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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
http://bernd-koelmel.de/2015/11/ich-bin-gegen-eine-verschaerfung-des-waffenrechts/

[...]

Stellvertretender Bundessprecher ALFA

Mitglied des Europäischen Parlaments

________________________________________________________________________________________________

Das Video ist ist wirklich gut und sollte verbreitet werden.

Ja, habe es gerade angeschaut und einen Daumen nach oben gegeben. War erst der zweite. Leute, so ein gutes Video von einem EU-Abgeordneten sollte entsprechend gewürdigt werden! Er ist stellvertretender Vorsitzender von ALFA.

Also: Gugge und Daume hoch!

Geschrieben

Das find ich genial:

So sehr die ALFA-Partei derzeit (nach Abspaltung von der AFD) eine "Kleinpartei" ist, die in den Wahl-Umfragen ziemlich im Null-Komma-Bereich liegt...

Inhaltlich hören sich die Antworten wahrlich nicht schlecht an. Und die Leute machen einen fundierten Eindruck.

Bernd Kölmel ist mir z.B. auch aus seiner AFD-Zeit in Baden-Württemberg als guter Mann in Erinnerung.

Schade, dass man diese leidige Partei-Spaltung AFD/ALFA nicht vermeiden konnte.

Geschrieben

lol ! Wir dürfen kriegssimulierende Anwendungen vollziehen ????

ist ein Halbautomat kein herkömmliches Gewehr ? Fragen über Fragen an Menschen die keine Ahnung haben.

Grausam, dass Menschen (hier ein MdEP der SPD) mit so wenig Sachkenntnis einer Materie

dann über eben diese Materie beschließen und bestimmen.

Sachlich rückantworten, aufklären!

Geschrieben

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris.

Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen.

Der Richtlinienvorschlag wurde bereits vergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.

Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen.

Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor.
Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen.

Die CDU/CSU-Europagruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen. Sollten Sie später noch Interesse haben an den Fortschritten der Verhandlungen, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Ihre Monika Hohlmeier

Geschrieben

Von Evelyne Gebhardt (SPD), MdEP habe ich ebenfalls die SPD-Standardantwort erhalten. Die fand ich übrigens wesentlich gehaltvoller als die von "meinem" Direktkandidaten aus dem Landkreis, der inngemäß meinte "Ach, das geht Deutschland doch alles nix an, bloß nicht aufregen".

An Frau Gebhardt meine (ausführliche) Antwort hier wiedergegeben:

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

daß die Pläne der EU-Kommission in dieser Sache weiter zurückreichen als den Abend des 18. November, ist mir bekannt. Allerdings halte ich es für wenig glaubwürdig, anzunehmen, daß dieses Datum so kurz nach den Anschlägen von Paris (insb. in Verbindung mit dem nachhaltigen Presseecho der Verschärfung des Waffenrechts) aus reinem Zufall für die Initiierung weder der Durchführung noch das nun gewählte Tempo gewählt wurde - außerdem sind die genannten Maßnahmen wie z.B. der Verbot von halbautomatischen Gewehren oder die zeitliche Beschränkung waffenrechtlicher Erlaubnisse (vom geplanten Registierungszwang für deliktirrelevante Schreckschußwaffen ganz zu schweigen) auch in keiner der vorangegangen Beratungen mit den Repräsentanten der Legalwaffenbesitzer je zur Sprache gekommen. Die Bekanntmachungen vom 18. November mußten daher auch Kreise, die nicht anders als "gutinformiert" gelten können, völlig überraschen.

Richtig bemerken Sie, daß das zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (und insb. des internationalen Terrorismus) die vorgestellten Maßnahmen ungeeignet und stattdessen die Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels Vorrang haben muß. Hierin stimme ich Ihnen vorbehaltlos zu.

Erlauben Sie mir daher, bezugnehmend auf Ihre Antwort lediglich auf einige Punkte hinzuweisen.

Im Onlinehandel gelten schon heute die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie beim Ladengeschäft von Angesicht zu Angesicht - beide Handelspartner müssen, sofern es um erlaubnispflichtige Waffen(teile) oder Munition geht, eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz solcher Güter vorweisen können. In Deutschland etwa besteht eine behördliche Meldepflicht über den Erwerb und das Überlassen von Schußwaffen. Munition ist ebenfalls ohne Nachweis einer entsprechenden Erlaubnis nicht legal erhältlich - insofern besteht also kein Erfordernis nach einer noch weitergehenden Regulierung von Onlinegeschäften. Illegaler Handel zwischen Unberechtigten würde durch noch weitergehende Einschränkungen, als sie schon heute bestehen, tatsächlich nicht erfaßt werden können!

Die Registrierungspflicht von Feuerwaffen wird bereits heute in Deutschland, Frankreich und den anderen Staaten der EU außerordentlich streng gehandhabt. In welcher Art und Weise hier eine noch größere Strenge zum Tragen kommen könnte, vermag ich mir nicht auszumalen.

Einheitliche Deaktivierungsstandards sind im Hinblick auf die mögliche Reaktivierung von vollautomatischen Kriegswaffen vermutlich sinnvoll. So könnte der mißbräuchlichen Verwendung selbiger in Anschlägen zukünftig Einhalt geboten werden.

Scharf widersprechen muß ich Ihnen hingegen Ihren Einlassungen zu "halbautomatische Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen". Eine halbautomatische Waffe kann einer vollautomatischen grundsätzlich nie gleichen, denn mit ersterer ist es technisch gar nicht möglich, einen sog. Feuerstoß (also mehrere Schüsse direkt hintereinander mit nur einmaligem Betätigen des Abzuges) abzugeben.

Insbesondere sind die in Deutschland erhältlichen und von Legalwaffenbesitzern erworbenen Waffen dieser Art ausschließlich aus ziviler Produktion erhältlich und auch nicht in vollautomatische Kriegswaffen umbaubar. Hierfür sorgen strenge Vorgaben und eingehende Kontrollen durch das Bundeskriminalamt. Wiewohl das äußere Erscheinungsbild solcher Gewehre auf eine militärische Seriefeuerwaffe schließen läßt, sind diese ausdrücklich keine solchen, d.h. es ist technisch grundsätzlich nicht möglich, mit einem solchen Halbautomaten Feuerstöße abzugeben oder ihn durch Umbauten dazu zu bringen, so etwas zu tun. Die Fähigkeit, Seriefeuer zu schießen, ist aus Sicht eines Sportschützen oder Jägers ohnehin nicht wünschenswert, da ersterer auf größtmögliche Präzision abzielt (die mit dem schlecht kontrollierbarem Dauerfeuer einer Kriegswaffe vollkommen verloren ginge) und letzterer immer den gezielten Einzelschuß auf sein Stück Wild bei möglichst wenig bis keiner Entwertung des Wildbrets im Sinne hat - kein Jäger möchte mit einer AK-47 ein Reh oder einen Frischling "zersieben"!

In zahlreichen schießsportlichen Disziplinen in vielen Verbänden in Europa kommen solche Waffen zum Einsatz. Ebenso haben halbautomatische Gewehre der genannten Art bei Ansitz und Pirsch Verbreitung durch gesetzestreue, verantwortungsbewußte und weidgerecht werkende Jägersleut' gefunden. Hunderttausende Personen in Deutschland besitzen und benutzen tagtäglich also halbautomatische Gewehre, ohne daß diese je zu Straftaten verwendet oder an Unberechtigte in den Schwarzmarkt abgegeben würden. Tatsächlich hätte ein Verbot dieser also gravierende Auswirkungen auf gesetzestreue Jäger und Sportschützen. (Die Bestände des Schwarzmarktes stammen hingegen - ausgerechnet - fast ausnahmslos aus staatlichen Arsenalen, welche offensichtlich nur gering gegen widerrechtliche Entwendungen gesichert sind!)

Durch diese durch die Kommission in den Raum gestellte Maßnahme mag das Jagdrecht, wie sie richtig sagen, nicht eingeschränkt werden (dieses verbietet ja keine Waffen, sondern lediglich vereinzelte, bestimmte Handlungen mit bestimmten Waffentypen bei der Ausübung der Jagd). Wohl aber (und das ist viel gravierender) werden die Freiheits- und Eigentumsrechte der betroffenen Besitzer hier geschleift. Dies ist insbesondere umso alarmierender, da die vorgeschlagene Richtlinie ausschließlich auf rein äußerliche, kosmetische Merkmale der infragestehenden Waffen und nicht etwa auf deren tatsächliche mechanisch-technische Charakteristika abzielt. Ich möchte es daher nochmals an dieser Stelle ausdrücklich betonen - vollautomatische Seriefeuerwaffen sind bereits heute EU-weit verboten; halbautomatische Gewehre, wie Legalwaffenbesitzer sie ihr Eigen nennen, spielen bei Kriminalität und Terrorismus hingegen keinerlei Rolle!

Ich bitte Sie, diese Hinweise zu bedenken und bei der Korrektur des augenscheinlich fehlerhaften Informationsbildes unbedingt zu berücksichtigen.

Mein persönlicher Eindruck der letzten Tage ist, daß die Ankündigung der Kommission nicht nur in Waffenbesitzerkreisen, sondern auch darüber hinaus Wellen geschlagen hat. Gegenwärtig sind mir selbst ein knappes Dutzend Personen bekannt, die - obschon sie selbst keine Waffen besitzen - sich für den Sachverhalt zu interessieren begonnen haben und bei sachkundigen Personen wie auch Abgeordneten des europäischen Parlaments hierzu Stellungnahmen einholen. Ich vermute, daß dies insbesondere mit der sich stetig verschlechternden Sicherheitslage in Europa generell und einem gesteigerten Gefühl persönlicher Bedrohung in der Öffentlichkeit zu tun hat (mehrere der Attentäter von Paris sowie deren Schwarzmarktzulieferer standen offenbar schon seit längerem unter Beobachtung der Geheimdienste, ohne daß diese etwas zur Verhinderung der Morde beigetragen hätten). Viele Leute beginnen darüber nachzudenken, wer in dieser Hinsicht ihre Interessen (auch bei der möglichen Legalisierung von Selbstschutzmaßnahmen wie dem Tragen von Schußwaffen - viele stellen sich vor, was sie selbst an jenem Freitagabend im Bataclan noch als letzte Notmaßnahme hätten tun können!) in den Parlamenten Brüssels, der Länder und des Bundes am besten zu vertreten vermag.

Mit freundlichen Grüßen,
Julius Corrino
Geschrieben

Waffen immer eine Rolle in der Beherrschung des Volkes . es wurde den Besiegten , Diener , Leibeigenen , usw. nicht gestattet Waffen zu tragen , außer sie mussten für den Landesherrn im Kampf verbluten . Die EU gleicht immer mehr Erdogan der auch alles Diktatorisch verbietet um seine Macht zu sichern , man schaue sich das Waffengesetz , Adventskerzen , Banksicherung , usw. an.

Geschrieben

meine (ausführliche) Antwort ....

Sehr gute Entgegnung!

Ich bin auch gerade dabei, auf die ersten Wischi-Waschi-Rückmeldungen (bei denen auf vieles schlicht gar nicht eingegangen wurde) Antworten zu formulieren. Freundlich, aber bestimmt.

Einfach so "stehen lassen" darf man derartige Antworten der MdEP auf keinen Fall.

Geschrieben

Ich habe Frau Hohlmeier mal geantwortet:

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

vielen Dank für Ihre Mitteilung bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage.

Ich begrüße es durchaus, dass Sie als Mitglied der CDU/CSU-Europagruppe "übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger und Sportschützen" zu vermeiden gedenken. Sie sind allerdings auch der Meinung, dass "die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden" und somit "von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen" seien.

Ich verstehe Sie also richtig:

1. Sie würden die mittelfristige Enteignung der deutschen und europäischen Jäger billigend in Kauf nehmen?

2. Sie haben sich über selbige Situation bei den deutschen und europäischen Sportschützen noch keine Gedanken gemacht?

3. Sie würden die europaweite Vernichtung kulturhistorisch bedeutsamer Sammlungen akzeptieren?

4. Sie würden in Kauf nehmen, europaweit Arbeitsplätze bei zertifizierten Waffenhändlern sowie dem produzierenden Gewerbe zu vernichten?

Da dieses Thema zur Zeit in meinem Verein, bei bekannten Schützen, Freunden sowie in der Familie intensiv diskutiert wird, leite ich Ihre Antwort, welcher ich in Kürze entgegensehe, gerne an meine Verwandten und Bekannten weiter, damit diese Ihre Antwort bei zukünftigen Wahlentscheidungen entsprechend berücksichtigen können.

Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,

...
Geschrieben

Meine Antwort an Frau Hohlmaier:

Sehr geehrte Frau Hohlmaier,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Jedoch muss ich Ihnen in ein, zwei Punkten vehement widersprechen. So schreiben Sie „Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen“.

Aufgrund Ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass Sie eher ältere Jäger (>60 Jahre) kennen. In meinem Hegering werden von einer Vielzahl von Jägern moderne Halbautomaten verwendet. Wieso auch nicht, ein Halbautomat ist nicht gefährlicher als ein Repetierer. Eher praktischer, präziser und zuverlässiger. Ich (Jäger und Sportschütze) und meine Frau (Sportschützin) haben selber Halbautomaten im Wert von über 15.000€. Sollte der Vorschlag der Kommission Gesetz werden, so droht mir und meiner Frau die entschädigungslose Enteignung. Selbst das BKA hat sich 2013 gegen ein Verbot von Halbautomaten, die wie Kriegswaffen aussehen, ausgesprochen, da absolut keine Deliktrelevanz vorhanden ist. Bedenken Sie bitte, dass die Täter von Paris illegale vollautomatische Waffen und Sprengstoffe verwendet haben. Zivile, vom BKA zugelassene Halbautomaten, lassen sich unter keinen Umständen zu illegalen vollautomatischen Waffen umbauen!

In der Vergangenheit bildeten die CSU mit den Jägern und Sportschützen eine natürliche Allianz. In Ihrer Antwort kann ich leider keine Verbindung mehr zu uns Schützen erkennen. Das ist schade da ich seit meinem 18. Lebensjahr die CSU tatkräftig unterstützt habe. Es wäre sehr schade, wenn meine Familie und ich bei den nächsten Wahlen die AfD wählen müsste. Mit deren Positionen kann ich mich zwar nicht identifizieren, jedoch distanzieren sie sich eindeutig gegen eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes.

Ich hoffe, dass Sie Ihre Position nochmal überdenken und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Zickzack mit Familie

Geschrieben

Hier meine Antwort an Herrn Kölmel,

Sehr geehrer Herr Kölmel,

vielen Dank für Ihr Engagement.
Wenn es um die Verteidigung von Freiheitsrechten geht, dann gibt es ein sehr einfaches Prüfschema:

1. Ist es eine bislang legale Handlung, die schlussendlich zu einem Schaden geführt hat?

  • wenn ja, dann weiter zu Frage 2
  • wenn nein, dann ist ein Vollzugsproblem und kein Regelungsproblem. Abbruch der Untersuchung. Polizei und Justiz stärken.

2. Ist es ein Einzelfall

  • wenn ja, dann zunächst ruhigen Kopf bewahren, weiter beobachten.
  • wenn nein, dann Abwägung zwischen dem (Sicherheits)Zugewinn und der möglichen Freiheitseinschränkung der Bürger treffen. Ggf. Regelungsbedarf formulieren und umgehend Betroffene beteiligen. Nach eingehender Beratung mit dem nötigen emotionalen Abstand entscheiden.


Dieses Prüfschema lässt sich beliebig auf alle möglichen Fälle adaptieren (Umweltschutz, Vorratsdatenspeicherung, Waffengesetzgebung, Atomausstieg).

Mit besten Grüßen

Stefan Klein

Geschrieben

Hier meine Antwort an Herrn Kölmel,

Sehr geehrer Herr Kölmel,

vielen Dank für Ihr Engagement.

Wenn es um die Verteidigung von Freiheitsrechten geht, dann gibt es ein sehr einfaches Prüfschema:

1. Ist es eine bislang legale Handlung, die schlussendlich zu einem Schaden geführt hat?

  • wenn ja, dann weiter zu Frage 2
  • wenn nein, dann ist ein Vollzugsproblem und kein Regelungsproblem. Abbruch der Untersuchung. Polizei und Justiz stärken.

2. Ist es ein Einzelfall

  • wenn ja, dann zunächst ruhigen Kopf bewahren, weiter beobachten.
  • wenn nein, dann Abwägung zwischen dem (Sicherheits)Zugewinn und der möglichen Freiheitseinschränkung der Bürger treffen. Ggf. Regelungsbedarf formulieren und umgehend Betroffene beteiligen. Nach eingehender Beratung mit dem nötigen emotionalen Abstand entscheiden.

Dieses Prüfschema lässt sich beliebig auf alle möglichen Fälle adaptieren (Umweltschutz, Vorratsdatenspeicherung, Waffengesetzgebung, Atomausstieg).

Mit besten Grüßen

Stefan Klein

Zu einfach..da würden zu viele Rechtsverdreher arbeitslos werden!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe alle MdEUs per Email und teilweise per altmodischen Brief angeschrieben. Kurz zusammengefasst haben sich die Parteien folgendermaßen positioniert:

  • AfD gegen eine Verschärfung
  • Alpha gegen eine Verschärfung
  • FDP gegen eine Verschärfung
  • CDU/CSU unterschiedlich/ kam auf den Abgeordneten an
  • SPD klar für eine Verschärfung

Der CDU/CSU habe ich teilweise schon geantwortet, nun ist die SPD dran. Glaube zwar nicht das es viel bringt, aber ich kann das einfach nicht unbeantwortet lassen was die MdEUs der SPD verzapft haben. Deshalb bräuchte ich folgendes:

2013 hat sich ja das BKA klar gegen ein HA-Verbot ausgesprochen, da die Waffen nicht deliktrelevant sind. Gibt es hierzu einen Link oder ne Quelle?

Zudem hat sich damals eine SPD Abgeordneteim Bundestag klar gegen ein HA-Verbot ausgesprochen. Wer war das nochmal? Der Vorname war Gabriele. Die hat bei ihrere Rede sogar die damalige Onlinepetition erwähnt.

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben (bearbeitet)

Nicht nur ich möchte das Recht haben mich wehren zu dürfen. Auch viele andere denken so.

siehe u.a. Bund deutscher Sportschützen:

"Von dieser gewaltigen Stillosigkeit einmal abgesehen, wäre es im Übrigen an der Zeit, darüber nachzudenken, ob man nicht die Wehrlosigkeit der Bürger gegenüber dem massenmörderischen Extremismus beseitigt. Die Polizei kann nicht überall sein und um es zuzuspitzen: Waffen in den Händen der anständigen Bürger sind nicht nur kein Problem für die innere Sicherheit, sondern Teil der Lösung!"

http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=1c556ff96effdc51e58fb3937716c49f

Aber dieses Recht hast Du doch schon längst - nämlich im Notwehrparagraphen des StGB - und dazu brauchst Du ja nicht zwingend Schusswaffen. Außerdem gibt es da ja noch das Gewaltmonopol des Staats - zumindest auf dem Papier. Alles Argumente die Dir jeder angeschriebene Politiker so oder so ähnlich entgegnen wird. Ich denke es gibt viele mögliche Denkansätze was Anschreiben an unsere Beherrscher angeht. Mit Selbstschutz sollte man aber mal lieber nicht argumentieren. Das weckt eher kontraproduktive Reflexe.

Bearbeitet von ral6014
Geschrieben

Aber dieses Recht hast Du doch schon längst - nämlich im Notwehrparagraphen des StGB - und dazu brauchst Du ja nicht zwingend Schusswaffen. Außerdem gibt es da ja noch das Gewaltmonopol des Staats - zumindest auf dem Papier. Alles Argumente die Dir jeder angeschriebene Politiker so oder so ähnlich entgegnen wird. Ich denke es gibt viele mögliche Denkansätze was Anschreiben an unsere Beherrscher angeht. Mit Selbstschutz sollte man aber mal lieber nicht argumentieren. Das weckt eher kontraproduktive Reflexe.

Lies mal meine Texte weiter oben.

Wie soll man sich z.B. bei einem Überfall durch einen/mehrere (evtl. bewaffnete) Verbrecher im Revier mit anderen Mitteln als mit Waffengewalt verteidigen? Mit einem Stock vielleicht?

Soll ich das mit dem Stock probieren in der Hoffnung es klappt, obwohl ich eine Pistole am Gürtel habe?

Und nochmal, ich kenne sehr gut den Notwehrparagraphen UND ich stelle, wie ich auch bereits an unsere EU-Politiker schrieb, das Gewaltmonopol des Staates nicht infrage. Aber soll ich wirklich bei einem Überfall warten bis die Polizei eintrifft? Per Gesetz bin ich NICHT dazu verpflichtet!

Und mal noch die Frage in die Runde, da hier oft bei meiner Meinung zum "Selbstschutz" das Argument der bereits vorhandenen Notwehrmöglichkeit genannt wurde:

Was ist eurer Meinung nach der Unterschied zwischen Notwehr und Selbstschutz?

Meine Meinung zum Thema "Abschreckung von Straftätern durch Vorhandensein von legalen Waffen in der Bevölkerung" tret ich hier nicht nochmal breit. Das kann man in meinen anderen Beiträgen nachlesen.

Geschrieben

Sehr geehrter Herr XYZ,

besten Dank für die Übersendung Ihres Schreibens bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen.

Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb keineswegs als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.

Näheres hierzu finden Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basic-documents/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf

Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses Maßnahmepaket aber unzureichend.

Wir, Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, drängen die Europäische Kommission deshalb, uns schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen-und Sprengstoffhandels auf den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist nach unserer Überzeugung eine ganz wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität einzudämmen.

Dabei wollen wir weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten. Aufgrund der unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen wollen wir aber erreichen, dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen, insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August dieses Jahres etwa, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften.

Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).

Mit diesen Maßnahmen lässt sich nach unserem Dafürhalten auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen möchten wir Sie als betroffenen Sportschützen oder Jäger ausdrücklich dazu ermutigen Ihre Erfahrungen anhand des bestehenden Gesetzgebungsvorschlages der Europäischen Kommission beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren durch konstruktive und sachliche Anmerkungen einzubringen. Der Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:

Richtlinie:

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

Verordnung (Deaktivierung):

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native

Wir möchten Sie dabei aber bitten uns keine vorgefertigten Statements von Interessenvertretern zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Evelyne Gebhardt

SPD

kein Kommentar

Geschrieben

Erwähnen sollt man den Abgeordneten gegenüber auch die Aussagen zum Waffenrecht vom bayr. Innenminister Herrmann:

„Finger weg von unserem Waffenrecht. Die EU darf das in ihrem Harmonisierungseifer weder aufweichen noch verschärfen.“ Zuständig seien die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber die EU selbst. Der Innenausschuss des Bundesrates teilt Herrmanns Auffassung und hat deshalb heute einem entsprechenden Antrag Bayerns zugestimmt.

Geschrieben

Erwähnen sollt man den Abgeordneten gegenüber auch die Aussagen zum Waffenrecht vom bayr. Innenminister Herrmann:

„Finger weg von unserem Waffenrecht. Die EU darf das in ihrem Harmonisierungseifer weder aufweichen noch verschärfen.“ Zuständig seien die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber die EU selbst. Der Innenausschuss des Bundesrates teilt Herrmanns Auffassung und hat deshalb heute einem entsprechenden Antrag Bayerns zugestimmt.

Wenn es noch genauer gewünscht wird:

Der Bundesrat hat das in seiner 917. Sitzung am 29.11.2013 als Stellungnahme beschlossen.

Klare Aussage: Der Waffenrechtsentwurf der EU-Kommission betrifft im Kern Fragen der öffentlichen Sicherheit - diese sind und bleiben aber gemäß Artikel 72 AEUV in der alleinigen Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Der EU fehlt folglich die Zuständigkeit, hier Regelungen zu treffen.

Das sollte man bei jeder Gelegenheit, auch in Anschreiben, erwähnen.

Und sich in den Rückantworten dann auch nicht abspeisen lassen mit der Aussage "europäischer Harmonisierungsbedarf". Denn um "Lücken" zu harmonisieren, bedarf es auf keinen Fall dieses jetzigen Verbots-Machwerks der EU-Kommission.

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