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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Am ‎27‎.‎04‎.‎2017 um 16:13 schrieb detlef86:

Beide CDU.

Der Choleriker sitzt für Rheinland-Pfalz im europäischen Parlament.

 

Klarnamen möchte ich nicht veröffentlichen, wer weiß was da noch kommt, wenn der Mann schon so cholerisch auf eine email reagiert.

 

 

 

ich lese das erst heute - wenn es sich um Dr. Langen aus koblenz handelt, ich hatte vor ca. 1,5y als der ganze unsinn los ging, einen brief (papiervariante) an ihn geschrieben und eine ähnlich "einfach" formulierte copy-paste-antwort von ihm erhalten, in der er unterstellte, es handle sich um zusammenkopierte passagen. ich habe ernsthaft überlegt, noch einmal ausführlich zu antworten, anzurufen oder sogar in seinem büro vorbeizuschauen (ich wohne nur 20km entfernt), habe aber dann darauf verzichtet. es so jemand erklären zu wollen, erscheint mir sinnlos - dafür ist mir meine zeit zu wertvoll. der brief aber ist in meinem (überwiegend eigentlich treuen cdu-wählenden) umfeld verbreitet. die meisten davon haben mit schusswaffen überhaupt gar nix am hut und lehnen sie teilweise sogar ab.

 

was sie aber verbindet, ist die ablehnung (teilweise bis zur empörung reichend) der dreisten antwort auf einen freundlichen und ausgesprochen sachlich formulierten brief. ich bin mir sicher, das bleibt einigen im gedächtnis und es hat definitiv bereits einfluss auf wahlentscheidungen genommen - bereits jetzt. das dauerte nicht bis zur nächsten wahl zum EU-parlament.

Bearbeitet von isegrim 7,62
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Am ‎04‎.‎05‎.‎2017 um 07:14 schrieb karlyman:

 

So verstehe ich die EU-Richtlinie bislang auch.

 

Aber auch dass Verschieben der Salutwaffen (ehem. Originalwaffen) in eine Erlaubnis-Kategorie, dann wohl auch national rechtlich mit WBK, Schrankpflicht und allem "tralala" dafür, ist schon aberwitzig. Ein irrer Aufwand für die umgebauten Knall-Dinger. Sofern das Gesetz auch eine Nachmeldepflicht für den Bestand  umfassen wird, wird es voraussichtlich (siehe: Aufwand) eine sehr hohe Dunkelziffer geben.

 

Es wird dann vermutlich sehr viele geben, die die Gesetzesänderung nicht mitbekommen und sich ungewollt strafbar machen, weil sie ein paar Tage nicht Tagesschau geschaut haben und nicht über dieses Forum informiert sind.

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vor 5 Stunden schrieb bdsschütze:

sehr viele geben, die die Gesetzesänderung nicht mitbekommen

Auswirkungen:

- Anzahl der Verstöße steigt

- Aufklärungsquote steigt 

- keine Auswirkungen auf die innere Sicherheit

-> alle politischen Ziele erreicht

 

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vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Auswirkungen:

- Anzahl der Verstöße steigt

- Aufklärungsquote steigt 

- keine Auswirkungen auf die innere Sicherheit

-> alle politischen Ziele erreicht

 

Kennt man ja jetzt schon....

Solche Meldungen sind hier täglich in der Zeitung: http://www.infranken.de/97688-Bad+Kissingen~/Messer-sichergestellt;art154303,2653998

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Zitat

Bad Kissingen — In der Hosentasche eines 24-jährigen Fahrradfahrers fanden Polizisten bei einer Verkehrskontrolle in der Kasernenstraße ein Einhandmesser. I...

Wieso spielen die bei einer Verkehrskontrolle Taschenbillard in anderer Leute Hosentasche? 

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Vielleicht hat sich durch die enge Radhose das Knippchen abgezeichnet?

 

" Ist das etwa ein Einhandmesser oder freuen Sie sich nur uns zu sehen"

Bearbeitet von Gast
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vor 17 Stunden schrieb erstezw:

Auswirkungen:

- Anzahl der Verstöße steigt

- Aufklärungsquote steigt 

- keine Auswirkungen auf die innere Sicherheit

-> alle politischen Ziele erreicht

 

Dadurch folgert man dann, dass es weiterer Verschärfungen bedarf, da die waffenkriminalität sprunghaft angestiegen ist.

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vor 9 Stunden schrieb 2011-Jack:

 

Kann man diese Info auch online lesen ?

hier die mail:

 

Bei den Legalwaffen-Besitzern (LWB) herrscht Unsicherheit wegen verschiedener angekündigter oder angeblich schon beschlossener Änderungen im Bereich der Waffengesetze und Vorschriften. 

 

prolegal-Newsletter bringt eine kurze Zusammenfassung, was bisher geplant ist:

 

Offensichtlich sollen die LWB von zwei Flanken aus in die Zange genommen werden: zum einen durch die Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, zum anderen durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Reform des Waffengesetzes, der eine drastische Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften enthält. Hierzu die bewusst schwammige Presseverlautbarung der Bundesregierung vom Januar 2017: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-25-reform-waffenrecht.html

 

Zunächst die EU-Fakten: Im März 2017 hat das EU-Parlament dem Kompromiss-Vorschlag der Kommission zugestimmt, und der Europarat hat im April 2017 den Entwurf gebilligt. Diese Richtlinie muss nach 15 Monaten von den EU-Mitgliedern ins jeweilige nationale Waffenrecht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies konkret, dass bis Juli 2018 der dann neu gewählte Bundestag diese Europäische Richtlinie mit einer (erneuten) Änderung des Waffengesetzes umgesetzt haben muss. Wie sich dieses Umsetzen der Richtlinie für den einzelnen, vom Waffengesetz Betroffenen auswirken wird, ist nicht seriös vorherzusehen. Klar sind allerdings die Inhalte der Richtlinie. Sollten diese zu 100% als nationales Recht in Kraft treten, so sähe die Realität wie folgt, aus: 

  • Selbstlade-Langwaffen, die als vollautomatische Büchsen hergestellt und auf halbautomatische umgebaut wurden, werden in die Kategorie „A“ eingestuft und können nur noch mit Ausnahmegenehmigung legal besessen werden. Zudem dürfen Langwaffen nur mit Magazinen mit max. 10 Patronen verwendet werden. Schon der reine Besitz größerer Magazine soll den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit aller Erlaubnisse zur Folge haben können. 
  • Kurzwaffen sind nur noch mit Magazinen für maximal 20 Patronen zugelassen.
  • Die jeweiligen Waffenerlaubnisse werden auf fünf Jahre befristet und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) im selben Zeitraum wird zur Pflicht. 
  • Replikas von Vorderlader-Waffen aller Art werden WBK-pflichtig.
  • Einschränkung des „elektronischen“ oder Online-Waffenhandels, z.B. eGun.
  • Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Waffenteile. 

Inwieweit der deutsche Gesetzgeber die o.g. Punkte umzusetzen versucht, ist derzeit noch offen. Denn: Obwohl die EU-Richtlinie von den jeweils strengsten Vorgaben aus den verschiedensten europäischen Waffengesetze inspiriert wurde und dessen Normen eigentlich „nur“ auf europäisches Recht und für alle Länder Europas übertragen werden sollen, werden sich die Waffengegner in Deutschland wie bisher die Gelegenheit nicht entgehen lassen, über Brüssel hinausgehende Verschärfungen des deutschen Waffengesetzes zu fordern. Deshalb steht schon heute fest, dass ohne aktive Einflussnahme ALLER Betroffenen die Politik den von Brüssel ausgehenden Verschärfungen keinen Widerstand entgegenstellen wird. Wir müssen wieder und nachhaltig aktiv auf Politiker und Abgeordnete zugehen.

 

Aufbewahrungsvorschriften: 

Der Bundestag hat in einer ersten Lesung grünes Licht für die Kabinettsvorlage mit der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften erteilt und die Arbeit an die Fachausschüsse delegiert. Eine Terminierung ist noch nicht veröffentlicht. Arbeitsstand ist, dass die alte Norm, die sich auf die A- und B-Schränke bezieht, durch eine neue ersetzt werden soll, die gleich auf die Sicherheitsstufen 0 und 1 springt und die dazwischen liegende S1/S2-Klasse außen vor lässt. Ausführliche Informationen dazu stehen unter http://prolegal.de/2017/05/02/drastische-verschaerfung-statische-argumente/.

Dazu haben wir von prolegal e.V. einen Handzettel vorbereitet, den wir sie Herr Rienecker bitten in ihrem Verein und Schützenkreis zu verteilen. Den Handzettel finden Sie als PDF im Anhang dieser Mail oder können ihn alternativ von unserer Homepage unter folgenden Link herunterladen: www.prolegal.de/downloads

 

Hier gilt das Gleiche, wie für Europa: Wir müssen nachhaltig aktiv auf Politiker und Abgeordnete zugehen, auch und gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen.

 

prolegal e.V. ist aktiv im Geschehen und wird u.a. im Juli dieses Jahres ein Wochenende rund um das Waffenrecht veranstalten. Nähere Information werden wir in Kürze veröffentlichen.

 


Mit Grüßen
das prolegal-Direktorium

Dr. David Th. Schiller
Reiner Assmann
Nico Catalano
Thomas Kullmann
Dr. Markus Bartram
Dipl. Ing. Ernst Bader
Rolf W. Schwacke
Kurt Bull
Rolf Dudeck
Thomas Dillenburg

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Na toll! Eine MPU kostet was um die 500.-€. Die darf dan jeder LWB regelmäßig berappen. Falls der Gutachter was gegen Waffenbesitz hat fällt man auf jeden Fall durch. 

 

Die EU weiß wie man sich Haßfeinde auf Lebenszeit macht! Das können die scheinbar recht gut.

Bearbeitet von Bender
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Das ist den EU- Bürokraten völlig egal. Sie sitzen in Brüssel, treffen Entscheidungen die ihnen u.a. von Lobbyisten eingeflüstert werden, kassieren dafür reichlich Geld (es soll sogar welche geben, die mit Steuergeldern zum Millionär wurden und dennoch von "sozialer Gerechtigkeit" faseln) und scheren sich kein bisschen um die Auswirkungen.

Sie wissen nur zu gut dass der einfache Bürger ihnen nichts kann. Wir sollen die Schnauze halten und immer mehr Steuern zahlen die dann wieder ungehemmt verpasst werden.

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vor 12 Minuten schrieb Asgard:

Sie wissen nur zu gut dass der einfache Bürger ihnen nichts kann. Wir sollen die Schnauze halten und immer mehr Steuern zahlen die dann wieder ungehemmt verpasst werden.

Es liegt in der Hand der Bürger Europas dies zu ändern, nur ist der Weg der Erkenntnis ein verdammt schwerer.

Viele die sich in der "sozialen Hängematte" wohlfühlen werden den Weg der Erkenntnis auch nicht sehen (wollen).

Bearbeitet von norbi4570
Ergänzung
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vor 1 Stunde schrieb Bender:

Na toll! Eine MPU kostet was um die 500.-€. Die darf dan jeder LWB regelmäßig berappen. Falls der Gutachter was gegen Waffenbesitz hat fällt man auf jeden Fall durch. 

 

 

Zu den Kosten kann ich nix sagen aber wegen einem "bösen" Gutachter hätte ich da jetzt weniger

sorgen das so einer aus Böswilligkeit einem eine reinpresst wenn da nun ein standardisierter (inhaltlich adäquater) Fragebogen zum ankreuzen eingesetzt wird

kann aber auch sein das hier ein Interview angedacht wäre oder was/wie auch immer.

Allerdings mit so ner Minus-Bestrafer-Mentalität würde man da als Testprobant verm. nicht arg weit kommen.

Insgesamt wissen wir zu dieser potenziellen Test-Sache im Detail  jedoch rein gar nix.

 

Erkennen läßt sich jedoch gut bei dem was nun angedacht wäre bzw im Raum steht ... das hier wohl eine Multilaterale-Waffenbesitz-Würgeschlange

im Busch kraucht : Optionen vielfältig , Aufwand hoch , Kosten hoch , Vorraussetzungen hoch und selbst wenn nur die Hälfte kommt liegt die

andere Hälfte u.U. in Lauerstellung für Tag X.

 

Wirklich schade das ganze ... man hätte nun auch neue und modernere Wege gehen können (EU/DE) ... gut geregelt aber trotzdem mehr von

einer liberaleren sichtweise her ... und alles nicht so XXL aufwendig und an 1000de von Dingen mit und untereinander verknüpft.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
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Jupp. Wieso etwas verbieten wenn man es einfach so teuer macht das es sich kaum noch jemand leisten kann. Siehe 0 er schränke und mpu. Der selbe spass wie in den usa wo man vollautomaten besitzen darf wenn man sich die steuern leisten kann bzw einen legalen vollautomaten....

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vor 2 Stunden schrieb 2011-Jack:

Zu den Kosten kann ich nix sagen aber wegen einem "bösen" Gutachter hätte ich da jetzt weniger

 

 

Die Begutachtung von Leuten, bei denen nicht ohnehin die allgemeine Lebenserfahrung sagt, daß etwas sehr falsch im Kopf ist, ist so eine Sache. Bei einem politisch aufgeladenen Thema noch mehr.

 

Es gibt z.B. den Effekt, daß Leute mit Asperger-Syndrom (ob mit oder ohne Krankheitswert) bisweilen vollkommen falsch als Schizophrene diagnostiziert werden, weil sie auf eine Frage wie "Hören sie Stimmen?" einfach die Frage wörtlich nehmen und mit einem "Ja" beantworten, in dem Sinne, daß das Gehör in Ordnung ist und man den Befrager hört.

 

Man stille sich z.B. einmal eine Frage vor "Nennen Sie eine Doktrin aus dem Notwehrrecht." Da wäre "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" eine vollkommen richtige Antwort, aber wenn man das als Gutachter, aus Halbwissen oder aus Bosheit, ausschlachtet, dann ist wohl Ende Gelände.

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vor 34 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Jupp. Wieso etwas verbieten wenn man es einfach so teuer macht das es sich kaum noch jemand leisten kann. Siehe 0 er schränke und mpu. Der selbe spass wie in den usa wo man vollautomaten besitzen darf wenn man sich die steuern leisten kann bzw einen legalen vollautomaten....

Daher kommt das auch. "If you can't ban it, tax it!"

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Das bedeutet, der Schwarzmarktwert für illegale Waffen steigt.

 

Und da die Nachfrage neben dem Preis bekanntlich auch das Angebot bestimmt, könnte es tatsächlich stürmisch werden.

 

Dank offener Grenzen ist Nachschub ja kein Problem.

 

Ob dann die offitzielle Schätzung von bis zu 30.000.000 illegaler Schusswaffen aktuell in Deutschland nach oben korrigiert wird und wenn ja, wie weit?

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 29 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

 .... aber wenn man das als Gutachter, aus Halbwissen oder aus Bosheit, ausschlachtet, dann ist wohl Ende Gelände......

 

.... ach da gäb es bestimmt ne nette § Geste ... das man noch 5 weitere konsultieren darf .... a 500 € :D

 

vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

 

Was auf der Strecke bleibt sind Sport, Umweltschutz und Geschichte. :sad:

 

 

Umweltschutz & Geschichte ???

 

vor 39 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Jupp. Wieso etwas verbieten wenn man es einfach so teuer macht das es sich kaum noch jemand leisten kann. Siehe 0 er schränke und mpu.

 

Das ist die "Sanfte-defensive" Varriante ... man nimmt dir nix autoritär weg sondern verunmöglicht es einfach.

 

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