Wenn der Sohn eine Patrone spazieren trägt, dann ist das ganz sicher Umgang mit Munition und selten dämlich durch den Vater. Meine Idee war es, dass mein Sohn so eine Art Sachkunde bei mir macht. Heißt: Wenn der Papa beim Putzen tot umfällt, dann weiß der Sohn wie man die Schusswaffe sichert. Das mit der Patrone ist ein Hinweis, man muss die Kids wirklich überwachen.

 

Für mich gehört der korrekte Umgang mit gefährlichen Sachen zu einer verantwortlichen Erziehung. Ich habe meinem Sohn gezeigt wie man mit einem Messer umgeht, ich habe ihm gezeigt wie man ein Feuer macht (und wie man prüfen kann ob es keine Glutreste mehr gibt), wie man über eine Straße geht, wie man schwimmt, taucht und das Wechselgeld im Laden berechnet.

 

Nun ja, die Deutschen und ihre Gesetze. Schräges Volk. :-)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

"Erwerb" ist das "Erlangen der tatsächlichen Gewalt". Ob Dein Kind, wenn es Dir beim Reinigen hilft, die tatsächliche Gewalt erlangt oder nicht, entscheidest Du, je nachdem wie nah Du dabei bist zum eingreifen.

Das OLG Hamm hat sich vor längerer Zeit mit diesem Begriff auseinandergesetzt und festgestellt, dass bei einer Schussabgabe die Ausübung der tatsächlichen Gewalt bejaht wird.

Ging zwar um die Schussabgabe mit einer Schreckschusswaffe zu Silvester und nach dem Motto: "Er hat sie doch nur kurz in der Hand gehabt", aber es reichte eben für die Verurteilung.

Wer soll also etwas dagegen einwenden wenn Junior sich meine Waffe anschaut und nur das damit tut was ich ihm erlaube?

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht nicht um die "Erlaubnis", sondern um die tatsächliche (wenn auch unerlaubte) Möglichkeit, sich einer Waffe zu bedienen. Nicht gegeben ist das bei jederzeitiger sofortiger physischer Einflußnahmemöglichkeit. Fyodor hat die richtige Abgenzung vorgenommen.

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

In einem LWB Haushalt mit Kindern halte ich es für wichtig dass die Waffen kein Geheimnis darstellen, sondern den Kindern die Waffen gezeigt und erklärt werden, so auch dass nicht die Waffen gefährlich sind sondern der sorglose Umgang mit den Waffen.

Heimliches verstecken hilft wenig.

Vor langen Jahren habe ich die Weihnachtsgeschenke mühsam versucht vor den Kindern zu verstecken, trotzdem wußten sie schon vor der Bescherung was sie bekamen.

Heimliches Tun erweckt immer die Neugier und das ist natürlich.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

In einem LWB Haushalt mit Kindern halte ich es für wichtig dass die Waffen kein Geheimnis darstellen, sondern den Kindern die Waffen gezeigt und erklärt werden, so auch dass nicht die Waffen gefährlich sind sondern der sorglose Umgang mit den Waffen.

Heimliches verstecken hilft wenig.

 

In der Tat. Und die zugehörigen Regeln kann man dann altersgerecht Stück für Stück vermitteln. Wenn das Kind z.B. zu klein ist, bei einer Waffe den Verschluß betätigen zu können, dann kann man immerhin die Regel, niemals damit auf eine Person zu zeigen, schon beim ersten Kontakt beibringen. Dann kommt wenn die physischen und psychischen Grundlagen dafür da sind, das Herstellen von Sicherheit und (in einem vernünftigen Land) die ersten Versuche auf dem Stand. Klar ist natürlich auch, daß man mit Anwesenheit von Kindern die Sicherheitsregeln nicht nur selber befolgt, sondern sie ostentativ befolgt, so ähnlich wie in der Fahrprüfung. Kinder lernen Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten vom Abschauen.

 

Neulich hat auf dem Stand ein Vater mit einem Grundschüler ein BAR geschossen, aufgelegt natürlich. Das sah zwar lustig aus, aber erstens wäre der Kleine schon körperlich kaum in der Lage gewesen, das Ding in eine unsichere Richtung zu manövrieren, zweitens hat er es immer korrekt mit Flagge drin und Magazin draußen übergeben, und drittens hat er auch getroffen und konnte mit dem Rückstoß umgehen (was durch das Gewicht der Waffe erleichtert wird obwohl die Patrone eher groß und laut ist). Wer so aufwächst und schon mit dem Lernen des ABCs auch die vier Regeln verinnerlicht macht keine Probleme.

Geschrieben

Meine dürfen ganz offiziell mit schriftlichem Segen des Amtes. Letztes Jahr gab es die erste Jugend-LM beim BDS. Fallplatte mit Druckluft, der Große darf jetzt auch KK. 

Für die Kinder ist der Kram im Schrank so spektakulär oder normal wie Akkuschrauber, Fotoapparat oder Auto. 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Shiva:

dass mein Sohn so eine Art Sachkunde bei mir macht. Heißt: Wenn der Papa beim Putzen tot umfällt, dann weiß der Sohn wie man die Schusswaffe sichert.

 

Du solltest ihm beibringen, daß er da gar nichts "zu sichern" hat, sondern so schnell wie möglich Mama holen!

Geschrieben

Was mich mal interessieren würde (@Carcano) :

 

Im o.g. Urteil hatte die Behörde die WBK ja u.a. deswegen widerrufen weil der Bauer seinem Sohn im Rahmen des Fotos die Waffe "überlassen" hat und deswegen charakterlich ungeeignet sei.

 

Was ist denn nun wenn man im Ausland im Urlaub legal mit seinen Kindern auf den Schiessstand geht. Wäre man nach deutschem Recht dann auch charakterlich ungeeignet?

 

Ich finde ehrlich gesagt dieses Urteil hanebüchen. Das der Bauer sich etliches geleistet hat...aber ein in die Hand gedrücktes Gewehr für ein Foto als "überlassen" zu werten....

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb DeltaElite:

Was ist denn nun wenn man im Ausland im Urlaub legal mit seinen Kindern auf den Schiessstand geht. Wäre man nach deutschem Recht dann auch charakterlich ungeeignet?

" Wenn Tatsachen die Annahme rechtertigen............." lebst du in Scheidung und deine EX bekommt so ein Foto in die Finger wird sie auch einen  Richter finden der dir die Zuverlässigkeit aberkennt wegen " charakterlicher Mängel " oder so

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb PetMan:

" Wenn Tatsachen die Annahme rechtertigen............." lebst du in Scheidung und deine EX bekommt so ein Foto in die Finger wird sie auch einen  Richter finden der dir die Zuverlässigkeit aberkennt wegen " charakterlicher Mängel " oder so

Warnte ich nicht schon immer vor Nachbarn, Ehefrauen, Verflossenen u.s.w.?

Alleine schon das Umgangsrecht mit den Kindern ist hart umkämpft und jedes Mittel recht.

Meine 1. Scheidung verlief einvernehmlich und ohne Anwälte, aber Smartphone gab es da auch noch nicht.

Von diesen geringen Kosten damals kann man heute nur noch träumen.

 

Nach erfolgter Scheidung ging es dann erst einmal in die !1. Distanz"" "Kneipe".

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Meine 8jaehrige Tochter hat letzt Cowboys in der Schule besprochen.

Die Lehrerin sagte, dass damals die Cowboys Pistolen gehabt haetten...

 

Meine Tochter erklaerte Ihr dann, dass es Revolver waren, da diese ueber eine drehbare Trommel verfuegen.

Die Lehrerin war platt.

 

Meine Kinder fassen keine Waffen und Munition an ohne zu fragen und es liegt auch nicht herum.

Einmal lag im Auto noch eine .22Hornet Murmel, das haben Sie mir dann beim Einsteigen gesagt. 

Doof, wenn Sie Sie diese zB eingesteckt haetten...

 

VG

 

M

Geschrieben
Am 20.12.2016 um 15:11 schrieb Shiva:

Wenn der Papa beim Putzen tot umfällt, dann weiß der Sohn wie man die Schusswaffe sichert.

 

Und liegt dann bestenfalls kurz darauf selber tot neben Papa.

Sinn? Bringe deinem Sohn lieber bei wie man erste Hilfe leistet, 112 wählt oder Hilfe holt (andere Personen im Haushalt, Nachbarn), wenn der Papa tot umfällt anstatt ihm nahezulegen erstmal an deinen Waffen rumzufingern.

Geschrieben
Am 20.12.2016 um 12:44 schrieb Shiva:

Hallo,

 

der Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder ist verboten (§3 WaffG). Meine Frage ist nun, was genau Umgang ist. Ist gucken bereits Umgang?

 

 

Umgang ist Anfassen ohne Besitz. Also ungefähr so, wie man Substanzen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen ... das wäre auch Umgang.

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