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IGNORED

Videos auf dem Schießstand


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Geschrieben

Guten Morgen,

 

die ein oder anderen haben bestimmt in den letzten Tagen den Bericht von dem Intelligenzbolzen aus Bremen gelesen/gehört, welcher zuhause mit der illegalen Waffe seines Vaters munter Videos gedreht hat. Die Folgen sind uns ja allgemein bekannt und für mich auch wenig überraschend.

 

Doch da tut sich mir die Frage auf, wie es mit Video- und Fotoaufnahmen auf einem Schiessstand ist.

 

Mal angenommen man filmt sich bzw. lässt sich beim schießen auf einem Schiessstand fotografieren bzw. filmen - wohlgemerkt, mit legalen Waffen, bei legalen, regulären Schießübungen (also kein Hindernisparkour etc.), vorhandene wbk und auch sonst alle Gesetze beachtet!

 

Ist dies generell verboten? Ich habe im Netz keine wirklich Antwort gefunden. Es geht auch nicht darum diese Videos auf youtube oder sonstiges öffentlich Netzwerken zu posten, um Gottes Willen, auf solch eine Idee würde ich niemals kommen. 

 

Es es geht lediglich um Videos für den privaten Gebrauch. Aber es könnte ja mal sein, dass diese Videos vom heimischen PC "abhanden kommen", sei es durch Verkauf des PC, Viren, Trojaner oder sonstiges.

 

Danke im Vorraus für die Antworten. :-)

Geschrieben (bearbeitet)

Schon den Antrag auf Atemluftbenutzung gestellt?

Ich finde, Postings in Foren sollten unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden....

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Was war jetzt die Frage????????????Ob du von dir selber Bilder oder Videos machen darfst?Klar.................hat mit den Waffen aber so gar nix zu tun. Da gelten die selben Vorgaben ( Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild/ Bildnisrecht ) wie bei allen Bild oder Videoaufnahmen. Abraten würde ich allerdings von Aufnahmen die von vorne das verlassen des Geschosses aus dem Lauf dokumentieren sollen.....................................

 

Gibt Fragen , auf die muss man erst mal kommen.

 

Wenn du solche Aufnahmen allerdings fleißig in Social Networks verbreitest könntest du Besuch bekommen. Aber auf den Trichter bist du ja schon selber gekommen.............

Geschrieben

Was auch Sinn macht.

Ich zumindest möchte kein Bild von mir unter der Überschrift "Waffennarren üben töten" im Blatt "Zum grünen Boten" finden...

Was das Recht am eigenen Bild angeht konnte man ja bei einem "zugetragenen" Video einer IPSC? Veranstaltung sehen. Kam glaub auf "Frontal21" (oder war's eine GRA Veranstaltung?)

 

Mo

Geschrieben

Bei uns fotografieren sich die Gastschützen immer und wir hatten noch keinen "fremden "Besuch".

Aus den Fotos ist ja auch ersichtlich dass es sich um einen Schießstand handelt und auf was geschossen wird.

 

Ja, es gibt in der Tat Stände wo generell Film- und Fotoaufnahmen untersagt sind.

Geschrieben

Am besten schwarze Balken über die Augen der Schützen und die Seriennummern der Waffen einblenden. und keine Klarnamen nennen, nur Pseudonyme wie Abu-Hussein und Mohammad Al Bagdadi verwenden!

 

Manchmal denke ich ich habe hier schon alles an idiotischen, nun sagen wir mal eigenwilligen, Postings und Fragen gesehen und dann kamst du, chris1605...

Geschrieben

Das Recht am eigenen Bild gilt natürlich auch auf dem Schießstand.

Wozu soll das gut sein wenn Dritte Videos von mir veröffentlichen?

Wie Michael-Mo schon sagte: Man weiß nie in welchen Kontext das später erscheint.

Wenn Gastschützen sich genseitig filmen habe ich grundsätzlich nichts dagegen solange die Sicherheit nicht gefährdet wird und andere Schützen nicht gestört werden.

Begeistert bin ich davon aber nicht.

 

Geschrieben

Hola amigo JasperB,

folgendes Scenario: ein Kamerad der Sportschütze und Jäger ist hat ein Kaschi-Klon als HA in 7,62 x 39 mit extrem Kurzen Lauf (als Jäger darf er das), nun lässt er ein "nur"

Sportschütze mal 30 Schuß "probe" machen (weil er selbst kein so guter Schütze ist), das Ganze wird aufgezeichnet um es spater mal zu begutachten (Haltung, Abzug, Trefferlage usw.), nun bekommt ein "Rosinen (Kohrinten)kaker das zu sehen und der weiss auch das da ein Sportschütze am schiessen war...den Rest überlasse ich deiner

Fantasie.

Wenn sich das Alles nachweislicht im Geltungsbereich des De. WaffG abgespielt hat...deswegen hat der Treadstarter garnicht mal so unrecht!

saludos de pancho lobo

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb pancho lobo:

Hola amigo JasperB,

folgendes Scenario: ein Kamerad der Sportschütze und Jäger ist hat ein Kaschi-Klon als HA in 7,62 x 39 mit extrem Kurzen Lauf (als Jäger darf er das), nun lässt er ein "nur"

Sportschütze mal 30 Schuß "probe" machen (weil er selbst kein so guter Schütze ist), das Ganze wird aufgezeichnet um es spater mal zu begutachten (Haltung, Abzug, Trefferlage usw.), nun bekommt ein "Rosinen (Kohrinten)kaker das zu sehen und der weiss auch das da ein Sportschütze am schiessen war...den Rest überlasse ich deiner

Fantasie.

Wenn sich das Alles nachweislicht im Geltungsbereich des De. WaffG abgespielt hat...deswegen hat der Treadstarter garnicht mal so unrecht!

saludos de pancho lobo

 

Deswegen ja mein Tipp oben...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

mal angenommen, der kumpel ist "nur" "gar nix"!!! also weder jäger noch sportschütze! Watt wäre dann?!?

sofort als terrorist verhaften?!?

 

Dann hätte er gemäß Paragraph 9 (1) Nr.3 AWaffV trotzdem nicht damit schießen dürfen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JasperBeardley:

Am besten schwarze Balken über die Augen der Schützen und die Seriennummern der Waffen einblenden. und keine Klarnamen nennen, nur Pseudonyme wie Abu-Hussein und Mohammad Al Bagdadi verwenden!

 

Manchmal denke ich ich habe hier schon alles an idiotischen, nun sagen wir mal eigenwilligen, Postings und Fragen gesehen und dann kamst du, chris1605...

 

Vielen Dank für die überaus nette Antwort! Ich weiß zwar nicht genau was an meiner Frage idiotisch oder eigenwillig ist?! Vielleicht ist meine Frage Haarspalterei, aber ich dachte eigentlich, dass dazu ein Forum da ist, um sein Wissen aufzubauen. Leider bin ich nicht so allwissend wie Sie!

 

Noch ein Tipp: Wenn Ihnen meine Fragen missfallen, können Sie ja zukünftig einfach drüber hinweglesen, anstatt Ihren unfreundlichen, geistigen Dünnpfiff bei selbigen abzuladen. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb chris1605:

 

Vielen Dank für die überaus nette Antwort! Ich weiß zwar nicht genau was an meiner Frage idiotisch oder eigenwillig ist?! Vielleicht ist meine Frage Haarspalterei, aber ich dachte eigentlich, dass dazu ein Forum da ist, um sein Wissen aufzubauen. Leider bin ich nicht so allwissend wie Sie!

 

Noch ein Tipp: Wenn Ihnen meine Fragen missfallen, können Sie ja zukünftig einfach drüber hinweglesen, anstatt Ihren unfreundlichen, geistigen Dünnpfiff bei selbigen abzuladen. 

 

Du kannst nichts dafür. Es erwischt immer den letzten, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Nicht persönlich nehmen.

Geschrieben

In Deutschland steht die Schiessstandbenutzung jedem frei, auch dem der keine WBK sein eigen nennt. Jedermann darf schiessen, auf dem Stand!

Voraussetzung ist natürlich, dass erstens der Schiesstandbetreiber den dahergelaufenen Gast auch haben mag, und zweitens eine zum Schiessen auf dem Stand geeignete legale Waffe vorhanden ist.

 

Aber macht Euch ruhig schön ins Höschen, klar doch.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb PetMan:

Abraten würde ich allerdings von Aufnahmen die von vorne das verlassen des Geschosses aus dem Lauf dokumentieren sollen.....................................

 

Dazu braucht es eine Hochgeschwindigkeitsblitz und einen geeigneten Auslösemechanismus und dazu noch einen abgedunkelten Stand, aber die Photos, die dabei entstehen, sehen klasse aus.

 

Alternativ kann man natürlich einen ostfriesischen Photographen bitten, sich einfach vor die Waffe zu stellen und im richtigen Moment auszulösen. Wenn er eine Kamera mit Film verwendet erhält man einen interessanten visuellen Effekt auf dem Negativ, das ein von Splittern unterbrochenes Bild zeigt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ED2:

In Deutschland steht die Schiessstandbenutzung jedem frei, auch dem der keine WBK sein eigen nennt. Jedermann darf schiessen, auf dem Stand!

Voraussetzung ist natürlich, dass erstens der Schiesstandbetreiber den dahergelaufenen Gast auch haben mag, und zweitens eine zum Schiessen auf dem Stand geeignete legale Waffe vorhanden ist.

 

Aber macht Euch ruhig schön ins Höschen, klar doch.

1. Richtig aber

2. Mit dem für den Stand zugelassenen Waffen und Munition

3. Mit gültiger Haft- und Unfallversicherung (kann aber als Gastschütze vor Ort für den Zweck für ca. 1,- € mit der Gebühr erworben werden)

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb chris1605:

Noch ein Tipp: Wenn Ihnen meine Fragen missfallen, können Sie ja zukünftig einfach drüber hinweglesen, anstatt Ihren unfreundlichen, geistigen Dünnpfiff bei selbigen abzuladen. 

Du hast ja recht, sorry wenn ich dir auf den Schlips getreten habe. Aber mit unserem Hobby sollte man einfach rechtlich auf dem laufenden sein. Was man darf, was man kann und was man besser lassen sollte. Insofern war deine Frage eine rhetorische .

Hier kommen aber manchmal Fragen auf, die betteln nach verbaler haue. Was würde in einem Schwimmerforum passieren wenn da einer fragen würde: Werdet ihr eigentlich Naß beim Schwimmen ?????

Für viele von uns sind solche Fragen wie deine in etwa damit vergleichbar.Aber auch da könnte man einfach die Finger stillhalten und nix schreiben......tut aber fast schon weh..........

btw..........wo ist Alzi???????????????

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb chris1605:

Noch ein Tipp: Wenn Ihnen meine Fragen missfallen, können Sie ja zukünftig einfach drüber hinweglesen, anstatt Ihren unfreundlichen, geistigen Dünnpfiff bei selbigen abzuladen. 

Ist doch eigentlich WO-typisch, manche reagieren eben hier sehr über sensibilisiert, da hier auch so mancher Troll sein "Unwesen" versucht!

 

Ich bin schon über-steril (oder stur) von den Angriffen mancher, habe aber auch schon so manche Verwarnung oder Sperre kassieren müssen, aber das macht dann eben hart!

Von daher nicht alles persönlich nehmen, von Angesicht zu Angesicht passiert so etwas seltener.

Manch einer denkt eben dass er hier anonym ist, was ja nicht mal immer bei einer unterdrückten Rufnummer beim telefonieren der Fall ist.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Du hast ja recht, sorry wenn ich dir auf den Schlips getreten habe. Aber mit unserem Hobby sollte man einfach rechtlich auf dem laufenden sein. Was man darf, was man kann und was man besser lassen sollte. Insofern war deine Frage eine rhetorische .

Hier kommen aber manchmal Fragen auf, die betteln nach verbaler haue. Was würde in einem Schwimmerforum passieren wenn da einer fragen würde: Werdet ihr eigentlich Naß beim Schwimmen ?????

Für viele von uns sind solche Fragen wie deine in etwa damit vergleichbar.Aber auch da könnte man einfach die Finger stillhalten und nix schreiben......tut aber fast schon weh..........

btw..........wo ist Alzi???????????????

 

Ich gebe dir vollkommen Recht, bei wohl keinem anderen Hobby ist es so wichtig, auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu achten. 

 

Ich behaupte auch mal, dass ich recht gut informiert bin, wie wahrscheinlich die meisten hier, allerdings bin ich auch kein Anwalt und würde auch nie hier online nach einer Rechtsberatung suchen. Da ich aber auch keinen Gesetzestext kenne bzw. keinen gefunden habe, der Videoaufnahmen bzw. Fotos auf dem Schießstand verbietet - ausgenommen der Standbetreiber untersagt es - dacht ich mir, ich frag mal die netten Leute hier vom Forum. 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb chris1605:

Da ich aber auch keinen Gesetzestext kenne bzw. keinen gefunden habe, der Videoaufnahmen bzw. Fotos auf dem Schießstand verbietet -

Jepp, wirst du auch nicht finden. Weil selbst der Gesetzgeber es nicht für nötig hielt dies zu reglementieren . Und wenn etwas nicht im Gesetz steht und der gesunde Menschenverstand auch nicht davon abrät ( zb ist das springen von Häuserdächern auch in keinen Gesetz geregelt, der gesunde Menschenverstand verbietet es einem aber ), dann scheint es erlaubt zu sein. Andererseits ist nicht alles was nicht explizit verboten ist klug. Als beispiel führe ich mal das " Führen " ( extra in "  " gesetzt ) der eigenen Waffen im eigenen Garten  an. Nicht verboten, könnte aber bei den Nachbarn Magengrummeln verursachen. Will man mal das örtliche SEK kennen lernen wäre das ein guter weg.Aber........verboten ist es nicht. Entspricht nur grade nicht dem Zeitgeist.

Genauso ist es mit dem Filmen auf dem Stand. Das wird , grade z.Z , auf den meisten Ständen nicht gerne gesehen. Zu oft tauchten schon " von besorgten Bürgern zugespielten " Bilder oder Videos in der Klatschpresse auf und diskreditierten unser Hobby. Wenn ICH von meinem Neueinsteiger den ich durchs 1. Jahr bringe Videos vom Schuss mache und dann mit ihm seine Fehler bespreche ist das was anderes, als wenn ein Neueinsteiger UNS beim schiessen filmt. Das eine ist in Ordnung, das andere verbiete ich mir.

 

Peter

Geschrieben

Mal eine Anekdote zum Thema:

 

Muss so vor drei Jahren gewesen sein als ich eine Zeitlang Daueraufsicht auf dem BDS Stand in Berlin-Wannsee war. Da meldeten sich zwei Mädels telefonisch und fragten ob sie mal zu einem Schnupperschießen kommen könnten.

Kein Problem, die waren sehr interessiert, haben sich alles mögliche erklären lassen und schossen für Anfängerinnen gar nicht übel. Da war echtes Potential für zukünftige Sportschützinnen vorhanden.

Die Frage ob sie mal die Handykamera zücken dürften musste ich aber mit Hinweis auf die Hausordnung und das Film- und Fotografierverbot des Standbetreibers untersagen. Die Enttäuschung war groß.

 

Das war vermutlich auch dringend nötig. Habe deren Namen mal am Abend gegoogelt. Beides Filmemacherinnen aus der eher linken, feministischen Independentfilmecke. 

 

"Wie ich lernte auf ****große Fallscheiben zu schießen" hätte ich auf einem Filmfestival nicht gerne gesehen...

 

 

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