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Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg


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vor 7 Minuten schrieb 2011-Jack:

 

Die "Klapse" ist nicht der schlechteste Ort und hat ( mind.) einen wesentlichen Vorteil - zumindest weis man dort woran man ist

das weis man hier im Forum und bei so manch anderen Dingen dagegen nie so recht.

 

 

 

Du solltest deine Tabletten nehmen...

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vor 4 Stunden schrieb Makalu:

 

irgendwie vielleicht schon und auch wieder nicht. Der hier gibt dazu einen ganz guten Überblick:

 

https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-hat-keine-verfassung-1

 

Gruß

Makalu

 

Im Freitag? Das ist in der Tat interessant, aber nur als Illustration, daß hart linker Quark sich nicht von hart rechtem Quark irgendwelcher Reichsbürger unterscheidet.

 

Eine "Verfassung" kann zunächst einmal sogar ein Staat haben, in dem gar kein Verfassungsdokument existiert, wo diese nicht geschriebene Verfassung dann als Rechtspraxis oder verteilt über viele Dokumente existiert, so seit Jahrhunderten in Großbritannien, das lange Zeit das Musterland schlechthin für eine verfassungsmäßige Regierungsform war. Deutschland ist selbstverständlich mit so einer Verfassung ausgestattet, denn es gibt eine seit Jahrzehnten geübte Rechtspraxis zu Dingen wie Verfassungsorganen oder der Gliederung in Länder oder der Abhaltung von Wahlen. Dann gibt es den engeren Begriff der geschriebenen Verfassung, eben eines Grundgesetzes, das nur unter erschwerten Bedingungen geändert werden kann, und eine solche hat Deutschland offensichtlich auch, denn viele dieser grundlegenden Regeln sind im Grundgesetz verankert und das Grundgesetz wird auch als Autorität, an dem sich andere Rechtsnormen und Verwaltungsakte messen lassen müssen, anerkannt--theoretisch jedenfalls, auch wenn die merkelsche Hauruck-Politik nicht gerade in diese Richtung geht.

 

Die Behauptung, Deutschland habe keine Verfassung, ist also offensichtlich Quark. Allenfalls könnte jemand behaupten, daß die Verfassung nicht legitim sein, aber das führt von daher nicht weit, weil die überwältigende Mehrheit der Deutschen, sowohl nach Kopfzahl als auch nach Gruppen gezählt, die verfassungsmäßige Ordnung als legitim anerkennt. Die Anzahl der Deutschen, die z.B. einen Verfassungskonvent abhalten wollen, dürfte eine sehr geringe sein, auch wenn an diesem Wunsch natürlich nichts Falsches oder Verbotenes ist.

 

Um aber zum Thema dieses Threads zurückzukehren: Soll jemandem, der wirre Theorien, Deutschland habe keine Verfassung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden? Theoretisch ist die Aussage, wenn man sie--wohl falscherweise--ernstnimmt, nahe am Hochverrat. Praktisch dürften Leute mit dieser Ansicht nicht häufig durch waffenbezogenen Straftaten auffällig werden.

 

 

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vor 16 Stunden schrieb uwewittenburg:

....du weißt wohl schon dass ehemalige DDR Produkte wieder hoch im Kurs stehen?

...Nein Qualität ist gefragt!

Ich war mit dem Trabbi bis nach Bulgarien vor der türkischer Grenze und ohne Panne und ADAC zurück!;)

 

Ich hab's ja quasi auch mit einem Schmunzeln (wenngleich ohne Grün) geschrieben.

Eine gewisse "Ostalgie" ist auch mir als Schwabe sympathisch.

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vor 14 Stunden schrieb Jacko5000:

Zusätzlich sei gesagt, natürlich dreht weder der Sachbearbeiter noch der Richter noch sonst ein Mensch frei im luftleeren Raum. Daher ist alles auch immer in einem gesellschaftlichen Kontext zu bewerten

 

 

Wo du recht hast, hast du recht. 

Solche "Bewertung im gesellschaftlichem Kontext" sehen wir aktuell - und gerade im Waffenrecht - landauf, landab.

 

Gut und richtig muss man derartige "Bewertungen nach gesellschaftlich-politischem Nasenfaktor" allerdings nicht finden. 

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

...

 

Um aber zum Thema dieses Threads zurückzukehren: Soll jemandem, der wirre Theorien, Deutschland habe keine Verfassung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden? Theoretisch ist die Aussage, wenn man sie--wohl falscherweise--ernstnimmt, nahe am Hochverrat. Praktisch dürften Leute mit dieser Ansicht nicht häufig durch waffenbezogenen Straftaten auffällig werden.

 

 

 

 

Nun ja, nicht jeder, der wirren Theorien anhängt oder sie verbreitet, gehört gleich per StGB verfolgt. So etwas würde eher ein Staat nach Denkmuster der Germaniten, Reichsbürger und anderer Wirrköpfe tun.

 

Daran sieht man, was ein liberaler Rechtsstaat ist (bei Beamten kann das anders sein, das ist klar).

 

Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht!

 

Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht.

 

Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs?  :rotfl2:

 

Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung?

 

Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren?

 

Ebenso beim Waffengesetz: Eine Waffe nach den den Gesetzen der BRD beantragen, dann behaupten, es gebe die BRD gar nicht und irgendwann mal beim Verfassungsgericht (!) auf Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte klagen ... :ridiculous:  Ja, nee, is klar ...


Inzwischen kann man ja selbst bei Wikipedia - die nicht immer so toll ist - nachlesen:

 

Zitat


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist als geltende „Verfassung der Deutschen“ die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Oder

Zitat

Die für den Fall der Wiedervereinigung in Frage gekommene Abstimmung über eine Verfassung gemäß Art. 146 fand jedoch angesichts des „Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“[15] nicht statt. In der Begründung zur Nichtannahme einer (diese Frage nur am Rande) betreffenden Verfassungsbeschwerde legte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993 dar: „Auch Art. 146 GG begründet kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).

 

So schwer ist das ja eigentlich nicht zu begreifen.

 

Und eigentlich jedermann verständlich ist die Passage


 

Zitat

 

In Artikel 146 wurde durch den Einigungsvertrag hinter den Worten „Dieses Grundgesetz“ der Nebensatz „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“ eingefügt, um klarzustellen, dass der Artikel auch nach Herstellung der deutschen Einheit weiterhin gelte.

 

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[33] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

... Allenfalls könnte jemand behaupten, daß die Verfassung nicht legitim sein, aber das führt von daher nicht weit, weil die überwältigende Mehrheit der Deutschen, sowohl nach Kopfzahl als auch nach Gruppen gezählt, die verfassungsmäßige Ordnung als legitim anerkennt. Die Anzahl der Deutschen, die z.B. einen Verfassungskonvent abhalten wollen, dürfte eine sehr geringe sein, auch wenn an diesem Wunsch natürlich nichts Falsches oder Verbotenes ist.

...

 

Auf welcher Datenbasis beruht deine Annahme, eine überwältigende Mehrheit der Deutschen würde das Grundgesetz als Dauerprovisorium einer auf breitem demokratischem Konsens beruhenden Verfassung (nenne es von mir aus auch einfach Reform des GG) vorziehen?

Mich hat noch nie jemand dazu befragt, dich etwa?

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vor einer Stunde schrieb heletz:

...

Mit dem selben Blafasel lässt sich auch begründen, warum keine Selbstlader mit Wechselmagazinen zur Jagd verwendet dürfen oder die Doppelbesteuerung von Rentenversicherungsbeiträgen doch verfassungskonform ist.   

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Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht!

 

Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht.

 

Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs? 

 

Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung?

 

Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren?

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vor 17 Stunden schrieb heletz:

Da gerade heute Verfassungstag ist, an dem unsere Verfassung nun 67 Jahre besteht...

 

Was, wir haben eine Verfassung ? Wann hast du und der Rest der Bevölkerung diese denn legitimiert, so wie für solche Pamphlete üblw. vorgesehen ist ?

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vor 16 Stunden schrieb heletz:

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung! 

 

Das sieht das GG selbst aber ganz anders, aber heletze doch mal etwas dazu:

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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vor 11 Minuten schrieb BigMamma:

 

Dann kannst du sicher sofort die passenden § des STGB ziehen, die hier zum Zuge kommen könnten, ich wüsste auf Anhieb jetzt keinen.

 

§5.3ab WaffG

 

Es werden keine Grundrechte eingeschränkt, es wird lediglich das Privileg Waffenbesitz ausgesetzt bis es zu einer Entscheidung in der Hauptverhandlung kommt. 

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vor 27 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich glaube dass ich mich schon mehrfach dazu geäußerte habe!

Meinungsfreiheit endet beim Beamten und beim LWB,

wer das nicht begreift sollte seine Waffen vorher abgeben bevor sie ihm abgenommen werden.

(Nein, nicht mein Wille, aber meine Erkenntnis!)

Damit hast du ein gutes Beispiel dafür geliefert, das verfassungsmässige Rechte im Grunde genommen nur auf dem Papier stehen. Praktisch eine asymetrische Grundrechteausheblung. Ähnlich wie bei der asymetrischen Kriegführung, wo ein Krieg nicht mehr zwischen unterscheidbaren Parteien und nach Regeln geführt wird, sondern durch verdeckte und verschleierte Akteure, verlieren wir unsere Rechte indirekt. Die Gesellschaft hat sich in den letzten 67 Jahren dramatisch verändert.

 

Aus diesem Grunde müsste das GG (Verfassung) eigentlich auf dem "neuesten Stand" gebracht werden, damit es überhaupt noch praktische Wirkung entfalten kann.

 

Bearbeitet von JDHarris
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vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Damit hast du ein gutes Beispiel dafür geliefert, das verfassungsmässige Rechte im Grunde genommen nur auf dem Papier stehen. ..

 

 

Nein, das ist überhaupt kein Beispiel für die wirre Behauptung, verfassungsmäßge Rechte stünden nur auf dem Papier!

 

Seit die Verfassung vor 67 Jahren Gültigkeit erlangte, können Verfassungsrechte unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.

 

Deswegen ist man aber nicht ohne.

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vor 1 Minute schrieb heletz:

 

 

Nein, das ist überhaupt kein Beispiel für die wirre Behauptung, verfassungsmäßge Rechte stünden nur auf dem Papier!

 

Seit die Verfassung vor 67 Jahren Gültigkeit erlangte, können Verfassungsrechte unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.

 

Deswegen ist man aber nicht ohne.

Die heutige Gesellschaft ist mit der von vor 67 Jahren nicht mehr vergleichbar!

 

Fast alles hat sich heute grundlegend verändert. (z.b. Mobilität ist heutzutage fast wichtiger als ein Dach über dem Kopf)

 

Wir haben heute in vielen Bereichen eine völlig veränderte Wahrnehmung.

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vor 6 Minuten schrieb heletz:

Nein, das ist überhaupt kein Beispiel für die wirre Behauptung...

Seit die Verfassung vor 67 Jahren Gültigkeit erlangte...

Vor 67 Jahren waren die wohl alle verwirrt, dauernd steht da Grundgesetz, alles wirre Behauptungen? Zu verwirrt um es vor 67 Jahren Verfassung zu nennen? Gedankenlosigkeit?

https://www.bundestag.de/grundgesetz

Wer ist den hier eigentlich verwirrt? Fragen über Fragen!

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vor 1 Minute schrieb trader:

 

Vor 67 Jahren waren die wohl alle verwirrt, dauernd steht da Grundgesetz, alles wirre Behauptungen? Zu verwirrt um es vor 67 Jahren Verfassung zu nennen? Gedankenlosigkeit?

https://www.bundestag.de/grundgesetz

Wer ist den hier eigentlich verwirrt? Fragen über Fragen!

Nunja, die damaligen Verhältnisse sind bekannt.

 

Es war die Zeit nach einem Weltkrieg, wo viele Teile Deutschlands und Europas in Schutt und Asche lagen. Man hatte damals noch nichtmal ein unbeschädigtes Gebäude gefunden, das gross genug war, um überhaupt eine Verfassungsversammlung einzuberufen.

 

Natürlich wäre zwischenzeitlich genug Zeit gewesen, etwas neues zu machen. Spätestens nach der Wiedervereinigung hätte man das angehen können. Aber dafür fehlen einfach die Mehrheiten.

 

Ihr seht ja selbst, wie zerstritten alle sind und das man sich praktisch in allen Bereichen bestenfalls nur auf kleinste Nenner einigen kann.

 

Was dabei dann herauskommt, haben wir bei der EU Verfassung gesehen (Ein Verfassungs Monstrum, das dann keiner mehr versteht).

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Der Bürger hat die historische Chance ein neues Gesetz zu schaffen einfach verpaßt!

Der eine weil er die D-Mark nicht schnell genug bekommen konnte und der andere .......................................?

Wir werden weiter mit einem "Flickwerk" von Gesetzen leben müssen, es muss sich eben jeder fragen welchen Anteil er dabei trug!

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