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chartae

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  1. "....Der Mann wurde nach den polizeilichen Maßnahmen in psychiatrische Behandlung übergeben...." Nachdem die Cops mit dem fertig waren ist der Mann einfach ein Fall für die Psychatrie gewesen. Der wird einfach den Verstand verloren haben, als er einsah, dass in dem Land alles zu spät ist, wenn man wg. einem Feuerzeug von Einsatzkräften überwältigt werden muss.
  2. Vielleicht beginnt ja irgendwann mal ein Bericht über die Formel1 mit den Sätzen "...jährlich sterben 3500 Menschen auf Deutschlands Straßen..."
  3. Weiss man denn, wie die Sache überhaupt an die Behörden ging? Auch wenn ich es für selten dämlich halte, solche Äußerungen bei Facebook zu tätigen, stelle ich mir schon die Frage ob bald nicht eventuell andere Dinge herangezogen werden um uns über die Hintertür zu entwaffnen. Zum Beispiel der Verlauf besuchter Internetseiten bzw. Youtube (Videos über Defensivschießen o.ä), Einkauf eines Baseballschlägers bei Amazon usw. Interessant wäre auch die Frage wie die Sache ausgegangen wäre, hatte er gesagt: ".....Geht zum Karate!"
  4. Naja man sollte halt seine Meinung (welche sich ja durchaus über Zeit ändern kann) nicht ständig rausposaunen und im Internet und ganz speziell auf Facebook sowieso nicht. Wenn man sich dann wundert, dass das ganze dann Konsequenzen hat, ist man doch letztlich selber schuld. Als Beispiel, wenn der Nachbar nervt kann man sich sicher mal denken "'Den erschlag ich demnächst, die blöde Sau" völlig belanglos (solange man es nicht tut), schreibe ich aber öffentlich auf eine 3x5m Plakatwand selbiges gibts völlig zu recht Ärger und niemand würde sich wundern. In der heutigen Zeit glauben zu viele man müsse sich ständig selbst darstellen.
  5. Bin mal gespannt ob man da noch mitbekommt um was es da genau ging. Am Schluss is alles bloß behördlicher Firlefanz, wär ja nicht das erste Mal.
  6. Irgendwie macht des doch keinen Sinn. Das Bedürfnis vom Verband bekommst ja trotzdem nicht. Die Sachkunde is ja jetzt wahrlich keine große Sache und schlußendlich für viel Geld nur die 12 bzw. 18 Schießnachweise kaufen macht doch überhaupt keinen Sinn.
  7. Aus ästethischen Gründen hätte ich gern an einer meiner Langwaffen einen Dummy-Schalldämpfer. Von dem zusätzlichen Gewicht verspreche ich mir auch einen gewissen positiven Effekt, allerdings geht es mir primär um die Optik. Jetzt stelle ich mir die Frage, ab wann ein Schalldämpfer tatsächlich ein Schalldämpfer ist? Muss er über eine tatsächliche schalldämmende Funktion verfügen, bzw. wie wird das genau definiert? Meine Idee wäre z.b. einen frei erwerbbaren F-Schalldämpfer als Basis zu benutzten und entsprechend zu modifizieren, also das Innenleben kpl. entfernen und ein geschlossenes Rohr einsetzen oder was halt nötig ist um grob gesagt ein Laufgewicht daraus zu machen.
  8. chartae

    Reservist-WBK

    Auch als Reservist kommt man nicht "lockerer" an eine WBK als jeder andere auch. Mitgliedschaft 12 Monate bei einer RAG, Sachkunde, regelmäßige Teilnahme, Bedürfnisantrag usw...
  9. Antwort von Frau Westphal. Besonders interessant ist die Bezeichnung "kriegssimulierend" für dynamischen Schießsport. Auf Grund der großen Zahl von Anfragen erlaube ich mir, zur Thematik der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erneuerung der Feuerwaffenrichtlinie, gesammelt zu antworten. "Schutz der öffentlichen Sicherheit" bedeutet nicht nur "Schutz vor Terrorismus" Als eine unserer Prämissen haben wir uns, als europäische Sozialdemokraten, die öffentliche Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wie nun viele von Ihnen bereits treffend festgestellt haben, dienen die durch die Kommission angestrebten Änderungen nicht hauptsächlich dazu, die Versorgung von Terroristen mit Schusswaffen zu verhindern. Allerdings sehen wir die Richtlinie darüber hinaus als Mittel an, die Nutzung solcher Waffen im Rahmen von organisierter Kriminalität oder beispielsweise für Amoktaten zu verhindern. Die Forderungen und Verschärfungen sind hierbei kein bloßer Aktionismus, sondern seit längerem vorbereitete Anpassungen (angekündigt bereits im April 2015, im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda). Deren Umsetzung hat in Folge aktueller Ereignisse besondere Priorität erlangt. Auch wir sehen einige Aspekte des Kommissionsvorschlags kritisch und bringen deswegen notwendig erscheinende Änderungsvorschläge ein. Sonderregelung für deaktivierte Waffen und Salutwaffen Gerade bezogen auf deaktivierte Waffen und deren Komponenten, genauso wie im Falle von Waffen, die zu Akustischen- bzw. Salutwaffen umgebaut wurden, sehen wir dringenden Bedarf für eine Neuregelung. Auch uns erscheint der Kommissionsvorschlag, der die Einordnung dieser Waffen in Kategorie C vorsieht (S. 18, (8), Artikel 10a, 10b, 13a iii) 5 u. 6), als nicht hinreichend. Soweit die Reaktivierung oder auch nur die Weiterverwendung von Bauteilen aus solchen Waffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, sollten diese genauso behandelt werden, wie "scharfe" Waffen. Zudem sollte unserer Meinung nach auch die Weitergabe deaktivierter Waffen registrierungspflichtig sein. Reaktivierte Schusswaffen wurden, im reaktivierten Zustand, bei terroristischen Anschlägen verwendet (jüngst der Angriff auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August letzten Jahres). Doch auch ansonsten stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Aus sozialdemokratischer Sicht müssen im aktiven Zustand verbotene Waffen, auch deaktiviert oder umgebaut EU-weit verboten bleiben! Der EU-weite Handel mit Schusswaffen Essentiell ist, dass wir eine Regelung ermöglichen, die für alle Mitgliedsstaaten geltend ist. Nur so kann verhindert werden, dass Waffen die zwar in bestimmten Staaten verboten sind, im Nachbarland gekauft und ohne große Probleme nach Deutschland verbracht werden können. Im Übrigen: Kriminellen und Terroristen darf es nicht möglich sein, ihre Waffen auch noch legal im Internet bestellen. Egal ob eine Waffe deaktiviert ist oder nicht, als Sozialdemokraten sind wir gegen den privaten Online-Handel mit Schusswaffen. Diskussionspunkt "halbautomatische Schusswaffen" Viele von Ihnen hat vor allem das geplante Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen beschäftigt. Die S&D Fraktion ist sich einig, dass vor allem semi-automatische Waffen, die zu Vollautomaten umgebaut werden können, eine große Gefahr darstellen. In Ihren Zuschriften konnte ich allerdings auch Groll bezogen auf einen weiteren Punkt feststellen. Viele Besitzer, von bisher zugelassenen halbautomatischen Waffen, stören sich an den Plänen der Kommission, Halbautomaten, die vollautomatischen Waffen "ähneln" (derzeit Kategorie B7), zu verbieten. Auch wir haben uns über diese Forderung viele Gedanken gemacht. Keinesfalls ist es unser Anliegen, Menschen die legal im Besitz von Schusswaffen sind zu kriminalisieren. Nur weil ein Gegenstand einer verbotenen Waffe ähnlich sieht, kann dieser nicht gleich verboten werden. Ziel sollte es sein, eine Bewertung basierend auf technischen Gegebenheiten zu tätigen und Waffen nicht bloß auf Grund des äußeren Erscheinungsbilds zu verbieten. Im Vorschlag der Kommission (S. 20, (13), (a), i) 7.) wird dies, unserer Meinung nach, noch nicht hinreichend definiert.Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Waffen mit für die Nutzung vollautomatischer Waffen kompatiblen und notwenige Bauteilen, unter Umständen verboten werden müssen.In Deutschland bestehende Regelung zu Jagdwaffen Unabhängig davon möchte in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken geben, dass diese Regelung auf europäischer Ebene, für einen großen Teil der deutschen Waffenbesitzer keine weiteren Nachteile mit sich bringen wird. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 spiegelt sich wider, dass die bauliche Beschaffenheit einer Schusswaffe für die Zulassung zur Jagd entscheidend ist. Das deutsche Recht (das Geltung hat, soweit die erlassenen Gesetze "schärfer" sind, als die Regelungen der EU) sieht die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die größere als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, ohnehin nicht vor. Verbände von Interessenvertretern empfehlen zudem, Waffen mit größeren Magazinkapazitäten nicht zur Jagd zu verwenden, um keine Strafverfolgung zu riskieren. Halbautomatische Waffen im Sportbereich Was nun den Waffenbesitz unabhängig von der Verwendung zur Jagd angeht, gilt es aus sozialdemokratischer Perspektive abzuwägen. Hierbei stehen sich das Interesse der Waffenbesitzer und die öffentliche Sicherheit entgegen. Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen bestreiten (Pistole, Revolver, etc.) sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (z.B. "Dynamisches Schießen"). Wir unterstützen Vorstöße der Kommission, die den Kauf von Schusswaffen durch Minderjährige untersagen. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Regelung ein, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Schusswaffen haben (Stichwort "Lagerung"). Auch den Ansatz eines europäischen Feuerwaffenpasses, der alle fünf Jahre (basierend auf einer medizinischen Untersuchung) erneuert werden muss, sehen wir als sinnvoll an. Zu klären ist, wie genau sollen solche Untersuchungen ablaufen und an Hand welcher Faktoren der Betroffene auf seine Tauglichkeit zum Waffenbesitz geprüft wird. Eine durch die EU festgelegte, juristisch eindeutige Regelung ist hierbei unerlässlich. Die Verantwortung darf nicht alleine der Ärzteseite zugeschoben werden!Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. "AR-15"). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit. In diesem Zusammenhang sehen wir es nicht als schlüssiges Argument gegen das Verbot an, dass bei den Terrorattacken in Paris oder Brüssel keine legalen Sport- oder Jagdwaffen verwendet wurden. Terroristen sollten gar nicht erst die Möglichkeit haben, für ihre Taten zur zivilen Verwendung bestimmte Schusswaffen zu nutzen. Auch Einzeltätern (wie im Fall von Anders Breivik in Norwegen) darf der Zugang zu solchen Waffen nicht unnötig erleichtert werden!Genauso wenig ist eine Aufrüstung unserer Bürger zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit nötig. Es gibt keinen Grund am Vertrauen in unsere deutschen Sicherheitsbehörden zu zweifeln.Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und Ihnen meine Überlegungen zu diesem Thema klar darstellen. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Westphal
  10. Ganz ehrlich, sowas darf einfach ned passieren, dass ein SEK dein Haus stürmt und den Hund erschiesst. Also ich würd jetzt nicht beim Verdacht, dass jemand in mein Haus einbricht, zum Waffenschrank gehen und mit der Kanone durchs Haus laufen. Aber wenn der Hund anschlägt und ich drauf einen Schuss höre würde ich ganz sicher zum Schrank gehen. Niemals würd ich damit rechnen, dass die Polizei in meinem Haus ne Waffe abfeuert, sondern glauben dass irgendwelche völlig durchgeknallte bewaffnete Einbrecher meine Familie und mich umbringen wollen. Dann kommt dir mit gezogener Waffe im Flur einer um die Ecke. Keine Ahnung ob ich da noch warten würde?!? Am Schluss schießt man in seinem Heim einen Menschen tot und wird des Lebens nicht mehr froh.
  11. Also selbst bei begründeten Verdacht halte ich es fragwürdig pauschal davon auszugehen, dass bei einem Legalwaffenbesitzer eine "normale" Hausdurchsung mit einem erhöhtem Sicherheitsrisiko für die Beamten zu rechnen ist. Bei einer Durchsuchung den Hund zu erschiessen ist alleine für sich ja schon eine Nummer. Erst Hund tot und dann feuern die in meinem Haus dem in sich Kinder aufhalten eine Waffe ab. Dann nix greifbares vorweisen können als ne Feinwaage und dass ein Spürhund mal angeschlagen hat?!?!
  12. Artikel von dem Herren lese ich gar nicht mehr. Is eh immer das selbe, der bedient halt das Klientel der "Antiwaffennarren". Anders kann man die Leute nicht mehr nennen.
  13. Und ned nur irgendwas Harmloses sondern anscheinend soll es sich um Crystal Meth gehandelt haben. Gleich des richtig harte Zeugs. So lachhaft unsere Politiker, aber die ne schöne Altersversorgung auf unsere Kosten hat er ja schon in der Tasche. Kein Wunde, dass die Angst vorm Bürger haben. Hätt ich wahrscheinlich auch wenn ich ständig Wasser predigen aber Wein saufen würde.
  14. Der andere Daumen sollte auch beim entspannen mit zur Sicherheit zu anfangs noch vor dem Hahn sein.
  15. Die werden wie gewohnt alles so aus dem Zusammenhang reissen, wie es Ihnen gerade so passt. Höchstwahrscheinlich bekommt man noch nicht einmal vor Ausstrahlung zu sehen wie alles zusammengeschnitten wurde.
  16. Bei uns in Landkreis würden Leute vom Landratsamt vorbeikommen. Sind das den andererorts Polizisten die diese Kontrollen dürchführen? Meiner Meinung nach machen auch angemeldete Kontrollen Sinn. Leute die wissentlich gegen die Vorschriften in schwerwiegender Form verstossen, lassen sich eh nur bedingt durch Kontrollen davon abhalten. Aber Sinn macht es definitiv bei kleineren Verstößen die vielleicht aus Unwissenheit passieren. Soweit ich informiert bin gibts bei diesen Kontrollen kaum grobe Verstöße sondern überwiegend Lappalien die durch Verwarnungen und Aufklärung abgestellt werden können. Ich würde auch eher zu einem Miteinander raten, kann nicht schaden einen guten Draht zu den Mitarbeitern der Behörde zu haben.
  17. Mir würde es schon reichen wenn es Gesetze gäbe die den augenblicklichen Zustand garantieren und unabänderbar rechtlich fixieren würden. Bis auf die seltsamen Einschränkungen was der Jäger aber nicht der Sportschütze darf oder nicht darf und die ganzen anderen allseits bekannten Seltsamkeiten, bin ich mit dem grundsätzlichen Rahmen des deutschen Waffengesetztes eigentlich zufrieden. Ich halte den zu einfachen Zugang zu Schusswaffen durchaus für gefährlich. Als Beispiel mein Nachbar schiesst im Garten (ungesichert) mit dem Compoundbogen, könnte der sich einfach aus einer Laune heraus eine Vorderschaftrepetierflinte kaufen würde er wahrscheinlich damit im Garten rumschießen. Die Liberalisierung sollte meiner Meinung innerhalb des bestehenden Rahmens stattfinden, anstatt den Rahmen zusätzlich zu erweitern.
  18. Selbst wenn der Altbestand unangetastet bleibt, wird es nach einem Verbot sicherlich keine Sportordnung mehr geben die diese Art von Halbautomaten erlaubt. Das würde also heißen, dass jeder der jetzt eine einen militärisch aussehenden HA im Schrank stehen hat, diesen auch nur noch im Schrank stehen lassen kann und damit keinen Schuss mehr auf einem Schießstand abgeben wird, bzw ihn nicht mal mehr ohne Genehmigung irgendwo hin transportieren kann, z.b. bei einem Wohnortwechsel. Oder sehe ich das falsch?
  19. Sind eigentlich auch auch Airsoft und Paintballwaffen von den Änderungen betroffen? Das ist in Europa mittlerweile eine stetig wachsende Gemeinschaft an Spielern. Man sollte die geplanten Änderungen und die Petition auch unter denen verbreiten. Selbst wenn jetzt nicht direkt betroffen, kann man sich vorstellen auf wen die EU das nächste Mal losgeht wenn etwas passiert. Da müsste es doch einige große Portale und Foren und auch einige richtig große Händler geben.
  20. forenbeiträge mit fragestellung sind generell für die katz, weil die gesuchten antworten ja so gut wie immer schon irgendwo im netz zu finden sind. das is der grund warum ich generell in foren so gut wie nur lese und nicht schreibe. wenn die antwort auf seine frage so offensichtlich ist, hätte man sie auch kurz und knapp beantworten können.
  21. Einen ordentlichen Bergemagneten kaufen an einem den Gegebenheiten angepassten Stab montieren und alles abstochern. Bei ausreichender Magnetkraft hast du eher das Problem, dass du den Magnet von zu großen Metallgegenständen nicht mehr runter bekommst und ca. 40 Euro in die Grube gefeuert hast. Solche Magnete sind nicht groß (Scheibe mit ca. 100mm Durchmesser). Ähnliches wird von Hobby-Magnetfischern ständig gemacht.
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