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Cobb

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  1. OK, danke an alle. Weiß jemand, wie es in Ungarn ist? Darf man da große Magazine besitzen?
  2. Hallo alle, also, ich hatte mit einem Kumpel die Diskussion, wie es zu handhaben ist, wenn man seine großen Magazine die man nicht mehr braucht aber noch loswerden will solange es noch geht, jetzt am besten loswird. Er hat diese über das Internet verklopft und nun haben sich Käufer aus Ungarn und Österreich gemeldet. Wir sind bei der Diskussion zu keinem Ergebnis gekommen, ob er das überhaupt darf oder nicht und im Falle dessen, dass er es nicht darf, ob dies überhaupt die deutschen Behörden interessiert oder ob das dann die alleinige Sache von Ungarn/Österreich ist? Danke und Grüße, Max
  3. Während ich über diesen Thread gefolgen bin, hat mein Gehirn umgehend massenhaft endorphine ausgeschüttet. Das klingt nämlich alles sehr interessant was du da erzählst. Hast du zufällig Bilder von euch oder habt ihr eine Homepage?
  4. Momentan agiert unser Staat so, als ob jemand Haustüre und alle Fenster aufreißt, dann aber drei Polizisten ins Wohnzimmer stellt und die Hausregeln verschärft, ohne diese dann wiederum durchzusetzen. Und wenn was geklaut oder beschädigt wird, wird pathologisch mit dem erhobenen Finger festgestellt, dass die regulären Hausbewohner ja sowas auch machen und man nun ja nicht auf die Idee kommen darf, dass dies etwas mit den eingangs erwähnten, offenen Fenstern und Türen zu tun hat. Das Deutschland so sicher ist wie noch nie wundert mich nicht, da ja nun Security in Schwimmbädern normal ist, jeder Weihnachtsmarkt ähnlich einer Botschaft gesichert wird und bei Veranstaltungen Sicherheitszonen für Frauen eingerichtet werden. Seit 2015 schreien die Grünen plötzlich nach mehr Polizei... da stimmt doch etwas nicht, könnte man da meinen. Und in meiner Kindheit und Jugend konnte ich mich an keine einzige Gruppenvergewaltigung erinnern. Dieser ganze Wahnsinn ist Folge des Klimawandels, aber die rechtspopulistischen Spatzenhirne und Gesinnungstäter weigern sich ja, dies anzuerkennen.
  5. Mein Fazit sieht so aus, dass der Threadstarter hier in aller Öffentlichkeit kriminelle Energie an den Tag legt und mich letztlich nur noch interessiert, welche Waffenbehörde für ihn zuständig ist. Über eine Waffenrechtliche Erlaubnis jeglicher Art reden wir bei solchen Äußerungen garnicht erst, dass einzige, worüber verhandelt werden könnte, wäre das Verbot zum Umgang mit Waffen gem. § 41 WaffG... "Ich lass die Waffe wen anderen kaufen..." und seine Äußerungen bezüglich Waffenhandel ins Ausland verlagern etc. in einem anderen Thread...ich glaub mein Schwein pfeift, dass sich das hier jemand in der Öffentlichkeit traut. Da sind wir schon auch gleich bei § 6, persönliche Eignung, weil ein gewisses Mindestmaß an Verstand ebenfalls vorhanden sein muss. Wo sind wir hier, im Darknet?
  6. Ich habe andere, die einen Fehler begangen haben und nun dazu stehen und es wohl bereuen, verteidigt, ja. Diese Äußerungen klangen aber absolut anders als die des Themenstarters hier....
  7. Nein. Wir sind hier im Ordnungsrecht, nicht im Strafrecht. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier ausdrücklich NICHT, dass WaffG spricht von "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen....". In meinen Augen sind die Tatsachen in den unmissverständlichen Äußerungen dieser Person hier mehr als gegeben. Ich habe kein Problem damit, wenn mal wer Mist gemacht hat, seine Strafe verbüßt hat und rückblickend zu seinen Fehlern steht. Schon in anderen Threads habe ich die Stigmatisierung solcher Personen vehement verteidigt. Wenn jemand aber "Stammkunde" zu sein scheint a la "ist mir egal, ich komm da auf alle Fälle ran und im Notfall macht jemand anderes für mich die WBK weil ich unbedingt und jetzt Zugriff auf eine Schusswaffe haben möchte..." meint sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können, dann stellt sich mir nur die Frage, welche Waffenbehörde für diese Person zuständig ist - Wie gesagt, die Voraussetzungen des § 5 WaffG sehe ich mit solchen Äußerungen als nicht erfüllt an. Von Waffenbesitzern ist eine hohe Gesetzestreue einzufordern. Andere Leute anstiften zu wollen jemandem Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen zu verschaffen deutet auf kriminelle Energie in besorgniserregendem Maße.
  8. Ich finde es immer sehr amüsant, wenn gewisse Waffentransportunternehmen aufzeigen, wie illegal es doch sein soll eine Waffe mit DHL zu versenden. Das ist natürlich total neutral.
  9. Ich habe mir jetzt mal alles hier überflogen... Grundsätzlich gilt: Die von ihm begangenen Straftaten sind nicht schwer genug, als dass sie eine 10-Jahres-Sperre auslösen. Ergo sind die ihm nach 5 Jahren nicht mehr vorzuhalten. Die zahlreichen Anzeigen, welche der Threadstarter gesammelt hat wie andere Briefmarken, können nicht gewürdigt werden, sobald alle oder die innerhalb der letzten fünf Jahre nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt wurden. Was ich aber sehr interessant finde, ist sein Verhalten hier, welches verdeutlicht, dass er auf alle Fälle Waffen besitzen möchte und ihm Gesetze in dieser Hinsicht egal sind. Ich meine hier insbesondere seine Überlegung, Verwandte anzustiften Waffen für ihn zu besorgen auf welche er dann Zugriff hätte und die Frage, was denn dann passieren könnte wenn das auffliegt. Ich sehe seine Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG hiermit nicht mehr gegeben, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er leichtfertig mit Schusswaffen umgehen wird. Ich hätte ihm die WBK aufgrund dessen verweigert und wäre ggf. noch soweit gegangen, den im Haushalt mit ihm lebenden Personen die WBKs ebenfalls einzuziehen, da aufgrund seiner Aussagen die Annahme naheliegt, dass er Zugriff auf die Waffen erhält und ohnehin der Grundsatz gilt, dass eine im Haushalt lebende, unzuverlässige Person auch die Zuverlässigkeit der anderen "herunterzieht". Gruß aus der Verwaltung
  10. OK, danke für die Hinweise.
  11. Hallo, ich bin jetzt kurz davor, eine Waffe zu verkaufen und frage mich, wie ich es mit dem Versand am besten gestalten soll. Overnite finde ich bisschen arg übertrieben teuer. Ich sehe als weitere Möglichkeit DHL Eigenhändig - macht das hier jemand und wie sind die Erfahrungen damit? Soll zuzüglich zum Paketpreis nur 1,80€ mehr kosten, was ich für einmal kurz Ausweis angucken als fair angemessen erachte. Für andere Alternativen bin ich ebenfalls dankbar.
  12. Danke für die nützlichen Antworten! Das hilft wirklich viel weiter. Sogar alzis letzte Antwort war hilfreich.
  13. Den Verdacht hatte ich bereits, danke. Ich stehe kurz vor der Fachkundeprüfung und bin bei den Geschossen wirklich ratlos - ab davon ist definitiv alles logisch und selbst erklärend, aber in dem Bereich scheint irgendwie die Willkür zu herrschen. Gut, dann halte ich mich an die wesentlichen und gängigsten Typen und hoffe, da gut durchzukommen.
  14. OK, nachdem ich euren Forentroll kennengelernt habe, freue ich mich über weitere nette Beiträge von Leuten, die sich nicht zu arrogant sind einem fragenden einen Rat zu geben. Wenn es ein gutes Buch gibt, kaufe ich es auch gerne. Habe schon bei Amazon.com nachgeschaut, aber die Amerikaner haben eine echt große Auswahl, weshalb ich hier auf eine Empfehlung angewiesen wäre, da ich nicht einfach alles bestellen kann.
  15. Ich weiß generell mal nicht, weshalb Ahnungslosigkeit hier als etwas verwerfliches dargestellt wird. Das rechtfertigt nicht, sich wie ein Kotzbrocken aufzuführen. Ich befasse mich seit zwei Tagen wirklich intensiv mit dem Thema und stoße permanent auf Wiedersprüchliche Angaben. Also dachte ich mir, ich frage hier nach, ob jemand ggf. mir eine gute Quelle nennen kann die wirklich alle typen auflistet und beschreibt. Ich wollte damit niemandem etwas böses, weshalb ich dermaßen angegriffen werde, kann ich nicht verstehen. @Alzi: Ja ich habe gelesen und Bilder angeguckt und es tatsächlich nicht verstanden, weil es eben hier so behauptet wird und anderorts wieder anders. Das ich mich getraut habe hier zu fragen tut mir allerdings nicht leid, weil solche Exemplare wie du ja wohl die Ausnahme zu sein scheinen. Erst wirfst du mir vor, kein Selbststudium betrieben zu haben, und dann habe ich es falsch gemacht. Du bist nicht das Maß aller Dinge, sondern offensichtlich nur ein Choleriker.
  16. Ich befasse mich gerade damit aber treffe selbst bei Herstellerseiten auf Widersprüchliche Angaben. Wie Asozial im übrigen deine Antwort ist, muss dich dir wohl nicht erläutern. Deiner Einstellung nach kann man das Forum dann ja ganz abschaffen, weil definitiv alles im Selbststudium herausgefunden werden kann? @Manfred: Ich habe Bilder gegoogelt, wo definitiv keine Hohlspitze drin ist. Siehe hier: http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.shooterready.ca%2Fwp-content%2Fuploads%2F2013%2F01%2F124gr-9mm.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.shooterready.ca%2Fshop%2F147gr-9mm-tc%2F&h=1532&w=1540&tbnid=7URYUcc5FtNl_M%3A&zoom=1&docid=XZn_GoLMmyO6bM&hl=de&ei=aV9HVbvvN8asUbifgegG&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=240&page=3&start=87&ndsp=46&ved=0CLMCEK0DMFo
  17. Hallo, mir viel auf, dass viele Geschosse unterschiedlich bezeichnet werden, aber eigentlich garkeinen Unterschied haben. Das beste Beispiel sind Soft Point (SP) und Flat Point (FP) Geschosse. Beide haben einen flachen, nicht ummantelten Geschosskopf. Und warum werden sie unterschiedlich beschrieben? Oder auch sehr gut: Kegelstumpf Geschosse (TC – Truncated Cone) und Flachkopf Geschosse (FN - Flat Nose). Wo ist da bitte der Unterschied? Wann ist welche Bezeichnung richtig? Gibt es irgendein Buch welches quasi die Maßstäbe festlegt, oder eine Homepage? Bitte um Hilfe, weil ich bei diesem Durcheinander der Bezeichnungen nicht mehr durchblicke!
  18. Gibt es von dir auch Argumente, oder bleibt es nur bei Zwischenrufen aus der hintersten Reihe? Welcher Inhalt von mir ist denn inkorrekt?
  19. Noch so jemand, der seine Armseligkeit outen muss. Wenn man nicht in der Lage ist zu argumentieren, auf die Ignore-Liste setzen....so macht man es sich bequem und schont den Denkmuskel - wovon er ja bekanntlich größer wird. Was man dann allerdings in einem Forum sucht, welches von Diskussionen lebt, ist mir schleierhaft. Ein bisschen so, als würde sich ein Vegetarier zum Hamburgerwettessen anmelden. Es hat aber für mich den Vorteil, nicht wieder bei Adam und Eva anfangen zu müssen wenn solche Kandidaten von vornherein das Handtuch werfen. Da ist es nämlich leichter einem Hasen Schach beizubringen.
  20. Und was qualifiziert dich so sehr? Du bist Waffenträger? Und nun? Man muss nicht studieren um in den mittleren Dienst zu kommen und allgemein auch nicht wirklich mehr als einen Realschulabschluss haben und was du mit deinen Kollegen in der Pause bei Wurstbrot und Kaffee im Pausenraum so austauschst, kommt zu 90% aus der Bild und ist wohl zu 100% Quark wenn es um rechtliche Themen geht - das hast du hier oft genug bewiesen. Und das "Waffenträger" kein Prädikat ist, ist dir wohl nicht so bewusst? Bei Werttransportunternehmen arbeiten recht oft ehemalige Gäste des Hotel JVA. Soviel dazu. Keine Ahnung von nichts aber einen Senf zu allem. Ich hab dir oft genug die Quellen aufgezeigt, welche eindeutig belegen, dass du doch bitte weiter deiner Tätigkeit nachgehen und Zellentüren auf- und zuschließen sollst und in juristischen Themen einen Gang zurückschalten oder aber wenigstens deine Proklamationen als Meinung kennzeichnen solltest. Du kannst gerne deinen Sohn verstoßen wenn er sich im Kino mal auf einen besseren Platz setzt, ich denke ihm wäre damit sogar eher geholfen, aber hier ständig die Leute dumm anzumachen und ihnen zu sagen das sie besser bloß keine Waffe haben sollten weil sich z.B. einer mit der "Preisliste" einer Nacht in Verwahrung auskennt, ist einfach schäbig. Innerhalb der letzten 5 Jahren kann man sogar einmal auf richterliche Anordnung in polizeilicher Präventivgewahrsam gewesen sein ohne die Zuverlässigkeit zu verlieren, aber sowas ist dir natürlich fremd und passt garnicht in dein kleinkariertes Weltbild. Im besagten Pausenraum bei Kaffee und Wurstbrot läuft das dumme Geschwätz wohl eher in Richtung "Einmal ne Anzeige bekommen! Ha, da kannsch glei alles vergessa, da kriegsch nichtmal mehr nen Dschob bei MecDonnelds! DEs steht uf ewig im Führungszeugnis!" - so eine Unwissenheit kann noch belächelt werden, aber diese Masche, diesen Unfug dritten als bare Münze verkaufen zu wollen um sein eigenes kleines "Ich" aufzuwerten, ist einfach erbärmlich.
  21. Besser mit dem Eisen im Bett als ohne Eisen und in Knechtschaft.
  22. Ich finde es einfach nur lächerlich. Jede Beziehung lebt doch vom Miteinander und ein "das erlaube ich dir nicht" ist da prinzipiell Gift. Da aus irrationalen Gründen, aus einem "Wahn" heraus jemandem einfach etwas zu verbieten mit der Begründung "Angst", wäre mir zu lasch. Andere Argumente wie "zu teuer" oder so könnte ich durchaus verstehen, aber diese würden dann ja Spielraum für eine vernünftige Lösung lassen (Summe separat ansparen). Wie gesagt: Würde mir meine Frau damit kommen, würde ich einfach laut lachen und das Thema wäre damit erledigt.
  23. Wie soll die 5 / 10 Jahres Frist bei Widerruf anwendbar sein? Es geht hier um die Erteilung. Wenn jemand Verurteilt wird und das Strafmaß hoch genug ist, ist die WBK sofort weg. Dann muss er 5, höchstens 10 Jahre Warten, ehe er neu beantragen kann - hier geht es dann aber eben auch um einen Neuantrag. Das jetzt hier ein Sachbearbeiter herkommen und die Urteile nach Ablauf der Frist entsprechend seiner persönlichen Vorlieben noch einmal würdigen kann, ist ein Witz. Das klingt eher nach dem Machthunger einzelner Sachbearbeiter - dabei sagt es die Berufsbezeichnung doch schon aus: Die haben die Anträge im Rahmen der Gesetze zu bearbeiten und nicht darüber zu richten. Ich empfehle bei Problemen mit Sachbearbeitern die meinen hier selbst entscheiden zu dürfen, indem sie die Verwertungsverbotsfristen wirklich bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln, umgehend Widerspruch einzulegen. In der Regel geht der bereits bei der nächsthöheren Klingel (dem Regierungspräsidium) durch, da dort Juristen mit Know-How sitzen - wobei nicht selten schon der erste Widerspruch durchgeht, da der dann verunsicherte Sachbearbeiter den studierten Abteilungsleiter zur Hilfe heranzieht und dieser sich dann erst in die Gesetze einliest. Hier gilt nämlich wie so oft: Je öfter man die Gesetze liest, umso eher klingen sie nach dem, was man verstehen möchte. Und ich glaube, Sachbearbeiter hat das WaffG einpaarmal zu oft gelesen.
  24. Exakt. Irgendwelche Argumente bezüglich der nicht existierenden Zweiteilung in WBK Beantrager und WBK Besitzer gehen daraus nicht hervor. Wie ich bereits mehrfach schrieb, ist die Aussage, dass die 5 oder 10 jahresfrist nur für WBK Besitzer stimmt schwachsinn. In dem Moment, in dem ein "WBK-Besitzer" seine WBK los wird, muss er neu beantragen. Die WBK wird ja nicht im Kühlschrank der Behörde verwahrt bis 5 oder 10 jahre vorbei sind. Und dann greift exakt die 5 bzw. 10 jahresfrist - ob er dann zuvor eine WBK hatte oder nicht, ist egal, die Frist muss abgesessen werden (es gibt eine Ausnahmemöglichkeit bei der 5 Jahresfrist aber diese ist sehr beschränkt.). Ich kanns nur nochmal wiederholen: Die Aussage, dass der Sachbearbeiter nach Nase hier Verurteilungen ranziehen kann, die laut 5 oder 10 jahresfrist verjährt sind, ist schwachsinn. Die EINZIGE Ausnahme wäre hier, soetwas über den Auffangparagrafen § 5 Abs. 1 Nr. 2. Soeine Ausnahme könnte gerade in einem Urteil wegen Terrorismus begründet werden - allerdings ist es illusorisch zu meinen, dass damit die 5 jahresfrist generell umgangen werden kann. Dies würde den Sachbearbeiter in die Lage versetzen völlig willkürlich zu handeln. "Körperverletzung vor 7 Jahren??? Neeee, nicht gut, der kriegt nichts" oder wie soll das laufen? Nichts da, da stehen die Fristen drin und da hat sich der Sachbearbeiter dran zu halten und jedem der da von seinem SB schikaniert wird, kann ich nur raten vor das Verwaltungsgericht zu gehen wo richtige Juristen sitzen.
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