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Paul W.

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Alle Inhalte von Paul W.

  1. Laut meiner Sachbearbeiterin gibt es KEINE Geminesame WBK sondern nur Mitberechtigte. Diese haben nicht die gleichen Rechte wir der/die eigentliche/r WBK Inhaber/in. Was ist den jetzt korrekt?
  2. Ob der kleine Waffenschein inzw. angekommen ist? Die bestätigende Information ist bisher ausgebleiben.
  3. gerade gefunden: "Eine Förderung der Allgemeinheit liegt demgegenüber z. B. nicht vor, wenn der Kreis der durch die Betätigung des Vereins geförderten Personen begrenzt wird. Folglich kann z. B. ein Betriebssportverein oder ein Betriebskindergarten nicht als gemeinnützig anerkannt werden, soweit aufgrund der Satzung nur Betriebsangehörige Vereinsmitglied werden können. Dies gilt auch für einen Männergesangverein, bei dem nur Männern, aber nicht Frauen die Mitgliedschaft möglich ist (die Beschränkung des kulturellen Satzungszwecks auf den Männergesang ist dagegen eine zulässige Eingrenzung). ...." Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/verein-gemeinnuetzigkeit/foerderung-der-allgemeinheit
  4. Für solche Fälle habe ich dünne Autofahrerhandschuhe ohne Finger.
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