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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zur Erinnerung:

"Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

...

Kategorie B - Genehmigungspflichtige Feuerwaffen

...

7. zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen."

Soll ich jetzt wirklich eine Liste machen? Die würde ja schier endlos. OA15, AR15, MTKE41/43, ...

Ja, mach mal eine Liste - deswegen frage ich ja ! Selbst eine Cugir in 7,62x39 ist im BKA - Gutachten als B4 oder B5 eingestuft, was mich überrascht hat. Meine Zastava ist als B4 eingetragen. Das LuxDefTec G3 - B4 .... Diverse AR Klone - genau so, nachzulesen hier: http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/feststellungsbescheideSchussSpielzeugwaffen__tabelle,gtp=205642__3D4.html

Deswegen - hat jemand sicher einen Halbautomaten, der als B7 registriert ist ?

Geschrieben

Ja, mach mal eine Liste - deswegen frage ich ja ! Selbst eine Cugir in 7,62x39 ist im BKA - Gutachten als B4 oder B5 eingestuft, was mich überrascht hat. Meine Zastava ist als B4 eingetragen. Das LuxDefTec G3 - B4 .... Diverse AR Klone - genau so, nachzulesen hier: http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/feststellungsbescheideSchussSpielzeugwaffen__tabelle,gtp=205642__3D4.html

Deswegen - hat jemand sicher einen Halbautomaten, der als B7 registriert ist ?

Wo liest du aus den Bescheiden heraus, in welche internationale Unterkategorie die Waffe eingestuft wird?

Bei der Cugir steht da nur "B" und es wird auf die Anlage 1 zum WaffG verwiesen, die hier aber die Klasse nicht näher definiert.

Geschrieben

Deswegen - hat jemand sicher einen Halbautomaten, der als B7 registriert ist ?

Das ist vollkommen egal. Ein Feind will Menschen ihre Wehrwerkzeuge nehmen - egal ob Maschinengewehr, Panzerfaust oder Küchenmesser.

Geschrieben

Die Vorstellung, man verbiete legale halbautomatische Waffen und Terroristen greifen dann nicht mehr mit Sturmgewehren an, ist falsch

Richtig, aber das ist ja auch nicht das Ziel der Maßnahme. Der ganze Aktionismus dient nur dazu dem "besorgten" Bürger

mehr gefühlte Sicherheit vorzugauckeln.

Geschrieben (bearbeitet)

Wo liest du aus den Bescheiden heraus, in welche internationale Unterkategorie die Waffe eingestuft wird?

Bei der Cugir steht da nur "B" und es wird auf die Anlage 1 zum WaffG verwiesen, die hier aber die Klasse nicht näher definiert.

Auf Seite 4 des Gutachtens -> https://www.bka.de/nn_196810/sid_C0503763A93144690E9EEB5E5EF33D9B/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110526FbZ201-205CUGIR.html?__nnn=true

Zitat: "5. Die o.a. Schusswaffen sind als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie"B" gem. Anlage 1 zu §1 Abs.4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen (je nach verwendetem Magazin) .."

In der WBK steht auch Kategorie B, aber beim Anlegen der Waffe im NWR habe ich mit dem Sachbearbeiter zusammen auf den Bildschirm gesehen, daher weiss ich es in meinem Fall genau. Und ich habe alle Feststellungsbescheide durchgesehen, die das BKA veröffentlicht hat - bis auf z.B. das Maxim SG - das allerdings gleich in die Kat A fiel und daher nicht erhältlich, waren alle HA 4 oder 5 ...

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben

Abschnitt III der Anlage I zum WaffG

Dieser regelt die Einordnung von Waffen in die Kategorien. Und in der Tat werden die meisten HA in 2.4 oder 2.5 eingeordnet.

Bei der Cugir wird auf die beiden Bestimmungen Bezug genommen.

2.4

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann,

2.5

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können,

2.6

lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist,

2.7

zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Geschrieben

Auf Seite 4 des Gutachtens -> https://www.bka.de/nn_196810/sid_C0503763A93144690E9EEB5E5EF33D9B/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110526FbZ201-205CUGIR.html?__nnn=true

Zitat: "5. Die o.a. Schusswaffen sind als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie"B" gem. Anlage 1 zu §1 Abs.4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen (je nach verwendetem Magazin) .."

Ich entschuldige mich, hatte mich in der Anlage verlesen und hab bei Abschnitt 1 rumgekrebst.

Geschrieben

Interessant ist zum Beispiel auch das Gutachten der MKE T43 - >

https://www.bka.de/nn_196810/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/090331FbZ176SelbstladebuechseMKET43.html?__nnn=true

Das BKA schreibt zum Anfang sogar: "Hersteller ist die Firma MKE, Ankara / Türkei. Die Schusswaffe T 43 ist eine komplette

Neufertigung mit ausschließlicher halbautomatischer Funktion. Sie gleicht optisch der vollautomatischen

Kriegswaffe Modell HK 33"

kommt dann aber zu dem Schluss:

"5. Die o. a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie "B"

gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen."

Geschrieben

Ich entschuldige mich, hatte mich in der Anlage verlesen und hab bei Abschnitt 1 rumgekrebst.

Brauchst Dich nicht entschuldigen - ich verstehe das ja auch nicht voll, deswegen der Post eins höher .. Und jede Idee ist willkommen :)

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist auch meine These. Da die Typenbezeichnungen sehr unübersichtlich sind, und ein AR15 in vielen Fällen nicht so heisst, würde ein Verbot - vorerst - nur die als B7 registrierten Waffen (und ihre Besitzer) betreffen. Scusi, Italianos ....

Wäre nur die Frage - sind unsere Behörden doch heimliche Waffenfreunde, das sie vorsorglich immer die B4 oder B5 eingetragen haben ? Oder träume ich jetzt ?

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben

Verboten wird aber nix, weil keiner so ein Teil hat :rofl:

Wer ernsthaft daran glaubt, dem ist nicht mer zu helfen. Der Politiksprech ist im Einzugsbereich und in der Segmentierung beliebig skalierbar.

ausser hier:

Italy[https://en.wikipedia.org/wiki/AR-15

In Italy, the AR-15 rifle belongs to B7 class and can be owned by civilians,

:excl::excl:

Q.E.D. Und sollen wir jetzt darüber froh sein, dass dies aufgrund bisher unaus"gereifert" Formalia vielleicht - wenn auch sicher nicht ausschließlich - unsere Freunde in Italien betrifft? Von allen formunellen Unklarheiten einmal abgesehen bin ich kein Freund der Denkweise, dass die Brandschatzung fremder Häuser keinen Einfluss auf mich selbst haben wird. Das ist nicht nur dumm, sondern auch ignorant und entgegen jedeweder Praxis.

Ein jeder, der daran denkt, der Kelch könne auch nur potentiell an ihm oder ihr vorüber gehen, sollte ernsthaft mit sich ins Gericht gehen und mit nur minimalem Neuroneneinsatz marginal weiterdenken. Natürlich nur, wenn das die mentale Kapazität heute noch hergibt, was ich zunehmend ernsthaft in Zweifel ziehe.

"Verschon mein Haus, zünd andere an" war noch nie eine nachhaltige Strategie, auch wenn sie kurzfristig ein wohliges Gefühl durch Selbstbetrug zu erzeugen vermag.

Hier geht es um nichts anderes als um die Abschaffung jeglichen legalen Waffenbesitzes. Wer das nicht versteht ist entweder dumm, naiv oder anderweitig stark limitiert. Insofern wäre es angebracht, aus dem weit verbreiteten Schlummer zu erwachen.

Geschrieben

Nein, er dient dazu den Bürger wehrlos zu machen.

Das bringt aber nix weil weit mehr illegale Knarren als legale im Umlauf sind.. und einmal abgesehen davon das meiste Zeug was in den deutschen Garagen und Werkstätten zu finden ist mehr anrichtet als irgend ein Schießeisen!

Geschrieben (bearbeitet)

Also alle Links auf allen Seiten, dort ist doch wirklich überwiegend , ja fast ausschließlich, unter allen Kommentaren, das es einfach nur falsch ist, eine Änderung zu fordern.

Also wie kann das in einer Demokratie denn nun sein, das dies kommen soll und eingeführt werden soll?

Wer kann denn da überhaupt gegen angehen?

Will man mit so etwas die letzten auffordern, bewaffnet in Richtung Brüssel zu mobilisieren? Aufruf zum Bürgerkrieg etwa deuten, oder wie kann man sich auf sowas noch schützen, bzw. wehren?

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben (bearbeitet)

Demokratie? In der EU?

Ich werd Flüchtling der EU. Dann bekomm ich Geld , Essen, eine menschenwürdige Unterkunft und besonderen Schutz.

Es fehlt nur noch die Mauer um die EU. Voila, wir sind wieder dort wo einige von uns waren, und wofür heutzutage ein Feiertag gesetzt wurde, und alle Jäger gehen wieder mit Flinten auf die Jagd.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben (bearbeitet)

Scusi, Italianos ....

Das ist genau die falsche Einstellung. Ich bin nicht Charlie. Aber falls die EU-Administration zuerst die italienische Scheibe der Salami abschneiden will, dann bin ich Italiener!

Als sie die Kommunisten geholt haben,

hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Sozialdemokraten geholt haben,

hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Sozialdemokrat.

Als sie die Juden geholt haben,

hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Jude.

Als sie mich geholt haben, war niemand mehr da der hätte etwas sagen können.

PS: Erst jetzt gesehen: Oben wurde es schon geschrieben (#264). Meine volle Zustimmung dazu.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Danke hatte gegoogelt, aber nur die inländischen gefunden.

P.S. Done!

P.P.S.

Leute, das sollten wir alle machen. Unserem Abgeordneten eine mail schicken. Der Brief von Funjet ist doch als Mustervorlage gar nicht schlecht.

Ich fand es auch eine gute Idee!!!

Deshalb habe ich auch gleich an ALLE Abgeordneten in meinem Landkreis eine passende Email geschrieben!!!

Ich bin mal gespannt ob man mit einer Antwort rechnen kann!

Geschrieben

Das bringt aber nix weil weit mehr illegale Knarren als legale im Umlauf sind.. und einmal abgesehen davon das meiste Zeug was in den deutschen Garagen und Werkstätten zu finden ist mehr anrichtet als irgend ein Schießeisen!

Doch das tut es.

Der Besitzer einer illegal erworbenen Feuerwaffe hat sich immer selbst kriminalisiert. Er kann damit in der Regel nicht Üben und keine Fertigkeiten im Umgang damit erlangen. Einleine eine Auffindesituation reicht, um rechtlich gegen den Besitzer vorzugehen und ihn oder sie die Härte des Gesetzes oder besser der Herrschenden spüren zu lassen.

Was meinst Du, warum gerade in D. auch immer so ein Aufheben um kompakte Waffen (Lauflänge, Bullpup, schnelle Zerlegbarkeit) und Verteidigungs- oder gar kampfmäßiges Schießen gemacht wird?

  • Feuerwaffe haben ist noch nicht so wild. Die kann man beim Auffinden wegnehmen und wenn damit geübt wird, fällt das früher oder später auf. Außer im Ausland, aber da gibt es ja die Terrorausbildungslager-Regelung.
  • Feuerwaffe haben und damit umzugehen legal erlernen zu dürfen, ist schlimm.
  • Feuerwaffe haben und damit in Gefechtssituationen umgehen zu können ist der Mega-GAU.

Dein

Mausebaer

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