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IGNORED

Razzien in NDS und NRW / Deals mit WBKs


Ringo58

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb Tasha Yar:

Auch Du mußt Dir gefallen lassen, daß ich Deine Einstellung zur Denunziation und Deine Art des Miteinanders ablehne. Das war jetzt - auch für Dich - ganz unmißverständlich.

Ist das Leben nicht schön?

 

Tasha

Ich muss mir gar nichts gefallen lassen und von dir schon gar nicht!

Ob du mich ablehnst oder nicht ist mir so was von wurscht!

Du kennst ja nicht mal meine Einstellung, woher auch?

Kann man einfach nur ignorieren.

Habe ich bei meinen Kindern und Enkeln auch so gemacht.

 

Nein nicht den Mensch an sich sondern eben einfach die Unarten.

 

P.S.:

Damit ich mir solche Kommentare nicht mehr antun muss habe ich meine Ignoliste erweitert.

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 15 Stunden schrieb P22:

 

Das nützt natürlich etwas. Wenn ich mich montags anmelde, kann ich freitags nicht die einjährige Voraussetzung erfüllen.

Bin ich schon 20 Jahre im Verein, las ich mir montags mein "einjährigen" schiesnachweis ausstellen und hole die bezahlte sachkunde ab und habe in ein paar Wochen mein Ziel erreicht - ohne jemals ein Schuss gemacht zu haben.

 

  1. hast Du auch dann erst zwei gefälschte Nachweise weshalb Dir
  2. noch die Bescheinigung des Bedürfnisses fehlt.

Der "einjährige" Schießnachweis hängt formell nicht nicht an der Vereinsmitgliedschaft, sondern am aktiven Schießen als Sportschütze. Auch wer freitags anfängt bekommt bis montags keine mind. 18 Termine in einem Jahr zusammen. Selbst bei absurd großzügigster Auslegung beginnt das eine Jahr mit dem ersten der mind. 18 Termine und nicht mit der Vereinszugehörigkeit. Wer also freitags damit anfängt und montags die Voraussetzung erfüllt haben will, der hat sie frühsten montags in einem Jahr erfüllt. Das Ganze dient als "Abkühlphase", damit wirklich nur noch die wirklich am Sportschießen Interessierten übrig sind.   :hi:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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@mausebaer 

Dass die Sachen gefälscht sind ist klar.

Und wie bekomme ich das Bedürfnis? Richtig, ich lasse mir die einjährige, regelmäßige Schießteilnahme bestätigen und beantrage beim Verband die entsprechende Bedürfnisbestätigung.

 

Und genau das kann ich eben nur machen, wenn ich länger als 12 Monate bei diesem Verband gemeldet bin. Und wie geht das? Gewöhnlich über einen klassischen Verein... So schließt sich der Kreis.

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vor 12 Stunden schrieb P22:

Und genau das kann ich eben nur machen, wenn ich länger als 12 Monate bei diesem Verband gemeldet bin.

Stimmt nicht. 

Es reicht, sich beim Verband anzumelden und der Verein bestätigt, dass man schon seit 1 Jahr regelmäßig schießen geht.

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vor 47 Minuten schrieb Fredferkel:

Stimmt nicht. 

Es reicht, sich beim Verband anzumelden und der Verein bestätigt, dass man schon seit 1 Jahr regelmäßig schießen geht.

Nein, die Schießtermine vor dem "Verbandseintritt" zählen nicht und das Jahr "Wartezeit" beginnt mit dem Eintritt im Verband bzw. bei Verbandswechsel etwas kürzer (müsste ich jetzt nachschauen wie lange) wenn das Jahr im vorherigen Verband schon erreicht wurde.

 

Im Waffg steht zwar "...Mitglied in einem Verein..." aber zumindest "mein" Verband bestätigt das Bedürfniss nur, wenn das Vereinsmitglied auch schon mindestens 1 Jahr im Verband gemeldet wurde. Macht auch irgendwie Sinn, da der Verein ansonsten ja erklären müsste, warum er das Mitglied nicht schon vorher angemeldet hat und wenn der Verband schon bestätigt (siehe Waffg "Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes...", dann kann ich auch verstehen, wenn er nur bescheinigt, wenn auch mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft vorlag. Wie soll der Verband sonst prüfen, dass nicht ein Fehler beim Verein bzgl. Eintrittsdatum vorliegt.

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Wenn das jetzt nur um Neumitglieder geht, sehe ich wenig Probleme. Die klären wir ja auch über das Prozedere und die Mindestlaufzeiten und sonstigen Erfordernisse auf.

In letzter Zeit kommen aber auch Altmitglieder mit Waffen "Altbesitz" und brauchen eine Bescheinigung über das regelmäßige sportliche Schießen. Da sind dann auch Kameraden dabei, die wir vielleicht nur einmal im Jahr oder zwei mal in drei Jahren gesehen haben. Was nach der Rechtslage gefordert ist, weiß ich. Wir sind ja alle gesetzestreue Bürger. Also verliert der Kamerad seine Waffe(n) und wir ein zahlendes Mitglied. Wenn es nur einer wäre, nun gut. Aber wenn es zwei oder drei sind, dann kommt so ein kleiner Verein schon in finanzielle Engpässe, denn die Schießstandmiete wird ja nicht weniger, wenn man ein paar Mitglieder weniger hat.

Unsere Mitglieder gehören zu mindestens fünf oder  sechs verschiedenen Erlaubnisbehörden. Manche sind da ganz schön penetrant geworden in der letzten Zeit. Solche Anfragen gab es früher eigentlich nicht.  

 

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vor 20 Minuten schrieb HBM:

Nein, die Schießtermine vor dem "Verbandseintritt" zählen nicht und das Jahr "Wartezeit" beginnt mit dem Eintritt im Verband bzw. bei Verbandswechsel etwas kürzer (müsste ich jetzt nachschauen wie lange) wenn das Jahr im vorherigen Verband schon erreicht wurde.

...

 

Das ist jedoch eine verbandsinterne Regelung. Das Leben wäre sicherlich einfacher, wenn die Verbände sich durchrängen, gegenseitig ihre Bescheinigungen anzuerkennen. Oft klappt das ja noch nicht einmal bei Vereinen eines Verbands. :gaga: Das Leben ist nicht mehr so, dass man an einem und dem selben Ort geboren wird, aufwächst, arbeitet, lebt und stirbt. Manchmal muss man Umziehen, um Leben zu können.

 

Dein

Mausebaer

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HBM hats auf den Punkt gebracht.

Direktmeldungen sind nicht die Regel (DSB) und daher fallen Vereins- und mittelbare Vebamdsmitgliedschaft regelmäßig zusammen.

 

Die Verbände kochen, wie bereits geschrieben, ihr eigenes Süppchen. BDS LV 7 hat eine Wartezeit von 6 Monaten, egal ob man bereits mit WBK'S ankommt und Jahrzehnte langer Mitgliedschaften in anderen Verbänden nachweisen kann.

Bearbeitet von P22
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Bei der DSU, bei der der SSV Hameln Mitglied ist, bescheinigen sie aber das Bedürfnis direkt bei Eintritt in den Verband. Rechtlich ist  das wohl auch ok. Aber dadurch ist die Masche auch erst ermöglicht worden. 

Vielleicht es doch besser für die Verbände, auf eine einjährige Mitgliedschaft zu pochen. 

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vor 52 Minuten schrieb Fredferkel:

Bei der DSU, bei der der SSV Hameln Mitglied ist, bescheinigen sie aber das Bedürfnis direkt bei Eintritt in den Verband. Rechtlich ist  das wohl auch ok. Aber dadurch ist die Masche auch erst ermöglicht worden. 

Vielleicht es doch besser für die Verbände, auf eine einjährige Mitgliedschaft zu pochen. 

Tja, wenn dem tatsächlich so ist, wird dieses Verfahren bei der DSU jetzt vermutlich ein Ende haben...

 

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Egal, welche Nachweise da hin und her-verschachert wurden, ich bin immer noch davon überzeugt, daß Unregelmäßigkeiten bei der Erlangung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nur das Feigenblatt sind, mit denen hier Durchsuchungen gerechtfertigt werden. Schlimm genug, daß über diese Schiene operiert wird, weil keine tauglicheren Mittel den Ermittlern zur Verfügung stehen. Der Verein hat hier mMn das Pech, daß er sich in den Dunstkreis von Personen hat ziehen lassen, die die Polizei durchsuchen wollte...

 

Und Verstöße gegen das WaffG sind offenbar gute Argumente für eine schnelle und rückhaltlose Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen am Gericht. Die Berichterstattung macht daraus natürlich wieder : In den Schützenvereinen sind Gangster, die sich die Waffen mit gefälschten Nachweisen zuschustern...

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vor einer Stunde schrieb Tyr13:

Egal, welche Nachweise da hin und her-verschachert wurden, ich bin immer noch davon überzeugt, daß Unregelmäßigkeiten bei der Erlangung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nur das Feigenblatt sind, mit denen hier Durchsuchungen gerechtfertigt werden. Schlimm genug, daß über diese Schiene operiert wird, weil keine tauglicheren Mittel den Ermittlern zur Verfügung stehen. Der Verein hat hier mMn das Pech, daß er sich in den Dunstkreis von Personen hat ziehen lassen, die die Polizei durchsuchen wollte...

 

Und Verstöße gegen das WaffG sind offenbar gute Argumente für eine schnelle und rückhaltlose Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen am Gericht.

Wie oft habe ich eigentlich darauf aufmerksam gemach!

 

Von daher sind doch auch die Kameraden der einzelnen Vereine gefragt dass solche negativen Erscheinung erst gar nicht erwachsen.

Nein, es geht nicht um Denunziation, wie bestimmt gleich 1 - 2 User hier anmerken wollen.

Wir müssen unsere Vereine schon selbst sauber halten, denn wenn erst der "Geier" über dem Aas schwebt ist es zu spät und der gute Ruf ist ev. auf ewig versaut.

 

Beim Preisskat wurde ich auf einen Verein aufmerksam gemacht, ich hab ihn mir angeschaut und bin dort schießen gegangen und zwar mehrfach im Monat, bis ich merkte dass mir das liegt und bin dann in den Verein eingetreten, aber eben nicht nur um die WBK zu bekommen, sondern um die Gastschützengebühren und die Waffenausleihgebühren zu ersparen und weil ich das regelmäßig tun wollte.

Ich brauchte mir nie über die geforderten Teilnahmebescheinigungen Gedanken machen, auch wenn ich mal für 1 - 3 Monate wegen einer Op ausgefallen bin.

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Erstaunlich viele intelligente Rentner. Denen tut das auch gut, um geistig fit zu bleiben. Nicht selten bekommen die auch dann die Jobs. Aber manches mal bildet sich auch so eine Art "Führungsklicke", die partout ihren Einfluss behalten wollen und nur von ihnen handverlesenen Ersatz zu lassen wollen.

Bearbeitet von Mausebaer
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Am ‎18‎.‎05‎.‎2016 um 16:46 schrieb P22:

Es gibt sicherlich auch zuverlässige Personen (ok, jetzt sind sie es wohl nicht mehr), die JETZT eine Waffe wollen, kein Jahr abwarten, Prüfung machen und regelmäßig schießen wollen - einfach nur um zu "haben".

 

Nachfrage scheint es dafür zu geben, z

B. Home defense o.ä 

So sehr ich Waffen in Bürgerhand befürworte, so sehr lehne ich es ab diese an Leute ab zu geben die nicht damit um zu gehen wissen oder körperlich/geistig nicht dazu geeignet sind. Ich würde die Zwangsmitgliedschaft im Schützenverein abschaffen, aber die Sachkundeprüfung deutlich anspruchsvoller gestalten, insbesondere was die Handhabung, die Treffsicherheit und die Kenntnis der Notwehrparagraphen betrifft.

 

Nachtrag: Selbstverteidigung sollte, wie in Österreich, ein hinreichender Bedürfnisgrund sein.

Bearbeitet von Direwolf
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Am 22.5.2016 um 11:47 schrieb Fredferkel:

Stimmt nicht. 

Es reicht, sich beim Verband anzumelden und der Verein bestätigt, dass man schon seit 1 Jahr regelmäßig schießen geht.

 

Ganz sicher nicht !

Der Verband bestätigt das nur, wenn das Mitglied auch bei ihm ein Jahr aktenkundig ist !

Das kann ich zumindest für meinen BDS-Landesverband ganz sicher behaupten. Und ich glaube nicht, dass es viele anders machen, denn dadurch würden sie sich ja gerade wieder dem Waffenbeschaffungsargument aussetzen.

Bearbeitet von B. Arnold
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vor 3 Stunden schrieb Direwolf:

So sehr ich Waffen in Bürgerhand befürworte, so sehr lehne ich es ab diese an Leute ab zu geben die nicht damit um zu gehen wissen oder körperlich/geistig nicht dazu geeignet sind. Ich würde die Zwangsmitgliedschaft im Schützenverein abschaffen, aber die Sachkundeprüfung deutlich anspruchsvoller gestalten, insbesondere was die Handhabung, die Treffsicherheit und die Kenntnis der Notwehrparagraphen betrifft.

 

Nachtrag: Selbstverteidigung sollte, wie in Österreich, ein hinreichender Bedürfnisgrund sein.

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

 

Ist es doch schon. Nur werden Heute von der Verwaltung die Anforderungen so absurd hoch geschraubt, dass es für Privatleute fast unmöglich ist, ein Bedürfnis nach § 19 WaffG geltend zu machen. :sad:

 

Dein

Mausebaer

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