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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

  1. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

Der Passus leuchtet mir eh nicht ein.

Ich finde im gesamten Bundesjagdgesetz keine einzige Schusswaffe die verboten ist.

Es werden lediglich eindeutig bestimmte Tätigkeiten mit bestimmten Waffen oder bestimmter Munition verboten.

Ich sehe auch keinen Punkt der z.B. verbietet einen HA mit einem 5-Schuss-Magazin im Revier einzuschießen.

Wenn man wirklich darauf abzielt zu verhindern dass ein Jäger gegen die aufgeführten sachlichen Verbote verstößt, müsste man alle Waffen verbieten weil man z.B. mit einem Repetierer oder einer Querflinte auch gegen alle möglichen Verbote verstoßen kann.

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Das ist aber leider so hergeleitet worden.

Die anderen Verbote unterscheiden sich derart, dass für diese trotzdem noch legale Anwendungsmöglichkeiten verbleiben.

Für besagte HA wurde jegliche Handlung ausgeschlossen. verstehen tun wir das alle nicht. Jagdliches Training wäre ja eine mögliche Anwendung.

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Ich denke, das wird nur beim waffenrechtlichen Erwerb / Besitz weiter helfen. Aber die Benutzung zur Jagd muss ja auch drin sein. Da würde man die gleiche Baustelle mit den gleichen Argumenten wieder haben - nur halt in der BArtSchV geregelt. Oder habe ich dich falsch verstanden?

Der Punkt ist, eben kein jagdrechtliches Verbot mehr zu haben. Das WaffG ist ja verknüpft an das Verbot im BJagdG.

Jagdlich hast du mich richtig verstanden, bliebe es beim de facto jetzt bestehenden Verbot.

Sicher nicht die Lösung mit Zuckerrand.

Ich sehe nicht so recht die Variante, dass die Jagdverbände auf die 2Schuss Regel verzichten wollen/können.

Das wäre dann der Kompromiss mit konservativen geistern.

Bearbeitet von Gast
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Der Punkt ist, eben kein jagdrechtliches Verbot mehr zu haben. Das WaffG ist ja verknüpft an das Verbot im BJagdG.

Jagdlich hast du mich richtig verstanden, bliebe es beim de facto jetzt bestehenden Verbot.

Sicher nicht die Lösung mit Zuckerrand.

Ich sehe nicht so recht die Variante, dass die Jagdverbände auf die 2Schuss Regel verzichten wollen/können.

Das wäre dann der Kompromiss mit konservativen geistern.

Sie müssen auch nicht verzichten - sie müssen es halt so definieren, das das mit den Wchselmagazinen stimmig ist.

Weitergehende Ausformungen wie Nachsuche, und der Verwendung auf dem Schießstand incl. einer evtl. Sequenz annehmender Keiler DJV konform wäre ein Gedanke.

Grüße

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Ein Zusatz im Bundesjagdgesetz, wie es in der Regel aus BaWü steht, würde doch ausreichen, das zum Eigenschutz auch mehr als 2 Patronen in halbautomatische Gewehre geladen werden dürfen (natürlich nicht nur für anerkannte Schweißhundstationen und Führer, sondern im Sinne von generellem Aufsuchen von verletztem Wild für jeden Jäger). Somit bleibt ein Bedürfnis bestehen, und die bisherige Ausübung und Regeln der Jagd bleiben unberührt.

Fertig.

Bearbeitet von dpolli
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Ich weiss. Wir sollten m.M.n. versuchen soviele "Argumente" wie möglich zu sammeln. Wer weiß schon, auf was man sich am Ende überhaupt einlassen würde.

Es ist nur ein Baustein von vielen vorgebrachten Möglichkeiten.

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Ein Zusatz im Bundesjagdgesetz, wie es in der Regel aus BaWü steht, würde doch ausreichen, das zum Eigenschutz auch mehr als 2 Patronen in halbautomatische Gewehre geladen werden dürfen (natürlich nicht nur für anerkannte Schweißhundstationen und Führer, sondern im Sinne von generellem Aufsuchen von verletztem Wild für jeden Jäger). Somit bleibt ein Bedürfnis bestehen, und die bisherige Ausübung und Regeln der Jagd bleiben unberührt.

Fertig.

Das WaffG kennt ja durchaus anerkennenswerte Bedürfnisse. Sie werden neuerdings durch den Tenor nur nicht auf HA>2 anerkennenswert gehalten.

Der Gesetzgeber sah das allerdings anders

BT-Drs.: 14/8886, S. 111

"Durch die zweite Einfügung in Absatz 1 Nr. 1 wird das Bedürfnis des Jägers auf das Training und die Wettkämpfe im jagdlichen Schießen erweitert. Damit wird es den

Jägern ermöglicht, sich spezielle Schusswaffen und Munition für das jagdliche Schießen zu beschaffen. Für das jagdliche Schießen, bei dem jagdbezogene Schießtechniken und -fertigkeiten unter Schießstandbedingungen geübt und perfektioniert werden, können häufig billigere Schusswaffen und Munition verwendet werden als in der freien Natur, in der aus Gründen des Tier- und Naturschutzes bestimmte Anforderungen hieran gestellt werden müssen."

Hieraus ergibt sich also, dass Jäger auch ein Bedürfnis für "reine" Trainingswaffen haben, die den Anforderung des Tier- und Naturschutzes nicht genügen.

Aber sicher wäre das auch eine Lösung.

Es geht um verschiedenen Wege. keiner weiß welchen man am Ende bereit ist zu gehen oder ob überhaupt gegangen werden darf.

Was wenn man eben keine gesetzliche Ausnahme von der >2 Regel machen möchte?

Bearbeitet von Gast
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Das WaffG kennt ja durchaus anerkennenswerte Bedürfnisse. Sie werden neuerdings durch den Tenor nur nicht auf HA>2 anerkennenswert gehalten.

Aber sicher wäre das auch eine Lösung.

Es geht um verschiedenen Wege. keiner weiß welchen man am Ende bereit ist zu gehen oder ob überhaupt gegangen werden darf.

Was wenn man eben keine gesetzliche Ausnahme von der >2 Regel machen möchte?

Mir würde schon das wechseln reichen - Tierschutz - bis ich einzelne Patronen in die Klappenlösung gefrickelt habe, ist bei Magazinwechsel der Schuß schon draußen. evtl. Flüchtet das Wild bis ich da alles sortiert habe.

Grüße

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Von wegen "illegal"... Abgeben tu ich nix.

Du wirst dich wehren, klar. Werde ich auch machen...

Wenn du abgeben musst, wird es die Staatsmacht durchziehen.

Letztendlich ist eine Waffe ein Haufen Metall...

Ich werde nicht meine Frau und Kinder dafür büßen lassen...

Du sitzt dann im Knast....

und der Hund ist tot...

nicht böse gemeint...

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Herrgott, immer der selbe Blödsinn! Nix abgeben, maximal umbauen...

Troll.

Sehe ich genauso...

Oder musste damals irgendjemand sein BWT3 abgeben ?

Einige wenige besonders intelligente Zeitgenossen hat es wohl erwischt, weil bei denen das gute Stück bereits fix und

fertig "umgebaut" vorgefunden wurde. Die durften dann aber nicht nur das BWT3 abgeben...

Hier hatten wir es immerhin mit einer verbotenen Waffe gem. WaffG zu tun, was ja noch einiges schwerer wiegt. Von

verbotenen Waffen kann ja hier wohl keine Rede sein.

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Oder musste damals irgendjemand sein BWT3 abgeben ?

Das mit dem BWT3 war vor meiner Zeit, deswegen muss ich kurz mal reingrätschen.

2006 wurde das als Vollautomat eingestuft, gemäß BKA-Bescheid, wie ich das gesehen habe.

Kann mir jemand kurz darlegen, wie das effektiv ablief? Wie viel Zeit verging von Entscheidung bis zur Reaktion der Behörden? Wie umständlich war der Umbau, damit man das dann doch behalten durfte?

Beste Grüße

Empty8sh

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Mir ist es lieber, ich mache verfüht die Pferde scheu

Tja.

Purer Selbstzerstörungstrieb.

Wenn dabei nur so einer wie Empty8sh kaputtginge, wäre es ja auch nicht weiter schade darum. Dae Gefahr ist nur, dass solche Typen leider auch sehr viele mit sich reißen, die es _nicht_ verdient haben,

So hat ein einziger Beitler ja uns *allen* ein schießsportliches Verbot in der AWaffV eingebrockt.

Carcano

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Ein Zusatz im Bundesjagdgesetz, wie es in der Regel aus BaWü steht, würde doch ausreichen, das zum Eigenschutz auch mehr als 2 Patronen in halbautomatische Gewehre geladen werden dürfen (natürlich nicht nur für anerkannte Schweißhundstationen und Führer, sondern im Sinne von generellem Aufsuchen von verletztem Wild für jeden Jäger). Somit bleibt ein Bedürfnis bestehen, und die bisherige Ausübung und Regeln der Jagd bleiben unberührt.

Fertig.

Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist.

Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.")

Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag.

Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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So hat ein einziger Beitler ja uns *allen* ein schießsportliches Verbot in der AWaffV eingebrockt.

Einen fleißigen Helfer in Schw. Hall hatte er aber auch noch, Ehre wem Ehre gebührt.

Habe meine SLB über das jagdliche Bedürfnis. Die Büchse ist auch sportlich nicht zugelassen.

Afair ist das egal; frag halt - wenn es so weit sein sollte - beim BDS an.

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Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist.

Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.")

Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag.

Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen.

Carcano

Hallo, den Tenor würd ich jetzt nicht teilen. Habe schon mit mehreren "Würdenträgern" telefoniert.

Die wollen die Kuh vom Eis haben.

Weil zum Teil a: selbst betroffen, b: die Telefonleitungen abrauchen. c: eine gewisse Bringschuld besteht d: die Sache mit dem Waffenbesitz langsam vom Gesetzgeber paranoide Zuge annimmt und gegegsteuert werden MUSS. Das haben die mittlerweile auch kapiert.

Im Privileg sonnen war gestern !

Grüße

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Tja.

Purer Selbstzerstörungstrieb.

Dann hoffe mal auf die Geheimdiplomatie, steck die Finger in die Ohren und blubber laut "Lalalala".

Was dabei rauskommt, sieht man in Frankreich, wo der Legalwaffenbesitzerverband "Guillaume Tell" am Donnerstag den eigenen Leuten massiv in den Rücken gefallen ist. Die kriegen jetzt auf Wunsch des Innenministers vermutlich eine sofortige, nationale Umsetzung des ursprünglichen EU-Kommissionsvorschlages, egal ob der in der EU durchkommt.

Wir müssen JETZT SOFORT auf das Urteil reagieren! zuständige Politiker anschreiben und eine sofortige, zeitweise Lösung für die Exekutive und eine langfristige, dauerhafte Lösung in der Legislative finden. Zuerst Aufschub eines Bedürfniswiderrufs, dann Streichung oder entschärfende Ergänzung des Sachlichen Verbots im BJagdG.

Beste Grüße

Empty8sh

Hallo, den Tenor würd ich jetzt nicht teilen. Habe schon mit mehreren "Würdenträgern" telefoniert.

Die wollen die Kuh vom Eis haben.

Weil zum Teil a: selbst betroffen, b: die Telefonleitungen abrauchen. c: eine gewisse Bringschuld besteht d: die Sache mit dem Waffenbesitz langsam vom Gesetzgeber paranoide Zuge annimmt und gegegsteuert werden MUSS. Das haben die mittlerweile auch kapiert.

Im Privileg sonnen war gestern !

Grüße

Aus Neugierde: Hast du Kontakt mit Politikern gehabt oder Verbandsvorsitzenden?

Danke, beste Grüße

Empty8sh

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...

Aus Neugierde: Hast du Kontakt mit Politikern gehabt oder Verbandsvorsitzenden?

Danke, beste Grüße

Empty8sh

Stimmt. Vor allem die Nmen solten hier unbedingt genannt werden!

Damit man weiß, mit wem man es zu tun hat.

Es empfiehlt sich auch eine Pressemitteilung an SPIEGEL, Süddeutsche, taz ect

Damit die linksgrüne Presse weiß, um was es geht.

Und sich rechtzeitig in Stellung bringen kann.

Denn sie wird die Ziele sicher wohlwollend begleiten.

Schlagzeilen wie

Mit dem Sturmgewehr in den Wald: Jäger machen jetzt Hatz auf Politiker!

sind der Sache ungemein dienlich, so daß eine Gesetzesänderung ohne Hürden bewältigt werden kann.

(Sorry, Grün war zeitweilig aus. Kommt aber wieder rein!)

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Über kurz oder lang, werden sie alle Waffen verbieten. Das ist ja wohl klar. Gesetze sind da Nebensache, wie man sieht.

Erst die HA LW, dann natürlich die Pistolen und schließlich auch Revolver... Dann wird die Magazinbegrenzung fur Rep. Büchsen/Flinten folgen...

Waffenschränke nur noch Klasse 0, Munitionseintragungen- und beschränkungen werden kommen für alle WBK`ler.

Nennt mich pessimistisch, aber ich kann der ganzen Situation heutzutage in der "geliebten EU" rein gar nichts mehr abgewinnen.

Besser wird(s) wohl nicht(s) mehr.

Gut Schuß und Waidmannsheil

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Nennt mich pessimistisch, aber ich kann der ganzen Situation heutzutage in der "geliebten EU" rein gar nichts mehr abgewinnen.

Ja gut, da bleibt dir dann nur, auszuwandern in ein Land, wo alles viel besser ist, der "Sprung von der Brücke", oder das baldige Einkaufen von Fett und Kanalrohren.

Oder wie ist das zu verstehen...?

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