Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das gilt bei Rechtskraft für allw Jäger mit HA.

HA mit entnehmbaren Magazin sind dann illegal für Jäger, aber nicht für Sportschützen.

Das BundesVerwG ist das höchste deutsche Verw Gericht

Ohne die genaue Begründung gelesen zu haben, ist deine Aussage reine Spekulation!

Geschrieben

Es ist wirklich intreressant zu sehen, wie man sich bei WO über einen nicht bekannten Text gegenseitig die Köpfe einschlagen kann.

*kopfschüttel*

Die Nerven liegen längst blank.

Seit der RAF Zeit war es niemals so schlimm und der nächste große Anschlag ist nur eine Frage der Zeit.

Da die Vereine jeden Bimbo aufnehmen müssen und jeder Turbanträger den Jagdschein machen darf kann es gut sein, dass die legal bewaffnet sind.

Selbst wenn sie komplett illegal bewaffnet wären, würde uns das kaum helfen, denn sie hätten ja legal bewaffnet sein können.

Die Zukunft?

Die unterste Gesellschaftsschicht aus Nordafrika ist nun in großer Zahl hier - zu Hause ist man froh, dass sie endlich weg sind.

Wer die Geschichte der Region kennt, die heute "Türkei" heißt, kennt die Zukunft Deutschlands.

Und übrigens: Der "Gründer" des Staates Türkei und "Vater aller Türken" war ein entschiedener Gegner des Islam und wusste auch warum.

Was hat das mit Waffenrecht zu tun?

Alles.

Wo niemand mehr sicher über Straße gehen kann, wo sich die Polizei nur noch in Mannstärke hin wagt, da kann man niemanden mehr soweit vertrauen, dass man ihm Waffen anvertrauen könnte ...

Dank an Angela Merkel, der Barmherzigen, die einen ganzen Kontinent in Unglück und Chaos gestürzt, die Europäische Union gespalten und das Land und seine Zukunft zugrunde gerichtet hat.

Amen.

Geschrieben

Soll das auch dann für anerkannte Nachsucheführeri in BW gelten, denen ist es laut Wildtiermanngamentgesetz doch erlaubt?

http://www.landesjagdverband.de/fileadmin/Medien/LJV/Dokumente/Rechtsgrundlagen/DVO_JWMG.pdf

§ 17 Anerkennung von Nachsuchegespannen, Jagdhundeausbildung

(3) Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waf- fen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.

Geschrieben

Dank an Angela Merkel, der Barmherzigen, die einen ganzen Kontinent in Unglück und Chaos gestürzt, die Europäische Union gespalten und das Land und seine Zukunft zugrunde gerichtet hat.

Schuld ist nicht allein die heilige Angela von Arabien, sondern alle, die nicht genug "Vielfalt" haben können und somit die Vernichtung der europäischen Völker vorantreiben.
Geschrieben

Ich beneide Dich selten, aber dieses Mal aufrichtig um Deine Ruhe - darf ich annehmen, dass Du nicht betroffen bist?

Oder ist es der ständige Umgang mit demHauch der Jahrtausende, der Dich im Dir ruhen lässt?

Geschrieben (bearbeitet)

Große Fresse - keine Ahnung.

Das BAR I ist dort häufig, ...

Die BAR fällt ebenfalls unter die Definition "...herausnehmbares Magazin", da der 3/4 Patronen fassende Magazineinsatz nur mit einem Federblech auf dem Magazindeckel geklippt ist und von dort einfach entnommen werden kann.

Die BAR wird auch serienmäßig mit einem zweiten Magazineinsatz geliefert.

https://www.youtube.com/watch?v=_PBa4XSEYgA

ab 1:50´ u. 3:45´

CM

edit: Doppelwhopper gelöscht!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)

Also, bei den Frogs reicht es.

Damit dürfte es so ziemlich keinen Selbstlader am Markt geben, dessen Magazin nicht herausnehmbar ist.

Sensationell, meine Damen und Herren!

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben

Solange hier nichts richtiges vorliegt sind das für mich nur Scheisshausparolen

Genau. Erst mal abwarten, bis etwas auf der HP des BVerwG steht. Dieses Zitat von facebook belegt jedenfalls nur, daß der Verfasser weder von Deutsch noch von der Materie nennenswerte Ahnung hat. Und schlimmstenfalls würde es auf eine Abweisung der Klage hinauslaufen. Je nach dem, wie (offensichtlich) absurd die Begründung ist, könnten sich in anderen/künftigen Verfahren die Verwaltungsrichter auch veranlaßt sehen, Rechtsmittel zugunsten des Bürgers nicht zuzulassen oder anzunehmen. Das ist Verwaltungs(prozeß)recht in der Praxis. Habe ich schon genügend zum Nachteil das Bürgers erlebt.

Geschrieben

Also, bei den Frogs reicht es.

Damit dürfte es so ziemlich keinen Selbstlader am Markt geben, dessen Magazin nicht herausnehmbar ist.

Sensationell, meine Damen und Herren!

Na, wenn das Dein Problem ist, dann schweißt Du es halt fest, bzw. wenn es aus Plastik ist, nimmst Du Zweikomponenetenkleber, dann ist es nicht mehr herausnehmbar, fertig.

Spaß beiseite, bevor was klares Auf dem Tisch liegt, können wir hier viel diskutieren, allerdings ohne Basis. Es könnte z. B. auch gemeint sein, dass zwar die Behörde so eine Beschränkung eintragen darf, aber nicht unbedingt muss.

Warten wir erst mal ab, bis ein Urteil mit Begründung auf dem Tisch liegt, dann lesen wir das aufmerksam durch und fangen dann nochmal an zu diskutieren. Das wäre mein Vorschlag.

Geschrieben

Auch nicht, da ich nichtmal ansatzweise eine Ahnung habe, was sein soll.

Selbst wenn es so ein Urteil geben sollte, bin ich ob meiner WO Erfahrungen der Userfähigkeiten zur rechtlichen Bewertung auch einfachster Angelegenheiten, nicht geneigt überhaupt irgendein Gefühl entwickeln zu können ;)

Frohe Ostern Alfred!

Ich finde es doll viel mehr s.c.h.e.i.s.s.e., das die Administration nicht mal in der Lage war ein paar österliche Smilies ins Forum einzubetten. Ohne die gegenderten kleinen Schießkerle geht doch heutzutage gar nichts mehr ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Mit Handelslizenz kann man locker bleiben.

Frohe Ostern Euch Allen und rischdisch dicke Eier.

Ich gehe jetzt in den Keller und weine ein bisschen.

Bearbeitet von EkelAlfred

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.