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IGNORED

WBK mit mehreren Vorstrafen


SAMIL

Empfohlene Beiträge

Und dennoch gibt es Leute, die sich erfolgreich geändert & völlig neu angefangen haben; so unglaublich es auch sein mag.

Ist vielleicht von Vorteil, so Jemand persönlich zu kennen; kanns jedenfalls bestätigen. Kann jedoch nicht sagen, wie polizeibekannt diese Person einmal war, oder nur nie erwischt wurde; geht mich nix an, interessiert mich auch nicht. Geht mir nur um den Menschen, wie ich ihn kennengelernt habe.

Ist also doch nicht so einfach mit Moment-Urteilen; wenns auch noch so juckt und man sichs nicht zu einfach machen will.

 

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  • 2 Wochen später...

Ich habe mir jetzt mal alles hier überflogen...

 

Grundsätzlich gilt:

 

Die von ihm begangenen Straftaten sind nicht schwer genug, als dass sie eine 10-Jahres-Sperre auslösen. Ergo sind die ihm nach 5 Jahren nicht mehr vorzuhalten.

Die zahlreichen Anzeigen, welche der Threadstarter gesammelt hat wie andere Briefmarken, können nicht gewürdigt werden, sobald alle oder die innerhalb der letzten fünf Jahre nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt wurden.

 

Was ich aber sehr interessant finde, ist sein Verhalten hier, welches verdeutlicht, dass er auf alle Fälle Waffen besitzen möchte und ihm Gesetze in dieser Hinsicht egal sind. Ich meine hier insbesondere seine Überlegung, Verwandte anzustiften Waffen für ihn zu besorgen auf welche er dann Zugriff hätte und die Frage, was denn dann passieren könnte wenn das auffliegt. Ich sehe seine Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG hiermit nicht mehr gegeben, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er leichtfertig mit Schusswaffen umgehen wird.

 

Ich hätte ihm die WBK aufgrund dessen verweigert und wäre ggf. noch soweit gegangen, den im Haushalt mit ihm lebenden Personen die WBKs ebenfalls einzuziehen, da aufgrund seiner Aussagen die Annahme naheliegt, dass er Zugriff auf die Waffen erhält und ohnehin der Grundsatz gilt, dass eine im Haushalt lebende, unzuverlässige Person auch die Zuverlässigkeit der anderen "herunterzieht".

 

Gruß aus der Verwaltung

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  • 2 Monate später...
Am ‎30‎.‎07‎.‎2016 um 18:17 schrieb Pi9mm:

Was wir machen würden, ist Puppe; nach Recht & Gesetz bekommt der Mann dann seine Karte.

 

Nein. Wir sind hier im Ordnungsrecht, nicht im Strafrecht. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier ausdrücklich NICHT, dass WaffG spricht von "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen....". In meinen Augen sind die Tatsachen in den unmissverständlichen Äußerungen dieser Person hier mehr als gegeben.

 

Ich habe kein Problem damit, wenn mal wer Mist gemacht hat, seine Strafe verbüßt hat und rückblickend zu seinen Fehlern steht. Schon in anderen Threads habe ich die Stigmatisierung solcher Personen vehement verteidigt.

 

Wenn jemand aber "Stammkunde" zu sein scheint a la "ist mir egal, ich komm da auf alle Fälle ran und im Notfall macht jemand anderes für mich die WBK weil ich unbedingt und jetzt Zugriff auf eine Schusswaffe haben möchte..." meint sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können, dann stellt sich mir nur die Frage, welche Waffenbehörde für diese Person zuständig ist - Wie gesagt, die Voraussetzungen des § 5 WaffG sehe ich mit solchen Äußerungen als nicht erfüllt an. Von Waffenbesitzern ist eine hohe Gesetzestreue einzufordern. Andere Leute anstiften zu wollen jemandem Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen zu verschaffen deutet auf kriminelle Energie in besorgniserregendem Maße.

Bearbeitet von Cobb
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Am 19.7.2016 um 16:03 schrieb Pi9mm:

Und dennoch gibt es Leute, die sich erfolgreich geändert & völlig neu angefangen haben; so unglaublich es auch sein mag.

 

Außer es handelt sich um Kiffer. Oder wie war das?! ;)

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vor 4 Stunden schrieb Cobb:

 Schon in anderen Threads habe ich die Stigmatisierung solcher Personen vehement verteidigt.

Du meinst sicher, Du hast Dich gegen die (unbegründete) Vorverurteilung gewehrt, oder ? Weil: für's Stigma braucht's ein Wunder für die Wunde. Und gegen Gott kannst' Dich schleicht verteidigen. Und jetzt hab ich die Stigmatisierung verteidigt.

Bearbeitet von Tyr13
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vor 56 Minuten schrieb Tyr13:

Du meinst sicher, Du hast Dich gegen die (unbegründete) Vorverurteilung gewehrt, oder ? Weil: für's Stigma braucht's ein Wunder für die Wunde. Und gegen Gott kannst' Dich schleicht verteidigen. Und jetzt hab ich die Stigmatisierung verteidigt.

Ich habe andere, die einen Fehler begangen haben und nun dazu stehen und es wohl bereuen, verteidigt, ja. Diese Äußerungen klangen aber absolut anders als die des Themenstarters hier....

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Ich denke, zusammenfassend kann man folgendes sagen:

1. Wird für den TE die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gelten. "In der Regel" heißt hier praxisbezogen in 99,99999% aller Fälle....

2. Sollte der TE nun auf dem Pfad der Tugend wandeln, hat er 5 Jahre nach Rechtskraft der letzten Verurteilung die Chance, daß sein WBK Antrag durchgehen kann.

3. Sollte der TE sich gewahr sein, daß im waffenrechtlichen Genehmigungsverfahren auch im Bundeszentralregister getilgte Verurteilungen für eine waffenrechtliche Beurteilung herangezogen werden können. Diese Einträge werden nämlich nicht gelöscht, sondern nur als getilgt markiert und erscheinen als getilgte Einträge in der unbeschränkten Zentralregisterauskunft, die die Genehmigungsbehörde anfragt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch die Ermittlungsverfahren aus dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister gelöscht sein (Das kann man durch vorherige Selbstauskunft abfragen).

 

frogger

 

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Mein Fazit sieht so aus, dass der Threadstarter hier in aller Öffentlichkeit kriminelle Energie an den Tag legt und mich letztlich nur noch interessiert, welche Waffenbehörde für ihn zuständig ist. Über eine Waffenrechtliche Erlaubnis jeglicher Art reden wir bei solchen Äußerungen garnicht erst, dass einzige, worüber verhandelt werden könnte, wäre das Verbot zum Umgang mit Waffen gem. § 41 WaffG...

 

"Ich lass die Waffe wen anderen kaufen..." und seine Äußerungen bezüglich Waffenhandel ins Ausland verlagern etc. in einem anderen Thread...ich glaub mein Schwein pfeift, dass sich das hier jemand in der Öffentlichkeit traut. Da sind wir schon auch gleich bei § 6, persönliche Eignung, weil ein gewisses Mindestmaß an Verstand ebenfalls vorhanden sein muss. Wo sind wir hier, im Darknet?

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vor 3 Stunden schrieb Cobb:

Da sind wir schon auch gleich bei § 6, persönliche Eignung, weil ein gewisses Mindestmaß an Verstand ebenfalls vorhanden sein muss. Wo sind wir hier, im Darknet?

Das Darknet ist aber wenige Klicks weiter und nicht hinterm Schutzwall.

Die dort sagen dem gleich wie ursuper er ist, wenn er auf illegal fährt.

Daher ists nicht sehr gescheit ihn zur Sau zu machen, weil er legal sein will.

 

Da war mal einer, der hat den ehrlich taxilenkenden Angehörigen einer dunkleren Gruppe (die zu über 90% im Drogenhandel tätig ist) beflegelt. Der Flegler musste sich fragen lassen, was es wohl bringt, wenn der einzige Typ von denen, der es ehrlich macht, beschimpft wird und die Süchtler zu den dealenden Brudern sagen,was für voll nette und tolle Kerl sie sind,  weil sie ihnen Drogen verkauften.

Welche Schlüsse zieht der "ehrliche" wenn er mal mit dem "unehrlichen" quatscht? Same here. Bitte ein bischen denken.

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Am 17.7.2016 um 21:44 schrieb Sixpack666:

Habe mir den Thread mal durchgelesen und möchte nur meine Meinung über den Wunsch des Threaderstellers geben:

Deine Strafakte ließt sich wie die eines nordafrikansichen Antänzers. Du hast wiederholt bewiesen dass du nicht die persönliche Eignung für den Waffenbesitz mit bringst. Ich bin froh wenn Menschen wie du keine WBK erhalten, möchte auch als Sportschütze nicht mit dir in einen Topf geworfen werden. Deine Beiträge zeugen von Ignoranz und Selbstüberschätzung. Du hast deine Taten in keinster weise eingesehen oder bereut, sondern versucht dümmliche Ausreden zu erfinden.

Im Job wirst du es mit dieser Einstellung ebenfalls nicht weit bringen (bin selbst Informatiker, ich kenne das Geschäft), du solltest dringend an deiner selbst verherrlichenden Art arbeiten... 

dem ist so gut wie nichts zuzufügen.

 

Wiederholungstäter zeigen ein Übermaß am krimineller Energie und solchen sollte man nicht eine "legale" Waffe in die Hand drücken!  Meine Meinung!!

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vor 10 Stunden schrieb Cobb:

Mein Fazit sieht so aus, dass der Threadstarter hier in aller Öffentlichkeit kriminelle Energie an den Tag legt und mich letztlich nur noch interessiert, welche Waffenbehörde für ihn zuständig ist. Über eine Waffenrechtliche Erlaubnis jeglicher Art reden wir bei solchen Äußerungen garnicht erst, dass einzige, worüber verhandelt werden könnte, wäre das Verbot zum Umgang mit Waffen gem. § 41 WaffG...

Das geht meiner Meinung nach nun doch etwas zu weit, denn hier ginge es ja um einen Einzelfall, wozu ja noch etwas mehr gehört.

 

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