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Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:51 schrieb heletz:

Natürlich geht's zunächst mal um den Einstweiligen Rechtsschutz.

 

Den ihm das Gericht aber versagt.

 

Warum wohl?

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das ist recht einfach zu erklären, ich habe mit so etwas viel zu tun.

 

Das Gericht verfolgt eine ganz bestimmte Richtung, es weiß das durch die Verweigerung eines Rechts im eA Verfahren ein Zustand eintritt der in der Regel nicht mehr geheilt werden kann.

Selbst wenn der Kläger dann im ordentlichen Verfahren obsiegt, hat er verloren den der Schaden ist ja schon lange eingetreten und kann praktisch nicht mehr gut gemacht werden.

 

Das hat System und geschieht am laufenden Band. Denn die Richter haften ja nicht für ihr Tun, stell dir nur mal vor die würden so wie der Mann dem die Lizens entsogen wurde für das haften was sie so vorgebracht haben.

Es geht bei Gericht nicht mehr um Recht oder Unrecht, sondern um Prozesstaktik.

 

Es müssen sich mal viele davon lösen das es rein darum geht ob man recht hat oder nicht, es geht darum ob man Recht bekommt oder nicht.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 09:42 schrieb heletz:

 

 

Es ist umgekehrt: Die darfst alles denken.

 

Du darfst sogar alles äußern.

 

Aber Du solltest Dir (vorher!) überlegen, was Du öffentlich äußerst.

 

Und nur darum geht es!

 

 

 

.

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Du hast selbstverständlich Recht. Ich berichtete ja nur über die Kenntnis eines politischen Witzes aus der Vergangenheit, das hast Du nicht richtig gelesen. Etwas anderes würde ich nie denken!

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:58 schrieb Andrè1:

Niemand würde dir deine Meinungs- und Redefreiheit einschränken. 

Sie stufen sie vorher als "Haßkommentare" o.ä. ein...

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Solche sind aber recht einfach zu erkennen und eindeutig zu identifizieren. Keiner glaubt an einen "falschen" Haßkommentar.

Aber scheinbar sind eine wachsende Anzahl von "Mitbürgern" dazu nicht Willens oder in der Lage, zu differenzieren. Das ist es, was uns Sorge machen muß. Vor 50 Jahren konnte dir jeder 10-jährige auf Anhieb erklären, was Hass bedeutet, und welche Folgen er hat.  Heute tätowieren ihn sich Bornierte auf den Körper, als ob es eine neue Heilsbotschaft wäre.

 

Gunsmoker

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre er schlau gewesen, dann hätte er sich für den Spruch "bewaffnet euch" Markenschutz als Firmenslogan eintragen lassen;-)

 

Dann könnte er jetzt Beschwerde bei der EU Wettbewerbskommision einlegen.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:44 schrieb BigMamma:

 

Welcher Zusammenhang ? Und wohin es zielt, dass hast du da rein gelesen, ich lese da eigentlich gar nichts raus, außer vlt: Be prepared. Und das ist in Anbetracht der zT angespannten Lage nur legitim und hat vor allem mit "Hasspostings" mal überhaupt nichts zu tun. Es seit denn man ist ein weiterer Heletz, gell.^^

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Bekanntlich hängt alles mit allem zusammen.

 

Gunsmoker

 

PS: ich kenne Heletz nicht, kann aber nicht ausschließen, in manchen Punkten seine Meinung zu teilen.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:51 schrieb heletz:

Natürlich geht's zunächst mal um den Einstweiligen Rechtsschutz.

 

Den ihm das Gericht aber versagt.

 

Warum wohl?

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Korrekt von dir gepostet aber von fast niemandem hier verstanden.

 

Dem Menschen wurde nicht endgültig die Handelserlaubnis, WBK etcpp entzogen. Es wurde lediglich verneint dass er bis zum Urteilsspruch im Hauptverfahren die Handelserlaubnis, WBK, etcpp weiter behalten darf. Wenn er Recht bekommt, in welcher Instanz auch immer, dann bekommt er alles wieder.

Geschrieben

Bei dem Betroffenen handelt es sich nicht etwa um einen (ehemaligen?), vor einigen Jahren sehr aktiven WO-User und Werbepartner?! Die Diktion der inkriminierten Äußerungen sowie die mit dem Vorgang befasste Behörde bzw. deren örtliche Zuständigkeit (Landratsamt Bad Kissingen) sprechen zumindest nicht dagegen:rolleyes:

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 13:02 schrieb Gloeckner:

Bei dem Betroffenen handelt es sich nicht etwa um einen (ehemaligen?), vor einigen Jahren sehr aktiven WO-User und Werbepartner?!

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Meinst du den mit der Horn Brille oder den mit der ökologischen Schafzucht ?

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 08:55 schrieb BigMamma:

 

Auf so etwas sollte man sich gar nicht erst einlassen. Wenn man diese Tür aufmacht und beweisen muss, dass man kein Irrer ist, anstatt anders herum, dann hat das System endgültig fertig und man sollte seine eigenen Konsequenzen draus ziehen. Es gibt auch andere schöne Jobs in anderen schönen Ländern.

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Nun, darauf lässt man sich doch im Prinzip schon ein, wenn man in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis überhaupt beantragt, die eben vom Gesetzgeber als Privileg mit Ermessensspielraum und nicht als Recht verstanden wird, wenn auch eine gewisse Rechtstaatlichkeit bei der Ausübung dieses Ermessensspielraums zu herrschen hat.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:30 schrieb Boule:

 

Also ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie, die Redefreiheit, damit nicht mehr zulässig wenn man öffentlich redet?...

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Keineswegs!

 

Warum der Staat (also die Mehrheit der demokratischen Wähler) das öffentliche Hetzen und Lügen einschränken darf, erklärt Dir der Vorsitzende des 2.Strafsenats beim Bundesgerichtshof

 

in diesem Artikel

 

und

 

in diesem Artikel.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 12:06 schrieb Gunsmoke Joe:

Solche sind aber recht einfach zu erkennen und eindeutig zu identifizieren. Keiner glaubt an einen "falschen" Haßkommentar.

Aber scheinbar sind eine wachsende Anzahl von "Mitbürgern" dazu nicht Willens oder in der Lage, zu differenzieren. Das ist es, was uns Sorge machen muß. Vor 50 Jahren konnte dir jeder 10-jährige auf Anhieb erklären, was Hass bedeutet, und welche Folgen er hat.  Heute tätowieren ihn sich Bornierte auf den Körper, als ob es eine neue Heilsbotschaft wäre.

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Also ob vor 50 Jahren Haß wirklich weniger verbreitet war als heute? Da gab es einerseits mehr Opas als heute, bei denen das Lernen 1938 aufgehört hat, und die entsprechende Kommentare abgelassen haben, und andererseits massenhaft Leute, die jede Art von Gewalt gegen das von ihnen so empfundene "Schweinesystem" mit nicht immer nur "klammheimlicher Freude" genossen haben. Die große Mehrheit der Personen auf beiden Seiten hat deswegen keine Straftaten begangen, auch wenn man schauern mag, was manche von ihnen vielleicht getan hätten, wäre das ohne die Androhung von Strafverfolgung möglich und sozial erwünscht gewesen.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 10:20 schrieb knight:

 

Und die Frage, wie du die Selbstjustiz da raus bzw. rein liest, hast du nicht beantwortet.

.......................

 

2.) Wenn man schon eine Motivation da rein lesen will, dann kann die genausogut "Selbstverteidigung" lauten. Die Frage, warum das zwangsläufig auf Selbstjustiz rauslaufen soll, stellt sich schon. Vielleicht kannst du uns die ja beantworten?

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Vielleicht wäre es einfacher, Du würdest uns erklären, warum Du solche sinnfreien postings verteidigst, bzw. zu relativieren versuchst:

 

".....Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöchern. Bewaffnet Euch.“
„Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem - bewaffnet Euch!“.

"Die meisten von ihnen seien bereits auf offener Straße bestohlen*), von Kindern angespuckt, von Frauen beschimpft und von Männern ...“ schrieb der Antragsteller: „Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich.“

„Lasst sie kommen, kein Problem.........Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“

 

Hier geht es natürlich nicht um einen Aufruf zu allgemeinen Bewaffnung, sondern immer in einem expliziten Zusammenhang, so als da ob eine Bewaffnung von Privatpersonen helfen würde. Im allgemeinen Sprachgebrauch denkt bei der Aufforderung "bewaffnet euch" niemand an Pfefferspray oder Knallerbsen, und das war dem Verfasser sicherlich klar.

 

Gunsmoker

 

*) Ich wurde meine ganzes Leben lang noch nie auf offener Straße bestohlen, egal in welchem Land und auf welchem Kontinent. Dafür war ich einmal Zielobjekt eines bewaffneten Raubüberfalls, und da hätte mir keinerlei Eigenbewaffnung irgendetwas geholfen (Stichwort: Überraschungsmoment).

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 13:26 schrieb heletz:

Warum der Staat (also die Mehrheit der demokratischen Wähler) das öffentliche Hetzen und Lügen einschränken darf, erklärt Dir der Vorsitzende des 2.Strafsenats beim Bundesgerichtshof

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Aber darum geht es hier doch gar nicht. Manche der Kommentare dieses Mannes mögen an der Grenze zur Strafbarkeit wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Aufforderung zu Straftaten oder dergleichen sein. Das wäre aber von einem Gericht zu klären, und nach dem hier Geschriebenen steht dazu doch keine Anklage an. Andere seiner Kommentare, die ihm vom Gericht ausdrücklich als negativ bezüglich seiner Zuverlässigkeit ausgelegt wurden, sind inhaltlich vollkommen harmlos und als solche eindeutig von der Redefreiheit geschützt, z.B. ein Selbstportrait beim Schießen oder der Wunsch nach dem Besitz einer Wiederladepresse. Es scheint sich also darum zu handeln, wieweit man aus dummem Geschwätz eine Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit konstruieren darf, ohne sich die Mühe machen zu müssen, jemandem eine Straftat nachweisen zu müssen.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 13:20 schrieb MIG:

 

Meinst du den mit der Horn Brille oder den mit der ökologischen Schafzucht ?

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So genau kenne ich ihn nicht. Er hatte nur seinerzeit schon ersichtlich die Gabe, (verbal) auf einem recht schmalen Grat zu wandern. Weshalb ich ihn einmal per PN kontaktierte und ihn auf eine rechtlich nicht unproblematische, indes nicht in waffenrechtlichem Kontext, Äußerung hinwies. Rein vorsorglich sei erwähnt, daß Einzelheiten natürlich hier meinerseits nicht öffentlich gemacht werden.

Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 13:30 schrieb Gunsmoke Joe:

Hier geht es natürlich nicht um einen Aufruf zu allgemeinen Bewaffnung, sondern immer in einem expliziten Zusammenhang, so als da ob eine Bewaffnung von Privatpersonen helfen würde. Im allgemeinen Sprachgebrauch denkt bei der Aufforderung "bewaffnet euch" niemand an Pfefferspray oder Knallerbsen, und das war dem Verfasser sicherlich klar.

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Und da kann man schon mit guten Argumenten der Ansicht sein, daß sie helfen würde (z.B. mit Verweis auf John Lott), aber auch der Ansicht, daß sie das nicht würde. Fragen dieser Art öffentlich auszutragen ist doch gerade der Zweck der Meinungsfreiheit. Es ist jedenfalls gefährlich, wenn man aus der Beantwortung einer absolut legitimen Frage eine Neigung zu Straftaten konstruieren will und deshalb präventiv jemandem eine Erlaubnis versagt, auch wenn die Art der Aussage selbstverständlich unter aller Kanone und grenzdebil war.

 

Wenn man z.B. sagt, daß Handel und Besitz von Betäubungsmitteln nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten, dürfte einem deswegen der Führerschein abgenommen werden, auch wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, daß man überhaupt solche Mittel konsumiert und erst recht nicht, daß man sie im Übermaß oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr konsumiert? Was wenn man es nicht sachlich sondern grenzdebil-blöde sagt, z.B. mit einem Lied "Wir kiffen", das sich auch gleich noch über die sexuelle Orientierung eines Politikers statt über die Finanzsituation seiner Stadt oder dergleichen lustig macht?

Geschrieben

Ach, Entschuldigung, ich habe Teil 3 vergessen:

 

 

  Zitat


Meinungsfreiheit! Der Mensch und Bürger im Staat darf eine Meinung zu allem nicht nur haben, sondern auch äußern! Er darf sie nicht nur nachts in den Wald flüstern, sondern laut sagen!

Sprechen Sie mir nach: "Dieser Staat ist S******e!" – nichts passiert. Wiederholen Sie es auf dem Balkon, laut: wieder passiert nichts. Sagen Sie es auf dem Marktplatz. Und abermals wird nicht passieren. Denn Sie dürfen das, Kameraden von der völkischen und der internationalistischen Front! Wir alle erlauben es Ihnen. Wir haben Mitgefühl. Wir stimmen Ihnen zu oder auch nicht. Wenn Sie bestraft werden möchten, müssen Sie noch ein bisschen nachlegen (Paragraf 90a Strafgesetzbuch). 

Wir erlauben Ihnen zu sagen, dass Sie viel lieber in einem Staat leben möchten, in dem man Sie für genau diese kindliche Äußerung zusammenschlägt oder zu zehn Jahren Zwangsarbeit im Braunkohletagebau oder auf der Bundesautobahn A 8 zwischen Pforzheim West und Leonberg verurteilt. Natürlich ist es schwer erkennbar, warum manche Menschen ausgerechnet dort leben möchten, wo man sie möglichst mies behandelt. Aber der Mensch ist, wie er ist; ich will mich da nicht einmischen. Vielleicht finden Sie es irgendwie reizvoll, wenn man Ihnen vorschreibt, welche Farbe ihre Unterhose haben darf, und Sie richtig hart bestraft, wenn Sie Ihre alkoholische Inkontinenz nicht beherrschen.

 

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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.5.2016 um 13:28 schrieb Proud NRA Member:

 

Also ob vor 50 Jahren Haß wirklich weniger verbreitet war als heute? ................

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Doch, das kann ich bezeugen. War selber dabei (alte Bundesländer im Süden der Republik), und bereits alt genug, um gutes von weniger gutem zu unterscheiden. Damals wurde auch nicht kollektiv bezweifelt, daß Menschen ein angeborenes Gerechtigkeitsempfinden haben könnten. Mit einer geifernden Haßbotschaft, wie man sie heute in aller Öffentlichkeit erleben kann, hätte sich damals jeder ins totale Abseits gestellt.

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.5.2016 um 13:33 schrieb Proud NRA Member:

 

 

Aber darum geht es hier doch gar nicht. Manche der Kommentare dieses Mannes mögen an der Grenze zur Strafbarkeit wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Aufforderung zu Straftaten oder dergleichen sein. Das wäre aber von einem Gericht zu klären, und nach dem hier Geschriebenen steht dazu doch keine Anklage an. Andere seiner Kommentare, die ihm vom Gericht ausdrücklich als negativ bezüglich seiner Zuverlässigkeit ausgelegt wurden, sind inhaltlich vollkommen harmlos und als solche eindeutig von der Redefreiheit geschützt, z.B. ein Selbstportrait beim Schießen oder der Wunsch nach dem Besitz einer Wiederladepresse. Es scheint sich also darum zu handeln, wieweit man aus dummem Geschwätz eine Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit konstruieren darf, ohne sich die Mühe machen zu müssen, jemandem eine Straftat nachweisen zu müssen.

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Der Sachbearbeiter seiner Behörde hat einen Ermessensspielraum. Diesen hat er genutzt um der Person seine Berechtigungen zu entziehen, nach §5 WaffG. Wenn ich die Beiträge sehe, dann ist es durchaus nicht "weit hergeholt" hier einen Verstoss gegen die Zuverlässigkeit nach §5 3.b zu sehen. Dagegen darf die Person klagen, das hat er gemacht. Das einzige was jetzt entschieden wurde ist dass ein schwebendes Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben (bearbeitet)

Mich beschleicht irgendwie das Gefühl, dass hier viele die Sachlage ganz anders bewerten würden, wenn es hier um jemandem ginge, der ProAsyl wäre und wegen Aufruf zur Volksbewaffnung gegen AfDler seine persönliche Eignung verloren hätte. Aber vielleicht irre ich mich ja auch :rolleyes:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
  Am 22.5.2016 um 13:30 schrieb Gunsmoke Joe:

Vielleicht wäre es einfacher, Du würdest uns erklären, warum Du solche sinnfreien postings verteidigst, bzw. zu relativieren versuchst:

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Das liest du da jetzt wieder rein. Nur weil ich wissen will, weshalb aus diesem Text automatisch Selbstjustiz als Ergebnis da stehen soll und nicht auch Selbstverteidigung möglich sein soll, heißt das doch nicht, dass ich diese Posts gut finde :gaga:

 

  Am 22.5.2016 um 13:30 schrieb Gunsmoke Joe:

Hier geht es natürlich nicht um einen Aufruf zu allgemeinen Bewaffnung

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Das Gericht hat aber genau das behauptet. Immerhin sind wir uns hier einig.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.5.2016 um 17:21 schrieb renado:

Mich beschleicht irgendwie das Gefühl, dass hier viele die Sachlage ganz anders bewerten würden, wenn es hier um jemandem ginge, der ProAsyl wäre und wegen Aufruf zur Volksbewaffnung gegen AfDler seine persönliche Eignung verloren hätte. Aber vielleicht irre ich mich ja auch :rolleyes:

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Tz, tz, tz, wie man sowas überhaupt nur denken kann:rofl: Du wirst doch nicht behaupten wollen, das wäre dasselbe in GRÜN? :ohmy:

 

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben

Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?

Gast
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