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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Signor Munki, es geht doch nicht darum wer einen HA braucht und wer nicht. Es geht ums große Ganze, wir wollen haben was wir haben wollen. Da hat sich keiner in irgendwelchen Kategorien einzumischen die keinen Sinn ergeben.

Und es gibt meines Wissens nach genug Jagdgemeinschaften die den HA nicht abgeneigt sind. Von daher gibt es zu diesem Thema "den Jäger" gar nicht.

Tellerrand und so.

Geh doch mit der Keule jagen.

Morgen,

sehe ich mittlerweile auch so. Da etwas andere Aussehen HA LW finde ich! auch nicht so notwendig. Nur verlangt diese Entwaffnung in kleinen Schritten ein entschiedenes entgegentreten ! Da noch so kleine Einschnitte einen neuen Standard geben, und hier geht's dann nur weiter voran, zurückgenommen wird nichts ! ( hier kann man das Honie Zitat sehr gut anwenden )

Diese Waffen stellen an sich keine Bedrohung dar, und wurden auch nicht als solches missbraucht !!! Sie werde nur für der Allgemeinheit dienende Argumentationsgrundlage missbraucht, dass ein Verbot ein Sicherheitsgewinn darstellen soll.....jedenfalls wird das von den Gegner im fälschlicherweise und ohne Grundlage ins Feld gebracht !

Es gab mittlerweile doch genug Ansätze, die weit mehr verfolgungswürdig wären, illegale Kriegswaffen aus dem Kosovo oder Bosnien ( welche auch nachweißlich für Attentate verwendet wurden ) einziehen zu lassen. Hier müsste auch auf politischer Ebene entsprechend Druck ausgeübt werden, dass die Waffen nicht für einen Appel und ein Ei verscherbelt werden.

Ein legaler Waffenbesitzer ist natürlich hier weit einfacher zu kriminalisieren oder zu diskreditieren !

Ein zurück lehnen von Nicht betroffenen wie Schützenverbänden oder Nichtbesitzer von HA halte ich für fatal ! Auch bei denen gibt's was im Schrank was früher oder später nicht mehr konform erscheint !

Grüße ...

Bearbeitet von bud-wei-ser
Geschrieben (bearbeitet)

Nur eine subjektive Stichprobe:

Habe Jäger im Bekanntenkreis, die teils HA>2 jagdlich führen, über das Urteil und mögliche Auswirkungen per WhatsApp inkl. Link zur GRA Seite informiert.

Ratet mal wieviele überhaupt geantwortet haben:

Keiner. Null Prozent. Nada. Niemand.

Einer von denen ist Schießobmann im Hegering (viele Hundert Mitglieder)

Manchmal glaube ich, die Jäger verdienen es nicht anders als dass man sie abzieht wie 13-jährige auf dem Schulhof im Ghetto.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Ja, die Ignoranz ist echt ein Problem. In meinem Bekanntenkreis nicht anders.

Einfach Kopf in den Sand stecken. Unglaublich. Keine Ahnung wie man diese Pfosten wachrütteln soll. Vermutlich erst dann, wenn das Schreiben zur Abgabe kommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Einfach Kopf in den Sand stecken. Unglaublich. Keine Ahnung wie man diese Pfosten wachrütteln soll. Vermutlich erst dann, wenn das Schreiben zur Abgabe kommt.

Das betrifft aber leider sehr viele Bürger in diesem Land, unabhängig von der Thematik. Bei den meisten müssen die Granaten erst in nächster Nähe einschlagen, bevor sie etwas merken.

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Nur eine subjektive Stichprobe:

Ratet mal wieviele überhaupt geantwortet haben:

Keiner. Null Prozent. Nada. Niemand.

Jep, DITO, mehrere Gruppen. Aber die werden die Nachrichten sicherlich weitergeleitet haben.................................

Geschrieben

Ich glaube, jeder der Spender wird genau beobachten, wie sich der DJV verhält!

Es ist Zeit zu handeln, und nicht nur zu reden!

Da gibts nichts zu beobachten, die Beteiligten müssten sich nur mal äussern ob und welche Unterstützung vorhanden ist.

Geschrieben

Heute erreichte mich über den Hegering folgendes Schreiben der Landesjägerschaft Niedersachsen.

Bis zur Klärung der rechtlichen Fragen empfiehlt der DJV ausdrücklich, halbautomatische Waffe mit wechselbaren Magazinen nicht auf der Jagd zu führen, sie nicht von Dritten zu erwerben, sie nicht Dritten zu überlassen oder auf dem Schießstand zu verwenden

Gruß

Michael

20160412132115997.pdf

Geschrieben
Bis zur Klärung der rechtlichen Fragen empfiehlt der DJV ausdrücklich, halbautomatische Waffe mit wechselbaren Magazinen nicht auf der Jagd zu führen, sie nicht von Dritten zu erwerben, sie nicht Dritten zu überlassen oder auf dem Schießstand zu verwenden

Wenn wir das lange genug machen liefern wir ja genügend Futter zum Nachweis daß wir die Waffen doch gar nicht brauchen. Dieses Leipziger Gericht war doch sehr weise und vorausschauend.

Geschrieben

Heute erreichte mich über den Hegering folgendes Schreiben der Landesjägerschaft Niedersachsen.

...

Das Wort "Double-Action-Revolver" taucht 1x auf, aber um die "Selbstladepistole" wurde ein kunstvoller Bogen geschlagen.

Na ja, wie ich den LJN kenne, wird dieses Schreiben die breite Basis auch wieder erst zur "Trophäenschau 2017" erreichen.

Abs4

Geschrieben

Eben mit meinem Kumpel telefoniert - der sagt warum Spenden? Der DJV hätte Anwälte nageheuert DIE würden Klagen .Stünde auf Facebook.

Kann selbst nicht nachschauen - bewege mich ausser WO in keinem Netzwerk.

Geschrieben

Wenn wir das lange genug machen liefern wir ja genügend Futter zum Nachweis daß wir die Waffen doch gar nicht brauchen. Dieses Leipziger Gericht war doch sehr weise und vorausschauend.

Und wenn sich einer "opfert" indem er nun mit einem Halbautomaten auf Wild schießt, sich selbst anzeigt und das durchklagt? Wer geht voran? :crazy:

Geschrieben

Eben mit meinem Kumpel telefoniert - der sagt warum Spenden? Der DJV hätte Anwälte nageheuert DIE würden Klagen .Stünde auf Facebook.

Kann selbst nicht nachschauen - bewege mich ausser WO in keinem Netzwerk.

Wenn der DJV dabei ist und will, dass das bekannt wird, wird er es veröffentlichen.

Lasst Doch endlich mal die Spekulationen. Das bringt keinen weiter.

Geschrieben

Und wenn sich einer "opfert" indem er nun mit einem Halbautomaten auf Wild schießt, sich selbst anzeigt und das durchklagt? Wer geht voran? :crazy:

Dann zieht die zuständige Waffenbehörde möööglicherweise die Waffe ein und der Betroffene klagt gegen diesen Verwaltungsakt über alle Instanzen bis zum ........ BUNDESVERWALTUNGSGERICHT.

:rolleyes:

Abs4

Geschrieben

Dann zieht die zuständige Waffenbehörde möööglicherweise die Waffe ein und der Betroffene klagt gegen diesen Verwaltungsakt über alle Instanzen bis zum ........ BUNDESVERWALTUNGSGERICHT.

:rolleyes:

Abs4

Das war mir schon klar. Was passiert aber, wenn derjenige vorm Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommt und die beklagte Waffenbehörde nicht bist zum Bundesverwaltungsgericht zieht?

Geschrieben

Summa summarum existieren angenehmere Dinge, einen ordentlichen fünfstelligen Betrag zu verbrennen. Es sei denn, es geht lediglich darum, sich einander zu beweisen und zu bestätigen, daß auch im BVerfG lediglich hoblophobe Mitverschwörer sitzen. Dies mag gelingen...

Eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde den Behörden auch eine angenehme Rückzugsposition ermöglichen damit sie erst mal alles beim alten belassen können. Bis das Verfassungsgericht sich mal bewegt hat, ist die Sache hoffentlich politisch über die Bühne und im Jagdgesetz klargestellt. Dann ist auch der Klagegrund entfallen, was dem Verfassungsgericht es noch einfacher macht, nichts zu entscheiden.

bye knight

Geschrieben

Man wird bei jeder Instanz verlieren, weil kaum ein Verwaltungsgericht oder auch Oberverwaltungsgericht

einem BUNDESverwaltungsgericht widersprechen wird.... So einfach ist das ,

ich würde es nicht wirklich ausprobieren wollen

Frank

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