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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Dieses "Pro LWB" brabbeln ist mit der größte Unsinn überhaupt.

Ich wette mit dir die Richter wissen nicht einmal was ein "LWB" sein soll.

Es geht um Jäger und Jagdwaffen.

Bearbeitet von chapmen
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Dieses "Pro LWB" brabbeln ist mit der größte Unsinn überhaupt.

Ich wette mit dir die Richter wissen nicht einmal was ein "LWB" sein soll.

Es geht um Jäger und Jagdwaffen.

Leider wissen die manchmal auch nicht was eine Waffe ist und welcher Wert dahinter steckt.

Früher gab es Abteilungen die auf Fachrichtungen spezialisiert waren, heute macht eben jeder alles.

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Leider wissen die manchmal auch nicht was eine Waffe ist und welcher Wert dahinter steckt.

Früher gab es Abteilungen die auf Fachrichtungen spezialisiert waren, heute macht eben jeder alles.

Aus dem Urteil geht hervor das sie wohl wissen was eine Waffe ist, eher wie so manches Amtsgericht.

Das sich ein Urteil am Wert einer Sache orientiert ist mir neu, aber wieder was gelernt.

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Klappern ist das beste Geschäft!

Ich habe es schon mal irgendwann geschrieben, dass ein Anwalt den verlorenen Prozeß auch bezahlen sollte, dann würden sich sich die Klagen schon erheblich reduzieren und eine "echte" Beratung erfolgen!

Sorry, das ist Unfug. Selbst völlig eindeutige Prozesse können wir "ohne Schuld" verlieren, wenn der Richter einfnach nicht will. Du kannst mir glauben, ich habe in den fast 30 Jahren, die ich praktiziere, die buchstäblichen Pferde vor der Apotheke K****n sehen.

Das sind die Streitigkeiten der Mandanten und deren Risiko. Und wenn ich das Kostenrisiko tragen müßte, dann würde ich zum einen nur relativ sichere Mandate annehmen und zum anderen im Obsiegensfalls zum Ausgleich einen erheblichen Teil des Kuchens bzw. ein hohes Honorar, das insgesamt das Risiko ausgleichen würde.

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So. Die Katze ist aus dem Sack.

Was da steht stößt mir extrem übel auf. Ich bin selber mit AR15/10 betroffen.

Auf was kann man sich da jetzt einstellen ?

Ein schreiben vom Amt, direkt Hausbesuch oder in welche Richtung wird das gehen ?

Wird es vielleicht nur im betroffenen Bundesland angewendet ?

Ist beim AR nicht nur der Lower für die Aufnahme von Magazinen verantwortlich und kein relevantes Teil. Könnte ich einem schnellen Einzug entgehen wenn ich einfach einen billigen Lower kaufe und den zuschweiße und die Waffe untragen lasse halt ohne die Möglichkeit wechselmagazine zu verwenden ? Um mehr Zeit zu gewinnen bevor ich zig tausend Euro wegen so einem Mist verliere.

Bearbeitet von MolonLabe
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Ist denn Revision eingelegt worden oder erfolgt das in Kürze?

Hat das Urteil im Moment Folgen für die Jäger mit Besitz entsprechender Halbautomaten?

Irgendwo stand mal hier wenn weiter geklagt wird gilt es wohl noch nicht, aber vielleicht täusch ich mich.

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Das Urteil ist da.

Bis jetzt noch von mir ungelesen, daher noch kein Kommentar von mir.

Ich hänge mal noch den Punkt an, auf den im Urteil Bezug genommen wurde.

10 Jägern kann aber nicht der Besitz einer Schusswaffe gestattet werden, mit der sie die Jagd nicht ausüben dürfen. An einer derartigen Besitzberechtigung besteht kein Bedürfnis im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. §§ 8, 13 WaffG, weil feststeht, dass mit ihnen der angestrebte Zweck des Waffenbesitzes nicht erfüllt werden kann. Die Berechtigung von Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen ist daran geknüpft, dass sie die konkrete Waffe nach Maßgabe dieses Bedürfnisses benutzen können. Dies ist bei Waffen ausgeschlossen, die einem generellen Benutzungsverbot unterliegen. Das Waffengesetz erkennt ein Interesse von Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis an dem Besitz derartiger Schusswaffen nicht als schutzwürdig an, weil dieser Besitz offensichtlich nutzlos ist.

Der Fehler liegt aus meiner Sicht in der Auswertung des §19 BJagdG. Dort gibt es eben mehr als nur einen Bedürfnisgrund. Auch wenn der Jagdschutz nicht mehr populär ist, ist er immer noch im Gesetz.

Den gleichen Maßstab kann man nebenher an jede Waffe anwenden. Man bedenke nur die Möglichkeit der Verwendung von verbotener Nachtzieltechnik etc.

Bei den Sportwaffen greift dann der gleiche Mechanismus.

Ich kann das momentan noch nicht fix überblicken. Das muss ich mir heut Abend auf der Zunge zergehen lassen.

Bearbeitet von Gast
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Sorry, das ist Unfug. Selbst völlig eindeutige Prozesse können wir "ohne Schuld" verlieren, wenn der Richter einfnach nicht will.

Nein, nicht wirklich, aber ich schätze Dich schon so ein dass Du weißt was ich meine!

Ich will nicht die gesamte Branche an den Pranger stellen, es gibt auf allen Seiten schwarze Schafe, auch auf meiner.

Ich habe auch meine Erfahrungen gesammelt, auch mit guten und schlechten Anwälten.

Mein Prozeß läuft nun schon 2 Jahre, den ich ohne RSV nie geführt hätte und meine Anwältin hat die klare Ansage wenn auf mich eigene Kosten zukommen ist "Sense".

Die Richterin war auch auf unserer Seite, nur die Gegenseite bestand auf einen Gutachter, der 1. hat auf Grund der Kompliziertheit das "Handtuch" geworfen und der andere Professor läßt sich Zeit.

Muss aber zugeben dass mir das Ergebnis zwischenzeitlich fast egal ist.

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Meiner sehr laienhaften Meinung nach macht es sich das Gericht aber sehr einfach wenn sie die Jagd nur auf das Erlegen von Wild, also Tieren die dem Jagdrecht unterliegen, beziehen.

Jagdschutz wird z.b. komplett ausgeklammert. Man entschuldige meinen flappsigen Kommentar, aber für mich macht das Urteil den Eindruck des "reverse-judgement". Die Entscheidung steht vorher fest, nun lasst uns mal schauen wie wir das begründen....

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