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IGNORED

WBK mit mehreren Vorstrafen


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Messerwerfer:

 

Danke fürs erhellen :-) So wusste ich das nicht.

In diesem Fall ist es aber vermutlich wirklich besser wenn der TN niemals eine Waffe besitzen wird...

Richtig!

Nicht zu vergessen dass sich die Waffenbehörde auch die staatsanwaltliche Akte anfordern kann!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Messerwerfer:

So wusste ich das nicht.

Nochmal zu näheren Erklärung:

Wenn Du für Dich selbst bei Deiner zuständigen Meldebehörde ein sog. "polizeiliches Führungszeugnis" (Auszug aus dem Bundeszentralregister [BZR]) beantragst, dann stehen evtl. vorhandene Vorstrafen spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist (i.d.R. 5 Jahre, bei schweren Straftaten 10 Jahre) dort nicht mehr drin. Das Führungszeugnis ist damit quasi "clean".

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass solche Einträge tatsächlich vollständig gelöscht werden.

Zur Überprüfung der Zuverlassigkeit i.S.d. § 5 WaffG fordert die zuständige Erlaubnisbehörde allerdings eine sog. "unbeschränkte Auskunft" an und in dieser stehen alle rechtskräftigen Verurteilung lebenslang drin.

 

CM

Geschrieben

Schon mal jemand daran gedacht, daß es sich um einen Typen wie Roman Gräfe handeln könnte, der nur herausfinden will, welche Tipps zum Erlangen einer Schußwaffe so ein Delinquent von Waffenbesitzern kriegen kann ? 

 

Vergehen, die es einem ibs. der Anzahl wegen in höchstem Maße und bei allem "Wohlwollen" seitens der Behörden so offensichtlich unmöglich machen, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erlangen ?

 

Der Typ ist ein U-Boot.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das ist eine irrige Annahme.

In der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, welche nur die Behörden erhalten, stehen auch noch Deine Verfehlungen von vor 25 Jahren drin.

Deshalb gibt es ja auch den wunderbaren § 52 BZRG und hier sei insbesondere auf den Abs. 1 Nr. 4. hingewiesen:

 

 

Stimmt auch nicht ganz (für diesen Fall aber dennoch richtig).

 

Die ersten Beiden Verurteilungen (sofern es Einzelverurteilungen sind) werden nach der Übergangsfrist (6Jahre) vollständig aus dem Register entfernt (sie sind also nicht nur getilgt, sondern physisch garnichmehr vorhanden). Die Behörde kann also nur noch auf andere Art und Weise davon Kenntnis erlangen, aber nicht mehr durch eine unbeschränkte Abfrage.

Die eigene Auskunftspflicht endet bereits nach 5 Jahren.

 

Da dem Threadstarter aber keine 2 Einzeltaten, sondern 2 Mehrfachtaten zur Last gelegt wurden, wird der Eintrag tatsächlich nur getilgt, aber nicht gelöscht.

 

Damit ist er Regelunzuverlässig. Er kann nach 10 Jahren zwar nochmal einen neuen Versuch unternehmen, allerdings kann die Behörde ihm diese Taten weiterhin vorhalten und die Erteilung bei Zweifeln ablehnen oder andere Beweismittel verlangen (z.b. MPU).

 

Aber er sollte trotzdem froh sein, das er hier in Deutschland lebt. In den 3 anderen genannten Ländern, wäre er nicht nur nicht mehr LWaffenbesitzer geworden, sondern dort hätte er längst Gardinen gestopft.

 

 

Gast Messerwerfer
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Warum?

Er bekam die Tipps dass er das vergessen sollte.;)

 

Sehe ich auch so.

Wenn er eine WBK beantragt ist irgendwie so wie wenn sich jemand absichtlich mit dem Hammer auf den Finger haut um zu testen ob es wirklich weh tut.

Geschrieben (bearbeitet)

Das WaffG definiert aber auch Verjährungsfristen für solche Fälle, wenn er die einhält, steht es ihm doch frei, sein Glück zu versuchen. Und das wäre völlig legitim und gesetzeskonform und das ist doch für viele hier das höchste der Gefühle. Das man da trotzdem bei so einem Priezel ein mulmiges Gefühl haben kann, steht ja auf einem anderen Blatt.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Klar, es gibt sogar ehemalige Bankräuber, die noch LWB geworden sind!

 

Problematisch wird es erst, wenn du ein Mehrfachtäter bist. Dann nimmt man an, das du ein notorischer Gesetzesbrecher bist. Dafür ist dann auch egal, ob es - wie hier - nur kleinere Verurteilungen waren.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Richtig!

Nicht zu vergessen dass sich die Waffenbehörde auch die staatsanwaltliche Akte anfordern kann!

Das bedeutet was?

Etwa, dass einem auch ein, ohne Auflagen, eingestelltes Verfahren nach 20 Jahren oder mehr noch unter die Nase gehalten wird?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb seiwol:

Das bedeutet was?

Etwa, dass einem auch ein, ohne Auflagen, eingestelltes Verfahren nach 20 Jahren oder mehr noch unter die Nase gehalten wird?

Eintragungen im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bleiben dort 2 Jahre gespeichert. Danach werden die Einträge gelöscht. Ausgenommen es kommt in dieser Zeit ein neuer Eintrag hinzu, dann bleiben alle anderen Einträge ebenfalls für weitere 2 Jahre gespeichert.

 

Hat man also 2 Jahre kein Verfahren gehabt, ist das Register wieder leer.

 

Sind dagegen die letzten 20 Jahre immer wieder Verfahren dazugekommen, ohne das einmal 2 Jahre keine Anklagen dazuwischenlagen, ja, dann stehen da eventuell sogar 20 Jahre alte Sachen noch drin.

 

 

Bearbeitet von JDHarris
unzutreffende Jahresangabe geändert (2 Jahre statt 5 Jahre)
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb JDHarris:

Eintragungen im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bleiben dort 5 2 Jahre gespeichert. Danach werden die Einträge gelöscht. Ausgenommen es kommt in dieser Zeit ein neuer Eintrag hinzu, dann bleiben alle anderen Einträge ebenfalls für weitere 5 2 Jahre gespeichert.

 

Hat man also 5 Jahre kein Verfahren gehabt, ist das Register wieder leer.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__494.html

 

Geschrieben (bearbeitet)

Jau stimmt, 2 Jahre, habe ich verwechselt.

 

Die ganzen Register werden immer unüberschaubarer;-)

 

Danke! Hab ich auch oben in meinem Beitrga nochmal korrigiert.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Ich finde die Sache mit der Zuverlässigkeit wird hier gut erklärt:

http://www.jagd-naheland.de/pdf/Jagd- und Waffenrechtliche Zuverlaessigkeit 2011.pdf

 

Daraus folgt, daß unser Threadstarter 5 - Jahre Regel-unzuverlässig (60+80+20TS)  ist und 5 Jahre ab Rechtskraft der letzten Verurteilung auf die Wartebank muß.

Die Behörden entscheiden i.d.R. hier rein nach Aktenlage.

Wenn die 5 Jahre rum sind, kann er einen Antrag stellen. Aber die Verurteilungen können ihm immer noch vorgehalten werden.

In diesen Fällen hilft es einen geordneter Lebenswandel, Arbeit und Einkommen und 0 Punkte in Flensburg nachzuweisen.

Ggfs bei drohender Ablehnung dann auch rechtzeitig einen Anwalt einschalten.

 

Gruß,

 

frogger

 

PS

Die Höhe der Geldstrafen ist für mich ein Indiz, daß eigentlich "nicht allzuviel" los war und man mit einem guten Strafrechtsanwalt auch eine Einstellung hätte hinbekommen können...

Gerade mit Waffenambitionen ist bei JEDEM Ermittlungsverfahren ein Anwalt einzuschalten, auch wenn es Kohle kostet :-(

 

 

Geschrieben

von Frosch: "Gerade mit Waffenambitionen ist bei JEDEM Ermittlungsverfahren ein Anwalt einzuschalten, auch wenn es Kohle kostet :-("

Hätte der TS Kohle gehabt, hätte er ein paar Straftaten weniger begangen. Hätte er dem Anwalt Zahlungsfähigkeit vorgegaukelt oder dieses versucht, wäre es was gewesen? Genau.

Vermutlich ist der TS aber ein Qualitätsjournalist, der ein wenig Recherche betreibt.
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb SAMIL:

Das normale polizeiliche Führungszeugnis ist bei mir frei von Einträgen.

 

Der Laie fragt:

Ab wann steht dann was darin ? (Verjährt / gelöscht sind "Seine" noch nicht, da zu frisch; zuletzt 2014 ?

Oder stünde nur Einzelverurteilung ab 90 TS darin ?

 

vor 9 Stunden schrieb Norbert_S:

Dusslige Frage, reicht nicht schon 1x 60 TS um den Antrag in die Tonne zu hauen ?

Und der TS schreibt von 60 + 80 + 2 x 20 TS. (von mir ergänzt)

 

Oder 2 (!) Verurteilungen (innerhalb 5 J ?) von je EINEM TS (wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe !)

vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

In der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, welche nur die Behörden erhalten, stehen auch noch Deine Verfehlungen von vor 25 Jahren drin.

 

Eingestellte / oder gegen Auflage eingestellte Verfahren stehen nur im staatsanwaltlichen Register (mit 2 jähriger Löschung); wie weiter oben erwähnt ?

 

vor 8 Stunden schrieb Andreas181:

60+80+2x20 bitte. (ebenfalls nochmal von mir ergänzt)

 

vor 3 Stunden schrieb frosch:

Die Höhe der Geldstrafen ist für mich ein Indiz, daß eigentlich "nicht allzuviel" los war und man mit einem guten Strafrechtsanwalt auch eine Einstellung hätte hinbekommen können...

Gerade mit Waffenambitionen ist bei JEDEM Ermittlungsverfahren ein Anwalt einzuschalten, auch wenn es Kohle kostet :-(

 

So ist es, Verfahrenseinstellung um jeden Preis erwirken; solange es geht.

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Möchte man nun solche Leute (sofern hier real), die so angeben, neben sich (dann noch auf dem Stand) haben ?

Kommt mir gar nicht auf einige bestimmte kleine Sauereien (die ich mir dann aussuche; Betrug, Bedrohung & Nötigung wären schonmal nicht dabei) an; jedoch auf die Art, wie man damit (auch noch öffentlich) umgeht.

Plump fordern hier; fordern dort...

Behördliches Waffenverbot ? Nix aufm Stand angeben ?

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben (bearbeitet)

Meine Güte ist das ganze sinnbefreit. Solche Beiträge gehören gelöscht. Das der TS keine WBK bekommt finde ich extrem nachvollziehbar. Ganz peinlich finde ich das pseudo legal Geschwafel von MarkF dass eventuelle Kritiker von dem Klamauk jetzt auch noch Angst um ihre WBK wegen " Ehrenthemen" bekommen soll. Gehts noch? Aus meiner Sicht Trollx10. Solche Schützen braucht kein Mensch. 

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben

Du kannst es ja darauf ankommen lassen und den Versuch wagen. Auf, hau drauf, laß alles raus, was Dich belastet, zieh so richtig vom Leder ohne Rücksicht auf Verluste, werde so richtig gemein. Machen wir einen Feldversuch.

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