Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Soweit mir bekannt, ist in absehbarer Zeit ohnehin eine WaffG-Änderung geplant, sowohl redaktionell, als auch inhaltlich. ....

Hoffentlich nicht noch in dieser Legislaturperiode!

Nach der nächsten Bundestagswahl sieht die politische Landschaft anders aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorschlag an die Admins:

Nachdem F G hier erwähnte, dass man nicht Posen sollte, bin ich der Meinung, dass man hier auch nicht über etwaige Schritte gegen dieses Urteil

diskutieren sollte. Vielleicht trägt die ganze Diskussion hier dazu bei, dass sich viele Richter oder Staatsanwälte auf etwaige Rechtsmittel der Jägerschaft vorbereiten. ....

Und was wäre schlimm daran?

Um so diffuser der Sachverhalt umso interessanter ist die Angelegenheit!

Allerdings prädestiniert sich die streitgegenständliche SLB im Kaliber .22 LfB nicht als klassische halbautomatische Jagd-Langwaffe. Eine halbautomatische Jagd-Langwaffe im hochwildtauglichen Kaliber eignet sich besser eine bedeutsame Brauchbarkeit für die Jagd zu begründen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie lade ich dann eine Sauer 303 oder Ar-System...................usw. von wo auch immer ohne Wechselmagazin?

Beim M1a, K43 geht das wohl, der Rest ist schon anders konstruiert.

Von den .22er Flitschen mal ganz abgesehen...................................nääääääääääääääää niemals.

Schon alleine von den WO Scheißhausparolen glüht ab morgen der Telefondraht Richtung DJV / BJV.

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie lade ich dann eine Sauer 303 oder Ar-System...................usw. von wo auch immer ohne Wechselmagazin? ....

Es geht nicht "nur" um die Art und Weise wie die halbautomatische Langwaffe geladen wird sondern auch um die Bedeutsamkeit für die Jagdausübung und da macht es einen erheblichen Unterschied ob wir hier über das Kaliber .22 LfB sprechen, mit dem zum Beispiel die Ansitzjagd auf Kaninchen und Tauben etc. ausgeübt wird oder ob wir über Kaliber sprechen, welche zum Beispiel bei der Drückjagd etc. auf Schwarzwild etc. verwendet werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn das Urteil keinerlei Bezug zum Kaliber zeigt?

Es geht um HAs mit Wechselbaren Magazin. Eine "Bedeutsamkeit für die Jagdausübung" ist zwar toll gedacht, waffenrechtlich aber nicht brauchbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(...)einen erheblichen Unterschied ob wir hier über das Kaliber .22 LfB sprechen, mit dem zum Beispiel die Ansitzjagd auf Kaninchen und Tauben etc. ausgeübt wird oder ob wir über Kaliber sprechen, welche zum Beispiel bei der Drückjagd etc. auf Schwarzwild etc. verwendet werden.

:confused:...ja sicher, weil das Schwarzwild auf der Drückjagd besonders "schußhart" daherkommt....

Bearbeitet von sniper-k98
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit mir bekannt, ist in absehbarer Zeit ohnehin eine WaffG-Änderung geplant, sowohl redaktionell, als auch inhaltlich. Könnte also sein, dass man das Urteil da mit berücksichtigt. Fraglich ist nur, ob im positiven oder negativen Sinne. Erfahrungsgemäß werden solche Urteile eher noch gesetzlich festzementiert.

Das ist schön länger angekündigt. Eine Änderung war die Anpassung neuer Sicherheitsklassen für Waffenschränke (S1, S2).

Es gab noch eine zweite Änderung, aber die fällt mir im Moment nicht ein.

Aus einem Bundesland war zu lesen, dass wohl auch eine bundesweite Regelung zur jagdlichen Nutzung von Schalldämpfern angestrebt wird. Da das wohl den Erwerb betrifft, dürfte auch da eine Neuerung im WaffG zu erwarten sein.

Nachtrag

Hier die damalige Meldung vom DSB:

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5802-BMI-stellt-Ueberlegungen-zur-Aenderung-des-Waffengesetzes-vor/

Bearbeitet von Floppyk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glaubst du wirklich das es dann besser wird?

Es ist ein Anfang ! Die Politkaste wird durch neue Parteien in Zukunft auf JEDE Wählerstimme angewiesen sein.

Man hat es doch schon oft gesehen, nur wahrhaben will es keiner, wenn die LWB "Aufkreuzen" steigen die Prozente, bei denen die PRO LWB sind.

Klare ansagen klare Kreuzchen, bei verarsche geht´s rückwärts a´la FDP. LWB machen nicht alles aus aber können das Zünglein an der Waage sein.

Die Parteien brauchen 2017 jedes Kreuzchen !

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem F G hier erwähnte, dass man nicht Posen sollte, bin ich der Meinung, dass man hier auch nicht über etwaige Schritte gegen dieses Urteil

diskutieren sollte. Vielleicht trägt die ganze Diskussion hier dazu bei, dass sich viele Richter oder Staatsanwälte auf etwaige Rechtsmittel der Jägerschaft vorbereiten.

Meine Güte, was habt ihr für Vorstellungen von der Justiz. Könnt ihr euch nicht vorstellen, daß außer den Richtern, die für dieses behauptete Urteil verantwortlich sind, niemand in der Justiz davon Kenntnis oder daran Interesse hat? Was interessiert es die deutsche Justiz, wie aktuell die 2-Schuß-Regelungen ausgelegt wird ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

MannMannMann!

Selbstverständlich ist dieses Urteil mit der EU-Kommission abgesprochen!

Eine konzertierte Aktion unter Federführung der Bilderberger.

Beweis: in den Worten "EU-Kommission" und "Bundesverwaltungsgericht" sind die Buchstben "i" und "e" enthalten!

Also, wenn das keine stringente Beweisführung ist ...

Sorry, Grün war aus.

Kommt aber wieder rein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht nur dort. Verschiedene UJB haben solche Erlaubnisse erteilt.

Irgendwann kommt ja auch die Sicherheit des Menschen ins Spiel und in heikler Situation kann wenig Munition einfach gefährlich werden.

Jagd und gerade die Nachsuche ist kein Computerspiel.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schaffen wir noch die 50 Seiten mit orakeln, vermutern und raten?

Oder warten wir einfach mal ab WAS nun in der Begründung steht, und dann haben wir ggf. Glück das einer der anwesenden Anwälte hier " natürlich keine Rechtsberatung, aber ggf. seine private, unverbindliche Meinung" postet......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In BW sind HA mit mehr als 2Schussmagazin zur Nachsuche zulässig.

Ja, das ist ja (wie auch der Rest der letzten 40 Jahre gelebter Rechtspraxis) alles hochgradig illegal gewesen.

Ach, und: Willkommen an Bord! :s75:

EDIT:

@Greg: Das steht in der DVO zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in § 17, Ziffer (3). Anerkannte Nachsuchengespanne sind von der Zweischußregel für HA ausgenommen.

Bearbeitet von Julius Corrino
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das ist ja (wie auch der Rest der letzten 40 Jahre gelebter Rechtspraxis) alles hochgradig illegal gewesen.

Ach, und: Willkommen an Bord! :s75:

Es unterstreicht nochmal das von mir erwähnte: Das BagdG ist nicht die oberste Regelung. LJagdG können auch von den sachlichen Verboten des BJagdG abweichen. Abweichungen von den LJagdG (oder anderer Bezeichnungen) können wiederum an Behörden übertragen werden.

Das Ordnunsg- und Verwaltungsrecht hebelt Deutschlands Rechtswesen mittlerweile umfassend aus. Es bleibt eine KArrikatur von Grundrechten, welche auf einfachem Verordnungswege durch einfache Beamte willkürlich ausgehebelt werden können.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, Schiiter. Das ist vielmehr der Moment, wo Jagdverbände sich endlich einmal besinnen könnte (es gibt auch Landes-ÖJVs, die gegen Selbstlader mit größerer Magazinkapazität waren).

Besinnen.

Könnten.

Da hast du vollkommen recht.

Sachlich ist diese Anti-Haltung auch nicht begründbar.

Ein prominentes Beispiel in diesem Thread meint aber, dass dies von den Verbänden leider nicht gewollt ist.

von F.G.:

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.