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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb chartae:

"'Den erschlag ich demnächst, die blöde Sau" völlig belanglos (solange man es nicht tut), schreibe ich aber öffentlich auf eine 3x5m Plakatwand selbiges gibts völlig zu recht Ärger und niemand würde sich wundern. In der heutigen Zeit glauben zu viele man müsse sich ständig selbst darstellen.

 

Für so ein Posting kann man natürlich volles Verständnis entwickeln, bei der tagtäglichen Hirnwäsche die über einen ergeht, wenn man in den Fernseher schaut. Dennoch zur Richtigstellung und um vielleicht noch etwas zur Entwicklung des Rechtsempfindens beizutragen, auch wenn ich weiß, dass das bei vielen Bundesbürgern für die Katz ist:

Er hat zu keiner Straftat aufgerufen, wenn ich schreibe, dass ich meinen Nachbarn umbringe, ist das eine Morddrohung. Ich denke, da ist ein ganz kleiner noch für den einen oder anderen erkennbarer Unterschied da.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hmmh,

habe ich das richtig gesehen, daß es bisher "nur" um das Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes geht?

 

Dann hätte er ja noch den Hoffnungslauf im eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren....

 

frogger

 

Geschrieben

Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Paddy85:

 

Sollte man, wenigstens sind wir hier nur mit Alias unterwegs und die Beiträge sind schwerer einem konkreten Autor zuzuordnen....

 

 

Hallo?  :confused:

 

Die StA schreibt die FVLw an, bittet um sämtliche Angaben, möglichst den Klarnamen und die ladungsfähige Anschrift wie bei der Anmeldung hinterlegt und die FVLw kommt diesem Ansinnen gerne nach.

 

Kommt sie dem nicht nach, holt sich die StA einen entsprechenden Beschluß und hat die Daten halt eine Stunde später.

 

 

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb frosch:

Hmmh,

habe ich das richtig gesehen, daß es bisher "nur" um das Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes geht?

 

 

 

 

Das war tatsächlich nur der vorläufige Rechtsschutz, gegen den Sofortentzug. Es kommt noch zum Hauptverfahren. Allerdings kann sich jeder gut ausmalen, wie der spätestens beim Bundesverwaltungsgericht ausgeht. Dort wird dann jede rechtskritische Meinung zum Widerruf berechtigen, glaube ich mal. In dem Fall hätte ich, im Gegensatz zu dem Jagdhalbautomaten, allerdings noch eine gewisse Hoffnung in das Verfassungsgericht. Ist halt eine lange Angelegenheit und kostet viel Geld und 100%ig sicher kann man sich auch nicht sein, jedenfalls heute nicht mehr. Auf alle Fälle: Das Urteil ist schon irgendwie geeignet um als Grundlage für weitere Widerrufe zu dienen. Vielleicht ist mein Posting für das Jahr 2016 sogar schon viel zu aufwieglerisch.

 

Gruß Makalu

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb knight:

Wie wird denn aus

 

ein

 

?

 

Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten.

 

Das ist genau einer der volksgerichtshöflichen Aspekte der Begründung:

die Medien verdienen Ihr Geld mit dem Schüren von Angst vor Terror/Verbrechen.

Der Innenminister tut es.

Parteien schlagen daraus Kapital.

warum soll das ein Waffenhändler nicht dürfen.

 

evtl war das nicht mal Satire sondern bloße Werbung für das eigene Geschäft.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb heletz:

 

 

Hallo?  :confused:

 

Die StA schreibt die FVLw an, bittet um sämtliche Angaben, möglichst den Klarnamen und die ladungsfähige Anschrift wie bei der Anmeldung hinterlegt und die FVLw kommt diesem Ansinnen gerne nach.

 

Kommt sie dem nicht nach, holt sich die StA einen entsprechenden Beschluß und hat die Daten halt eine Stunde später.

 

 

 

.

 

Wo musste ich meinen Klarnamen und meine Anschrift hinterlegen? Hab ich was falsch gemacht?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Paddy85:

 

Wo musste ich meinen Klarnamen und meine Anschrift hinterlegen? ...

 

 

Falls nicht, hilft Dein Provider über die IP.

 

Alles kein Problem.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb heletz:

 

 

Falls nicht, hilft Dein Provider über die IP.

 

Alles kein Problem.

 

Bei strafbaren Äußerungen auch zu recht, aber bei dem was der Mann da geäußert hat wird hoffentlich kein Richter so etwas zustimmen.

Geschrieben

Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Paddy85:

 

Sollte man, wenigstens sind wir hier nur mit Alias unterwegs und die Beiträge sind schwerer einem konkreten Autor zuzuordnen.

 

 

:rotfl2:

Geschrieben

So macht man das Volk mundtod. Ganz legitim.

Eigentlich ziemlich clever.

Stalin hätte sich so sein schwarzes Buch erspart.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Julius Corrino:

Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wie unser "Rechtsstaat" zur Zeit von der Judikative mit Leben erfüllt wird, scheint man sich nicht davor zu scheuen Aussagen frei zu interpretieren und dann zu bestrafen. Ein Armutszeugniss für einen Rechtsstaat! Die Verhältnismäßigkeit im Beschluss zu anderen Straftaten ist völlig verrutscht. Ich muss dabei immer an die Trainingsteilnehmer von Terrorcamps im Nahen Osten denken, denen man ewig lange von rechstaatlicher Seite ja keine bösen Absichten unterstellen durfte, wenn sie wieder nach D eingereist sind. Da hiess es immer, das sie eben erst hier ein bewiesenes Verbrechen begehen müssen bevor man gegen sie vorgeht.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb AdventureQ:

soll jemanden, der zum ersten mal vollgesoffen mit dem Auto fährt nicht der Führerschein genommen werden, obwohl er bisher nie besoffen mit dem Auto fuhr ?

 

Das wird je nach Alkoholpegel genau zT so gehandhabt, Ersttäterbonus.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen, ist allein Sache der Exekutive, und hat nix mit SV oder Notwehr zu tun.

 

Aha, was du so alles da rein liest, aber das war wieder ein guter, mein lieber Heletz2.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Julius Corrino:

Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.

 

Na ja, die entsprechenden Äußerungen waren ja nicht gerade ein irgendwie sachorientiertes Eintreten für ein bestimmtes Waffen- oder sonstiges Recht. Allerdings ist auch nicht ganz klar, welche Äußerungen eigentlich genau bemängelt werden. Am Wunsch nach dem Besitz einer Murmelstopfmaschine z.B. kann ich nichts Falsches erkennen. Die Vorstellung des Gerichts gar, daß das beihändige Halten einer Kurzwaffe oder das Vorhandensein eines Mündungsfeuers "kämpferisch" sei, ist vollkommen absurd. Dürfen wir jetzt die Kanonen so wie Jerry Miculek in einer seiner Demonstrationen nur noch falsch herum (oben und unten, nicht vorne und hinten!) mit einer Hand halten um so die sportliche Herausforderung zu erhöhen und klarzumachen, daß wir nicht die kampfmäßige Verwendung üben? Müssen wir ironischerweise spezielle defensive Munition mit unterdrücktem Mündungsfeuer verwenden, damit's nicht so brutal aussieht?

 

Manche Äußerungen waren saublöd, aber zumindest zum größten Teil wohl auch nicht strafbar. Die Verteidigungslinie, daß es nicht um Schußwaffen ginge, war wohl auch insofern suboptimal, weil es einerseits z.B. bei der Murmelstopfmaschine offensichtlich doch um Schußwaffen geht, zum anderen auch weil die Art der angedachten Waffen für die Frage, ob eine "aggressive Grundhaltung" bestehe aus der eine Unzuverlässigkeit folgen könnte, gar nicht relevant ist. Jemand der z.B. mit Steinschleudern grundlos auf andere Leute schießen will wird wohl auch waffenrechtlich unzuverlässig sein, selbst für reine Sportwaffen ohne großen defensiven Wert.

 

Die interessante Frage wird dann wohl sein, ob eine in blödem Geschwätz--und das ist es--dargelegte "aggressive Grundhaltung" so ohne Weiteres zum vorläufigen oder endgültigen Entzug der Waffen führen darf. Auch wenn man das für den vorläufigen Entzug bejaht sollte der Mann wohl doch zumindest die Gelegenheit bekommen, z.B. mit einem psychologischen Gutachten im Hauptverfahren darzutun, daß er lediglich ein Dummschwätzer und kein Gewaltkrimineller ist.

Geschrieben

Weiss man denn, wie die Sache überhaupt an die Behörden ging? 

 

Auch wenn ich es für selten dämlich halte, solche Äußerungen bei Facebook zu tätigen, stelle ich mir schon die Frage ob bald nicht eventuell andere Dinge herangezogen werden um uns über die Hintertür zu entwaffnen. Zum Beispiel der Verlauf besuchter Internetseiten bzw. Youtube (Videos über Defensivschießen o.ä), Einkauf eines Baseballschlägers bei Amazon usw.

 

Interessant wäre auch die Frage wie die Sache ausgegangen wäre, hatte er gesagt: ".....Geht zum Karate!"

 

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb BigMamma:

 

Das wird je nach Alkoholpegel genau zT so gehandhabt, Ersttäterbonus.

Ich habe VOLLGESOFFEN geschrieben ! WO BITTE wird das in Deutschland so gehandhabt, dass man VOLLGESOFFEN mit dem Autofährt und den Führerschein NICHT verliert ???

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Thrawn:

Wegnahme der beruflichen Existenz und gleichzeitig bekommen TodesRaser wie in Köln 2,5 Jahre auf Bewährung ?

 

Sicher nur ein Schlafzimmer-Händler. Sonst wüßten wir sicher mehr davon.

Geschrieben

Ob der Widerruf aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen der konkret getätigten Posings

rechtmäßig und notwendig war, lasse ich dahingestellt.

 

Irgendwie kommt es mir vor, dass die ganzen asozialen Netzwerke wie Fressebuch, Zwitscher

und wie sie alle heißen nix anderes sind wie ein Tummelplatz für Vollidioten.

Da hetzt ein Azubi gegen Ausländer und Flüchtlinge und wundert sich, dass er seinen

Ausbildungsplatz gekündigt bekommt.

Da machen irgendwelche Studenten auf einem fremden Privatgelände eine nächtliche Sause

und posten auf FB Bilder und eine vollständige Liste der Teilnehmer.

Und wundern sich dann, dass sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädingung bekommen.

Solche Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.

Der bedauernswerte Waffenhändler hätte sich den ganzen Wirbel erspart, wenn er sich seine Finger

in Arsch, Nase und Ohren gesteckt hätte, anstatt damit irgendwelchen Schmarrn zu tippen

der nur Leute interssiert die noch unterbelichteter sind als er selber.

 

Wenn man Blödheit als Grund für den Verlust seiner Genehmigungen mit einbezieht,

halte ich die Behördliche Reaktion für durchaus gerechtfertigt.


 

 

Viele Grüße


 

 

oswald


 

 
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Merkava3:

Wenn man Blödheit als Grund für den Verlust seiner Genehmigungen mit einbezieht,

halte ich die Behördliche Reaktion für durchaus gerechtfertigt.


 

 

Der Betreffende hat gedacht, er bewegt sich noch im Rahmen des freien Meinungsäußerung.

Wäre es anders gäbe es ein laufendes Verfahren wg. Volksverhetzung o.ä. ?

Das Ganze bewegt sich im Bereich des Pre-crime, was rechtlich doch schwer bedenklich ist.

 

Die Grenzen fallen und das nicht im positiven Sinne...

 

 

 

 

Bearbeitet von Sebastians
Gast
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