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IGNORED

Sportschützin überfallen - Waffe geraubt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...

Das kann man nun auch nicht abtun als "ein paar passt eben die Richtung nicht". ...

Du hast es also nicht kapiert.

Wundert mich jetzt nicht wirklich.

die LWB sind eine Minderheit, das ist nunmal Tatsache.

Wie Du da auf die Formulierung "abtun" kommst, ist mir rätselhaft.

Dabei ist der Zusammenhang evident: Glücklicherweise ist die BRD keine reine Demokratie (wie die Weimarer Republik), sondern ein Rechtsstaat (unter anderern. "Liberaler Rechtsstaat" wäre noch ausführlicher.

Und deshalb kommt jetzt der Rechtsstaat ins Spiel!

Aufgabe des Rechtsstaates ist es, die Minderheiten zu schützen (Aufgabe einer Demokratie wäre das nicht) und sie in ihrem für die Mehrheit abstrusen Gebräuchen gewähren zu lassen, solange sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sind.

Ob dieser Schutz tatsächlich stattfindet, sieht man also erst am fertigen Gesetz.

Und nicht an dessen Initiative.

Geschrieben

Du hast es also nicht kapiert.

Wundert mich jetzt nicht wirklich.

die LWB sind eine Minderheit, das ist nunmal Tatsache.

Wie Du da auf die Formulierung "abtun" kommst, ist mir rätselhaft.

Doch, ich glaube, ich habe die staatsrechtliche Problematik in dem Fall gut "kapiert".

Und um den Umstand, dass die LWB eine Minderheit sind (oder generell die Betroffenheit von "Minderheiten"), ging es überhaupt nicht.

Sondern um die Anforderungen an eine Rechtsnorm, deren Begründung, schon in der Entstehungsphase.

Aber weißt du was - ich habe schlicht weder die Lust, noch die Zeit, mich heute an Heiligabend noch stundenlang in diesen Grundsatzfragen ins Detail zu ergehen.

Let's agree to disagree - und ich wünsche Dir noch einen schönen Heiligabend.

Geschrieben

...

Und um den Umstand, dass die LWB eine Minderheit sind (oder generell die Betroffenheit von "Minderheiten"), ging es überhaupt nicht.

...

In welchem Punkt Du hartnäckig den wirklichen Ansatzpunkt um mit dem Begriff "Rechtsstaat" zu argumentieren, übersiehst, habe ich Dir oben eigentlich gezeigt.

Geschrieben

Unsinnige Behauptung!

Nein, denn so wie es die Gesetzlage in D und auch in der Schweiz will, ist man sicher das der Schütze sein Waffe unfreiwillig abgeben wird. Ist wohl klar das man die Kriminellen vor diesen Psychopathischen Sportschützen schützen muss.

Geschrieben

Oder:

Ein neues Argument für die "Gutmenschen", Waffenbesitz in privater Hand zu verbieten, da die Waffe nicht sicher verwahrt!!!

Nicht so ganz.

Wäre die Waffe auf dem Schießstand geblieben, hätte sie auch nicht geklaut werden können.....oder so ähnlich.

Geschrieben

Wenn man die Waffe geladen und unverschlossen vom und zu Schießstand führen dürfte, wäre das nicht passiert

Wenn Waffen nur noch zentral gelagert würden oder erst gar nicht in Privathand kämen, könnte das auch nicht passieren. Da haben wir den Beweis, dass sich Kriminelle auf dieser Schiene versorgen. Da hilft nur ein flächendeckendes Verbot, um diesen Vertriebsweg still zu legen.

Geschrieben

Allerdings hätten sie dann z.B. auch schon lange die Bundeswehr abschaffen müssen, denn von dortigen Dienstwaffen-"Übergängen" im Lauf der Jahre wollen wir auch nicht reden...

Nee Karly, das sind ja gute Hoheitswaffen für die besonderen Mützen, die müssen wir unter allen Umständen erhalten, schon zur Sicherung des Gewaltmonopols der Hoheit. Von daher müssen wir mit dem hier entstehenden Schwundgang an gefährlichen militärischen Sturmwaffen einfach als normales Risiko für die Mehrheitsgesellschaft der Untertanen leben lernen.

Geschrieben

die LWB sind eine Minderheit, das ist nunmal Tatsache.

Hallo

richtig, Legalwaffenbesitzer sind eine Minderheit. Ich glaube wir sind 4 Millionen.

In der BRD gibt es viele Minderheiten. Schwule gehören dazu. Ich glaube (und hoffe inständig) das sind weniger wie 4 Millionen. Für diese kämpfen die Gutmenschen auf Teufel komm raus. Schwule sollen alle Rechte bekommen, die sie aus natürlichen Gründen nicht haben.

Warum sollten wir LWBs nicht für unsere Rechte kämpfen? Wir sind viele. Und das ist gut so.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Zumindest ist es ein passendes Beispiel dafür, daß eine geführte Kurzwaffe allein vor gar nix schützt.

Richtig! Man muss auch schießen bis Wirkung eintritt!!! Aber dann hätte sich Gutmenschtanien ja wieder darüber aufgeregt warum man den armen Mann denn erschossen hat, der hatte doch nur ein Messer. Oder nicht nur ins Bein geschossen hat.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Wobei die Sportschützin nicht zugriffs- und feuerbereit geführt hat, dann hätten die Diebe möglicherweise sich lieber ein Opfer anstelle eines potentiellen Gegners gesucht...

Es bleibt eine Diskussion, wo nach belieben in jede Richtung argumentiert werden kann. Bei dem überraschenden Schlag von hinten hätte niemand, auch der GSG9-Mann auf dem Nachhauseweg, eine Garantie, das selbst eine zugriffsbereite Waffe geeignet wäre diesen Angriff abzuwehren. Möglicherweise bewegt sich aber jemand, der ausgerüstet, ausgebildet und Willens ist, sein eigenes Leben nicht ausschließlich der Minuten bis Viertelstunde entfernten Polizeistreife zu überlassen anders, beobachtet auffällige Personen, eskaliert früh aber zunächst nur begrenzt.

Wer natürlich nur sein Sportgerät im verschlossen Behälter spazieren trägt...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)

Erstmal euch frohe Weihnachten!

Mein nicht Waffen besitzender Freundeskreis meinte nach Erläuterung durch mich zum Thema Transport etc. wie es angehen könne, das ein Geldtransport besser bewacht sei, als der Transport von Schusswaffen. Sie gingen immer davon aus, dass ich zum Schutz vor Abhandenkommen ein KW führen würde. Über die tatsächlichen Gegebenheiten aufgeklärt, fanden sie die Regelungen, ich zitiere, "komplett bescheuert". Geld würde ja besser bewacht werden als Schusswaffen und wie das denn angehen könne.

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Bei einem stattfindenden Angriff/Überfall ist zwar grundsätzlich die Wegnahme der Waffe(n) möglich, wenn sie verdeckt geführt wurde aber beim verschlossenen Transport ist dies nicht nur möglich, sondern so sicher wie das Amen in der Kirche. Beim verdeckten Führen besteht immerhin die Chance den Angriff abzuwehren.

Die Intention der Gesetzgebung ist da auch recht eindeutig. Die Waffen sollen nicht verschlossen transportiert werden um das Abhandenkommen dieser zu verhindern sondern damit "wir" nicht auf die dumme Idee kommen, mit unseren Waffen etwaiges Rechtsgut zu verteidigen.

Geschrieben

.... Beim verdeckten Führen besteht immerhin die Chance den Angriff abzuwehren....

Wenn man in der linken Hand den Koffer mit den Schießutensilien und in der rechten den Hausschlüssel hat, eher nicht.

Und dann soll man auch noch die unter dem Mantel verdeckte Waffe rausfummeln ...

Mit pubertären Träumen schafft man nicht mehr Sicherheit.

Geschrieben

Ein besonders großer Vorteil des "verdeckten Führens" der Sportwaffe auf dem Nachhauseweg ist auch noch, dass die Waffe bei einem Überfall nicht entwendet wird, sondern nur die Tasche mit Gehörschutz, Brille und Spektiv. Es spricht also alles für die Erlaubnis zum verdeckten, zugriffsbereiten Führen auf dem Weg zur und von der Schießstätte.

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