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IGNORED

WBK trotz Besuch beim Psychologen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb 2011-Jack:

@ SB

 

Das Walderodeformular ist ja interessant - das hat wohl seinen Meister gefunden.

 

 

 

 

 

 

 

Als Betroffener würde ich einfach ein anderes, rechtskonformes Antragsformular verwenden.

Geschrieben

Mag sein, aber ist ja egal. Du kannst den Antrag auch formlos stellen. Da ist der Antragsteller total frei.

 

Nur wenn der Gesetzgeber bestimmte Vordrucke vorschreibt, sind diese zu verwenden. Im Waffenrecht sind das aber nur die der WaffVordruckVwV.

Geschrieben

Ihr meint also, ich sollte meiner SB nicht mitteilen, dass mich der lange, dicke, stahlharte Lauf meiner Sauer 202 Forest erregt? Besonders, wenn sich die aufgestaute Anspannung vor dem Schuss plötzlich und unglaublich befriedigend in Sekundenbruchteilen durch die Schussabgabe entläd? Dazu noch dieses phantastische Machtgefühl Herr über Leben und Tod des Wilds zu sein! Plus und nicht zu vergessen die tiefe innere Befriedigung, wenn mein scharfes Messer den zarten Wildkörper zerteilt, um ihm die Organe heftig und brutal zu entreißen!

 

Es ist so schön ein Tiermörder und Waffennarr zu sein, ich könnte ohne gar nicht mehr leben! Friste ich doch mein Dasein außerhalb der Jagd als kleiner Angestellter, der seinem Chef hilflos und bedingungslos ausgeliefert ist...

 

Geschrieben

:-) Für uns ist die Ironie erkennbar.

Was wirst Du nur machen, wenn und via EU alles weggenommen wurde?

Also ich muß gestehen, daß ich da einfacher gestrickt bin. Ich bin nur jedesmal aufs neue tief beeindruckt, wie man so etwas herstellen kann, das auch noch (meist jedenfalls) prima funktioniert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die ziehen das eben krampfhaft durch.

Man kann sich ja dagegen (Rechtsstaat!) bis zum BVerwG durchklagen.....:rotfl2:

 

Abs4

Bearbeitet von Absehen4
Umgangssprache korrigiert
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Mag sein, aber ist ja egal. Du kannst den Antrag auch formlos stellen. Da ist der Antragsteller total frei.

Den Antrag auf meine erste WBk habe ich auch mit einem Formular welches ich bei anderen Bhörden im Netz gefunden habe beantragt. Meine eigene Behörde hatte damals keine eigenen im Netz stehen. Gab weder Probleme noch irgendwelche Rückfragen damals. Ist aber schon einige Jahre her.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

... erste WBk...  im Netz gefunden ... im Netz stehen....

 

Ich habe meine erste Pappe auf einer schlechten Kopie beantragt, diese aber persönlich beim OA abgeholt, weil "ein Netz" gab es damals so noch gar nicht.^^ Und seit dem mache ich das immer noch so, schon um auch mal mit realen Menschen in Kontakt zu kommen und unsere beiden SB(inen) arbeiten sehr korrekt, fragen keinen Schmarrn und vor allem sind sie schnell. Da kann man sich dann schon mal sehen lassen und bisschen persönlich werden.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Welchen Antrag nimmst Du dafür ?

Bitte nicht wörtlich nehmen, es sollte nur ein Seitenhieb auf das politische "Halbautomatenurteil" des BVerwG sein....

 

Abs4

 

Geschrieben

Dieser Thread hat mich doch noch etwas beschäftig und deshalb gebe ich nochmals mein Senf dazu.

Einige Beiträge haben ja primär eine negative Sichtweise dargelegt.

Ob diese Story so nun stimmt oder nicht sei mal dahingestellt aber ggf erweitert meine Ergänung dazu ggf den Horizont von ein oder anderen Leser.

 

Hierbei geht es ja um einen Menschen der seine WBK beantragen möchte und nun zweifel hat ob Ihm das gewährt wird weil er mal beim Psychologen war.

Man darf in dieser Angelegenheit zur Kenntnis nehmen das dieser Mensch für sich selbst ja wohl ein gutes Gespühr hat und offensichtlich im Bezug auf die Angst adäquat mit

dem Problemen umgehen konnte denn er hat gemerkt das er eine Angsstörung entwickelt hat und daraufhin professionelle Hilfe aufgesucht.

Ich denke diesen Umstand könnte man aus positiver Sichitweise als Resource werten.

Anderst herum wäre es doch bedeutend bedenklicher oder seht Ihr das anderst ?

 

 

 

Geschrieben

Ich sage es mal so,

jeder hat mal irgendwo ein Problem, der eine säuft es weg, der andere hängt sich auf, der andere sucht Hilfe, der andere versucht aus den Wirren des Alltags zu fliehen.

Ich persönlich halte es für gefährlich jemandem den ich nicht kenne mit diesen Diagnosen mit Waffen auszustatten.

Punkt.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich persönlich halte es für gefährlich jemandem den ich nicht kenne mit diesen Diagnosen mit Waffen auszustatten.

Punkt.

 

Uwe was meinst du damit ? Das was du an Problemen angeführt hast oder (auch) den Angsthasen  ?

Nem Suizidalen oder jemanden mit Alc oder Drogenabusus würd ich jetzt auch keine Kniffe in die Hand drücken

aber ich glaub zudem kaum das die sich freiwilig melden würden und genau betrachtet ist schon n bischen "andere" Baustelle.

Es tut ja nix wenn man gewisse Dinge differenziert betrachtet (sofern man sie versteht, versteht sich).

 

 

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo, habe vor ca. 3Jahren einen Arbeitsunfall und war eine zeitlang ziemlch hilflos durch Schwindel und Bewegungseinschränkung.

Habe danach als es mir wieder besser ging einen Eignungstest für eine WBK gemacht. Hatte den Psychologen von dem Vorfallerzählt und er nahm mir trotzdem 280Euro ab und stellte ein momentanes Waffenverbot aus.

Machte nach 8Monaten wieder einen Test bei einer anderen Psychologin und hatte ihn ohne Probleme bestanden. Als ich den Test bei der BH einreichte wurde mir mitgeteilt das von dem ersten Psychologen ein Vermerk eingetragen wurde, das ich zur Zeit nicht fähig bin eine Waffe sicher zu verwalten. Wieder 280Euro für den Hugo.

Weis wer wie lange ich da warten muß bis ich erneut eine WBK beantragen kann?

Geschrieben

Eigentlich sofort wenn deine aktuelle Psychologin das schriftlich revidiert. Wenn sie das nicht hat dann soll sie ihren Bericht / Diagnose neu schreiben.

Du hast ja dafür bezahlt. Und sie vorher darüber informiert für was Du diese " Untersuchung " brauchst?

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb schorni1961:

Hallo, habe vor ca. 3Jahren einen Arbeitsunfall und war eine zeitlang ziemlch hilflos durch Schwindel und Bewegungseinschränkung.

Habe danach als es mir wieder besser ging einen Eignungstest für eine WBK gemacht. Hatte den Psychologen von dem Vorfallerzählt und er nahm mir trotzdem 280Euro ab und stellte ein momentanes Waffenverbot aus.

Machte nach 8Monaten wieder einen Test bei einer anderen Psychologin und hatte ihn ohne Probleme bestanden. Als ich den Test bei der BH einreichte wurde mir mitgeteilt das von dem ersten Psychologen ein Vermerk eingetragen wurde, das ich zur Zeit nicht fähig bin eine Waffe sicher zu verwalten. Wieder 280Euro für den Hugo.

Weis wer wie lange ich da warten muß bis ich erneut eine WBK beantragen kann?

Du sprichst, bzw schreibst von der BH. Können wir davon ausgehen,  dass es sich um eine Bezirkshauptmannschaft handelt und sich die Geschichte in AT zugetragen hat?

Falls ja, wirst Du hier leider keine rechtssichere Auskunft bekommen da sich hier die wenigsten mit den Verwaltungsvorschiften in AT auskennen.

Na ja, der Versuch wars wert.

Nur so zum Nachdenken, wenn in DE jemand seine Fahrerlaubnis verliert und zu Wiedererlangung seitens der Führerscheinstelle eine MPU auferlegt wird, wäre der Antragsteller ziemlich dumm, wenn er das Gutachten direkt zu FS-Stelle schicken ließe.

Bei Dir weiß die BH nun von Deinem ehemaligen Leiden, nun liegt das Kind im Brunnen. Ob es so einfach wieder ans Tageslicht geholt werden kann kann ich nicht sagen, jedenfalls wird es schwer werden.

 

Viel Erfolg

Gruß Frank    

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

Hallo, habe vor ca. 3Jahren einen Arbeitsunfall und war eine zeitlang ziemlch hilflos durch Schwindel und Bewegungseinschränkung.

Habe danach als es mir wieder besser ging einen Eignungstest für eine WBK gemacht. Hatte den Psychologen von dem Vorfallerzählt und er nahm mir trotzdem 280Euro ab und stellte ein momentanes Waffenverbot aus.

Machte nach 8Monaten wieder einen Test bei einer anderen Psychologin und hatte ihn ohne Probleme bestanden. Als ich den Test bei der BH einreichte wurde mir mitgeteilt das von dem ersten Psychologen ein Vermerk eingetragen wurde, das ich zur Zeit nicht fähig bin eine Waffe sicher zu verwalten. Wieder 280Euro für den Hugo.

Weis wer wie lange ich da warten muß bis ich erneut eine WBK beantragen kann?

Mir erschließt sich jetzt nicht direkt die Verbindung der Folgen aus dem Arbeitssunfall hin zum Psychologenbesuch. Schwindel und Bewegungseinschränkung als direkte Unfallfolge

wären ja eher  "körperliche" Einschränkungen, die durch den Facharzt zu bewerten wären. Oder lag durch den Unfall ein psych. Trauma vor, zu Symptomatik die genannten

Einschränkungen gehören?

Falls ja, müsste die zeitliche Dauer eines momentanen Waffenverbotes (er sprach sicher eher eine fehlende Eignung aus) ja irgendwie definiert sein. Das sollte doch im Detail mit der Behörde in Österreich zu klären sein.

 

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

Hallo, habe vor ca. 3Jahren einen Arbeitsunfall und war eine zeitlang ziemlch hilflos durch Schwindel und Bewegungseinschränkung.

Habe danach als es mir wieder besser ging einen Eignungstest für eine WBK gemacht. Hatte den Psychologen von dem Vorfallerzählt und er nahm mir trotzdem 280Euro ab und stellte ein momentanes Waffenverbot aus.

Ich hoffe mal, dass das nicht Deutschland war. Denn hier darf der nur ein Gutachten erstellen. Alles Weitere dann die zuständige Waffenrechtsbehörde und ggf. Verwaltungsgericht.

 

vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

Machte nach 8Monaten wieder einen Test bei einer anderen Psychologin und hatte ihn ohne Probleme bestanden.

Was denn für'n Test? Die ultra leicht aber materiell für die "Gefährlichkeit" von Personen voll sinnlose Version des MMPI der Öschis? :huh: Tests beliebig wiederholen geht in D. nur bei Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG.

 

vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

Als ich den Test bei der BH einreichte wurde mir mitgeteilt das von dem ersten Psychologen ein Vermerk eingetragen wurde, das ich zur Zeit nicht fähig bin eine Waffe sicher zu verwalten. Wieder 280Euro für den Hugo.

Fände ich schonmal interessant, wie man so etwas aus einem Persönlichkeitstest ablesen können soll? Auch wenn der MMPI vor rund 90 Jahren empirisch aus Aussagen von Personen mit psychischen Störungen entstanden war, bekommt man natürlich auch von "gesunden" Personen Ergebnisse, die den Mittelwerden der Antworten der gestörten Personen entsprechen. Darum mag ich das Eppendorfer Schizophrenie Inventar (ESI) so gerne. Die Ergebnisse werden im Bezug zu drei Referenzgruppen ("gesund", "gesund aber in stationärer Behandlung" und "Personen mit Schizophrenie") angegeben. So wird auch dem letzten klar, dass selbst eine Punktlandung auf dem Mittelwert der Personen mit Schizophrenie auch ein Wert der gesunden Personen sein kann - nur eben etwas weiter weg von deren Mittelwert.

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb schorni1961:

momentanes Waffenverbot

Wieso hast Du nicht einfach so beantragt? 
 

Also warum ein GA machen wenns keiner vorab verlangt?

 

 

Edit, aha Ösi

Bearbeitet von grizzly45

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