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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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vor 13 Minuten schrieb Hasan:

Danke für die Klarstellung. Das war mir so nicht bewusst. Ich war immer der Meinung, dass eine Tat immer nach den Gesetzen beurteilt wird, die zum Tatzeitpunkt galten. Bin halt juristischer Laie.

 

Nein, Du hast grundsätzlich schon recht. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt. Aber wenn bei einem Delikt wie diesem der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, daß er die betreffende Handlung nicht mehr als strafwürdig ansieht, dann kann das nicht ohne Auswirkungen bleiben. Menschenwürde und so.  

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Am 5.5.2016 um 11:42 schrieb Joe07:

 

Da kommt es nicht nur auf gute juristische Kenntnisse sondern auch auf einen sehr ausgewogenen schriftlichen Ausdruck an!  

 

Das ist immer und grundsätzlich so. Sprache ist das Handwerkszeug des Juristen.

 

Aus eigener Erfahrung weiß icg, dass die Behörden bei solchen Anträgen dem VG "kurzfristig" eine Stellungnahme abzugeben haben. Ein Fall ist mir bekannt, in den war dem VG innerhalb von 7 Tagen eine Stellungnahme zum Eilantrag abzugeben. Wenn der Behörde dann ziehende Gegenargumente fehlen, hebt das VG die "sofortige" Vollziehung auf!  

 

Auch das liegt eher in der Natur der Sache.

 

Schon jetzt - soweit möglich - auf etwaige Vorgänge vorbereiten. Mit einem oder mehreren schlüssigen Eilanträgen bein VG kann man die Waffen(un)rechtsbehörden schön auf Trapp halten und durch Zeitdruck in Auslegungswidersprüche treiben.  

 

Nun mal langsam, noch gibt es nicht einen einzigen auf Rücknahme der WBK oder wie auch immer gerichteten Bescheid, von Sofortvollzug nicht zu reden. Und sollte es Anordnungen des Sofortvollzugs geben, dann werden die Begründungen wie auch Stellungnahmen aus Textbausteinen bestehen. Es gib ja keine individuellen Besonderheiten, die den Sofortvollzug begründen könnten, es geht in jedem Fall nur um die Meinung des BVerwG. Daher würden die Behörden auch keinen Zeitdruck haben.

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Am 3.5.2016 um 14:47 schrieb Jacko5000:

 

Sei doch nicht so naiv,...

Sich hier aus der pseudo-Kausalität des Urteils im Bezug zur Berner-Konvention eine "Sicherheit" für Sportschützen abzuleiten ist absurder Leichtsinn und nahezu kindliche Naivität..... 

 

Du kannst grundsätzlich davon ausgehen dass die Jägerschaft mittelfristig die "Bedürfnisgruppe"... 

Du kannst grundsätzlich davon ausgehen,  dass ich auch einen JJS besitze, beruhigt dich das ein wenig? 

 

Ansonsten muss man den Urteilsspruch schon arg verbiegen, um ihn auf Halbautomatische Pistolen anwenden zu können. Revolver geht gar nicht und wer ihn auf Sportschützen anwenden will, driftet allmählich in Paranoide 

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Also die heutige Stellungnahme des FWR ist da.

Erfreulich ist, dass das FWR nun auch etwas streitlustiger auftritt und Gerichtsprozesse androht. 

Eine gesetzliche Änderung sei allerdings frühestens Ende 2016 zu erwarten. 

Naja  der DJV gab ja schon den Tipp mit der Auslandsjagd. Ggf.muss halt jeder für sich eine Zwischenlösung finden, falls die Behörde nicht solange stillhält oder die BJagdG Änderungen doch nicht so kommen wie erwünscht und dir Sache gerichtlich geklärt werden muss.  Norwegen hatte ich ja schon erwähnt. 

 

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vor 12 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Erfreulich ist, dass das FWR nun auch etwas streitlustiger auftritt und Gerichtsprozesse androht.

Ja, bei den unverbindlichen Absichtserklärungen war das FWR schon immer ganz vorne mit dabei.

Das ist etwa so zu bewerten, wie die Absichtserklärungen der sog. "Verbände-Allianz" zur Kostenübernahme/-beteiligung bei der Verfassungsbeschwerde oder nachfolgenden Verwaltungsklagen.

Die Betroffenen werden, wie üblich, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vergeblich auf einen müden Cent warten.

 

Und weil es in den Gesamtkontext passt, noch etwas interessantes zum Thema "obiter dictum":

Zitat

Nach Auffassung des damaligen BAG-Vizepräsidenten Hans-Jürgen Dörner haben obiter dicta „die Schwäche, zur konkreten Rechtsfindung des Einzelfalls nichts beizutragen, die Leser regelmäßig zu verwirren und häufig späteren Erkenntnissen im Wege zu stehen“. Im günstigsten Fall trägt ein obiter dictum zur Rechtsfortbildung bei. Abgesehen von dem von Dörner beschriebenen „Rechtsverwirrungsmoment“ besteht überdies die Gefahr der Missachtung des Prinzips der Gewaltenteilung. Das Gericht hat nur den jeweiligen Einzelfall, also betreffend den vorliegenden Streitgegenstand, zu entscheiden. Widerspricht das Gericht per obiter dictum geltendem Recht, greift es über seinen Entscheidungsauftrag hinaus der Gesetzgebungskompetenz der Legislative vor.

 

CM

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Am 3. Mai 2016 um 19:36 schrieb OldHand:

Wenn Lusches nicht so einen prachtvollen Avatar hätte, hätte man ihn schon lange rausgeschmissen!:rofl:

Das ist auch Volksverhätzung was du hier schreibst ich bin jetzt beleidigt worden von dir .

Normalerweise müsste gegen dich eine Verwarnung ausgesprochen werden .

Aber ich kann das ab ja und mein Avatar ist schon sehr von Vorteil.

 

Schöne Grüße Lusches 

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hier mal der wortlaut des FWR-Newsletter soweit noch nicht bekannt:

 

Zitat

Verunsicherung hält an

Expertenrunde zu halbautomatischen Langwaffen hat getagt / Verbände fordern öffentliche Klarstellung

 

(Berlin, 3. Mai 2016) Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung. Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR) und die ihm angeschlossenen Verbände Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk , Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) halten diesen Zustand für untragbar.

"Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird. 2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.

Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des Waffengesetzes. "Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen beteiligen", so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt werden.

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar: "Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist."

Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden, fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.

 

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vor 7 Minuten schrieb Lusches:

..... mein Avatar ist schon sehr von Vorteil.

 

Schöne Grüße Lusches 

 

..und schön anzusehen!

 

Zurück zum Thema: ein Landratsamt in Hessen trät auf Befragen weiterhin HA ein bis von weisungsbefugter Stelle eine andere Anweisung erfolgt.

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vor 10 Minuten schrieb OldHand:

 

...ein Landratsamt in Hessen trät auf Befragen weiterhin HA ein bis von weisungsbefugter Stelle eine andere Anweisung erfolgt.

 

...wenn die Waffe definitiv mit maximal zwei Schuss im Magazin geladen werden kann, oder?

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Neues Gerücht: Ein Kollege hat mir berichtet, dass Interna zufolge sich die Bundesländer auf eine gesetzliche Wiederherstellung der bisherigen Verwaltungspraxis einigen wollten, aber sich angeblich Sachsen und Bremen querstellen. Diese wollten die jagdlichen Erlaubnisse widerrufen und Halbautomaten einziehen.

Bremen wundert mich zwar nicht, aber Sachsen. Ich hätte eher Sperenzchen von Thüringen, Brandenburg oder NRW erwartet...wegen der Farbe der Regierung. Saxhsen ist doch Schwarzrot...

Beste Grüße

Empty8sh

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Sachsen, Leipzig, klingelts?                     

 

 

Ja, aber erst im April wurde ein Antrag zu Verschärfung des WaffG vom Sächsischen Landtag abgelehnt.

Müsste man mal schaun, wie die Mehrheit da zustande kommt. CDU und AfD haben deutliche Mehrheit gegen Grünrotlinks.

Und das gerade Thüringen die Füße stillhält, wundert mich schon sehr...

Beste Grüße

Empty8sh

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Gerade eben schrieb Thrawn:

Sollte sich herausstellen dass sich schwarz Rot gegen die LWB stellt, bitte auch das bei der nächsten Wahl berücksichtigen.

:rofl:

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vor 10 Stunden schrieb Empty8sh:

aber sich angeblich Sachsen und Bremen querstellen.

Die Frage wäre dann, inwieweit Mehrheiten eine Rolle spielen, da wohl eine bundesweite Regelung angestrebt wird. Kann die Ablehnung von ein oder zwei Bundesländern diese Regelung zu Fall bringen?

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Die Frage wäre dann, inwieweit Mehrheiten eine Rolle spielen, da wohl eine bundesweite Regelung angestrebt wird. Kann die Ablehnung von ein oder zwei Bundesländern diese Regelung zu Fall bringen?

Für Bundesrat reicht 14:2 locker. Problem wäre der Bundestag, wo Schwarz alleine 5 Stimmen zur Mehrheit fehlen.

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Am 4.5.2016 um 15:33 schrieb carcano:

Flohbändiger: der einzige rasche Interimsausweg (da die BJG-Novelle noch etwas dauern wird) ist landesrechtliche Verordnungsgebung im Jagdrecht (Einschränkung der sachlichen Verbote der BJG und des Landesjagdrechts). Angeschoben wurde das anderweitig auch schon; der DJV aber ist wie üblich blind dafür.

Nutz rein garnichts, da dies die Regelung im BJagdG nicht ändert und diese ist eben das Regulativ. LJagdG oder DVO sind dafür irrelevant. Sie sind im WaffG nicht benannt.

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vor 13 Stunden schrieb Empty8sh:

Neues Gerücht: Ein Kollege hat mir berichtet, dass Interna zufolge sich die Bundesländer auf eine gesetzliche Wiederherstellung der bisherigen Verwaltungspraxis einigen wollten, aber sich angeblich Sachsen und Bremen querstellen. Diese wollten die jagdlichen Erlaubnisse widerrufen und Halbautomaten einziehen.

Bremen wundert mich zwar nicht, aber Sachsen. Ich hätte eher Sperenzchen von Thüringen, Brandenburg oder NRW erwartet...wegen der Farbe der Regierung. Saxhsen ist doch Schwarzrot...

Beste Grüße

Empty8sh

Brandenburg ist aber sehr ländlich und kennt daher auch die Bedeutung des ländlichen Raums und seiner Bewohner.
Jagdtechnisch ist Brandenburg eher Vorreiter. Das Thema Schalldämpfer urde in dem eher jagdlich konservativen Bereich für Deutschland vorangetrieben.

Die Roten sind dazu nicht solche verbohrten Spienner wie die Grünen. Die können nämlich auch rechenen und huldigen nicht sinnfrei der moralisch höheren Instanz.

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vor 4 Stunden schrieb Thrawn:

Sollte sich herausstellen dass sich schwarz Rot gegen die LWB stellt, bitte auch das bei der nächsten Wahl berücksichtigen.

 

Sollen wir dann das Feld ganz den Roten und Grünen überlassen? :crazy:  Etwas anderes als Schwarz, Rot oder Grünes wird keine Regierung zu Stande bringen.

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Naja, wenn von ganz Oben diese Ecke der Republik als Dunkeldeutschland bezeichnet wird, Dresden die Wiege von Pegida ist, böse rechte Terrorzellen reihenweise Flüchtlingsunterkünfte abfackeln und mit Polenböllern in die Luft sprengen... da möchten die Regierenden etwas für die Sicherheit der armen gebeutelten Bevölkerung tun und das geht am besten, wenn man die pösen, pösen Halbautomaten abschafft. Außerdem sitzt das BVG in Leipzig.

(Grün war alle)

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Brandenburg ist aber sehr ländlich und kennt daher auch die Bedeutung des ländlichen Raums und seiner Bewohner.
Jagdtechnisch ist Brandenburg eher Vorreiter. Das Thema Schalldämpfer urde in dem eher jagdlich konservativen Bereich für Deutschland vorangetrieben.

Die Roten sind dazu nicht solche verbohrten Spienner wie die Grünen. Die können nämlich auch rechenen und huldigen nicht sinnfrei der moralisch höheren Instanz.

Zudem unser MP auch Jäger (oder zumindest Jagdscheininhaber) ist...

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