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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Habe mal kurz drübergelesen.

Solange da nix greifbares veröffentlicht ist, abwarten und Bier trinken.

Sollte das Urteil aber rechtskräftig werden, besteht natürlich die Gefahr, das übereiferige Sachbearbeiter dieses auch auf Sportschützen anwenden wollen. Dann steht in der WBK halt drin "mit 10-Schuß-Magazin".

Den Rest des Horrorszenariums kann man sich ja dann ausmalen. Entweder werden Magazine mit mehr als 10 Schuß verboten, oder wir durfen unsere Automaten zum Büchser tragen, um die Magazine einschweißen/einkleben zu lassen. BDS-Disziplinen wie 100m Fertigkeit gibts dann halt auch nicht mehr!

Blödsinn

Es betrifft nur Jäger mit HA

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Also warten wir ab, trinken ein Bierchen und harren der Dinge.

Das will zwar auch nicht so recht schmecken in Anbetracht dessen dass es egal wo man hin schaut nichts gibt ausser Probleme, Probleme, Probleme...

Ich geb trotzdem eins aus, natürlich auch an schiiter, falls er es annimmt :drinks:

Bearbeitet von farmer3
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Solange hier nichts richtiges vorliegt sind das für mich nur Scheisshausparolen

So war das nicht gemeint! Ich gebe Dir Recht!!!

Aber eben habe ich aus freien Stücken eine PN eines Betroffenen erhalten. Was mich nun sehr verunsichert.

Er sagt er habe es an die Verbände weitergeleitet und wird hier aber nicht öffentlich mit der Angelegenheit auftreten ???

Warum ich die Nachricht erhalten habe, verstehe ich beim besten Willen nicht. Das geht mir ganz schön auf den Zeiger, als hätte ich nicht schon genug Muffesausen durch den EU Voll-Quatsch! Und warum die Angelegenheit jetzt auch den Sportler treffen soll, ist mir vollkommen unklar.

In Anbetracht der sehr verwirrenden Situation, schlage ich vor, das hier nur User berichten die rechtliche Ahnung von der Situation haben und Leute die involviert sind, sollten die sich trauen, so wenn das nicht schon geschehen ist, da ich eben erst von einem Familientreffen zurück bin.

Werde jetzt erstmal fertig lesen, das ich den Faden wieder finde.

Also ich weiß nix, bis auf diese kurze PN.

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Du Alfred,

die Sache füllt nun mehrere Seiten, unteranderem mit solchen Holblock Posts wie Deiner hier.

Wäre es nicht besser Dein Interesse um eine Aufklärung der Situation zu verschwenden?

Im übrigen habe ich IHM geantwortet und die Frage gestellt, wer jetzt von dem Ding tatsächlich betroffen ist.

Bisher habe ich keine Reaktion.

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Im übrigen habe ich IHM geantwortet und die Frage gestellt, wer jetzt von dem Ding tatsächlich betroffen ist.

Bisher habe ich keine Reaktion.

Ich dachte, das coltdragon "verbrannt" sei. Er kann noch schreiben ?

Dann kann er doch das, was er dir schrieb auch hier veröffentlichen.

EDIT:

Mitglied +5000

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  • Banned
  • 5.374 Beiträge
Bearbeitet von MIG
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Da colddragoon damit rein gar nichts zu tun hat, kann er auch nichts veröffentlichen.

Ein Betroffener hat sich zum Sachverhalt bislang nicht geäußert

Schiiter Du hast vollkommen Recht!

Die PN ist nicht von CD.

Aber hier die schockierende Antwort die ich eben erhalten habe.

[ Das Urteil bezieht sich im Moment lediglich auf Jäger und die Halbautomaten mit entnehmbaren Magazin.

Es wird gesagt, das HAs verbotene Gegenstande für Jager sind, wenn deren Magazine entnehmbar simd und gegen solche getauscht werden können, die eine Kapazität von mehr als 2 Patronen haben. Im Moment also nur gegen Jäger. ]

So und jetzt?

Ganz große K***e liebe Freunde. Ich kann nur hoffen, das dies alles nur eine Ente ist!

LG

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[ Das Urteil bezieht sich im Moment lediglich auf Jäger und die Halbautomaten mit entnehmbaren Magazin.

Es wird gesagt, das HAs verbotene Gegenstande für Jager sind, wenn deren Magazine entnehmbar simd und gegen solche getauscht werden können, die eine Kapazität von mehr als 2 Patronen haben. Im Moment also nur gegen Jäger. ]

So und jetzt?

Ganz große K***e liebe Freunde.

Naja,

dann können die, die fürs Sportschießen geeignet sind preiswert an die Schützen verkauft oder verschent werden.

Der Rest wird an Waffenhändler verschenkt und der BRD zur vernichtung abgegeben.

Eventuell findet sich aber auch ein Sammler oder Sachverständiger, der die dann einsammelt.

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Ich geb da weiterhin gar nichts drauf.

Ich würde eine derartige Auslegung auch als äußerst fragwürdig betrachten und der gesamt Ablauf klingt für mich wenig glaubhaft.

Ich befasse mich damit, sobald es was greifbares gibt.

Was machen den jagende Sportschützen [emoji6]

Bearbeitet von Gast
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Allein schon die Formulierung

verbotene Gegenstande für Jager sind.

Zeigt jedem, der auch nur für fünf Cent Saft im Kürbis hat, dass diese "Quelle" schlicht und einfach Blödsinn kolportiert.

Macht nichts, nächste Woche ist schon der erste April und dort passt das ja ganz gut rein.

Entspannte Grüße.

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Es gibt doch überhaupt keine Stelle im Waffengesetz (und im Bundesjagdgesetz), die ein solches "Urteil" deckt.

Desweiteren müsste man mal wissen, wer gegen wen auf was geklagt hat. Sollte das auf die 2-Schuss-Klagerei fussen, in die Coltdragoon mal "beteiligt" war, so frag ich mich, wie aus einer zweischussregelung (oder nicht) ein HA-Verbot mit entnehmbaren Magazinen werden soll.

Im übrigen finde ich dieses Thema hier schon reichlich zugespamt. Schade eigentlich...

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Allein schon die Formulierung

Zeigt jedem, der auch nur für fünf Cent Saft im Kürbis hat, dass diese "Quelle" schlicht und einfach Blödsinn kolportiert.

Macht nichts, nächste Woche ist schon der erste April und dort passt das ja ganz gut rein.

Entspannte Grüße.

Das ist in der Tat:"eine panische Reaktion" auf das Urteil, aber ist eine zu schnelle Interpretation des wirklich katastrophalen Urteils. Bearbeitet von rene-97
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Es gibt doch überhaupt keine Stelle im Waffengesetz (und im Bundesjagdgesetz), die ein solches "Urteil" deckt.

Desweiteren müsste man mal wissen, wer gegen wen auf was geklagt hat. Sollte das auf die 2-Schuss-Klagerei fussen, in die Coltdragoon mal "beteiligt" war, so frag ich mich, wie aus einer zweischussregelung (oder nicht) ein HA-Verbot mit entnehmbaren Magazinen werden soll.

Im übrigen finde ich dieses Thema hier schon reichlich zugespamt. Schade eigentlich...

Das ist das 2Schuss Magazin Urteil

Die obersten Richter haben ein richtungsweisendes Urteil gefällt und das Urteil des OVG Münster geändert

Bearbeitet von rene-97
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[ Das Urteil bezieht sich im Moment lediglich auf Jäger und die Halbautomaten mit entnehmbaren Magazin.

Es wird gesagt, das HAs verbotene Gegenstande für Jager sind, wenn deren Magazine entnehmbar simd und gegen solche getauscht werden können, die eine Kapazität von mehr als 2 Patronen haben. Im Moment also nur gegen Jäger. ]

So und jetzt?

Ich tippe mal darauf, dass an irgendeiner Stelle sachliche Verbote aus dem Bundesjagdgesetz zu verbotenen Waffen nach dem Waffengesetz vermengt worden sind.

Wo, an welcher Stelle und von wem wird man erst wissen, wenn der Text da ist.

bye knight

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Allein schon die Formulierung

Zeigt jedem, der auch nur für fünf Cent Saft im Kürbis hat, dass diese "Quelle" schlicht und einfach Blödsinn kolportiert.

Macht nichts, nächste Woche ist schon der erste April und dort passt das ja ganz gut rein.

Entspannte Grüße.

sehe ich auch so.

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sehe ich auch so.

Ich auch. Ein verbotener Gegenstand ist ein verbotener Gegenstand. Und zwar für alle. Und, soweit mir bekannt, gibt es darüber Feststellungsbescheide, und zwar vom BKA.

Es ist viel banaler als ihr denkt.

Wer denkt denn hier???????????

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