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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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vor 29 Minuten schrieb karlyman:

da auch noch die Reichsbürger-Thematik ..."draufzulegen"

 

 

Du meinst, ein zweites Reichsbürger-Thema?

 

Vielleicht wollte man sich einen zweiten Artikel zu dem Thema ersparen, weil man dann hätte hin- und herverweisen müssen.

 

Für die Wissenden ist jedenfalls klar, daß es sich wohl um Frau Fazekas handelt , die die (inzwischen strafbare) "Malta-Masche" mitentwickelt hat (und in der Doku "Gegen den Staat" freiwillig aufgetreten ist, weil sie so stolz ist auf sich).

 

Vor 1½ Jahren hat man sie offenbar schon einmal durchsucht und kann sie jetzt endlich anklagen.

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Gut, über die Perfidie dieser miesen Malta-Masche sind wir uns sicherlich einig.

 

Nein, ich meinte, warum "braucht" man bei dem, was man dem Mann ohnehin selbst zur Last legen konnte, auch noch die von ihm berherbergte bekannte Reichsbürgerin... Was macht diese "Beherbergung" aus?

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vor 7 Stunden schrieb heletz:

... wenn sie sich dann ihrer Verantwortung stellen sollen, wissen sie von nix.

 

Das gibt es sich nichts zu stellen, weil er nichts zu verantworten hatte... außer einem aus seiner Sicht gut gemeintem Ratschlag (wie man jetzt in Berlin schön sehen kann)...

Bearbeitet von BigMamma
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Klar, die Bedrohungslage ist unterschiedlich, Reichsbürger ist nicht gleich Reichsbürger. Und nicht gleich aggressiv.

 

Für Rheinland-Pfalz liegen jetzt Zahlen zum Jahr 2015 vor:

 

 

Zitat

Besonders häufig, nämlich in 40 Fällen, geht es dabei um Beleidigung. In der Tabelle der Delikte folgen Widerstand gegen Beamte (31 Fälle), Missbrauch von Notrufen und Drogendelikte (beide 29), Bedrohung (27) und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (26). Auch gab es je einen Fall von Brandstiftung und schwerem Diebstahl sowie drei Fälle von Raub und vier Fälle von gefährlicher Körperverletzung.

 

 

Und bei 31 Fällen von Widerstand gegen Beamte, 27 Fällen von Bedrohung, dann gleich drei Fällen von Raub und sogar vier von Gefährlicher Körperverletzung kann ich durchaus verstehen, daß der Staat präventiv tätig wird und nicht mehr an die grundsätzliche Harmlosigkeit der Herrschaften glaubt.

 

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

Und bei 31 Fällen von Widerstand gegen Beamte, 27 Fällen von Bedrohung, dann gleich drei Fällen von Raub und sogar vier von Gefährlicher Körperverletzung kann ich durchaus verstehen, daß der Staat präventiv tätig wird und nicht mehr an die grundsätzliche Harmlosigkeit der Herrschaften glaubt.

 

Statista hat ebenfalls eine Statistik vorgelegt: https://de.statista.com/themen/94/kriminalitaet/

 

Die Gruppe der Brotesser in Deutschland haben es auf insgesamt über 6 Millionen Straftaten gebracht, darunter über 2 Millionen Diebstähle und sogar knapp 300 Morde. Es gibt außerdem ich eine erhebliche Dunkelziffer. Ich könnte nun verstehen, wenn der Staat präventiv tätig wird und nicht mehr an die Harmlosigkeit von Brotessern glaubt.

 

Merkste was? Entscheidend ist nicht die absolute Anzahl, sondern die relative Anzahl von Straftaten. Und noch genauer: Wie hoch ist der relative Anteil von tatverdächtigen Reichsbürgern gegenüber tatverdächtigen Brotessern. Möglicherweise ist es so, dass Reichsbürger im Schnitt gesetzestreuer sind, als normale Schon-Länger-Da-Seiende.

 

Mal ehrlich: In Berlin hat gerade jemand 12 Menschen getötet. Im Vorfeld hat dieser Typ ein Flüchtlingsheim abgefackelt, unter staatlicher Aufsicht Drogen gehandelt, den gewaltsamen Umsturz geplant (auch unter staatlicher Aufsicht), Steuer hinterzogen und Sozialleistungen erschlichen. DAFÜR ist er nicht in den Knast gekommen. Aber Reichsbürger die stinkig auf _eben_diese_ Polizei und eben_diesen_Staat sind, DIE sind natürlich gefährlich....

 

Das hier schon gelesen: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/12/02/gefaehrliche-eu-richtlinie-jeder-kritische-buerger-kann-ein-terrorist-sein/

 

Die EU ist dabei ein Gesetz zu erlassen, welches abweichende politische Meinungsäußerung Terrorismus gleichstellt. Außerdem plant die EU die Abschaffung der Presse- und Demonstrationsfreiheit. Aber ja, der große Feind der Gegenwart sind Reichsbürger und GEZ-Verweigerer...:sdb79248:

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Und bei 31 Fällen von Widerstand gegen Beamte, 27 Fällen von Bedrohung, dann gleich drei Fällen von Raub und sogar vier von Gefährlicher Körperverletzung kann ich durchaus verstehen, daß der Staat präventiv tätig wird und nicht mehr an die grundsätzliche Harmlosigkeit der Herrschaften glaubt.

Beim Biodeutschen werden aus Rechtsmitteln halt auch mal Widerstände und  vom Antifanten und Frau Merkels Gästen müssen die Polizisten halt auch mal Fänge einstecken und die Fresse halten. Da fühle ich mich gleich wieder viel sicherer.

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Im DWJ 1/2017 ist ein interessanter Artikel über Reichsbürger und Waffenrecht!

 

Bitte mal durchlesen. Es erfolgt dort auch eine Bezugnahme auf zwei verwaltungsgerichtliche Urteile, welche die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit sowohl bestätigen als auch verneinen.

 

Also ich würde um solche Leute einen großen Bogen machen.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Also ich würde um solche Leute einen großen Bogen machen.

Volle Zustimmung. "Reichsbürger" sind wirre Knallköpfe.

 

Aber das aktuelle Problem ist, daß Menschen, die mit den Behörden in Konflikt geraten, sehr schnell als "Reichsbürger" diffamiert und damit abgestempelt werden.

Ja, wer bereits einen "Reichsbürger" in seinem Bekanntenkreis hat, ist ja schon auf der Abschußliste.

 

Genau diese Gedankenüberwachung kennen wir bereits von verschiedenen Systemen: Stalins Tschistka, McCarthy, Pol Pot, Mao TzeTung., ...

 

Als ehemaliger Bürger der Deutschen Demokratischen Republik bin ich für solche Tendenzen ausgesprochen sensibel.

 

Oder in der Sprache der US-amerikanischen PC: Solche Nachrichten traumatisieren mich zutiefst aufgrund der MikroAggressionen und fehlender Triggerwarnungen.

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vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Aber das aktuelle Problem ist, daß Menschen, die mit den Behörden in Konflikt geraten, sehr schnell als "Reichsbürger" diffamiert und damit abgestempelt werden.

 

Woraus schließt Du das?

 

"Reichsbürgertypisch" sind bei Widersprüchen z.B. Faxe mit über 300 Seiten, die das Behörtdenfax stundenlang lahmlegen. Oder es werden Behördenschreiben zurückgeschickt mit Aufklebern "entwertet".

 

Normale Menschen machen so etwas nicht und kommen gar nicht in den Reichsbnürger-Verdacht.

 

 

vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ja, wer bereits einen "Reichsbürger" in seinem Bekanntenkreis hat, ist ja schon auf der Abschußliste.

 

Kannst Du dafür auch ein valides Beispiel nennen?

 

 

vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

diese Gedankenüberwachung

 

Es ist mir schleierhaft, wie Du auf diese falsche Schlußfolgerung kommst!

 

Denken dürfen diese Leute, was sie wollen.

 

Sie dürfen sich auch in ihren Zirkeln darüber unterhalten. Selbst "Staaten" gründen sie ja in letzter Zeit zuhauf.

 

Aber die Ausstellung einer Fahrerlaubnis oder einer WBK beruht nun einmal auf einem gewissen Vertrauensvorschuß des Staates.

 

Erst, wenn sich nach der Ausstellung jemand durch eine dokumentierte Tat als ungeeignet erweist, können ihm die Erlaubnisse entzogen werden.

 

Eine solche Tat ist z.B. das Zurücksenden des Ausweises an das Ordnungsamt. Jetzt weiß man, daß dieser Mensch sich mal an die Gesetze der BRD halten wird (wenn es ihm nützt) und dann wieder nicht.

 

Unter dieser Voraussetzung aber sind die Erlaubnisse nicht ausgestellt worden und sind also wieder einzuziehen.

 

Sonst passiert ihm ja nichts, gerade Deine Gleichsetzung mit Stalin und den Gulags ist schon arg daneben!

 

Der liberale Rechtsstaat hat diese Leute jahre- und jahrzehntelang machen lassen. Das heißt aber nicht,. daß sie ein Recht dazu hätten, Polizisten anzugreifen oder Gerichtsvollzieher der Freiheit zu berauben! Wenn nötig, muß man ihnen eben auf die Finger klopfen. Damit sie wissen, wo da der richtige Staat ist.

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vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

.... Aber das aktuelle Problem ist, daß Menschen, die mit den Behörden in Konflikt geraten, sehr schnell als "Reichsbürger" diffamiert und damit abgestempelt werden.

Ja, wer bereits einen "Reichsbürger" in seinem Bekanntenkreis hat, ist ja schon auf der Abschußliste. ....

 

 

Das kann man so nicht sagen. Du wirst nicht dadurch, dass du Rechtsmittel gegen behördliche Bescheide in Anspruch nimmst, zum Reichsbürger.

 

Man muss halt den Instanzenweg akzeptieren und mit dem letzten gerichtlichen Urteil leben.

 

Aber dies ist nicht neu und war genaugenommen immer schon so, bei allen bisherigen Regierungsformen und in allen zivilisierten Ländern dieser Welt! 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb heletz:

"Reichsbürgertypisch" sind bei Widersprüchen z.B. Faxe mit über 300 Seiten, die das Behörtdenfax stundenlang lahmlegen.

Wer noch ein Fax noch mit Papier betreibt hat auch eine Telefon ähhh Fernsprecherzentrale mit Hub- Dreh - Wählern. Ein echter Heletz als Christkind!

vor 15 Stunden schrieb Joe07:

Also ich würde um solche Leute einen großen Bogen machen.

Klar, weil man die braune Farbe nach 10 Minuten anhören der gequirlten K***e nicht mehr von den Ohren bekommt. Weiter?

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vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

Wer noch ein Fax noch mit Papier betreibt hat auch eine Telefon ähhh Fernsprecherzentrale mit Hub- Dreh - Wählern.

 

 

So ein kleines Amtsgericht jwd muß halt nehmen, was ihm so zugeteilt wird.

 

Und nach Empfang muß das dann alles durchgearbeitet werden, denn es könnte ja etwas im Sinne eines Antrags Verwertbares daruntersein.

 

Kostet alles unnötig Zeit.

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vor 19 Stunden schrieb VP70Z:

 

Wer noch ein Fax noch mit Papier betreibt hat auch eine Telefon ähhh Fernsprecherzentrale mit Hub- Dreh - Wählern.

 

Vollkomener Blödsinn.

Ein Fax ermöglicht eine rechtssichere Übertragung, Email & reguläre Briefpost nicht.

 

Deswegen nutzen Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw. alle Fax.

 

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vor 38 Minuten schrieb mopper:

Blödsinn.

Die würden auch noch den Fernschreiber benutzen wenn es den gäbe. Ich habe meine eigene Vorstellung WER das "blöd" verdient. Selbst wenn ich das jetzt zum RB machen sollte, noch denke ich selber, noch.

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vor 3 Stunden schrieb mopper:

Ein Fax ermöglicht eine rechtssichere Übertragung,

 

was bitte ist den eine "rechtssichere übertragung"?!?

 

das fax gilt, wenn es beim empfänger angekommen ist, als "rechtlich gültiges dokument"! soweit richtig...

das gilt inzwischen für e-mails auch!!!

 

die übertragung an sich ist richt "rechtssicher"!

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vor 16 Minuten schrieb mopper:

Das erklär mal einem deutschen Gericht...

 

Ganz falsch ist das nicht, denn Emails werden regelmäßig vor Gerichten in aller Welt als Sachbeweise eingebracht und als solche anerkannt. Eine gewisse Beweiskraft müssen sie also haben. Schwierig sind sie nur dann, wenn sie einer speziellen Person "zugestellt" werden müssen, um wirksam zu sein und auch andere Zugriff auf das Postfach haben, zb bei irgendwelchen info@ Adressen. Das gleiche gilt aber auch für ein Fax, wenn die Nummer zB zu einem Büro und nicht zu einem einzelnen Nutzer zugeordnet ist. Das Sicherste ist halt immer noch die persönliche Übergabe.

Bearbeitet von BigMamma
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Bei der Frage der "rechtssicheren Übertragung" geht es allein um die Frage des Zugangsnachweis bei Kündigungen (oder anderen fristgerechten Willenserklärungen) oder die fristgerechte Einreichung einer Klage.

 

Weder Mail, Fax noch Brief ja sogar selbst Einschreiben mit Rückschein sind 100%ig "rechtssicheren Übertragungen". Nur weil bei einer Mail nicht "Mailer Daemon" antwortet, heißt dies noch lange nicht, dass die Mail auch tatsächlich angekommen sein muss. Ebenso wenn der Brief nicht zurück kommt. Auch im Einschreiben Rückschein kann sich "nur" eine Rechnung o.ä. befunden haben, aber nicht die behauptete Mahnung, Kündigung o.ä.

Auch der Faxsendebericht mit dem "ok" vermerk ist kein Zugangsnachweis (BGH-Rspr.). 

 

Daher werden Klagen zum Beispiel vorab per Fax gesendet und nochmals per Brief mit den entsprechenden Abschriften. Eines von beidem sollte nämlich ankommen. 

 

Rechtliche bedenken bei Info@-Adressen bestehen - außer des Zugangsnachweises generell - nicht. Wenn Vertragspartner die xy GmbH mit einer Info-adresse ist, dann geht die Willenserklärung zu, egal wer die Mail/Brief öffnet oder das Fax liest. Damit intern der richtige rechtzeitig Kenntnis davon erhält, ist einzig und allein Sache der GmbH und geht nicht zu Lasten des Erklärenden.

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Wir RAe nutzen Fax, weil dies bislang die einzige anerkannte "sofortige" Möglichkeit der wirksamen Einreichung eines Schriftsatzes war (Telex hatte und hat ja praktisch kaum einer aus unserem Bereich). Und bis zu der Anerkennung von z.B. PC-Faxen war es ein weiter Weg und nach wie vor gibt es ein paar objektiv überhaupt nicht begründbare Sonderregeln (alles Richterrecht). Was aber nicht bedeutet, daß man sich auf die Sendebestätigung im positiven Sinne verlassen könne nur negativ - fehlt sie muß man tätig werden, ist sie da darf man hoffen). Nach wie vor behauptet die Rspr., daß ein "o,k." oder "gesendet"-Vermerk nicht beweise, daß versendet worden und angekommen sei, nicht mal ans Anscheinsbeweis, die Beweislast umkehrend. Ich verstehe zwar nicht, wie eine solche einwandfreie Übertragung erfolgen und bestäötigt werden kann, ohne daß das Fax auch zugehe, und kenne nur Fälle, in denen die bei Gericht angeblich nicht eingegangenen Faxe irgendwann später doch auftauchten (also nur bei Gericht verloren gingen), aber so ist das mit den Herrschenden ...  normale emals werden grds. nicht als wirksame Eingaben anerkannt, was man bei objektiver Betrachtug nicht aufrechterhalten könnte: Ein über VoIP versandtes Fax (sofern es durchgeht) unterscheidet sich "technisch" nicht von einer email. Aber das ist beim BGH offenbar noch nicht bekannt geworden. Bei einigen Gerichten kann man mittlerweile entsprechend signierte emails in das elektronische Gerichtspostfach schicken (vor allem VGen und FGen) und wir RAe bekommen derzeit das elektronische anwaltspostfach verordnet, für das wir teuer löhnen müssen und das natürlich nur den einen Zweck besitzt, die Kosten des Bedruckens des Papiers auf uns zu verlagern. Was von den Verantwortlichen nicht bedacht wird, daß man eine Akte ab einer gewissen (eher niedrigen) Seitenzahl nicht effektiv am Bildschrim bearbeiten kann (was nicht am Beharrungsvermögens der Juristen liegt sondern einfach an de Natur der Sache) und daher Richer aufgrund ihrer grundgesetzkich garantierten Unabhängigkeit (eigentlich die einzige Verfassungsregelung, die auch die BVerfG-Richter mit Zähnen und Klauen gegen jede auch nur eingebildete Beschränkungen durch die EU verteidigen werden ungeachtet ihrer "Kernbereich"-Formel aud den "Solange"-Entscheidungen - klar, sobald sie selbst betroffen sind verstehen sie keinen Spaß mehr) beanspruchen können, daß alles ausgedruckt wird, wieder und immer wieder und bei einem Richterwechsels, dakeine offizielle Akte, natürlich erneut wieder und wieder ...

Und ausgedruckte emails - mehr kann man als "Beweis" ja ohnehin nicht vorlegen (was natürlich wie etwa das Vorlegen der Kopie eines Schreibens keine Beweis des Originals darstellt) - beweisen für sich allenfalls, daß der betreffende RA das, was er da vorlegt, ausgedruckt hat. Woher/wovon auch immer. Den Beweis des Inhalts/Erhalts einer bestimmten email kann man durch durch Zeugenbeweis des Empfängers erbringen (oder ausnahmsweise falls ein Gutachter bestätigen sollte, daß dies, was er auf dem PC des Empfängers gefunden hat, authentisch sei), ebenso mit dem Versenden. Ob ein Richter das durch Zeugen nachgewiesene Versenden einer email ohne Erhalt einer Fehlermeldung im Bestreitensfall im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung als Beweis auch des Zugangs bewertet liegt im Rahmen derselben.

Die Sache ist keineswegs so einfach, wie man sich dies als Laie vorstellt, auch wenn es in der Praxis gerade dadurch entschärft wird, daß tatsächliche fast alle emails zugehen und nach Vorlage des Ausdrucks einer email regelmäßig nicht mehr deren Erhalt oder deren Versendes bestritten wird - und dann hat sich die Beweiserheblichkeit erledigt. 

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Laut heutiger Mitteilung leben in Bayern 290 Reichsbürger mit waffenrechtlicher Erlaubnis.

 

Einige hier bereits besprochene Indizien werden genannt:

 

Zitat

denn es ist nicht einfach, einem Waffenbesitzer nachzuweisen, dass dieser tatsächlich die Ideologie der Reichsbürger teilt. Als Indiz gelten etwa abstruse Schreiben an staatliche Stellen und Ämter – wie etwa die Weigerung, Müllgebühren oder Hundesteuer zu zahlen, weil die Bundesrepublik kein Staat, sondern eine GmbH sei.

 

Wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, gibt es zunächst ein Anhörungsverfahren:

 

Zitat

Viele der Waffenbesitzer unter den Reichsbürger werden in der nächsten Zeit Post von den Waffenbehörden bekommen, sagt Innenminister Herrmann.

 

 

Das angesprochene Video dürfte wohl dieses hier sein (hat schon in den vergangenen Wochen für viel Heiterkeit gesorgt):

 

 

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vor 19 Stunden schrieb MarkF:

 Was von den Verantwortlichen nicht bedacht wird, daß man eine Akte ab einer gewissen (eher niedrigen) Seitenzahl nicht effektiv am Bildschrim bearbeiten kann (was nicht am Beharrungsvermögens der Juristen liegt sondern einfach an de Natur der Sache) und daher Richer aufgrund ihrer grundgesetzkich garantierten Unabhängigkeit (eigentlich die einzige Verfassungsregelung, die auch die BVerfG-Richter mit Zähnen und Klauen gegen jede auch nur eingebildete Beschränkungen durch die EU verteidigen werden ungeachtet ihrer "Kernbereich"-Formel aud den "Solange"-Entscheidungen - klar, sobald sie selbst betroffen sind verstehen sie keinen Spaß mehr) beanspruchen können, daß alles ausgedruckt wird, wieder und immer wieder und bei einem Richterwechsels, dakeine offizielle Akte, natürlich erneut wieder und wieder ...

 

 

Das liegt aber auch an den Anwälten. Das einzige einseitige Schreiben das sie kennen ist die Vertretungsanzeige :-)

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vor 19 Minuten schrieb Gruger:

 

Das liegt aber auch an den Anwälten. Das einzige einseitige Schreiben das sie kennen ist die Vertretungsanzeige :-)

Es gibt auch welche die sich auf das Wesentliche beschränken. Ich kenne inzwischen  so einen, der macht das richtig gut.

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