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Sportschützin überfallen - Waffe geraubt


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Endlich die Lösung für ...?

Sportschützin überfallen - Waffe geraubt: (09:23 Uhr)

Auf dem Heimweg vom Schießtraining ist eine Sportschützin in Düren von zwei Männern brutal überfallen und ihrer Waffe beraubt worden. Die Täter passten die Frau vor ihrer Garage ab, wie die Polizei am Donnerstag (24.12.2015) mitteilte. Einer der beiden schlug ihr in den Magen, der andere entriss ihr den Koffer mit der Pistole. Bei dem Überfall am Mittwoch nahmen die Männer außerdem einen Beutel mit ihrer Geldbörse mit. Anschließend flüchtete das Duo zu Fuß.

Hier der Link zur Quelle:

http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/ueberfall-sportschuetzin-100.html

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POL-DN: Sportschützin überfallen - Waffe geraubt
24.12.2015 – 00:50

Düren (ots) - Eine 69jährige Sportschützin aus Düren wurde am 23.12. Opfer eines Raubüberfalls in der Dürener Innenstadt. Die Geschädigte kam gegen 18:30 h vom Schießtraining und ging zu Fuß von ihrer Garage zur Wohnung in der Arnoldsweilerstraße. Auf dem Weg begegneten ihr plötzlich die zwei Täter, wobei einer ihr unvermittelt einen Schlag in den Magen verabreichte. Der zweite Täter entriss ihr einen kleinen Koffer, der die Kleinkaliberpistole beinhaltete, sowie einen Beutel mit der Geldbörse. Anschließend flüchteten die Täter über die Arnoldsweilerstraße in Richtung Schoellerstraße. Bei den Tatverdächtigen handelte es sich um zwei junge Männer, einer ca. 190 cm groß mit schlanker Statur, der zweite ca. 170 cm groß mit untersetzter Statur und dunklem Vollbart. Beide waren mit dunklen Kapuzenpullovern bekleidet. Die Geschädigte bemerkte unmittelbar vor der Tat, dass die beiden Räuber sich in einer ihr unbekannten Sprache unterhalten haben.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/8/3210888

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Oder:

Ein neues Argument für die "Gutmenschen", Waffenbesitz in privater Hand zu verbieten, da die Waffe nicht sicher verwahrt!!!

Na ja, sicher "verwahrt" im Sinne der gesetzlichen Anforderungen war sie ja in dem Moment.

Aber "Antis" können sich natürlich trotzdem aus solchen Vorfällen "Honig saugen", nach dem Motto: wo Waffen legal vorhanden sind, kann durch Kriminelle auch ein Übergang in die Illegalität stattfinden.

Allerdings hätten sie dann z.B. auch schon lange die Bundeswehr abschaffen müssen, denn von dortigen Dienstwaffen-"Übergängen" im Lauf der Jahre wollen wir auch nicht reden...

Posted (edited)

Wenn man die Wafe geladen und unverschlossen vom und zu Schießstand führen dürfte wär das nicht passiert

Ob es in dem konkreten Einzelfall etwas genützt hätte - nicht so sicher.

Dass die heutigen Waffen-Transport-Anforderungen aber solchen Tätern gute (und schön definierte) "Rahmenbedingungen" liefern, ist auch klar.

Alles in allem taugt der Fall wohl weder in die eine, noch in die andere Richtung als solide Argumentationshilfe. Schon, weil solche Fälle (im Verhältnis zu den LWB-Zahlen in D) einfach extrem selten sind.

(Nachtrag: heletz war schneller, s. letzter Absatz.

Dass die LWB-Gegner zumindest versuchen, die Entwendungs-Möglichkeit als Argument zu gebrauchen, ist so. Objektiv gesehen ist das "Argument" natürlich Unsinn)

Edited by karlyman
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Die Initiative stammt von der EU-Kommission.

Aber in der Tat... die fragt - für ihre Eingriffe in Freiheit und Besitz - überhaupt nicht nach tragfähigen Begründungen.

Das ist ja das Perfide, und damit verlässt sie eigentlich auch den Boden des Rechtsstaats.

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... und damit verlässt sie eigentlich auch den Boden des Rechtsstaats.

Was hat "der Rechtsstaat" damit zu tun?

Rechtsstaat bedeutet, der Bürger kann sich (z.b. vor dem Verwaltungsgericht) gegen Maßnahmen des Staates wehren.

Das ist was völlig anderes als eine Gesetzesinitiative.

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Was hat "der Rechtsstaat" damit zu tun?

Ohne jetzt wieder eine langwierige Grundsatzdiskussion beginnen zu wollen:

Rechtsstaatlichkeit beginnt schon bei der Normsetzung/Legislative, nicht erst danach.

Was nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass auch - am Ende des Rechtsmittelverfahrens - die Normenkontrolle (also Überprüfung des Gesetzes selbst) stehen kann.

Posted

Bei der Gesetzesinitiative ist kein Verstoß gegen irgendwas festzustellen.

Die Richtung paßt halt einer Minderheit nicht.

Aber deswegen verstößt die Initiative nicht gegen eine Bestimmung.

Posted

Na, die blanke Initiative nicht. Man könnte auch eine Nonsens-Initiative einbringen, wonach alle EU-Bürger am 31.12. im rosat Tütü auf der Straße zu tanzen hätten.

Aber die hier gegenständliche Initiative ist klar auf ein Normsetzungsverfahren (EU-Richtlinie und deren nationale Umsetzung) gerichtet. Und da genügt sie - siehe eben faktische Begründung - in großen Teilen schon einfachen Anforderungen der Begründetheit/Erfordernis nicht.

Das kann man nun auch nicht abtun als "ein paar passt eben die Richtung nicht". Gerade beim Waffenrecht kommen in jüngerer Zeit häufig kaum noch begründete Normierungen, dass wir uns schon in einem Bereich bewegen, den man als Willkür bezeichnen kann. Und da sind wir dann im Grundsätzlichen.

Posted

Wenn man die Wafe geladen und unverschlossen vom und zu Schießstand führen dürfte wär das nicht passiert

Hallo

sie hätte zumindest eine erheblich bessere Chance gehabt, sich zu wehren.

Zu meiner Dienstzeit hatte ich den Befehl, immer die Dienstwaffe zu führen. In Uniform offen, in Zivil verdeckt. Zur Eigensicherung.

Steven

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Ich denke mal dass das Pistölchen im nächsten Mülleimer landet.

Mit der Beute hatten die Täter bestimmt nicht gerechnet.

Sehe ich auch so.

Die wollten das Portemonnaie.

Das andere ist "Beifang".

Posted (edited)

Das wird bestimmt noch häufiger passieren....

In den Augen der Antis spricht das für "zentrale Lagerung" der Sportgeräte auf dem Stand!

Edited by sniper-k98
Posted

Hallo

sie hätte zumindest eine erheblich bessere Chance gehabt, sich zu wehren.

Zu meiner Dienstzeit hatte ich den Befehl, immer die Dienstwaffe zu führen. In Uniform offen, in Zivil verdeckt. Zur Eigensicherung.

Steven

UND, man bedenke, die abschreckende Wirkung auf potenzielle Räuber, wäre das Führen der Waffe grundsätzlich erlaubt.

Dann wäre es evtl. garnicht zu diesem Überfall gekommen.

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